Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 8
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
23.04.2026 · Bezirksvertretung 8
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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Die Bezirksvertretung 8 hat am 23. April 2026 im Rathaus Eller über verschiedene Themen beraten und mehrere Beschlüsse gefasst. Unter anderem wurde der Initiierungsbeschluss für ein Bauprojekt am Hackenbruch und der Spezialmarkt "Düsseldorfer Herbstfestival" beschlossen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 23. April 2026 wurden verschiedene Tagesordnungspunkte behandelt. Die Sitzung fand im Rathaus Eller statt und umfasste sowohl Anfragen als auch Beschlussvorlagen. Die Themen reichten von Verkehrssicherheit über Haushaltsfragen bis hin zu kulturellen Veranstaltungen.
Die Bezirksvertretung 8 ist für die Belange des Stadtbezirks 8 zuständig und trifft Entscheidungen, die die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger betreffen. In dieser Sitzung wurden wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Förderung von Veranstaltungen beschlossen.
Die Beschlüsse haben direkte Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk 8. Insbesondere die Genehmigung des "Düsseldorfer Herbstfestivals" und die Initiierung des Bauprojekts am Hackenbruch sind von Bedeutung für die lokale Wirtschaft und das Gemeinschaftsleben. Zudem wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Instandhaltung von öffentlichen Einrichtungen beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und die Bürger über den Fortschritt zu informieren. Die nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung werden weitere Themen behandeln, die für den Stadtbezirk relevant sind.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 24. April 2026 · gpt-4o-mini
Bezirksvertretung 8 · Sitzung vom 23.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 29.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 19. März 2026 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf einen Grundsatzbeschluss zum Umgang mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ dem sogenannten „Bau-Turbo“ (APS/007/2026) gefasst. Mit der aktuellen Vorlage soll ein Projekt gemäß Fallkategorie 3 entwickelt und der Initiierungsbeschluss eingeholt werden, der die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das Projektgebiet einschließlich der beabsichtigten Qualitätssicherung darstellt. Diese Vorlage wird noch vor der erforderlichen Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß des Grundsatzbeschlusses eingebracht, da hiermit noch kein planungsrechtlich verbindlicher Beschluss getroffen, sondern lediglich ein Projekt initiiert wird. Eine Zustimmung nach § 36 a BauGB wird durch diesen Beschluss noch nicht erteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung des „Düsseldorfer Herbstfestivals“ im Schloss Eller und auf dem Gelände des Schlosses Eller vom 28.08. bis 30.08.2026 als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung zu folgenden täglichen Öffnungszeiten: 10:00 bis 18:00 Uhr.
Der Veranstalter beantragt die Festsetzung des „Düsseldorfer Herbstfestivals“. Die Veranstaltung wird - wie auch in den zurückliegenden Jahren - sowohl im Schloss als auch im Außenbereich des Schlosses durchgeführt. Grundsätzlich dürfen Märkte nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz NRW am Sonntag erst ab 11.00 Uhr beginnen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat für den Beginn ab 10.00 Uhr eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wie in den Vorjahren sollen im Rahmen der Aktion „Blumenoasen“ wieder zahlreiche Blumenkübel im Stadtgebiet aufgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das regelmäßige und ausreichende Wässern durch die benannten Paten sichergestellt ist. Der Preis pro bepflanztem Kübel liegt bei insgesamt 135 Euro, wovon der Verein Pro Düsseldorf 40 Euro übernimmt. Der Kostenanteil der Bezirksvertretung 8 liegt demnach bei 95 Euro je Kübel. Von der sich ergebenden Gesamtsumme i. H. v. 5.130 EUR werden dieses Jahr 1.600 EUR als zweckgebundene Spende vom Verein IndividuEller e. V. auf Basis einer Projektförderung der Stiftung Nachhaltigkeit der Stadtsparkasse Düsseldorf übernommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt für den Bereich Unterhaltung von Grundstücken und bauliche Anlagen für Liste A) Schulen Konto 21 211 01 / 52415800 folgende Maßnahmen: 1. Kempgensweg 65, St.-Michael-Schule, Anschaffung und Montage von Fahrradständern mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 3.500,00 Euro, 2. Arnstadter Weg 6-16, Volker-Rosin-Schule, Renovierung Treppenhaus , Erhöhung des bereits genehmigten Budgets um 8.000,00 Euro auf insgesamt 46.000,00 Euro und 3. GGS Richardstraße 14, Anschaffung und Montage Außenjalousien mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 20.000,00 Euro.
Im Haushalt 2026 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.463.728,00 Euro für alle Bezirke veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 8 ein Anteil in Höhe von 213.997 Euro für das Jahr 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1111114/1000/54990800/8 – Betreuung der Bezirksvertretungen: 1. Turnverein 1905 Unterbach e. V. Teilnahme an der Cheerleading WM in Orlando Florida Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max. € 2. EinStein e. V.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie bewertet die Verwaltung die derzeitige Verkehrssituation an der Einfahrt zum Supermarkt Aldi an der Vennhauser Allee in Hinblick auf die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs?
2. Sind der Verwaltung bereits Beschwerden oder Hinweise zu dieser Situation bekannt?
3. Welche Möglichkeiten bestehen, die Ein- und Ausfahrt baulich oder verkehrstechnisch so zu gestalten, dass Fahrzeuge vor dem Überfahren des Gehwegs gezwungen werden, ihre Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren (z. B. durch Aufpflasterung, Bremsschwelle oder farbliche Markierung) und kann im Rahmen der Schulwegsicherung geprüft werden, ob zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Aufmerksamkeit (z. B. Piktogramme, Warnmarkierungen) sinnvoll wären?
An der Einfahrt zum Supermarkt Aldi an der Vennhauser Allee kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen zwischen ein- und ausfahrenden Fahrzeugen sowie Fußgängerinnen, Fußgängern und Radfahrenden. Da sich hier ein wichtiger Schulweg befindet, besteht besonderer Handlungsbedarf. Eine Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit und zur Erhöhung der Aufmerksamkeit kann dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und Unfälle zu vermeiden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, an der Vennhauser Allee in Höhe des Supermarktes (Hausnummer 248) keine Rotlichtüberwachungsanlage (Rotlichtblitz) oder Geschwindigkeits-messanlage zu installieren und welche Kriterien werden im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf bzw. der Polizei Düsseldorf bei der Einstufung eines Straßenabschnitts als Unfallschwerpunkt herangezogen?
2. Ist eine präventive Installation solcher Anlagen - insbesondere an Schul- und Kindergartenwegen - grundsätzlich ausgeschlossen oder nur in Ausnahmefällen möglich?
3. Liegen der Verwaltung Hinweise, Videoaufzeichnungen oder Bürgerhinweise zu wiederholten Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen an dieser Stelle vor, und fließen diese in die Bewertung ein und wird die Verwaltung vor dem Hintergrund der genannten Umstände die Gefährdungssituation an diesem Standort erneut bewerten?
Die Bezirksvertretung 8 hatte bereits einen Antrag beschlossen, an der Vennhauser Allee / Höhe Hausnummer 248 eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu errichten. Die Verwaltung hatte dies mit der Begründung abgelehnt, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Da es sich bei der genannten Stelle um einen stark frequentierten Schul- und Kindergartenweg handelt, erscheint eine präventive Verkehrssicherungsmaßnahme aus Sicht der SPD-Fraktion weiterhin geboten. Zudem liegen wiederholt Hinweise und Videoaufzeichnungen zu Verkehrsverstößen vor. Die SPD-Fraktion bittet daher um eine erneute Bewertung der Gefährdungslage und um Darlegung der Kriterien, nach denen die Verwaltung über den Einsatz solcher Anlagen positiv entscheidet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wer ist für die Aufstellung der Blumenkübel im genannten Abschnitt verantwortlich (Privatpersonen, Anwohnerinnen und Anwohner, Stadtverwaltung, Gartenamt o. a.) und liegt für diese Blumenkübel eine Genehmigung der Stadt Düsseldorf vor?
2. Wird die derzeitige Parkregelung gemäß Zeichen 315 StVO im Abschnitt Kamper Weg 117-135 durch die Verwaltung als verkehrlich unbedenklich bewertet?
3. Wurden von Seiten der Rheinbahn oder anderer Verkehrsbetriebe Beschwerden oder Hinweise zur Verkehrssituation auf diesem Abschnitt des Kamper Weges gemeldet?
Der Kamper Weg wird regelmäßig durch Linienbusse befahren. Aufgrund der engen Straßenbreite und des halbseitigen Gehwegparkens kommt es insbesondere im Begegnungsverkehr mit Bussen zu Engpässen und gelegentlichen Behinderungen. Zwar ist der Gehweg ausreichend breit, sodass die Fußgängersituation unproblematisch ist, jedoch beeinträchtigen die Kombination aus erlaubtem Gehwegparken und zusätzlichen Blumenkübeln den Verkehrsfluss auf der Fahrbahn. Eine Klärung der Genehmigungslage der Blumenkübel und eine verkehrliche Neubewertung durch die Verwaltung erscheinen daher sinnvoll.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass auf der Brachfläche an der Ecke Reisholzer Straße / Am Hackenbruch ein Parkplatz betrieben wird (öffentlich oder privat)?
Auf der genannten Fläche, auf der sich zuvor eine Tankstelle befand, wird derzeit offenbar ein Parkplatz genutzt bzw. betrieben. Unklar ist hierbei, ob es sich um eine genehmigte Nutzung handelt und ob diese öffentlich oder privat organisiert ist. Vor diesem Hintergrund wird um entsprechende Auskunft gebeten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Verwaltung bekannt, wie weit der Stand der Umsetzung ist?
Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit der Bezirksverwaltungsstelle 08 sollte in dem betreffenden Bereich ein Fahrbahn-Piktogramm „30 km/h" angebracht werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, insbesondere Kinder auf dem nahegelegenen Spielplatz vor zu schnell fahrenden Fahrzeugen zu schützen. Bislang ist jedoch keine Umsetzung erfolgt bzw. der aktuelle Sachstand ist unklar. Daher wird um Auskunft gebeten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie stellt sich der derzeitige allgemeine Zustand des Erholungsgebietes Unterbacher See dar?
2. Welche Regelungen gelten aktuell für die Parkdauer und zu welchen Konditionen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Eller verfügt derzeit über nicht genügend bzw. gar keinen Schutzraum, das heißt, im Katastrophenfall wären 34.000 Menschen ohne Schutz - allein nur in Eller. Nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Zeitenwende haben gezeigt, dass verschiedene Einrichtungen nötig sind, um der Bevölkerung genügend Schutz in Katastrophenfällen zu bieten. Darunter fallen auch entsprechend ausgerüstete U-Bahn-Tunnel. Derzeit wird Seitens des Bundes sehr viel Geld für den Ausbau von Schutzräumen zur Verfügung gestellt. Der Ausbau eines U-Bahn-Tunnels zu einem Schutzraum wird sicherlich mehr Geld benötigen, aber eine Kombination aus U-Bahn-Tunnel und Schutzraum würde am Ende erheblich preiswerter sein als die Herrichtung der U-Bahn- Linie im Rahmen „Barrierefreies Eller" mit den damit verbundenen erheblichen Einschränkungen für die Gumbertstraße und einen davon unabhängigen Bau eines wie auch immer gearteten Schutzraumes für die Bevölkerung im dicht besiedelten Zentrum von Eller.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Verwaltung der Sachstand der Bebauung des Areals bekannt und wurde die Baugenehmigung weiter verlängert?
2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um den Wohnungsbau an dieser seit nunmehr fast einem Jahrzehnt brachliegenden Fläche zu befördern?
3. Ist die Nutzung der Fläche als Abstellfläche für PKW zulässig bzw. genehmigungspflichtig und genehmigt, und welche weiteren oder anderen Nutzungen sind interimsmäßig oder für die endgültige Grundstücksnutzung oder Nutzung von Teilflächen des Grundstücks denkbar, z.B. Anlage eines Pocket Parks, Anlage eines Parkplatzes; befindet sich die Verwaltung diesbezüglich im Austausch mit dem Grundstückseigentümer?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann wird der Bezirksvertretung 8 das Prüfergebnis hinsichtlich der Markierung eines Fußgängerüberwegs und einer begleitenden Radfurt über den Sandträger Weg auf Höhe des Begleitwegs der Südlichen Düssel mitgeteilt?
2. Falls ein FGÜ trotz der erhöhten Zahl der Fußgängerquerungen und unter Beachtung der Vorgaben der StVO und der VwV-StVO weiterhin nicht möglich ist, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Querungssituation für Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen kurzfristig zu verbessern, auch unter Berücksichtigung der Empfehlungen der AGFS zu Querungsstellen (z.B. Gehwegnasen, sonstige bauliche Anpassung, Geschwindigkeitsreduktion, Optimierung Beschilderung/ Markierung)?
3. Wie ist der Sachstand der von der Verwaltung mitgeteilten Prüfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Sandträger Weg zwischen Gubener Straße und Striegauer Weg und von Querungshilfen in diesem Abschnitt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist die Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 bereits erfolgt oder ist deren Einrichtung, wie in anderen Kommunen Deutschlands und Nordrhein- Westfalens, geplant?
2. Welche Standorte im Stadtbezirk 8 sind für die Errichtung solcher Einrichtungen sowie für Schutzräume vorgesehen oder würden sich hierfür eignen?
3. Wie sind die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehr, Ortsgruppen der Blaulichtorganisationen, einschließlich des THW aus dem Stadtbezirk 8 in die Notanlaufpunkte eingebunden?
Der großflächige und mehrtägige Stromausfall in Berlin zum Jahresbeginn 2026 verdeutlichte die erheblichen Schäden, die durch gezielte Sabotageakte verursacht werden können. Auch Naturereignisse, wie das Starkregenereignis im Juli 2021, das zu Überschwemmungen im Stadtbezirk 8 führte, stellen eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung dar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung hat im März 2020 mitgeteilt, der Vertrag für die Bestandswartehäuschen der Fa. Wall an Düsseldorf Ende 2023 und es solle in einer Arbeitsgruppe die Ausstattung mit und von Wartehäuschen, einschließlich der Frage einer Dachbegrünung, vorbereitet werden. Im Dezember 2022 hat die Verwaltung im Umweltausschuss die Einbringung einer Beschlussvorlage zu der Neuausschreibung im 1. Quartal 2023 mitgeteilt, auch werde sie im OVA im 1. Quartal 2023 über die Begrünung von Bestandshäuschen berichten. Beides ist bis heute nicht erfolgt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2011 wurde auf der Reisholzer Straße stadtauswärts zwischen Gatherweg und Kuthsweg angelegt. Von der Beschlusfassung bis zur Realisierung dauerte es wenige Monate. Im Dezember 2017, vor über acht Jahren, hat die Bezirksvertretung 8 die Anlage eines entsprechenden Radwegs stadteinwärts auf dem Teilstück zwischen Posener Straße und Gatherweg beschlossen. Ein Realisierung erfolgte bislang nicht. Zuletzt teilte die Verwaltung im Juni 2024 mit, die Maßnahme habe „keine Priorität", deswegen könne kein Umsetzungstermin genannt werden. Im Hinblick auf die geltenden Richtlinien sei eine Umsetzung - wie ursprünglich in der Bezirksvertretung 8 vorgestellt - nicht mehr zielführend. Es müsste daher eine vollständig neue Planung erstellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Zuletzt im August 2022 hat die Verwaltung zur Ausstattung von Haltestellen im Stadtbezirk 8 mit Dynamischer Fahrgastinformation, seinerzeit mit dem Stand des 13. Los, berichtet. Im Mai 2025 wurde im OVA zu auch von der BV8 angeregten LCD-Displays wie folgt ausgeführt: Wir fragen: 1.Welche Haltestellen bzw. Haltekanten im Stadtbezirk 8 wurden seit dem 13. Los und werden in den nächsten Jahren (bis 2030) mit einer Dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Juli 2025 hat die Verwaltung im Rat berichtet, dass eine Bebauung des alten Schützenplatz Sodener Weg/Sturmstra0ße nicht weiterverfolgt wird. Auf den Beschluss der Bezirksvertretung 8 vom Herbst 2025, zu der künftigen Nutzung des Areals eine Nachbarschaftsbeteiligung zur weiteren Nutzung der Fläche und verfügbarer angrenzender Flächen durchzuführen, zu prüfen, ob sich die Fläche oder ein Teil der Fläche für eine stärker diversifizierte ökologische Nutzung (z. B. Blühwiesen-bereiche, zusätzliche Bäume) eignet, und darzustellen, welche weiteren Nutzungsüberlegungen (z. B. Spiel-/Bolzplatz, Hundeauslauf) bestehen, hat die Verwaltung im Januar 2026 mitgeteilt, dass sich die Fläche aufgrund von vorhandenen Altlasten nicht als Blühwiese oder Baumstandort eigne, ferner eine Nutzung als Spiel-/Bolzplatz oder Hundeauslauffläche stadtklimatisch nicht sinnvoll erscheine.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im September 2024 hat die Verwaltung in der Bezirksvertretung 8 über den Abriss und Ersatz des Kiosk am Schlosspark Eller (Heidelberger Straße 42a) mit einem mit Modulbauweise errichteten Gebäude berichtet. Dabei wurde die Inbetriebnahme des neuen Büdchens für das vierte Quartal 2025 in Aussicht gestellt (vgl. https://rp- online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/eller/duesseldorf-schlosspark-eller- buedchen-wird-abgerissen-und-neu-gebaut_aid-118828667): Vor einem Jahr, in der Sitzung vom 27.03.2025 hat die Bezirksvertretung 8 zudem einstimmig beschlossen, durch die beteiligten bzw. zu beteiligenden Fachämter (Amt für Verkehrsmanagement, Gartenamt, Kulturamt, Planungsamt) eine Planung für eine Attraktivierung der Schlossallee erstellen zu lassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Bereich der Lassallestraße, insbesondere rund um den Wohnpark der LEG, ist eine deutliche Zunahme von Vermüllung festzustellen. Einkaufswagen werden dauerhaft im öffentlichen Raum abgestellt, Müllcontainer bleiben offen oder werden zweckentfremdet, indem Müll über Zäune entsorgt wird. Zudem wird Abfall zunehmend unkontrolliert im öffentlichen Raum abgelegt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den Geh- und Radweg an der Vennhauser Allee auf Höhe der Hausnummern 226-228 zeitnah zu überprüfen und die vorhandenen Schäden zu beseitigen. Insbesondere sollen lose Gehwegplatten sowie durch Wurzelwuchs verursachte Aufwerfungen instandgesetzt werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen.
Der Geh- und Radweg befindet sich in einem deutlich mangelhaften Zustand. Durch Wurzelwuchs haben sich Gehwegplatten gelockert und verschoben, sodass insbesondere der Radweg kaum noch sicher befahrbar ist. Für Fußgängerinnen und Fußgänger - vor allem für mobilitätseingeschränkte Menschen, ältere Personen sowie Menschen mit Rollator oder Rollstuhl - stellt der Zustand eine erhebliche Gefährdung dar. Stolperstellen und Unebenheiten widersprechen den Anforderungen an Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Vor Kindertagesstätten besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis für Kinder, insbesondere beim Bringen und Abholen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei und hilft, Unfälle zu vermeiden sowie Gefahren für Kinder und deren Begleitpersonen zu minimieren. Die Einrichtung einer Tempo-30-Regelung an dieser Stelle ist daher sinnvoll und geboten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
wir bitten darum, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und zur Beschlussfassung zuzulassen: Die Verwaltung wird beauftragt, durch das Anbringen einer offiziellen Beschilderung sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürgern der Zutritt zum Nachbarschaftspark „Am Stufstock" gewährt wird.
Mehrfach sind Bürgerinnen und Bürger an uns herangetreten und haben berichtet, dass Mitarbeitende des Ordnungsamtes ihnen den Aufenthalt im Park untersagt bzw. sie aufgefordert haben, den Park zu verlassen, sofern sie sich ohne Kinder oder in Begleitung eines Hundes dort aufgehalten haben. Dies führt zu Verunsicherung hinsichtlich der tatsächlichen Nutzungsregelungen des Parks. Eine klare und eindeutige Beschilderung ist daher erforderlich, um Transparenz zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In diesem Abschnitt kommt es wiederholt zu erheblichen Behinderungen für größere Fahrzeuge. Insbesondere konnten Fahrzeuge der AWISTA, die für die Leerung der Mülltonnen zuständig sind, ihre Arbeit mehrfach nicht ordnungsgemäß durchführen. In der Folge wurden Tonnen weder geleert noch an ihren ursprünglichen Standort zurückgestellt (siehe beigefügtes Foto). Zudem ist die Anlieferung von Baumaterialien erschwert bzw. teilweise nicht möglich, da auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern - gegenüber den Parkbuchten - geparkt wird und die Fahrbahn dadurch zu eng wird. Vor diesem Hintergrund erscheint die Einrichtung eines Parkverbots in dem genannten Bereich sinnvoll.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die östliche Pflasterung vor der Brücke über die Düssel (kurz vor dem Zusammenfluss von Eselsbach und Düssel) am Eller Friedhof zu sanieren.
Das Pflaster ist sehr uneben, stellt eine Stolperfalle für Fußgänger und eine unfallträchtige Stelle für Fahrradfahrer dar. Mit freundlichen Grüßen!
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Situation an der Schule am Eller Forst und der gegenüber liegenden Grundschule einschließlich der dort neu entstehenden Kita ist bisher unbefriedigend. Aus diesem Grund hat die Bezirksvertretung bereits eine Reihe von Maßnahmen angeregt; darüber hinaus wird auf Eingabe einer Bürgerin die Einrichtung einer 30-er Zone geprüft.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Einmündung Am Strasserfeld in die Gerresheimer Landstraße sicherer gestaltet werden kann, indem wie an der Einmündung Dellestraße in die Gerresheimer Landstraße die Anforderung von MIV-Rot und Fußgänger-Grün der LZA in Höhe Gerresheimer Landstraße 70/72 (auch) durch eine Induktionsschleife Am Strasserfeld erfolgen kann. Verneinendenfalls soll die Verwaltung prüfen, ob/welche andere Möglichkeiten bestehen, den Einmündungsbereich sicherer zu gestalten.
Die aktuelle Verkehrssituation an der genannten Einmündung ist insbesondere für Linksabbieger aus „Am Strasserfeld" sehr unübersichtlich und gefährlich. Dies wird zusätzlich erschwert, wenn größere Fahrzeuge in den Parktaschen der „Gerresheimer Landstraße" parken oder das Fahrzeug der DHL die angrenzende Postfiliale beliefert. Die Sichtverhältnisse sind in diesen Fällen stark eingeschränkt, was das Abbiegen für alle Verkehrsteilnehmer riskant macht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 8 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet.
In den Nachtstunden besteht erfahrungsgemäß eine deutlich geringere Auslastung der Ladeinfrastruktur, v.a. auf Grund der Begrenzung der maximalen Parkdauer. Da die ersten Stromanbieter von Ladekarten, u.a. die Stadtwerke Düsseldorf in der Nachtzeit keine Stand- und Blockiergebühren mehr erheben, sollte für eine einfachere Nutzung dieser Randzeiten keine Parkzeitbegrenzung in diesem Zeitraum erfolgen. Eine entsprechende Regelung würde zudem die Parksituation für Anwohner entspannen und für eine bessere Auslastung der Ladeinfrastruktur ermöglichen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Querung der Gumbertstraße auf Höhe des Gertrudisplatzes (REWE/Gumberstraße 125) barrierefrei mit differenzierten Bordhöhen umgestaltet werden kann, und bejahendenfalls diesen Umbau zeitnah vorzunehmen und bei der Gelegenheit auch die Markierung zwischen den Gleisen aufzufrischen.
Die Querung des Fahrbahn-/Gleisbereichs zwischen Gertrudisplatz und REWE-Supermarkt ist nicht barrierefrei. Der Bordstein ist nicht nullabgesenkt, die taktile Führung ist unvollständig und Gleise und Fahrbahn schließen nicht bündig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die teilabgängige Rad-Schutzstreifen-Markierung auf dem Werstener Feld aufzufrischen bzw. zu erneuern, wobei im Bereich der Parkstände Werstener Feld 204 bis 192 ein Sicherheitstrennstreifen neben dem südwärtigen Schutzstreifen berücksichtigt werden soll oder, falls dies aus Platzgründen nicht möglich ist, der südwärtige Schutzstreifen erst auf Höhe der Hn. 192 einsetzen soll.
Die Markierung ist abgängig und entspricht im Bereich der Parkstände nicht aktuellen Standards (Dooring-Gefahr).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hintergrund und Anlass: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Verwaltung in Kooperation mit der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) mit dem Aufbau und Betrieb eines kommunalen Mietradsystems in Düsseldorf beauftragt (SI-RAT/001/2024). Am 01. Juli 2026 ist der Systemstart in drei Ausbaustufen geplant. Ab dem 01. September 2026 ist der Vollbetrieb geplant.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Park- und Halteverbote vor der Grundschule Richardstraße / Veehstraße (z. B. Markierung von Sperrflächen, Piktogramme auf der Fahrbahn, Verkehrsbeschilderung, Einrichtung einer Hol- und Bringzone und Intensivierung der Verkehrsüberwachung) kurzfristig ergriffen werden können, um die Hol- und Bringsituation durch sogenannte Elterntaxis an der Schule Richardstraße zu entschärfen, und bei positivem Prüfergebnis die Maßnahmen zeitnah vorzunehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Kissinger Straße als zu sanierende Straße zu priorisieren und ihre Sanierung demnächst durchzuführen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass dem Fachamt durch regelmäßige Zustandserfassungen und -bewertungen der teilweise instandsetzungsbedürftige Zustand der genannten Straße bekannt ist. Derzeit werden in diesem Bereich noch Leitungsverlegungen durch die Netzgesellschaft Düsseldorf (NGD) durchgeführt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die anlässlich der Renaturierung der Südlichen Düssel (2.BA) vor den Neusalzer Weg 22 versetzten Container (zurück)versetzt werden können zum früheren Standort am Neusalzer Weg, ggf. unter Ergänzungen der für die Barrierefreiheit notwendigen Maßnahmen, auf die dem früheren Standort gegenüberliegende Straßenseite (Beginn des gepflasterten Seitenstreifens) oder an einen geeigneten Standort im Bereich der Einmündung Reichenbacher Weg in den Eller Kamp, und bei positiver Prüfung die Versetzung – ggf. zunächst probeweise – vorzunehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung teilt zu dem Sachstand „Tempo 30 auf einem Teilstück der Gerresheimer Landstraße“ mit, dass die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV) es ermöglichen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Straßenabschnitt Gerresheimer Landstraße zwischen der Dellestraße und dem Kreisverkehr Breidenplatz zeitlich begrenzt auf 30 km/h zu reduzieren. Grundlage dafür ist die nahegelegene Kita an der Gerresheimer Landstraße 110. Die Regelung orientiert sich an der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung östlich der Dellestraße im Bereich der Schule (Montag bis Freitag, 7–16 Uhr).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah den Gertrudisplatz (alle Platzbereiche) auf kaputte (lose oder herausstehende) Steine sowie Löcher zu überprüfen und im Anschluss den baldigen Austausch und/oder Ausbesserungen der Pflastersteine vorzunehmen und die Klappen des Einstiegs in den unterirdischen Bereich am Marktplatz auszubessern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung von Sitzmöglichkeiten an der Haltestelle Reichenbacher Weg in beide Fahrtrichtungen zu prüfen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die örtlichen Gegebenheiten an der Haltestelle Reichenbacher Weg mit folgendem Ergebnis geprüft wurden: Beide Haltestellensteige sind beengt dimensioniert und verfügen über Wartehallen mit stark verkürzten Seitenteilen. Zudem sind bei beiden Wartehallen zwei der drei Rückwände als Werbevitrinen ausgeführt, sodass innerhalb der Wartehallen keine Sitzbank aufgestellt werden kann. Am Steig 2 wurde aus diesem Grund bereits eine Sitzmöglichkeit außerhalb der Wartehalle eingerichtet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Planungen zum RRX bereits frühzeitig Planungen zur Zuwegung zum S-Bahnhof Eller Süd S aufzunehmen und sie der Bezirksvertretung 8 vorzustellen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass im Rahmen der Überlegungen zur städtebaulichen Integration der RRX-Lärmschutzwände (LSW) die Gestaltung der Flächen im direkten Umfeld der LSW eine zentrale Rolle spielt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 05.03.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Instandhaltung der Verkehrswege an der S-Bahnstation Eller Süd “ mit, dass die Flächen rund um die S-Bahn-Station Eller Süd im Besitz der Deutschen Bahn sind. Dazu gehört auch der Verbindungsweg zur Karlsruher Straße. Die Verwaltung hat den Sachverhalt um die Überprüfung der Verkehrssicherheit und die Reinigung der Fahrradgarage und der Packstation auf den Flächen an die zuständigen Stellen der DB InfraGO AG übergeben und um Stellungnahme gebeten. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Verwaltung keine Rückmeldung seitens der Deutschen Bahn vor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, durch die beteiligten bzw. zu beteiligenden Fachämter (Amt für Verkehrsmanagement, Gartenamt, Kulturamt, Planungsamt) eine Planung für eine Attraktivierung der Schloßallee erstellen zu lassen, die insbesondere den Baum- Allee-Charakter wiederherstellt, die Verbindung zwischen der nördlichen und der südlichen Schloßallee über die Heidelberger Straße hinaus betont und nach Möglichkeit eine Sichtachse zum Schlosstor an der Schloßallee schafft.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung teilt zu der Thematik „Überprüfung der Entscheidung zur Nichtinstallation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Vennhauser Allee Höhe Hausnummer 248“ mit: Frage 1: Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, an der Vennhauser Allee in Höhe des Supermarktes (Hausnummer 248) keine Rotlichtüberwachungsanlage (Rotlichtblitz) oder Geschwindigkeitsmessanlage zu installieren und welche Kriterien werden im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf bzw. der Polizei Düsseldorf bei der Einstufung eines Straßenabschnitts als Unfallschwerpunkt herangezogen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 05.03.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „An der Schützenwiese“ mit: Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, wer das Gewerbe an dem genannten Standort entlang des Nelkenwegs betreibt, und vollzieht sich die Unternehmung innerhalb bestehender Genehmigungen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 vom 05.03.2026 teilt die Verwaltung zur Thematik „Leerstand von Wohn- und Gewerbeimmobilien im Stadtbezirk 8“ mit: Frage 1: Wie hoch ist der aktuelle Leerstand von Wohn- und Gewerbeimmobilien im Stadtbezirk 8, aufgeschlüsselt nach Straße und Gebäude?
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.