Neuer Haupteingang des Comenius-Gymnasiums - Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler umsetzen, Antrag der CDU-Fraktion
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, auf der Strecke des neuen Haupteingangs, in beiden Fahrtrichtungen der Lütticher Straße, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren und ein streckenbezogenes „Tempo 30" anzuordnen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 19.06.2024 und der Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement (Informationsvorlage BV4/177/2024) sollen die Maßnahmen zur Sicherung des Fußgängerüberwegs am Neubau des Comenius-Gymnasium in Oberkassel durchgeführt werden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 4
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/200/2024