Barrierefreier Ausbau des ÖPNV - Haushaltsbegleitantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Antrag“
Die Bezirksvertreterinnen bitten den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für den barrierefreien Ausbau des ÖPNV entlang der Wehrhahnlinie im Stadtbezirk 2 die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen. Das Planziel soll den finalen Ausbau im Jahr 2028 beinhalten und mit der Kreuzung Grafenberger Allee/Lindemannstraße/ Dorotheenstraße beginnen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Als einer der dichtbesiedeltsten Stadtteile von Düsseldorf halten wir den barrierefreien Ausbau des ÖPNV entlang der Wehrhahnlinie für besonders dringlich, um das Miteinander von Rad, Fuß- undAutoverkehr störungsfreier zu gewährleisten.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 26. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV2/037/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 5.2
Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/037/2026