Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus „Sachdarstellung“
Zwecks Verbesserung der Anfahrt von der Feuerwehr in Notfällen an der Adolf - Klarenbach-Schule in der Walter -Rathenau-Straße wird die vorhandene Beschilderung angepasst, um die Sichtbarkeit der Einfahrt zu erhöhen. Weiterhin wird die Zick-Zack-Markierung, welche ebenfalls auf ein Halteverbot hinweist, nach Süden hin am östlichen Fahrbahnrand bis zum Ende der Gehwegabsenkung Höhe Hausnummer 19 verlängert. Die Änderungen werden gemäß Plan S 3044/102 vorgenommen. Zur Sicherstellung der hindernisfreien Feuerwehranfahrtswege des Schulgeländes werden zwei Schilder VZ 283 „absolutes Halteverbot" inklusive Zusatzschild 2054 „Feuerwehranfahrtszone" ausgewiesen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Dokumenttexte
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BV9/232/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Walter-Rathenau-Straße -Aufwertung der Feuerwehranfahrtszone zur Adolf-
Klarenbach-Schule mit zusätzlicher Beschilderung und Verlängerung der Zick-Zack-
Markierung
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 9
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 9 05.12.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Zwecks Verbesserung der Anfahrt von der Feuerwehr in Notfällen an der Adolf -
Klarenbach-Schule in der Walter -Rathenau-Straße wird die vorhandene
Beschilderung angepasst, um die Sichtbarkeit der Einfahrt zu erhöhen. Weiterhin
wird die Zick-Zack-Markierung, welche ebenfalls auf ein Halteverbot hinweist, nach
Süden hin am östlichen Fahrbahnrand bis zum Ende der Gehwegabsenkung Höhe
Hausnummer 19 verlängert. Die Änderungen werden gemäß Plan S 3044/102
vorgenommen. Zur Sicherstellung der hindernisfreien Feuerwehranfahrtswege des
Schulgeländes werden zwei Schilder VZ 283 „absolutes Halteverbot" inklusive
Zusatzschild 2054 „Feuerwehranfahrtszone" ausgewiesen.
Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen. Die Kosten für die Markierungsarbeiten
betragen ca. 1.000 EUR.
Anlage1 als Text anzeigen
136-10
286-30
136-20
1012-50
283
1042-33
1060-40
224-51
1042-36
283-20
1042-33
1060-40
220-10
1000-32
286
220-20
1000-32
286
732
2429
1000-10
1000-20
732
DatumAngabe der Änderung Paraphe
beschlossen, OVA
informiert / beschlossen, BV
VIA Nr.
PLAN Nr. Maßstab:
Amt für Verkehrsmanagement
Düsseldorf, den
Der Oberbürgermeister
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amtsleitung, i.A.
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Verkehrsmanagement
03.09.2025
DatumUnterschriftAbt.
Walter-Rathenau-Straße
Einrichtung Halteverbot und Zick-Zack-Markierung
Entwurfsplanung - Lageplan
66/2.2
66/2.2
66/2
66/5
66/6
gez. Isenberg
gez. Maetschke
gez. Knoch
gez. Trinks
gez. Poppenburg
03.09.2025
03.09.2025
19.09.2025
22.09.2025
24.09.2025
gez. Metzker
205
209-10
W
W
xxxxx