Anfrage Aktenzeichen BV9/155/2025

Unbebautes Grundstück an der Kölner Landstraße 391 - 393 - Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kölner Landstraße 391 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 14. Juli 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

Wie soll das Grundstück an der Kölner Landstraße 391 - 393 weiterentwickelt werden?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Das unbebaute Grundstück an der Kölner Landstraße 391 - 393 (Gemarkung Itter-Holthausen; Flur 14; Flurstück 720) innerhalb einer geschlossenen Bebauung fällt seit Jahren auf. Mittels eines Investorenauswahlverfahrens wollte die Landeshauptstadt dort ursprünglich öffentlich geförderte Wohnungen für ältere Menschen errichten. Die Frist für das Einreichen der Angebote endete bereits am 20.04.2023.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. Juli 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
BV9/155/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.07.2025 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 26.09 .2025 Betrifft: Unbebautes Grundstück an der Kölner Landstraße 391 - 393 - Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD Anfrage: Wie soll das Grundstück an der Kölner Landstraße 391 - 393 weiterentwickelt werden? Begründung: Das unbebaute Grundstück an der Kölner Landstraße 391 - 393 (Gemarkung Itter-Holthausen; Flur 14; Flurstück 720) innerhalb einer geschlossenen Bebauung fällt seit Jahren auf. Mittels eines Investorenauswahlverfahrens wollte die Landeshauptstadt dort ursprünglich öffentlich geförderte Wohnungen für ältere Menschen errichten. Die Frist für das Einreichen der Angebote endete bereits am 20.04.2023.
Antwort als Text anzeigen
TOP 13.1 BV9/155/2025 Sitzung der BV 9 am 14.11.2025 Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD Unbebautes Grundstück a n der Kölner Landstraße 391 -393 Frage 1: Wie soll das Grundstück an der Kölner Landstraße 391 - 393 weiterentwickelt werden? Antwort zu Frage 1: Trotz des durchgeführten Ausschreibungsverfahrens und wiederholter Vermarktungsbemühungen konnte für das o. g. Grundstück bislang kein Interessent gefunden werden. Die Nachfrage bleibt aus, was im Wesentlichen auf die spezifischen Eigenschaften des Grundstücks sowie die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist. Das Grundstück ist als Baulücke in seiner Größe nur eingeschränkt bebaubar. Hinzu kommt, dass die Fläche aufgrund der stark befahrenen Kölner Landstraße sowie de s beengten Straßenraumes bautechnisch nur schwer anzudienen ist. Dies stellt insbesondere für potenzielle Bauvorhaben eine erhebliche Herausforderung dar und wirkt sich nachteilig auf die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Die derzeitige Marktlage verschärft diese Problematik zusätzlich. Die anhaltend hohen Baukosten, gestiegene Finanzierungskosten sowie eine insgesamt zurückhaltende Investitionsbereitschaft im Wohn- und Gewerbebereich führen dazu, dass insbesondere Grundstücke mit planerischen oder technischen Erschwernissen derzeit nicht vermarktbar sind. Aus Sicht der Verwaltung ist daher unter den aktuellen Bedingungen keine zeitnahe Bestellung eines Erbbaurechtes zu marktüblichen Konditionen zu erwarten. Eine alternative Nutzung lässt sich derzeit aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung und der geringen Grundstücksgröße nicht finden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/155/2025