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BV1/187/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Poststraße 24 - Antrag auf Nutzungsänderung der Wohnung im EG - 2. OG und
der im Jahr 1986 genehmigten Wohnung im DG zu einer Galerie mit Verwaltung
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 118.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von Stellplätzen im Anwohnerparkbereich.
Sachdarstellung:
Geplant ist die Nutzungsänderung in einem Baudenkmal. Die bislang als Wohnung
genehmigten Flächen vom Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss sowie die im Jahr 1986
genehmigte Wohnung im Dachgeschoss werden künftig als Galerie mit Verwaltung genutzt
werden. Planungsrechtliche Belange werden hierdurch nicht berührt.
Durch die Änderung der Nutzung entsteht ein zusätzlicher Stellplatzbedarf. Von den 7
notwendigen Stellplätzen sind 2 Stellplätze aus dem genehmigten Bestand zugrunde zu
legen. 3 Stellplätze sollen im Anwohnerparkbereich abgelöst werden. Für die 2 restlichen
Stellplätze werden gemäß § 3 Abs. 8 der Stellplatzsatzung 8 neue Fahrradstellplätze
geschaffen.
Die Ablösung von Stellplätzen im Anwohnerparkbereich fällt in die Zuständigkeit der
Bezirksvertretung.
Begründung:
Der erforderliche Mehrbedarf an KFZ-Stellplätzen kann auf dem eigenen Grundstück nicht
nachgewiesen werden.
In dem Bereich ist eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
vorhanden. Gleichzeitig stehen auch in angemessener Entfernung öffentliche Parkhäuser zur
Verfügung.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Ablösung der Stellplätze.
Nachrichtlich:
Das Gebäude steht seit mehreren Jahren leer. Nach Mitteilung der Wohnungsaufsicht
wurden die betroffenen Räumlichkeiten im Rahmen eines beantragten Negativattests geprüft
und vor Ort besichtigt. Im Ergebnis wurden die Flächen nicht als schützenswerter Wohnraum
im Sinne der Wohnraumschutzsatzung eingestuft. Teilflächen waren zudem nicht eindeutig
zu Wohnzwecken bestimmt. Die Wohnraumschutzsatzung steht der beantragten
Nutzungsänderung daher nicht entgegen.
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist es wünschenswert, das Baudenkmal wieder einer
Nutzung zuzuführen.
Für das Bauvorhaben werden keine satzungsgeschützten Bäume gefällt.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Grundriss EG
Seitenansicht von Poststraße
Seitenansicht von Südstraße
3D-Bild
Seite 2
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Title: 00593876.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593876.pdf
Published Time: Tue, 28 Jul 2026 11:27:16 GMT
Number of Pages: 1
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Title: 00593877.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593877.pdf
Published Time: Tue, 28 Jul 2026 11:27:31 GMT
Number of Pages: 1
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Title: (2026-06-24 11_39_17-Düsseldorf in 3D Œ Mozilla Firefox)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593878.pdf
Published Time: Tue, 28 Jul 2026 11:27:44 GMT
Number of Pages: 1
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Wednesday, 24 June 2026 11:39:17 - Düsseldorf in 3D – Mozilla Firefox