Frühzeitige Einbindung der Bezirksvertretung bei Stadtbaumstandorten mit Stellplatzentfall - Antrag der CDU-Fraktion
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, Beschlussvorlagen bzw. Planungen im Rahmen des Stadtbaumkonzepts, bei denen die Anpflanzung von Stadtbäumen den Entfall bestehender Stellplätze zur Folge hat, künftig erst nach einer vorherigen Ortsbegehung der jeweiligen Standorte in die Bezirksvertretung einzubringen. Hierzu soll die Bezirksverwaltungsstelle für sämtliche Mitglieder der Bezirksvertretung 9 sowie die beratenden Ratsmitglieder eine entsprechende Ortsbegehung mit einer Mindestvorlaufzeit von einem Monat organisieren. Im Rahmen dieser Ortsbegehung sollen das zuständige Fachamt sowie - soweit bereits vorgesehen - die mit der Ausführung beauftragte bzw. für die Umsetzung vorgesehene Fachfirma die konkreten Standorte, die geplante Ausführung sowie die Auswirkungen auf den vorhandenen Parkraum vor Ort vorstellen und erläutern.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die Mitglieder der Bezirksvertretung verfügen aufgrund ihrer Tätigkeit und ihrer regelmäßigen Präsenz im Stadtbezirk über eine besondere Ortskenntnis. Diese Kenntnis sollte bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planung von Stadtbaumstandorten einbezogen werden. Insbesondere bei Standorten, an denen durch die geplante Anpflanzung Stellplätze entfallen, können die konkreten örtlichen Gegebenheiten für die Bewertung eines Vorhabens von erheblicher Bedeutung sein. Hierzu zählen beispielsweise die tatsächliche Parksituation, die Erschließung angrenzender Grundstücke, vorhandene Zufahrten, Lieferverkehre, die Nutzung durch Anwohner sowie weitere örtliche Besonderheiten, die aus den Planunterlagen allein möglicherweise nicht hinreichend ersichtlich sind. Eine frühzeitige gemeinsame Ortsbesichtigung ermöglicht es, die örtlichen Kenntnisse der Bezirksvertretung bereits vor einer abschließenden Planung und Beschlussfassung einzubeziehen. Dadurch können gegebenenfalls geeignete alternative Standorte oder Anpassungen der Planung frühzeitig erörtert werden. Dies dient zugleich einem effizienteren Planungsverfahren. Wenn die Bezirksvertretung erst zu einem fortgeschrittenen Planungsstand mit konkreten Beschlussvorlagen befasst wird, besteht die Gefahr, dass aufgrund örtlicher Gegebenheiten Ablehnungen oder Änderungswünsche erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem bereits erheblicher Planungs- und Vorbereitungsaufwand entstanden ist. Die beantragte frühzeitige Ortsbegehung soll daher dazu beitragen, die vorhandene Ortskenntnis der Bezirksvertretung konstruktiv in die Planung einzubinden, mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und unnötige spätere Planungsänderungen zu vermeiden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Vorgang · BV9/178/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 8.5
Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/178/2026