Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/251/2024

Bauantrag, Ackerstraße 186 – Aufstockung und Nutzungsänderung eines Gewerbegebäudes zu Wohnzwecken und Errichtung von Balkonen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ackerstraße 186 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 12Dokumente 13. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen und erforderliche Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Befreiungen und eine Ausnahme sind notwendig hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Ackerstraße 186 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. WA 34 Stadtbezirk 02, Zudem legt der Fluchtlinienplan Nr. 5677/18, eine Fluchtlinie entlang der Straßenbegrenzungslinie fest. Daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens gemäß § 30 Abs. 1 BauGB.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV2/251/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Ackerstraße 186 - Aufstockung und Nutzungsänderung eines Gewerbegebäudes zu Wohnzwecken und Errichtung von Balkonen Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 11.02.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen und erforderliche Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Befreiungen und eine Ausnahme sind notwendig hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Ackerstraße 186 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. WA 34 Stadtbezirk 02, Zudem legt der Fluchtlinienplan Nr. 5677/18, eine Fluchtlinie entlang der Straßenbegrenzungslinie fest. Daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens gemäß § 30 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan legt hinsichtlich der Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Für das Maß der Nutzung gilt eine GRZ von 0,4 und eine IV - Geschossigkeit und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine Bautiefe von 14,0 m (+ 2,0 m ausnahmsweise in Einzelfällen) festgesetzt. Das Grundstück ist bebaut mit einem 5-geschossigen straßenseitigen Wohngebäude und einem rückwärtigen Gebäude, bestehend aus einem eingeschossigen Bereich b is an die rückwärtige Grundstücksgrenze heran, der zurzeit als Bäckerei genehmigt ist. Seite 2 Ein weiteres Geschoß erstreckt sich nicht über das gesamte Erdgeschoss, der sogenannte Flügelbau befindet sich auf ca. 10,00 m entlang der seitlichen Grundstücksgrenze. Geplant ist die Aufstockung des 2 -geschossigen Flügelbaus um ein weiteres Geschoss. Die Bäckerei soll als Wohnung umgebaut werden, sodass sich im rückwärtigen Bereich nach der Umnutzung und der Aufstockung 3 Wohnungen befinden. Das straßenseitige Hauptgebäude erhält rückwärtig eine Altananlage über alle Geschosse. Im 1. Obergeschoss wird ein seitlicher Balkon an den Flügelanbau errichtet, das 2. Obergeschoss erhält rückwärtig einen Balkon. Hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche sind folgende Befreiungen und eine Ausnahme erforderlich: Die Aufstockung des Flügelanbaus sowie der seitliche Balkon im 1. OG liegen teilweise innerhalb der ausnahmsweise zulässigen Überschreitung der Bebauungstiefe um 2, 0 m. Hierfür ist eine Ausnahme erforderlich. Für Überschreitungen über die festgesetzte Bebauungstiefe von 14,0 m und die ausnahmsweise zulässige Bautiefe von weiteren 2,0 m hinaus, durch den rückwärtigen Baukörper (um 6,49 m) und die Bal kone (um 2,18 m - Balkon I. OG und 8,49 m - Balkon II. OG) ist eine Befreiung erforderlich. Aufgrund der Bebauung des Hintergeländes fällt der Beschluss über die Genehmigung des Bauantrags in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Im Wohnblock Ackerstraße, Dorotheenstraße, Degerstraße und Grafenberger Allee befinden sich bereits dreigeschossige Hinterhäuser, die über die festgesetzte Bautiefe von 14 m in den Innenhof hineinragen. Die Bautiefe wird beispielsweise bei der Dorotheenstraße 8 um 4,74 m sowie bei der Grafenberger Allee 147 bzw. 153 um 15,49 m bzw. 9,08 m überschritten. Gegen die Überschreitungen der zulässigen Bautiefe bestehen daher keine Bedenken. Die GRZ verändert sich zum Bestand nicht. Nach der hier geltenden BauNVO von 1977 werden die Balkone nicht mitberechnet. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Genehmigung der Befreiungen und der Ausnahme. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben werden keine satzungsgeschützten Bäume gefällt. Seite 3 Anlagen: Katasterauszug Luftbild Ausschnitt Text Bebauungsplan Lageplan Grundriss Erdgeschoss Grundriss 2. Obergeschoss Schnitt A-A Ansicht Ost Ansicht Nord Süd Schematische Darstellung Gebäudetiefen Abbildung Gebäudehöhen Nachbarschaft
Ausschnitt Text Bebauungsplan als Text anzeigen
Teil B : Spezielle Festsetzungen ( siehe auch allgemeine Festsetzungen im Te il A ) WA 34 Ackerstraße / Dorotheenstraße WA g VI 0,4 14,0 m (s.Spal- te 7) 1)Abweichende Bebauungstiefe T im EG = 17,0 m, sofern Garagen mit nur einer Ein- und Ausfahrt im EG 2)Ausnahme von Bebauungstiefe Von festgesetzter Bebauungstiefe können im Einzelfall Ausnahmen bis zu 2,0 m zugelassen werden. Bauschutzbereich des Flug- hafens (Anflugsektor 34) Dorotheenstraße= B 8 * Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen gem. ' 39h BBauG Bebauungsplan 5677/18 (Fluchtlinienplan)
Schematische Darstellung Gebäudetiefen als Text anzeigen
Title: Dipl URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00542847.pdf Published Time: Tue, 28 Jan 2025 09:09:02 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Ackerstraße 186, Düsseldorf 10. Schematische Darstellung der Gebäudetiefen
Abbildung Gebäudehöhen Nachbarschaft als Text anzeigen
Ackerstraße 186, Düsseldorf 11. Abbildung Gebäudehöhen Nachbarschaft Abb. 2: Dorotheenstraße 8 (13.43m) Abb. 3: Grafenberger Allee 147 (10.063m) Abb. 4: Grafenberger Allee 153 (14.70m) Abb. 5: Ackerstraße 186 Brandwand im Bestand Anbau Hinterhof: Gebäudehöhe [m]: 14.7m Gebäudeinformationen: Anbau Hinterhof: Gebäudehöhe [m]: 9,72m

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/251/2024