Berichtsvorlage Aktenzeichen RAT/130/2024

Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 6. Mai 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr in der Sitzung des Rates am 11.04.2024 Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020 eingerichtet und trat am 11.04.2024 zu ihrer 23. Sitzung zusammen. Der Vorsitzende Herr Rütz eröffnete die Sitzung um 17.00 Uhr. Die Mitglieder trafen sich im Rahmen einer Videokonferenz.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Mai 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/130/2024 X öffentlich nicht öffentlich Bericht Betrifft: Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 08.05.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr in der Sitzung des Rates am 11.04.2024 Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020 eingerichtet und trat am 11.04.2024 zu ihrer 23. Sitzung zusammen. Der Vorsitzende Herr Rütz eröffnete die Sitzung um 17.00 Uhr. Die Mitglieder trafen sich im Rahmen einer Videokonferenz. Radleitroute West-Ost (RLR 2 ) 2. Teilabschnitt - Cantadorstraße bis Dieselstraße Die Kernpunkte zur Planung zum 2. Abschnitt der Radleitroute West -Ost von der Cantadorstraße bis Dieselstraße wird den Mitgliedern der Kleinen Kommission vorgestellt. Am Wehrhahn wird der MIV einspurig geführt. Es entfallen an dieser Stelle 15-16 Parkstände. Durch den Erhalt und gegebenenfalls Erweiterung der Außengastronomie kann die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Der markierte Bahnkörper auf der Grafenberger Allee soll gemäß dem neuen OVA -Konzept der Bahn vorbehalten sein und nicht von Kfz -Fahrzeugen überfahren werden. Der Radfahrstreifen wird bis zur Mendelssohnstraße auf der Fahrbahn geführt. Auf der Grafenberger Allee steht ab der Beethovenstraße wenig Seitenra um zur Verfügung. Der Stadtraum existiert darüber hinaus auch über privat genutzte Vorgärten. Da man sich in der Vergangenheit darauf verständigt hat, diese Gärten nicht zu berücksichtigen, bleibt der Seitenraum eingeschränkt. Der asphaltierte Radweg wird aufgrund der Flächenverfügbarkeit untermaßig geführt; insgesamt mit einer Strecke von 1,4 km. Eine Überlegung den Pflasterstreifen ebenfalls zu asphaltieren, wird wegen erhöhter dooring-Gefahr, nicht favorisiert. Im weiteren Verlauf auf der Lindemannstraße soll der avisierte Haltestellenumbau abgewartet werden, so dass die Planungen an dieser Stelle lediglich eine Zwischenlösung 2.2023 Seite 2 darstellen. Den Hinweis, auf der Kreuzung Lindemannstraße den nördlichen Radweg zu begradigen, wird als Prüfauftrag aufgenommen. Es wird eine grundsätzliche politische Diskussion bezüglich der Beibehaltung des Ziels durchgängiger Radleitrouten mit den gehobenen Standards auf der Grafenberger Allee angeregt, da sowohl der Radweg als auch der Fußweg an dieser Stelle untermaßig geführt wird. In diesem Zusammenhang müsste der Stellplatzentfall im Hinblick auf die Kapazitäten private Hinterhöfe insbesondere auf der nördlichen Straßenseite analog der Stellplatzverlagerung auf der Hansaallee geprüft werden. Allerdings wird diese Kapazitäts erweiterung auch kritisch gesehen, da es sich um Stellplätze handelt, die sich zwischen Bäumen mit Alleencharakter und Rheinbahnmasten befinden. Da die Bäume erhaltenswert sind, wird angeregt, die Rheinbahnmasten in die Mitte der Straße zu versetzen sowie den Radweg an diesen Stellen aufzuweiten und regelkonform zu führen, um wenigstens Teilbereiche des Überholens für den Radverkehr zu ermöglichen und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Nach Auskunft der Rheinbahn ist eine Versetzung der Rheinbahnmasten in diesem Bereich der Grafenberger Allee aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnitts nicht möglich. In diesem Fall müssten die Gleise auseinandergezogen werden, was Baumfällungen zur Folge hätte. Es wird die Frage aufgeworfen, in wie weit eine durchgängig untermaßige Führung der Radverkehrsanlage auf der Grafenberger Allee mit einer Strecke von ca. 500 Metern einerseits oder andererseits einer punktuellen Erweiterung durch Wegfall disponibler Stellplätze, Versetzen der Rheinbahnmasten sowie zukünftig zu fällender Bäume der Vorzug aus verkehrlicher Einschätzung zu geben ist. Die Baumscheiben haben einen Abstand von ca. 50 Metern, die dann zu einer Engstelle führen. Die freiwillige Zurverfügungstellung privater Vorgärten wird angeregt. Die Einbeziehung privater Vorgärten in die weitere Planung wird unter Berücksichtigung vorhandener Garagen und damit verbundenen Höhenunterschieden als Prüfauftrag aufgenommen. Stadtauswärts zwischen Uhland, - Lindemann- und Dorotheenstraße wird eine zweite Querung als erforderlich angesehen, um die Achenbachstraße gut erreichen zu können. Zum geplanten Haltestellenumbau auf der Lindemannstraße gibt es bereits Varianten für die Fußgänger- als auch Radverkehrsquerung im Bereich Achen- bach-, Herrmannstraße. Nach Einbeziehung der Politik könnte ein Ausbau in 3-4 Jahren erfolgen. Der Knotenpunkt Cranachstraße ist nicht ganz unkritisch zu beurteilen. Der favorisierte indirekte Linksabbieger in die Grafenberger Allee wird kritisch gesehen und sollte aus Sicherheitsgründen durchmarkiert werden. Daneben stellt sich die Frage, wie mit benutzungspflichtigen Radwegen im Bestand des nachgeordneten Bezirksnetzes umgegangen werden soll. Der Vorschlag, eine Kombination aus einem indirekten Linksabbieger, bei dem das Fahren auf der Straße ermöglicht wird, und einer zusätzlichen Auffahrt in den Seitenraum, der die Benutzung des Bestandsradwegenetzes im Seitenraum ermöglicht, wird aufgenommen. Im Bereich der Cranachbrücke befinden sich im Mittelband die vorhandenen Leuchten, die nicht versetzt werden sollen. Daneben wird der Fuß- und Radweg geführt und der Sicherheitsraum durch Markierung auf der Fahrbahn gesetzt. Seite 3 Bis zur Dieselstraße bleibt es bei Beibehaltung des vorhandenen Radfahrstreifens. Der Ratsbeschluss zur Ausführung und Finanzierung für den zweiten Teilabschnitt ist für das 1.Quartal 2025 avisiert. Der ADFC hat schriftliche Anmerkungen im Nachgang zur Sitzung bis zum 25.04.2024 angekündigt. Die Mitglieder der Kleinen Kommission begrüßen die Maßnahme und haben einig e Anregungen zur Planung eingebracht. Weihnachtsmarkt Apollo Anhand einer Präsentation wird den Mitgliedern der Kleinen Kommission zunächst die Örtlichkeit des vorgesehenen Weihnachtsmarktes, der am Rheinufer, zwischen dem Burgplatz und der Holzbrücke, alter Hafen, vorgesehen ist erläutert. Der Weihnachtsmarkt wurde Anfang 2023 europaweit ausgeschrieben und die Radverkehrsführung bereits aufgenommen. Das Bieterverfahren hat Roncalli im Juli 2023 für einen Weihnachtsmarkt 2024 für sich gewonnen. Für den Markt soll die höherliegende Fläche inklusive des festen Radwegs genutzt werden. Die Hütten sollen bündig an der Bordsteinkante mit dem Rücken zur Häuserfassade mit Öffnung in Richtung Rhein stehen. In diesem Planungsszenario könnte der Radverkehr auf der angrenzenden Straße unabhängig des Fußverkehrs und der Weihnachtsmarktbesucher geführt werden. Die Weihnachtsmarktbesucher werden die Möglichkeit haben an 1 -2 Stellen den Weihnachtsmarkt zu kreuzen und über die Bordsteinkante auf den Radweg zu gelangen. Roncalli plant die gesamte Konzeption im Laufe des Sommers 2024, so das derzeit kein fertiges Logistikkonzept vorliegt. Die angesprochene Leitungsführung soll so minimal wie möglich sein und mit flachen, barrierefreien Auffahrten versehen werden. Es wird ausdrücklich auf die Engstelle im Bereich der Außenterrassen im Bereich der Holzbrücke sowie am Burgplatz mit dem dort bestehenden Weihnachtsmarkt hingewiesen. Die Mitglieder der Kleinen Kommission wünschen sich künftig eine rechtzeitige Beteiligung. Ferner wird deutlich gemacht, dass mit der Entscheidung des Veranstalters, wem im Wettbewerbsverfahren der Zuschlag erteilt wird, nicht gleichzeitig auch die ordnungsbehördliche Entscheidung bezüglich der Umleitung der Radverkehrsführung der RLR 1 in diesem Teilbereich getroffen wurde. Es handelt sich vielmehr um zwei unterschiedliche Entscheidungswege. Der Veranstalter hat sich zunächst einen Partner gesucht, mit dem sie den Weihnachtsmarkt gestalten wollen. Erst im Anschluss daran findet das ordnungsbe hördliche Genehmigungsverfahren statt; wie in anderen Wettbewerbsverfahren auch. Die Mitglieder der Kleinen Kommission bitten um Vorlage des Verkehrskonzeptes, sobald dieses vorliegt. Ferner wurde kurz über die Erfahrungen mit der Umleitungsführung bei dem Weihnachtsmarkt Schadowstraße sowie über die Verkehrsführung im Bereich des Weihnachtsmarkts Königsallee gesprochen. Die Mitglieder der Kommission wünschen sich eine Optimierung im Bereich der Königsallee und regen auch hier eine Beteiligung an der dies jährigen Verkehrsführungsplanung an. Seite 4 Sachstand Knotenpunktsystem Den Mitgliedern der Kleinen Kommission wird anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand zur Knotenpunktwegweisung erläutert. Das Projektziel unterteilt sich in 4 Bausteine. Baustein A besteht aus Erneuerung, Optimierung und Ergänzung der bestehenden Beschilderung; dem Basisnetz, das eine Länge von 430 km erreichen soll. In Baustein B ist die Ergänzung um ein Knotenpunktsystem mit 91 Knotenpunkten zu sehen, wonach sich Radfahrende leichter orientieren können. Diese Beschilderung ist in einigen Stadtbezirken bereits erfolgt, andere befinden sich noch in der Umsetzung. Parallel erfolgt bereits die Planung des Baustein C und vervolls tändigt das Knotenpunktsystem mit Knotenpunkttafeln. Aktuell erfolgt hier die Standortfestlegung. Baustein D besteht aus dem Aufbau eines Qualitätsmanagements. Hierzu gehört die Implementierung eines Wartungskonzepts und Mängelbeseitigung. Die Fahrradwegwe isung soll permanent weiterentwickelt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist jetzt Mitglied in der Radregion Rheinland. Mit 91 Knotenpunkten auf Düsseldorfer Stadtgebiet erweitert sich das Gesamtnetz der Radregion Rheinland dadurch um rund 430 Kilom eter. Im Sommer 2024 sollen die Knotenpunkttafeln fertiggestellt sein. Geänderte Baustellenführungen werden hierbei grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Mitglieder der Kleinen Kommission begrüßen die Maßnahme und haben einige Anregungen zur Planung bereits vor der Sitzung schriftlich eingebracht. Achener Straße / Südring - barrierefreier Haltestellenausbau mit Radverkehrsanlagen Das Ingenieurbüro stellt die gemeinsam mit der Rheinbahn geplante Maßnahme zum barrierefreien Haltstellenausbau „Südring" mit einem umfänglichen Umbau des Straßenraums zwischen „Im Dahlacker" und „Aachener Platz" zugunsten von neuen Radverkehrsanlagen, einer Sanierung des Straßenoberbaus sowie weiteren verkehrlichen Optimierungen vor. Die Radverkehrsplanung sieht ausgehend vom heutigen Ausbauende des Radhauptnetzes am Knotenpunkt Aachener Straße / Im Dahlacker den Lückenschluss bis zum Südring vor. Die Maßnahme unterteilt sich ausgehend vom Südring in den nördlichen und südlichen Abschnitt der Aachener Straße. Die Planung befindet sich kurz vor dem Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2). Die Radfahrstreifen im nördlichen Abschnitt zwischen dem Knote npunkt Im Dahlacker und Südring werden mit einer Breite von 2,25 m zuzüglich eines Sicherheitstrennstreifens von 0,75 m hergestellt. Durch die Umplanung des Straßenraums wird das heute praktizierte Fahrbahnparken entlang der überbreiten Fahrbahn entfallen. Um den Parkraumverlust zu minimieren werden in Fahrtrichtung Süd Parkbuchten zwischen den vorhandenen Baumscheiben angelegt, wovon eine Bucht als Lieferzone ausgestaltet wird. Am Knotenpunkt Aachener Straße / Südring treffen die fortgesetzten, straßenbündigen Radfahrstreifen auf die Bestandsradwege des Südrings und werden im Seitenraum miteinander verknüpft. In diesem Zusammenhang müssen auch die besonderen Anforderungen des Radschnellweges berücksichtigt werden, der perspektivisch an dieser Stelle die Kreuzung Aachener Straße / Südring aus südöstlicher Richtung kommend in Richtung Nordwesten queren soll. Nach ersten Einschätzungen ist die Einhaltung der Vorgaben für Radschnellverbindung für den Seite 5 Radverkehr realisierbar, auch unter dem Einsatz von konfliktfreien Signalisierungen. Im weiteren Planungsverlauf werden die Einsatzmöglichkeiten, wie Blinklichter, Roteinfärbungen sowie vorzeitige Freigabe des Radverkehrs abgewogen, mit dem Ziel einen sicheren und leistungsfähigen Verkehrsablauf zu generieren. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle erfolgt als Mittelbahnsteig südlich des Knotenpunktes Aachener Straße/Südring. In diesem Rahmen wird eine Aufweitung der Gleise im Zulauf zur künftigen Haltestelle nördlich und südlich des Knotenpunktes erforderlich. Südlich der Haltestelle in Mittellage findet in Fahrtrichtung Nord ein Wechsel der Führungsform des Radverkehrs von einer Fahrbahnführung in eine knotenpunktsnahe Führung im Seitenraum statt. Der Radverkehr wird im südlichen Planungsabschnitt bis zur Einmündung Zonser Straße auf 2,25m breiten Radfahrstreifen geführt. Ab der Einmündung Zonser Straße kann der Radverkehr in beiden Richtungen aufgrund der Gleisanlage und des Baumbestandes im Seitenraum auf 1,85 m breiten Radfahrstreifen geführt werde n. Durch die Umplanung des Straßenraums und die Einrichtung der Radverkehrsanlage wird das heute praktizierte Fahrbahnparken entlang der überbreiten Fahrbahn entfallen. Um den Parkraumverlust zu minimieren, werden Parkbuchten zwischen den vorhandenen Baumscheiben angelegt und in beiden Fahrtrichtungen jeweils eine Lieferzone integriert. Eine weitere Kompensation der entfallenden Parkmöglichkeiten auf benachbarten Privatflächen wird im weiteren Planverfahren geprüft. Zur Realisierung der barrierefreien Stadt bahnhaltestelle und der Radverkehrsanlagen entfallen im Verlauf der Aachener Straße mehrere Bäume. Da es sich bei der Planung südlich des Südrings um eine geschützte Allee handelt, wurde ein Baumgutachten in Auftrag gegeben. Der Hinweis, dass die geringe Aufstellfläche für Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung von der Aachener Straße Richtung Südring optimierungsbedürftig ist, wird als Prüfauftrag aufgenommen. Ferner wird der starke Besucherandrang auf die Eisdiele „Unbehaun" insbesondere im Sommer in de r weiteren Planung berücksichtigt und die Einrichtung entsprechender, befestigter Aufenthaltsflächen im Seitenraum geprüft. Die Mitglieder der Kleinen Kommission begrüßen die Maßnahme und haben einige Anregungen zur Planung eingebracht. Änderung der Geschäftsordnung KK Rad Die Mitglieder der Kleinen Kommission Radverkehr stimmen einstimmig über folgende Änderung der Geschäftsordnung ab: § 9 Information der Öffentlichkeit (1) Die Verwaltung informiert in der Regel in der nächstfolgenden Ratssitzung den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Arbeit der Kleinen Kommission. Dieser Ratsbericht soll vor Weiterleitung an den Rat mit dem/der Vorsitzenden bzw. dessen/deren Stellvertreter/-in abgestimmt und mitgezeichnet werden. Im Anschluss wird die Niederschrift auf Basis des Ratsberichtes der KK Rad in der nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt. Ferner wird in § 7 Niederschrift der Hinweis auf § 9 Abs.1 aufge

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/130/2024