Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben eine Anfrage zur Verwahrlosung eines Grundstücks an der Gerresheimer Landstraße 114 gestellt. Die Bezirksvertretung 8 wird am 21. Mai 2026 darüber informiert.
Einordnung
Die Anfrage BV8/106/2026 betrifft die Verwahrlosung eines Grundstücks an der Gerresheimer Landstraße 114. Die Bezirksvertretung 8 wird am 21. Mai 2026 um 18:00 Uhr in einer Sitzung darüber informiert. Die Sitzung findet im Rahmen der regulären Beratungen der Bezirksvertretung statt.
Hintergrund
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht. Solche Anfragen zielen darauf ab, Missstände in der Stadt zu klären und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Sitzung der Bezirksvertretung 8 dient der Kenntnisnahme der Anfrage. Es sind keine sofortigen Maßnahmen oder Beschlüsse zu erwarten.
Nächste Schritte
Die Bezirksvertretung 8 wird die Anfrage in der Sitzung am 21. Mai 2026 behandeln. Weitere Schritte hängen von den Ergebnissen der Sitzung ab.
Die wichtigsten Punkte
- Anfrage zur Verwahrlosung an Gerresheimer Landstraße 114
- Einreichung durch CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen
- Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 21. Mai 2026 um 18:00 Uhr
- Kein sofortiger Beschluss erwartet
- Dokumente sind online verfügbar
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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586161.pdf
Published Time: 2026-05-07T10:31:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV8/106/2026
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
in der Bezirksvertretung 8
der Landeshauptstadt Düsseldorf
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.05.2026
Frau Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 8
Dagmar von Dahlen
Rathaus Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
# Betrifft:
Verwahrlosung Grundstück Gerresheimer Landstraße 114 (Anfrage CDU-Fraktion und
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
als Mitglieder der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen möchten wir
folgende Anfrage beantwortet haben:
1. Ist die Verwaltung informiert, dass das Grundstück Gerresheimer Landstraße
114 mittlerweile von Grünbewuchs überwuchert wird und offensichtlich nicht
mehr bewohnt ist?
2. Anwohner haben Kinder auf dem Grundstück gesehen, ist das Wohngebäude
bzw. das Gelände entsprechend gesichert, dass keine Kinder auf das
Grundstück können?
3. Hat die Verwaltung Kontakt zum Eigentümer und weiß, was mit dem Grundstück
geschehen soll?
Begründung: Das Grundstück Gerresheimer Landstr. 114 Ecke Sandstraße mit Garten
und Einfamilienhaus wird seit längerer Zeit nicht mehr bewohnt und wuchert zu. Das
Gelände ist auch nicht gesichert gegen Zutritt von Kindern, so dass diese sich in Gefahr
begeben.
gez. Birgit Sieger gez. Jens Barkemeyer
Beantwortung BV8_106_2026 Verwahrlosung Grundstück Gerresheimer Landstraße 114 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 10 BV8_106_2026 Verwahrlosung Grundstück Gerresheimer Landstraße 114.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587531.pdf
Published Time: Thu, 21 May 2026 09:52:49 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV8/106/2026
Verwahrlosung Grundstück Gerresheimer Landstraße 114 (Anfrage CDU-Fraktion und
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
1. Ist die Verwaltung informiert, dass das Grundstück Gerresheimer Landstraße 114
mittlerweile von Grünbewuchs überwuchert wird und offensichtlich nicht mehr bewohnt
ist?
2. Anwohner haben Kinder auf dem Grundstück gesehen, ist das Wohngebäude bzw. das
Gelände entsprechend gesichert, dass keine Kinder auf das Grundstück können?
3. Hat die Verwaltung Kontakt zum Eigentümer und weiß, was mit dem Grundstück
geschehen soll?
Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit:
Antwort zu 1:
Die Bauaufsicht konnte an einem Ortstermin am 13.05.2026 feststellen, dass das Grundstück
stark verwildert und augenscheinlich unbewohnt ist.
Der Wohnungsaufsicht ist der Leerstand des Gebäudes Gerresheimer Landstraße 114 bisher
nicht bekannt gewesen. Es gibt derzeit dort kein laufendes Verfahren hierzu.
Antwort zu 2:
Das Grundstück ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert gegen ein unbefugtes Betreten.
Sollte der Eigentümer nicht kurzfristig ermittelt werden können, wird durch die Stadtverwaltung
eine Sicherung des Grundstückes erfolgen.
Antwort zu 3:
Es besteht kein Kontakt zum Eigentümer und etwaige Nutzungsabsichten sind nicht bekannt.
Die Bauaufsicht wird umgehend die Eigentümer ermitteln und zur Sicherung des Grundstücks
auffordern.
Die Wohnungsaufsicht wird zudem nun das Verfahren aufnehmen, im Sinne der Meldung eine
Ortsbesichtigung durchführen und mit dem Verfügungsberechtigten des Objektes in
Verbindung treten. Dabei werden die Hintergründe des gegebenenfalls vorherrschenden
Leerstands ermittelt und im Anschluss geprüft, ob eine Anordnung zur Rückführung des
Wohnraums zu Wohnzwecken möglich und erforderlich ist. Grundsätzlich haben
Verfügungsberechtigte nach den Bestimmungen der Wohnraumschutzsatzung die
Verpflichtung, schützenswerten Wohnraum zu Wohnzwecken zu überlassen, sofern keine
Ausnahmetatbestände oder anzuerkennenden Hinderungsgründe vorliegen.