Anfrage Aktenzeichen BV8/059/2026

SPD-Fraktion fragt nach Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung an der Vennhauser Allee

Amtlicher Titel: Überprüfung der Entscheidung zur Nichtinstallation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Vennhauser Allee Höhe Hausnummer 248 (Anfrage SPD-Fraktion)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhauser Allee · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 8. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion hat am 8. April 2026 eine Anfrage zur Überprüfung der Entscheidung zur Nichtinstallation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Vennhauser Allee gestellt. Die Bezirksvertretung 8 behandelt die Anfrage am 23. April 2026.

Einordnung

Die SPD-Fraktion hat am 8. April 2026 die Anfrage zur Überprüfung der Entscheidung zur Nichtinstallation einer Überwachungsanlage an der Vennhauser Allee, Höhe Hausnummer 248, eingereicht. Die Bezirksvertretung 8 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 23. April 2026 um 18:00 Uhr besprechen.

Hintergrund

Die Anfrage zielt darauf ab, die Gründe für die Entscheidung zur Nichtinstallation der Überwachungsanlage zu klären. Solche Anlagen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und Geschwindigkeitsübertretungen ahnden.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in diesem Bereich haben. Eine mögliche Installation der Überwachungsanlage könnte die Verkehrssituation verbessern.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage der SPD-Fraktion vom 8. April 2026
  • Bezirksvertretung 8 behandelt die Anfrage am 23. April 2026
  • Thema: Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung an der Vennhauser Allee
  • Sitzung beginnt um 18:00 Uhr
  • Ziel: Klärung der Entscheidung zur Nichtinstallation

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Vorgang · BV8/059/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV8_059_2026 Überprüfung der Entscheidung zur Nichtinstallation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Vennhauser Allee Höhe Hausnummer 248 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 11

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582880.pdf Published Time: 2026-04-14T06:51:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/059/2026 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 08.04.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf # Betrifft: Überprüfung der Entscheidung zur Nichtinstallation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Vennhauser Allee Höhe Hausnummer 248 (Anfrage SPD-Fraktion) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, hiermit bitte ich Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu nehmen und beantworten zu lassen: Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, an der Vennhauser Allee in Höhe des Supermarktes (Hausnummer 248) keine Rotlichtüberwachungsanlage (Rotlichtblitz) oder Geschwindigkeits-messanlage zu installieren und welche Kriterien werden im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf bzw. der Polizei Düsseldorf bei der Einstufung eines Straßenabschnitts als Unfallschwerpunkt herangezogen? 2. Ist eine präventive Installation solcher Anlagen – insbesondere an Schul- und Kindergartenwegen – grundsätzlich ausgeschlossen oder nur in Ausnahmefällen möglich? 3. Liegen der Verwaltung Hinweise, Videoaufzeichnungen oder Bürgerhinweise zu wiederholten Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen an dieser Stelle vor, und fließen diese in die Bewertung ein und wird die Verwaltung vor dem Hintergrund der genannten Umstände die Gefährdungssituation an diesem Standort erneut bewerten? Seite 2 Begründung: Die Bezirksvertretung 8 hatte bereits einen Antrag beschlossen, an der Vennhauser Allee / Höhe Hausnummer 248 eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu errichten. Die Verwaltung hatte dies mit der Begründung abgelehnt, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Da es sich bei der genannten Stelle um einen stark frequentierten Schul- und Kindergartenweg handelt, erscheint eine präventive Verkehrssicherungsmaßnahme aus Sicht der SPD-Fraktion weiterhin geboten. Zudem liegen wiederholt Hinweise und Videoaufzeichnungen zu Verkehrsverstößen vor. Die SPD-Fraktion bittet daher um eine erneute Bewertung der Gefährdungslage und um Darlegung der Kriterien, nach denen die Verwaltung über den Einsatz solcher Anlagen positiv entscheidet. Mit freundlichen Grüßen Tobias Gobiet SPD-Fraktion BV 8
Beantwortung BV8_059_2026 Überprüfung der Entscheidung zur Nichtinstallation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Vennhauser Allee Höhe Hausnummer 248 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 11 BV8_059_2026 Überprüfung der Entscheidung zur Nichtinstallation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Vennhauser Allee Höhe Hausnummer 248.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584753.pdf Published Time: Thu, 23 Apr 2026 10:07:45 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/059/2026 Überprüfung der Entscheidung zur Nichtinstallation einer Rotlicht- und Geschwindig- keitsüberwachungsanlage an der Vennhauser Allee Höhe Hausnummer 248 (Anfrage SPD-Fraktion) 1. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, an der Vennhauser Allee in Höhe des Supermarktes (Hausnummer 248) keine Rotlichtüberwachungsanlage (Rotlichtblitz) oder Geschwindigkeitsmessanlage zu installieren und welche Kriterien werden im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf bzw. der Polizei Düsseldorf bei der Einstufung eines Straßenabschnitts als Unfallschwerpunkt herangezogen? 2. Ist eine präventive Installation solcher Anlagen – insbesondere an Schul- und Kindergartenwegen – grundsätzlich ausgeschlossen oder nur in Ausnahmefällen möglich? 3. Liegen der Verwaltung Hinweise, Videoaufzeichnungen oder Bürgerhinweise zu wiederholten Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen an dieser Stelle vor, und fließen diese in die Bewertung ein und wird die Verwaltung vor dem Hintergrund der genannten Umstände die Gefährdungssituation an diesem Standort erneut bewerten? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit, dass unter TOP 51 die Informationsvorlage BV8/090/2026 zu der Thematik vorgelegt wurde. BV8/059/2026 Überprüfung der Entscheidung zur Nichtinstallation einer Rotlicht- und Geschwindig- keitsüberwachungsanlage an der Vennhauser Allee Höhe Hausnummer 248 (Anfrage SPD-Fraktion) 1. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, an der Vennhauser Allee in Höhe des Supermarktes (Hausnummer 248) keine Rotlichtüberwachungsanlage (Rotlichtblitz) oder Geschwindigkeitsmessanlage zu installieren und welche Kriterien werden im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf bzw. der Polizei Düsseldorf bei der Einstufung eines Straßenabschnitts als Unfallschwerpunkt herangezogen? 2. Ist eine präventive Installation solcher Anlagen – insbesondere an Schul- und Kindergartenwegen – grundsätzlich ausgeschlossen oder nur in Ausnahmefällen möglich? 3. Liegen der Verwaltung Hinweise, Videoaufzeichnungen oder Bürgerhinweise zu wiederholten Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen an dieser Stelle vor, und fließen diese in die Bewertung ein und wird die Verwaltung vor dem Hintergrund der genannten Umstände die Gefährdungssituation an diesem Standort erneut bewerten? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit, dass unter TOP 51 die Informationsvorlage BV8/090/2026 zu der Thematik vorgelegt wurde.

KI-gestützt aufbereitet am 14. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/059/2026