Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/232/2025

Walter-Rathenau-Straße -Aufwertung der Feuerwehranfahrtszone zur Adolf-Klarenbach-Schule mit zusätzlicher Beschilderung und Verlängerung der Zick-Zack-Markierung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Walther-Rathenau-Straße 15 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 21. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Zwecks Verbesserung der Anfahrt von der Feuerwehr in Notfällen an der Adolf - Klarenbach-Schule in der Walter -Rathenau-Straße wird die vorhandene Beschilderung angepasst, um die Sichtbarkeit der Einfahrt zu erhöhen. Weiterhin wird die Zick-Zack-Markierung, welche ebenfalls auf ein Halteverbot hinweist, nach Süden hin am östlichen Fahrbahnrand bis zum Ende der Gehwegabsenkung Höhe Hausnummer 19 verlängert. Die Änderungen werden gemäß Plan S 3044/102 vorgenommen. Zur Sicherstellung der hindernisfreien Feuerwehranfahrtswege des Schulgeländes werden zwei Schilder VZ 283 „absolutes Halteverbot" inklusive Zusatzschild 2054 „Feuerwehranfahrtszone" ausgewiesen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV9/232/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Walter-Rathenau-Straße -Aufwertung der Feuerwehranfahrtszone zur Adolf- Klarenbach-Schule mit zusätzlicher Beschilderung und Verlängerung der Zick-Zack- Markierung Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 05.12.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Zwecks Verbesserung der Anfahrt von der Feuerwehr in Notfällen an der Adolf - Klarenbach-Schule in der Walter -Rathenau-Straße wird die vorhandene Beschilderung angepasst, um die Sichtbarkeit der Einfahrt zu erhöhen. Weiterhin wird die Zick-Zack-Markierung, welche ebenfalls auf ein Halteverbot hinweist, nach Süden hin am östlichen Fahrbahnrand bis zum Ende der Gehwegabsenkung Höhe Hausnummer 19 verlängert. Die Änderungen werden gemäß Plan S 3044/102 vorgenommen. Zur Sicherstellung der hindernisfreien Feuerwehranfahrtswege des Schulgeländes werden zwei Schilder VZ 283 „absolutes Halteverbot" inklusive Zusatzschild 2054 „Feuerwehranfahrtszone" ausgewiesen. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen. Die Kosten für die Markierungsarbeiten betragen ca. 1.000 EUR.
Anlage1 als Text anzeigen
136-10 286-30 136-20 1012-50 283 1042-33 1060-40 224-51 1042-36 283-20 1042-33 1060-40 220-10 1000-32 286 220-20 1000-32 286 732 2429 1000-10 1000-20 732 DatumAngabe der Änderung Paraphe beschlossen, OVA informiert / beschlossen, BV VIA Nr. PLAN Nr. Maßstab: Amt für Verkehrsmanagement Düsseldorf, den Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Düsseldorf Amtsleitung, i.A. Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Verkehrsmanagement 03.09.2025 DatumUnterschriftAbt. Walter-Rathenau-Straße Einrichtung Halteverbot und Zick-Zack-Markierung Entwurfsplanung - Lageplan 66/2.2 66/2.2 66/2 66/5 66/6 gez. Isenberg gez. Maetschke gez. Knoch gez. Trinks gez. Poppenburg 03.09.2025 03.09.2025 19.09.2025 22.09.2025 24.09.2025 gez. Metzker 205 209-10 W W xxxxx

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/232/2025