CDU will Lärmmessungen bei Events am Mannesmannufer
Amtlicher Titel: Kontrolle der Lärmentwicklung bei Veranstaltungen am Mannesmannufer/Rathausufer - Antrag der CDU-Fraktion
Ein Vorschlag einer Fraktion an den Rat, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Das Wichtigste
Die CDU‑Fraktion der Bezirksvertretung 1 hat einen Antrag gestellt, die Verwaltung zu verpflichten, bei genehmigten Veranstaltungen am Mannesmannufer/Rathausufer regelmäßig die Lautstärke zu messen. Der Bereich ist als Wohngebiet mit besonderen Lärmgrenzen ausgewiesen, und Anwohner melden häufig zu hohe Geräuschpegel. Bei Annahme würde die Stadt die Einhaltung der Lärmschutzvorgaben besser kontrollieren können.
Bessere Lärmmessungen schützen die Wohnqualität der Anwohner und geben der Stadt ein wirksames Instrument, bei Überschreitungen schnell einzugreifen.
Die Details
- Antragsteller: CDU‑Fraktion der Bezirksvertretung 1
- Ziel: Regelmäßige Lautstärkemessungen bei genehmigten Veranstaltungen am Mannesmannufer/Rathausufer
- Begründung: Wohngebiet mit besonderen Lärmgrenzen; Anwohner klagen über zu hohe Lärmbelästigung
- Verfahren: Antrag wird in der Bezirksvertretung 1 am 18.09.2026 behandelt
- Unterzeichner: Margarete Ernesti, Judith Foerster
Einordnung
Der Antrag betrifft die Anwohner des Mannesmannufers und des Rathausufers im Stadtbezirk 1 sowie Veranstalter von Events in diesem Gebiet. Er ist ein lokaler Schritt zur Durchsetzung bestehender Lärmschutzvorschriften und könnte künftig zu strengeren Auflagen für laute Veranstaltungen führen.
Hintergrund
Lärmmessungen prüfen, ob die bei Veranstaltungen erzeugte Lautstärke die gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschreitet. Bei Überschreitung können Auflagen oder Bußgelder verhängt werden.
Nächste Schritte
Behandlung des Antrags in der Bezirksvertretung 1 am 18.09.2026
Themen
Beschluss & Empfehlung
- Die Verwaltung wird gebeten, bei genehmigten Veranstaltungen am
Beratungsweg
Bezirksvertretung 1
KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/233/2026