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BV2/251/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Ackerstraße 186
- Aufstockung und Nutzungsänderung eines Gewerbegebäudes zu Wohnzwecken und
Errichtung von Balkonen
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 11.02.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen und erforderliche
Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Befreiungen und eine Ausnahme sind notwendig hinsichtlich der überbaubaren
Grundstücksfläche.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Ackerstraße 186 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. WA 34 Stadtbezirk 02, Zudem legt der Fluchtlinienplan Nr.
5677/18, eine Fluchtlinie entlang der Straßenbegrenzungslinie fest. Daher erfolgt die
planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens gemäß § 30 Abs. 1 BauGB.
Der Bebauungsplan legt hinsichtlich der Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet
(WA) fest. Für das Maß der Nutzung gilt eine GRZ von 0,4 und eine IV -
Geschossigkeit und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine Bautiefe
von 14,0 m (+ 2,0 m ausnahmsweise in Einzelfällen) festgesetzt.
Das Grundstück ist bebaut mit einem 5-geschossigen straßenseitigen Wohngebäude
und einem rückwärtigen Gebäude, bestehend aus einem eingeschossigen Bereich b is
an die rückwärtige Grundstücksgrenze heran, der zurzeit als Bäckerei genehmigt ist.
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Ein weiteres Geschoß erstreckt sich nicht über das gesamte Erdgeschoss, der
sogenannte Flügelbau befindet sich auf ca. 10,00 m entlang der seitlichen
Grundstücksgrenze.
Geplant ist die Aufstockung des 2 -geschossigen Flügelbaus um ein weiteres
Geschoss. Die Bäckerei soll als Wohnung umgebaut werden, sodass sich im
rückwärtigen Bereich nach der Umnutzung und der Aufstockung 3 Wohnungen
befinden.
Das straßenseitige Hauptgebäude erhält rückwärtig eine Altananlage über alle
Geschosse. Im 1. Obergeschoss wird ein seitlicher Balkon an den Flügelanbau
errichtet, das 2. Obergeschoss erhält rückwärtig einen Balkon.
Hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche sind folgende Befreiungen und eine
Ausnahme erforderlich:
Die Aufstockung des Flügelanbaus sowie der seitliche Balkon im 1. OG liegen
teilweise innerhalb der ausnahmsweise zulässigen Überschreitung der
Bebauungstiefe um 2, 0 m. Hierfür ist eine Ausnahme erforderlich.
Für Überschreitungen über die festgesetzte Bebauungstiefe von 14,0 m und die
ausnahmsweise zulässige Bautiefe von weiteren 2,0 m hinaus, durch den
rückwärtigen Baukörper (um 6,49 m) und die Bal kone (um 2,18 m - Balkon I. OG
und 8,49 m - Balkon II. OG) ist eine Befreiung erforderlich.
Aufgrund der Bebauung des Hintergeländes fällt der Beschluss über die
Genehmigung des Bauantrags in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Im Wohnblock Ackerstraße, Dorotheenstraße, Degerstraße und Grafenberger Allee
befinden sich bereits dreigeschossige Hinterhäuser, die über die festgesetzte Bautiefe
von 14 m in den Innenhof hineinragen. Die Bautiefe wird beispielsweise bei der
Dorotheenstraße 8 um 4,74 m sowie bei der Grafenberger Allee 147 bzw. 153 um
15,49 m bzw. 9,08 m überschritten.
Gegen die Überschreitungen der zulässigen Bautiefe bestehen daher keine
Bedenken.
Die GRZ verändert sich zum Bestand nicht.
Nach der hier geltenden BauNVO von 1977 werden die Balkone nicht mitberechnet.
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Genehmigung der Befreiungen
und der Ausnahme.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben werden keine satzungsgeschützten Bäume gefällt.
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Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Ausschnitt Text Bebauungsplan
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss 2. Obergeschoss
Schnitt A-A
Ansicht Ost
Ansicht Nord Süd
Schematische Darstellung Gebäudetiefen
Abbildung Gebäudehöhen Nachbarschaft
Ausschnitt Text Bebauungsplan als Text anzeigen
Teil B : Spezielle Festsetzungen
( siehe auch allgemeine Festsetzungen im Te il A )
WA 34
Ackerstraße / Dorotheenstraße
WA g
VI
0,4
14,0 m
(s.Spal-
te 7)
1)Abweichende Bebauungstiefe
T im EG = 17,0 m, sofern Garagen mit
nur einer Ein- und Ausfahrt im EG
2)Ausnahme von Bebauungstiefe
Von festgesetzter Bebauungstiefe
können im Einzelfall Ausnahmen bis
zu 2,0 m zugelassen werden.
Bauschutzbereich des Flug-
hafens (Anflugsektor 34)
Dorotheenstraße= B 8 *
Satzung zur Erhaltung
baulicher Anlagen gem.
' 39h BBauG
Bebauungsplan 5677/18
(Fluchtlinienplan)
Schematische Darstellung Gebäudetiefen als Text anzeigen
Title: Dipl
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00542847.pdf
Published Time: Tue, 28 Jan 2025 09:09:02 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Ackerstraße 186, Düsseldorf
10. Schematische Darstellung der Gebäudetiefen
Abbildung Gebäudehöhen Nachbarschaft als Text anzeigen
Ackerstraße 186, Düsseldorf
11. Abbildung Gebäudehöhen Nachbarschaft
Abb. 2: Dorotheenstraße 8 (13.43m) Abb. 3: Grafenberger Allee 147 (10.063m)
Abb. 4: Grafenberger Allee 153 (14.70m) Abb. 5: Ackerstraße 186 Brandwand im Bestand
Anbau Hinterhof:
Gebäudehöhe [m]: 14.7m
Gebäudeinformationen:
Anbau Hinterhof:
Gebäudehöhe [m]: 9,72m