SPD/Volt beantragt Integration von Hornissen-Nest in App
Amtlicher Titel: Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion: Meldekategorie „Hornissen-Nest“ in die App „Düsseldorf bleibt sauber“ integrieren
Zusammenfassung
Die SPD/Volt-Ratsfraktion beantragt die Integration der Meldekategorie „Hornissen-Nest“ in die App „Düsseldorf bleibt sauber“. Der Antrag wurde am 11. Juni 2026 erstellt. Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation entscheidet darüber am 25. Juni 2026.
Einordnung
Die SPD/Volt-Ratsfraktion hat am 11. Juni 2026 den Antrag zur Integration der Meldekategorie „Hornissen-Nest“ in die App „Düsseldorf bleibt sauber“ eingereicht. Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation wird am 25. Juni 2026 um 16:00 Uhr über den Antrag entscheiden.
Hintergrund
Die App „Düsseldorf bleibt sauber“ ermöglicht Bürgern, Probleme im öffentlichen Raum zu melden. Die Integration der Hornissen-Nest-Kategorie soll die Meldemöglichkeiten erweitern und die Bürgerbeteiligung fördern.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Entscheidung des Ausschusses könnte die Funktionalität der App verbessern und Bürgern helfen, Hornissen-Nester schneller zu melden. Dies könnte zu einer schnelleren Reaktion der Stadt führen.
Nächste Schritte
Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation trifft sich am 25. Juni 2026 zur Entscheidung über den Antrag.
Die wichtigsten Punkte
- Antrag von SPD/Volt zur App-Integration
- Meldung von Hornissen-Nestern soll erleichtert werden
- Ausschusssitzung am 25. Juni 2026
- Antrag erstellt am 11. Juni 2026
- Entscheidung könnte Bürgerbeteiligung fördern
Themen
+3 weitere Themen
Beschluss & Empfehlung
- nehmen und zur Abstimmung zu bringen.
- Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die App
Beratungsweg
Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
KI-gestützt aufbereitet am 16. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/028/2026