Änderungsantrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/391/2025
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Antrag“
1.3 Grundstück und Nachnutzung Kölner Straße 180 Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung , die Nachnutzung des Grundstücks Kölner Str. 180 zum Zwecke des allgemeinen Wohnens und erforderlicher Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte) gemäß dem bestehenden Bebauungsplan vorzubereiten und eine entsprechende Vorlage für eine Ausschreibung im weiteren Verfahrensverlauf den zuständigen Entscheidungsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ausschreibung soll der Refinanzierung und Gesamtwirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes dienen. zu klären, welche städtische Tochter das städtische Grundstück zum Zwecke des allgemeinen Wohnens und zur Herstellung der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Kindertagesstätte) gemäß bestehendem Bebauungsplan von einer städtischen Tochter nachnutzen kann. Diese soll dann mit der Umsetzung beauftragt werden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/450/2025