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RAT/130/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Bericht
Betrifft:
Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 08.05.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr
in der Sitzung des Rates am 11.04.2024
Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020
eingerichtet und trat am 11.04.2024 zu ihrer 23. Sitzung zusammen. Der
Vorsitzende Herr Rütz eröffnete die Sitzung um 17.00 Uhr. Die Mitglieder trafen
sich im Rahmen einer Videokonferenz.
Radleitroute West-Ost (RLR 2 )
2. Teilabschnitt - Cantadorstraße bis Dieselstraße
Die Kernpunkte zur Planung zum 2. Abschnitt der Radleitroute West -Ost von der
Cantadorstraße bis Dieselstraße wird den Mitgliedern der Kleinen Kommission
vorgestellt. Am Wehrhahn wird der MIV einspurig geführt. Es entfallen an dieser
Stelle 15-16 Parkstände. Durch den Erhalt und gegebenenfalls Erweiterung der
Außengastronomie kann die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Der markierte
Bahnkörper auf der Grafenberger Allee soll gemäß dem neuen OVA -Konzept der
Bahn vorbehalten sein und nicht von Kfz -Fahrzeugen überfahren werden. Der
Radfahrstreifen wird bis zur Mendelssohnstraße auf der Fahrbahn geführt. Auf der
Grafenberger Allee steht ab der Beethovenstraße wenig Seitenra um zur
Verfügung. Der Stadtraum existiert darüber hinaus auch über privat genutzte
Vorgärten. Da man sich in der Vergangenheit darauf verständigt hat, diese Gärten
nicht zu berücksichtigen, bleibt der Seitenraum eingeschränkt. Der asphaltierte
Radweg wird aufgrund der Flächenverfügbarkeit untermaßig geführt; insgesamt
mit einer Strecke von 1,4 km. Eine Überlegung den Pflasterstreifen ebenfalls zu
asphaltieren, wird wegen erhöhter dooring-Gefahr, nicht favorisiert. Im weiteren
Verlauf auf der Lindemannstraße soll der avisierte Haltestellenumbau abgewartet
werden, so dass die Planungen an dieser Stelle lediglich eine Zwischenlösung
2.2023
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darstellen.
Den Hinweis, auf der Kreuzung Lindemannstraße den nördlichen Radweg zu
begradigen, wird als Prüfauftrag aufgenommen.
Es wird eine grundsätzliche politische Diskussion bezüglich der Beibehaltung des
Ziels durchgängiger Radleitrouten mit den gehobenen Standards auf der
Grafenberger Allee angeregt, da sowohl der Radweg als auch der Fußweg an
dieser Stelle untermaßig geführt wird. In diesem Zusammenhang müsste der
Stellplatzentfall im Hinblick auf die Kapazitäten private Hinterhöfe insbesondere
auf der nördlichen Straßenseite analog der Stellplatzverlagerung auf der
Hansaallee geprüft werden. Allerdings wird diese Kapazitäts erweiterung auch
kritisch gesehen, da es sich um Stellplätze handelt, die sich zwischen Bäumen mit
Alleencharakter und Rheinbahnmasten befinden.
Da die Bäume erhaltenswert sind, wird angeregt, die Rheinbahnmasten in die Mitte
der Straße zu versetzen sowie den Radweg an diesen Stellen aufzuweiten und
regelkonform zu führen, um wenigstens Teilbereiche des Überholens für den
Radverkehr zu ermöglichen und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen.
Nach Auskunft der Rheinbahn ist eine Versetzung der Rheinbahnmasten in diesem
Bereich der Grafenberger Allee aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnitts
nicht möglich. In diesem Fall müssten die Gleise auseinandergezogen werden, was
Baumfällungen zur Folge hätte.
Es wird die Frage aufgeworfen, in wie weit eine durchgängig untermaßige Führung
der Radverkehrsanlage auf der Grafenberger Allee mit einer Strecke von ca. 500
Metern einerseits oder andererseits einer punktuellen Erweiterung durch Wegfall
disponibler Stellplätze, Versetzen der Rheinbahnmasten sowie zukünftig zu
fällender Bäume der Vorzug aus verkehrlicher Einschätzung zu geben ist. Die
Baumscheiben haben einen Abstand von ca. 50 Metern, die dann zu einer
Engstelle führen.
Die freiwillige Zurverfügungstellung privater Vorgärten wird angeregt. Die
Einbeziehung privater Vorgärten in die weitere Planung wird unter
Berücksichtigung vorhandener Garagen und damit verbundenen
Höhenunterschieden als Prüfauftrag aufgenommen.
Stadtauswärts zwischen Uhland, - Lindemann- und Dorotheenstraße wird eine
zweite Querung als erforderlich angesehen, um die Achenbachstraße gut erreichen
zu können.
Zum geplanten Haltestellenumbau auf der Lindemannstraße gibt es bereits
Varianten für die Fußgänger- als auch Radverkehrsquerung im Bereich Achen-
bach-, Herrmannstraße. Nach Einbeziehung der Politik könnte ein Ausbau in 3-4
Jahren erfolgen.
Der Knotenpunkt Cranachstraße ist nicht ganz unkritisch zu beurteilen. Der
favorisierte indirekte Linksabbieger in die Grafenberger Allee wird kritisch gesehen
und sollte aus Sicherheitsgründen durchmarkiert werden. Daneben stellt sich die
Frage, wie mit benutzungspflichtigen Radwegen im Bestand des nachgeordneten
Bezirksnetzes umgegangen werden soll. Der Vorschlag, eine Kombination aus
einem indirekten Linksabbieger, bei dem das Fahren auf der Straße ermöglicht
wird, und einer zusätzlichen Auffahrt in den Seitenraum, der die Benutzung des
Bestandsradwegenetzes im Seitenraum ermöglicht, wird aufgenommen. Im
Bereich der Cranachbrücke befinden sich im Mittelband die vorhandenen Leuchten,
die nicht versetzt werden sollen. Daneben wird der Fuß- und Radweg geführt und
der Sicherheitsraum durch Markierung auf der Fahrbahn gesetzt.
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Bis zur Dieselstraße bleibt es bei Beibehaltung des vorhandenen Radfahrstreifens.
Der Ratsbeschluss zur Ausführung und Finanzierung für den zweiten Teilabschnitt
ist für das 1.Quartal 2025 avisiert.
Der ADFC hat schriftliche Anmerkungen im Nachgang zur Sitzung bis zum
25.04.2024 angekündigt.
Die Mitglieder der Kleinen Kommission begrüßen die Maßnahme und haben einig e
Anregungen zur Planung eingebracht.
Weihnachtsmarkt Apollo
Anhand einer Präsentation wird den Mitgliedern der Kleinen Kommission zunächst
die Örtlichkeit des vorgesehenen Weihnachtsmarktes, der am Rheinufer, zwischen
dem Burgplatz und der Holzbrücke, alter Hafen, vorgesehen ist erläutert.
Der Weihnachtsmarkt wurde Anfang 2023 europaweit ausgeschrieben und die
Radverkehrsführung bereits aufgenommen. Das Bieterverfahren hat Roncalli im
Juli 2023 für einen Weihnachtsmarkt 2024 für sich gewonnen.
Für den Markt soll die höherliegende Fläche inklusive des festen Radwegs genutzt
werden. Die Hütten sollen bündig an der Bordsteinkante mit dem Rücken zur
Häuserfassade mit Öffnung in Richtung Rhein stehen. In diesem Planungsszenario
könnte der Radverkehr auf der angrenzenden Straße unabhängig des Fußverkehrs
und der Weihnachtsmarktbesucher geführt werden.
Die Weihnachtsmarktbesucher werden die Möglichkeit haben an 1 -2 Stellen den
Weihnachtsmarkt zu kreuzen und über die Bordsteinkante auf den Radweg zu
gelangen. Roncalli plant die gesamte Konzeption im Laufe des Sommers 2024, so
das derzeit kein fertiges Logistikkonzept vorliegt. Die angesprochene
Leitungsführung soll so minimal wie möglich sein und mit flachen, barrierefreien
Auffahrten versehen werden.
Es wird ausdrücklich auf die Engstelle im Bereich der Außenterrassen im Bereich
der Holzbrücke sowie am Burgplatz mit dem dort bestehenden Weihnachtsmarkt
hingewiesen.
Die Mitglieder der Kleinen Kommission wünschen sich künftig eine rechtzeitige
Beteiligung.
Ferner wird deutlich gemacht, dass mit der Entscheidung des Veranstalters, wem
im Wettbewerbsverfahren der Zuschlag erteilt wird, nicht gleichzeitig auch die
ordnungsbehördliche Entscheidung bezüglich der Umleitung der
Radverkehrsführung der RLR 1 in diesem Teilbereich getroffen wurde. Es handelt
sich vielmehr um zwei unterschiedliche Entscheidungswege. Der Veranstalter hat
sich zunächst einen Partner gesucht, mit dem sie den Weihnachtsmarkt gestalten
wollen. Erst im Anschluss daran findet das ordnungsbe hördliche
Genehmigungsverfahren statt; wie in anderen Wettbewerbsverfahren auch.
Die Mitglieder der Kleinen Kommission bitten um Vorlage des Verkehrskonzeptes,
sobald dieses vorliegt. Ferner wurde kurz über die Erfahrungen mit der
Umleitungsführung bei dem Weihnachtsmarkt Schadowstraße sowie über die
Verkehrsführung im Bereich des Weihnachtsmarkts Königsallee gesprochen. Die
Mitglieder der Kommission wünschen sich eine Optimierung im Bereich der
Königsallee und regen auch hier eine Beteiligung an der dies jährigen
Verkehrsführungsplanung an.
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Sachstand Knotenpunktsystem
Den Mitgliedern der Kleinen Kommission wird anhand einer Präsentation den
aktuellen Sachstand zur Knotenpunktwegweisung erläutert.
Das Projektziel unterteilt sich in 4 Bausteine. Baustein A besteht aus Erneuerung,
Optimierung und Ergänzung der bestehenden Beschilderung; dem Basisnetz, das
eine Länge von 430 km erreichen soll. In Baustein B ist die Ergänzung um ein
Knotenpunktsystem mit 91 Knotenpunkten zu sehen, wonach sich Radfahrende
leichter orientieren können. Diese Beschilderung ist in einigen Stadtbezirken
bereits erfolgt, andere befinden sich noch in der Umsetzung. Parallel erfolgt bereits
die Planung des Baustein C und vervolls tändigt das Knotenpunktsystem mit
Knotenpunkttafeln. Aktuell erfolgt hier die Standortfestlegung. Baustein D besteht
aus dem Aufbau eines Qualitätsmanagements. Hierzu gehört die Implementierung
eines Wartungskonzepts und Mängelbeseitigung. Die Fahrradwegwe isung soll
permanent weiterentwickelt werden.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist jetzt Mitglied in der Radregion Rheinland. Mit
91 Knotenpunkten auf Düsseldorfer Stadtgebiet erweitert sich das Gesamtnetz der
Radregion Rheinland dadurch um rund 430 Kilom eter.
Im Sommer 2024 sollen die Knotenpunkttafeln fertiggestellt sein. Geänderte
Baustellenführungen werden hierbei grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Die Mitglieder der Kleinen Kommission begrüßen die Maßnahme und haben einige
Anregungen zur Planung bereits vor der Sitzung schriftlich eingebracht.
Achener Straße / Südring - barrierefreier Haltestellenausbau mit
Radverkehrsanlagen
Das Ingenieurbüro stellt die gemeinsam mit der Rheinbahn geplante Maßnahme
zum barrierefreien Haltstellenausbau „Südring" mit einem umfänglichen Umbau
des Straßenraums zwischen „Im Dahlacker" und „Aachener Platz" zugunsten von
neuen Radverkehrsanlagen, einer Sanierung des Straßenoberbaus sowie weiteren
verkehrlichen Optimierungen vor.
Die Radverkehrsplanung sieht ausgehend vom heutigen Ausbauende des
Radhauptnetzes am Knotenpunkt Aachener Straße / Im Dahlacker den
Lückenschluss bis zum Südring vor. Die Maßnahme unterteilt sich ausgehend vom
Südring in den nördlichen und südlichen Abschnitt der Aachener Straße. Die
Planung befindet sich kurz vor dem Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2).
Die Radfahrstreifen im nördlichen Abschnitt zwischen dem Knote npunkt Im
Dahlacker und Südring werden mit einer Breite von 2,25 m zuzüglich eines
Sicherheitstrennstreifens von 0,75 m hergestellt. Durch die Umplanung des
Straßenraums wird das heute praktizierte Fahrbahnparken entlang der überbreiten
Fahrbahn entfallen. Um den Parkraumverlust zu minimieren werden in
Fahrtrichtung Süd Parkbuchten zwischen den vorhandenen Baumscheiben
angelegt, wovon eine Bucht als Lieferzone ausgestaltet wird.
Am Knotenpunkt Aachener Straße / Südring treffen die fortgesetzten,
straßenbündigen Radfahrstreifen auf die Bestandsradwege des Südrings und
werden im Seitenraum miteinander verknüpft. In diesem Zusammenhang müssen
auch die besonderen Anforderungen des Radschnellweges berücksichtigt werden,
der perspektivisch an dieser Stelle die Kreuzung Aachener Straße / Südring aus
südöstlicher Richtung kommend in Richtung Nordwesten queren soll. Nach ersten
Einschätzungen ist die Einhaltung der Vorgaben für Radschnellverbindung für den
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Radverkehr realisierbar, auch unter dem Einsatz von konfliktfreien
Signalisierungen. Im weiteren Planungsverlauf werden die Einsatzmöglichkeiten,
wie Blinklichter, Roteinfärbungen sowie vorzeitige Freigabe des Radverkehrs
abgewogen, mit dem Ziel einen sicheren und leistungsfähigen Verkehrsablauf zu
generieren.
Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle erfolgt als Mittelbahnsteig südlich des
Knotenpunktes Aachener Straße/Südring. In diesem Rahmen wird eine Aufweitung
der Gleise im Zulauf zur künftigen Haltestelle nördlich und südlich des
Knotenpunktes erforderlich.
Südlich der Haltestelle in Mittellage findet in Fahrtrichtung Nord ein Wechsel der
Führungsform des Radverkehrs von einer Fahrbahnführung in eine
knotenpunktsnahe Führung im Seitenraum statt. Der Radverkehr wird im
südlichen Planungsabschnitt bis zur Einmündung Zonser Straße auf 2,25m breiten
Radfahrstreifen geführt. Ab der Einmündung Zonser Straße kann der Radverkehr
in beiden Richtungen aufgrund der Gleisanlage und des Baumbestandes im
Seitenraum auf 1,85 m breiten Radfahrstreifen geführt werde n. Durch die
Umplanung des Straßenraums und die Einrichtung der Radverkehrsanlage wird das
heute praktizierte Fahrbahnparken entlang der überbreiten Fahrbahn entfallen. Um
den Parkraumverlust zu minimieren, werden Parkbuchten zwischen den
vorhandenen Baumscheiben angelegt und in beiden Fahrtrichtungen jeweils eine
Lieferzone integriert. Eine weitere Kompensation der entfallenden
Parkmöglichkeiten auf benachbarten Privatflächen wird im weiteren Planverfahren
geprüft. Zur Realisierung der barrierefreien Stadt bahnhaltestelle und der
Radverkehrsanlagen entfallen im Verlauf der Aachener Straße mehrere Bäume. Da
es sich bei der Planung südlich des Südrings um eine geschützte Allee handelt,
wurde ein Baumgutachten in Auftrag gegeben.
Der Hinweis, dass die geringe Aufstellfläche für Fußgänger und Radfahrer an der
Kreuzung von der Aachener Straße Richtung Südring optimierungsbedürftig ist,
wird als Prüfauftrag aufgenommen. Ferner wird der starke Besucherandrang auf
die Eisdiele „Unbehaun" insbesondere im Sommer in de r weiteren Planung
berücksichtigt und die Einrichtung entsprechender, befestigter Aufenthaltsflächen
im Seitenraum geprüft.
Die Mitglieder der Kleinen Kommission begrüßen die Maßnahme und haben einige
Anregungen zur Planung eingebracht.
Änderung der Geschäftsordnung KK Rad
Die Mitglieder der Kleinen Kommission Radverkehr stimmen einstimmig über
folgende Änderung der Geschäftsordnung ab:
§ 9 Information der Öffentlichkeit
(1) Die Verwaltung informiert in der Regel in der nächstfolgenden Ratssitzung den
Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Arbeit der Kleinen Kommission.
Dieser Ratsbericht soll vor Weiterleitung an den Rat mit dem/der Vorsitzenden
bzw. dessen/deren Stellvertreter/-in abgestimmt und mitgezeichnet werden. Im
Anschluss wird die Niederschrift auf Basis des Ratsberichtes der KK Rad in der
nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt.
Ferner wird in § 7 Niederschrift der Hinweis auf § 9 Abs.1 aufge
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.