Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582546.pdf
Published Time: 2026-04-14T09:05:00.000Z
Number of Pages: 5
Markdown Content:
SPOA/023/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Änderungsbeschluss Deutsches Tischtenniszentrum - Erweiterung Küche und Speiseraum,
Mehrkosten
Fachbereich :
52 - Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 21.04.2026 Vorberatung
Sportausschuss 22.04.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 27.04.2026 Vorberatung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Bezirksvertretung 7 26.05.2026 Kenntnisnahme
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt für das Projekt „Deutsches Tischtenniszentrum –
Erweiterung Küche und Speiseraum“ Mehrkosten in Höhe von 1.370.665 EUR netto
(1.631.092 EUR brutto).
Beschlusslage:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 mit der
Vorlage SPOA/042/2024 die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Deutsches
Tischtenniszentrum – Erweiterung Küche und Speiseraum“ in Höhe von 2.575.322 EUR
netto (3.064.633 EUR brutto) beschlossen. Seite 2
Sachdarstellung:
Kosten
Kosten netto Kosten brutto
Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 2.575.322 EUR 3.064.633 EUR
Änderungsbeschluss 1.370.665 EUR 1.631.092 EUR
Prozentuale Abweichung 53,22 % 53,22 %
Gesamtkosten gerundet 3.945.987 EUR 4.695.725 EUR
Die Baumaßnahme erfolgt im Betrieb gewerblicher Art. Die Stadt ist
vorsteuerabzugsberechtigt, sodass der gesamte Umsatzsteuerbetrag durch das Finanzamt
erstattet wird und dem gesamtstädtischen Haushalt wieder zufließt. Daher werden die
nachfolgenden Kostendarstellungen als Nettowerte dargestellt.
Ausgangssituation
Im Zuge der Ausführungsplanung sowie der anschließenden Umsetzung der Maßnahme
haben sich Änderungen in der Bauausführung ergeben, die zum Zeitpunkt der
Entwurfsplanung nicht absehbar waren. Diese Änderungen haben sowohl Mehrkosten als
auch zeitliche Verzögerungen im Projektablauf zur Folge.
Im Folgenden werden die projektspezifischen Gründe der Mehrkosten näher erläutert.
Kostenentwicklung / Gesamtkosten
Ein Großteil der notwendigen Bauleistungen sind bereits beauftragt. Die
Interimsmaßnahmen und Gründungsarbeiten sind abgeschlossen, die Rohbauarbeiten und
technische Installationen sind in Ausführung. Rund 92 Prozent der Vergaben wurden bislang
getätigt. Die noch nicht vergebenen Leistungen des Innenausbaus (z.B. Trockenbau,
Bodenbeläge, Fenster) und die Beauftragungen dazu können erst nach Beschlussfassung
erteilt werden.
Die aktuelle Kostenprognose weist eine Kostensteigerung von 39,29 Prozent gegenüber der
ursprünglichen Beschlusssumme aus. In dieser Kostensteigerung ist eine
Baupreissteigerung in Höhe von 4,99 Prozent enthalten. Zusätzlich wird ein Risikozuschlag
von zehn Prozent berücksichtigt. Der Risikozuschlag beinhaltet unvorhersehbare Parameter
wie beispielsweise die unsichere weltpolitische wie auch marktwirtschaftliche Lage und in
Folge dessen die zu erwartende Verteuerung von Materialien und Rohstoffen. Seite 3
> Kostengruppe Kosten
> Ausführungs- und
> Finanzierungs -
> beschluss
> Kosten nach
> Ausschreibung
> inkl. 10 %
> Risikozuschlag
> Differenz
> /Mehrbedarf
> KG 200 Herrichten 234.110 370.361 136.251
> KG 300 Baukonstruktion 663.245 1.256.262 593.017
> KG 400 Technische Anlagen 1.036.687 1.324.944 288.257
> KG 500 Außenanlagen 74.250 10.682 -63.568
> KG 600 Ausstattung 69.900 12.857 -57.043
> KG 700 Baunebenkosten 497.130 612.155 115.025
> Summe netto 2.575.322 3.587.261 1.011.939
> 10 % Risikozuschlag
> KG 200-700
> 0358.726 358.726
> Beschlusssumme netto 2.575.322 3.945.987 1.370.665
> MwSt. 19% 489.311 749.738 260.426
> Beschlusssumme brutto 3.064.633 4.695.725 1.631.091
Erläuterung zu den Mehrkosten
KG 200 136.251 EUR
Die Fläche des geplanten Anbaus befindet sich im Bereich der ehemaligen Baugrube des
Bestandsgebäudes. Aus diesem Grund wurde zunächst nicht von der Notwendigkeit einer
Kampfmitteldetektion ausgegangen. Das Ergebnis der obligatorisch durchzuführenden
Luftbildauswertung ergab jedoch die Notwendigkeit einer Bohrlochdetektion im Vorfeld der
Gründungsarbeiten. Hierdurch entstand ein unvorhersehbarer zusätzlicher finanzieller sowie
zeitlicher Aufwand.
Im Zuge der Ausschreibungsphase musste die Küchenplanung der Interimsküche
entsprechend der Nutzungsanforderungen angepasst und die entsprechenden
Nachgenehmigungen eingeholt werden. Neben den hierdurch entstandenen Mehrkosten
kam es auch zu einer Verzögerung des Baubeginns. Die Mietdauer der Interimsküche muss
entsprechend dem aktuellem Bauzeitenplan der Bauausführung angepasst und verlängert
werden.
KG 300 593.017 EUR
Für die Tiefgründung des Anbaus wurden in der Entwurfsplanung Rüttelstopfsäulen
vorgesehen, wie sie auch schon bei dem Bestandsgebäude zum Einsatz kamen. Im Zuge
der Ausführungsplanung musste das statische Konzept der erforderlichen Tiefgründung für
den Anbau allerdings aufgrund der örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dadurch
konnte die ursprünglich vorgesehene Gründung mit Rüttelstopfsäulen nicht umgesetzt
werden. Stattdessen war eine Umstellung auf eine Gründung mittels Mikropfählen
erforderlich. Der Wechsel des Gründungssystems führte zu zusätzlichen Mehrkosten sowie
zu Terminverschiebungen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Ausführung der
Mikropfahlgründung sowie die damit verbundene Notwendigkeit mehrerer
Vermessungseinsätze kostenintensiver ist als die ursprünglich geplante Ausführung.
Aufgrund von Abweichungen in den Bestandsunterlagen zu den Hauptversorgungsleitungen
im Baufeld konnten die Kosten für erforderliche Leitungsverlegungen im Rahmen der
Entwurfsplanung lediglich geschätzt werden. Erst im Zuge der Bauausführung wurde der
tatsächliche Verlauf der Leitungstrassen ersichtlich. Infolgedessen wurden zusätzliche Seite 4
Bohrlochdetektionen, Vermessungsarbeiten sowie umfangreiche Erd- und
Rohrleitungsarbeiten erforderlich.
Im Rahmen der Erstellung der Entwurfsplanung konnten aufgrund des laufenden Betriebs
lediglich in begrenztem Umfang Bauteilöffnungen vorgenommen werden. Daher waren nicht
alle kostenrelevanten Faktoren für die Abbruchmaßnahmen im Vorfeld vollständig erkennbar.
Hierzu zählen insbesondere KMF-Dämmstoffe (künstliche Mineralfasern), die in
Teilbereichen unterhalb des Estrichs sowie innerhalb der Abhangdecken vorgefunden
wurden. Künstliche Mineralfasern gelten als lungengängig und potenziell krebserzeugend.
Ihr Ausbau unterliegt daher strengen Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus erfordert die
Entsorgung eine spezielle Deponierung, da es sich um gefährlichen Abfall handelt.
Zusätzlich musste aufgrund des schlechten Zustands die vorhandene Abdichtung auf der
Bodenplatte vollständig entfernt und neu erstellt werden.
KG 400 288.257 EUR
Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten, Bauteilöffnungen während des laufenden Betriebs
vorzunehmen, war eine erhebliche Anpassung der Trassenführung der technischen Gewerke
erforderlich. Erst nach Abschluss der Abbrucharbeiten wurde der tatsächliche Verlauf der
vorhandenen Leitungstrassen erkennbar, welcher größtenteils nicht mit den vorhandenen
Bestandsunterlagen übereinstimmte.
Im Bereich der Sanitärinstallation war die Montage der neuen Trassenführung aufgrund
geringer Deckenhöhen und vorhandener Leitungen unter der Decke technisch nicht möglich
und ein großer Teil der Leitungen musste auf dem Rohfußboden verlegt werden. Dies führte
dazu, dass die bisherige Dämmung aus Rohrschalen aus Mineralwolle auf kostspieligere
Kompaktdämmschalen umgestellt werden musste.
Die neue Trassenführung betraf auch die Querung statisch relevanter Bauteile sowie von
Brandabschnitten. Dies führte zu erhöhten Anforderungen an Statik und Brandschutz. In der
Folge stieg die Anzahl der notwendigen Brandschottungen deutlich an.
Dadurch erhöht sich der Umfang der Aufschaltungen im Bereich der Mess-, Steuer- und
Regelungstechnik sowie der Brandmeldetechnik. Die vorhandenen Anlagen sind hierfür nicht
mehr ausreichend dimensioniert und müssten entsprechend erweitert werden. Infolgedessen
entfällt der bislang bestehende Bestandsschutz der Anlagen, sodass eine Erneuerung
erforderlich wird.
KG 500 -63.500 EUR
Im Zuge der weiteren Planungskonkretisierung ergaben sich gegenüber der Entwurfsplanung
Kostenreduzierungen.
KG 600 -57.043 EUR
Im Zuge der weiteren Planungskonkretisierung ergaben sich gegenüber der Entwurfsplanung
Kostenreduzierungen. Seite 5
> KG 700 115.025 EUR
> Die Honorarkosten für Architekten und Fachingenieure werden infolge der allgemein
> gestiegenen anrechenbaren Baukosten gemäß HOAI angepasst. Zudem entstehen
> aufgrund der bereits erwähnten aufwendigeren Gründungsarbeiten Mehrkosten im
> Bereich Statik und Vermessung.
Finanzierung:
Beschlusssumme gemäß Ausführungs- und
Finanzierungsbeschluss (EUR, netto)
2.575.322
Aktuelle Kostenaufstellung (EUR, netto) 3.945.987
Noch benötigte Mittel (EUR, netto) 1.370.665
Die Maßnahme wird durch Fördermittel des Bundes und des Landes (Spitzensportförderung)
in Höhe von bis zu 1.575.819 EUR netto gefördert. Die entsprechende Förderzusage liegt
seit dem 28.11.2024 vor.
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1.185.477 EUR netto können aus dem Sportetat, Produkt
4242404; Maßnahme 7.90000542.A0 gedeckt werden. Der konsumtive Mehrbedarf in Höhe
von 185.188 EUR netto wir d aus dem Produkt 4242403; Sachkonto 52413000 gedeckt.
Terminplan:
Ursprüngliche Terminplanung gemäß Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss
SPOA/042/2024
Ausführung: 2. Quartal 2025 bis 1. Quartal 2026
Fertigstellung: 1. Quartal 2026
Angepasste Terminplanung
Baubeginn: November 2025
Fertigstellung: Dezember 2026
Außenanlagen 2. Quartal 2027
Anlagen:
20260408- Anlage 1 Finanzierung DTTZ Erweiterung Speiseraum
20260408- Anlage 1 Finanzierung DTTZ Erweiterung Speiseraum als Text anzeigen
Title: Kopie von 260330- Anlage 1 Finanzierung DTTZ Erweiterung Speiseraum.xlsx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582981.pdf
Published Time: Thu, 09 Apr 2026 08:18:57 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
## Anlage 01 zur Vorlage SPOA/023/2026 Änderungsbeschluss
## Deutsches Tischtenniszentrum
## Erweiterung Küche und Speiseraum
## Finanzierung *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben
> 1= Haushaltsplan- Entwurf
> 2= Veränderungsverzeichnis
> 3= überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung
> 4= Umstellung im Budget
> 5= Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt / vereinnahmt
> 6= Mehreinzahlungen
> 7= Sonstiges (Begründung siehe unten)
Konto Gesamt
Mittelbereitstellung
in EUR in EUR
Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.
Finanzierung Amt 52
Maßnahme/Konto: 7.90000521.A0 Sachkonto: 78510000
Deutsches Tischtenniszentrum - Hochbaumaßnahmen 5 641.542 5 1.195.236 1.836.778
Maßnahme/Konto: 7.90000521.A0 Sachkonto: 78510000
Deutsches Tischtenniszentrum - Hochbaumaßnahmen 4 1.185.477 1.185.477
Maßnahme/Konto: 7.90000521.A0 Sachkonto: 78310000
Deutsches Tischtenniszentrum - Ausz für den Erwerb von VG > 410 Euro 5 3.093 5 513.241 516.334
Produkt/Konto: 7.90000521.K1 Sachkonto: 54220000
Mieten und Pachten 5 29.757 5 166.053 195.810
Produkt/Konto: 7.90000521.K1 Sachkonto: 54220000
Mieten und Pachten 4 185.188 185.188
Produkt/Konto: 7.90000521.K0 Sachkonto: 54313800
Erwerb VG < 410 Euro (GWG) 5 26.400 26.400
Produkt/Konto: 1.10.61611.01.002 Sachkonto: 74420000
VorSteuer BgA 5 128.134 5 621.603 749.738
GESAMTKOSTEN gem. DIN 276
802.527 3.893.198 0 0 0 4.695.725
Maßnahme/Konto: 7.90000542.A0 Sachkonto: 78150000
Deckung der investiver Mehrkosten 4 -1.185.477 -1.185.477
Produkt/Konto: 4242403 Sachkonto: 52413000
Deckung kosumtiver Mehrkosten 4 -185.188 -185.188
Maßnahme/Konto: 7.90000521.E0 Sachkonto: 68100000
Deutsches Tischtenniszentrum - Zuschuss Bund 5 -53.047 5 -489.853 -542.900
Maßnahme/Konto: 7.90000521.E0 Sachkonto: 68100000
Deutsches Tischtenniszentrum - Zuschuss Bund 7 343.153 7 -134.200 7 -154.663 7 -54.290 0
Maßnahme/Konto: 7.90000521.E0 Sachkonto: 68110000
Deutsches Tischtenniszentrum - Zuschuss Land 5 -1.032.919 -1.032.919
Refinanzierung aus der Erstattung der Umsatzsteuer
1.10.61.611.01.002 65220000 Einzahlung aus Vorsteuerüberhang 5 -128.134 5 -621.603 0 -749.738
Begründung:
bis 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2029 Jahr 2028
Die Baumaßnahme erfolgt im Betrieb gewerblicher Art. Die Stadt ist vorsteuerabzugsberechtigt, sodass der gesamte Umsatzsteuerbetrag durch das Finanzamt erstattet wird und dem gesamtstädtischen Haushalt wieder zufließt.
Refinanzierung:
Die Maßnahme wird vom Bund (ZMBI2.SP6.14002/18#127) und vom Land (48.05.03.01.01) bezuschusst. Die Bescheide liegen dem Sportamt vor. Entsprechend der Zuschussbescheide werden die Zuschüsse in diese Liste
aktualisiert und auf die Jahre aufgeteilt.
7) Die Bundesförderung wurde in Gänze über die Fraktionslisten in das Jahr 2026 neu veranschlagt. Aufgrund des neuen Bescheides wird die Förderung entsprechend auf die Jahre verteilt und zur Haushaltsanmeldung 2027 für die
Jahre 2027 bis 2029 neuveranschlagt.
hier: Deutsches Tischtenniszentrum
Erweiterung Speiseraum und Küche
in EUR in EUR
Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung
in EUR
Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung
in EUR