Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/214/2026

Bezirksvertretung prüft Umbau und Aufstockung von Schäferstraße 3

Amtlicher Titel: Bauantrag Schäferstraße 3 – Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses mit einer Büroeinheit im Erdgeschoss, Schließen einer Baulücke

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Beratung geplant Nächster Termin am 18.09.2026 bei Bezirksvertretung 1.
18. September 2026nächster Termin Schäferstraße 3 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 10Dokumente 26. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Bezirksvertretung 1 wird über den Bauantrag für die Schäferstraße 3 entscheiden. Das Vorhaben sieht die Aufstockung des bestehenden dreigeschossigen Wohnhauses um zwei weitere Geschosse, die Schließung einer Baulücke durch Verlegung des Hauseingangs und den Umbau der Büroeinheit im Erdgeschoss vor. Durch die Aufstockung entsteht eine neue Dachgeschosswohnung mit Terrasse, während ein vorhandener Stellplatz im Anwohnerpark wegen Wegfalls der Garage ersetzt werden muss.

Warum wichtig

Bürger erhalten zusätzlichen Wohnraum und barrierefreien Zugang, während das historische Umfeld geschützt bleibt und die Parkplatzversorgung gesichert wird.

Die Details

  • Projekt: Aufstockung um zwei Geschosse, Schließung der Baulücke, Umbau des Erdgeschosses.
  • Neubau: Neue Wohnung mit Dachterrasse im Dachgeschoss.
  • Barrierefreiheit: Eingang verlegt in die Baulücke, schafft barrierefreie Erschließung.
  • Parkplatz: Ein Stellplatz im Anwohnerpark muss ersetzt werden, kein zusätzlicher Bedarf.
  • Denkmalschutz: Rücksichtnahme auf benachbartes Baudenkmal Arnoldstraße 23 (Walmdach).
  • Verkehr: Sehr gute Anbindung an ÖPNV und nahe öffentliche Parkhäuser.

Einordnung

Das Projekt betrifft das Grundstück Schäferstraße 3 im unbeplanten Innenbereich und das benachbarte Baudenkmal Arnoldstraße 23. Es hat direkte Auswirkungen auf die zukünftigen Bewohner, die Barrierefreiheit und die Parkplatzsituation vor Ort, ist aber auf ein einzelnes Gebäude beschränkt.

Hintergrund

Nach § 34 Abs. 1 BauGB wird im unbeplanten Innenbereich nach den Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans beurteilt; das bedeutet, dass das Vorhaben im Einklang mit den Nachbarschaftsverhältnissen und dem Denkmalschutz stehen muss.

Nächste Schritte

Bezirksvertretung 1 berät und entscheidet am 18.09.2026 über den Bauantrag.

Themen

+4 weitere Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von einem Stellplatz im
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
BV1/214/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Schäferstraße 3 - Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses mit einer Büroeinheit im Erdgeschoss, Schließen einer Baulücke Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 118.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von einem Stellplatz im Anwohnerparkbereich. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Schäferstraße 3 liegt im unbeplanten Innenbereich. Das Bauvorhaben wird daher bauplanungsrechtlich nach § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt. Geplant ist die Aufstockung des bestehenden III-geschossigen Gebäudes um II Geschosse, die Schließung der Baulücke - welche durch den Abbruch der angrenzenden Garage entsteht - und der Umbau des Gebäudes. Durch die Verlegung des Hauseingangs in den Bereich der Baulücke entsteht eine barrierefreie Erschließung. In den neu geplanten Dachgeschossen entsteht eine neue Wohnung mit Dachterrasse. Im Erdgeschoss wird die bestehende Büroeinheit umgebaut. Im 1. und 2. Obergeschoss werden die bestehenden zwei Wohnungen umgebaut. Das angrenzende Nachbargebäude Arnoldstraße 23 ist ein Baudenkmal. First- und Traufhöhe des Nachbargebäudes Schäferstraße 5 werden aufgenommen. Auf das niedriger gelegene Baudenkmal Arnoldstraße 23 nimmt die Dachform durch die Ausbildung eines straßenseitiges Walmdaches Rücksicht. Der Umbau und die Aufstockung lösen keinen neuen Stellplatzbedarf aus. Ein Stellplatz muss durch den Entfall der Garage abgelöst werden. Aufgrund der Ablösung eines Stellplatzes im Anwohnerparkbereich fällt der Beschluss über die Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: In dem Bereich ist eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr vorhanden. Gleichzeitig stehen auch in angemessener Entfernung öffentliche Parkhäuser mit ausreichend Stellplätzen zur Verfügung. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Ablösung des Stellplatzes. Nachrichtlich: Von dem Vorhaben sind keine satzungsgeschützten Bäume betroffen. Anlagen: Katasterauszug Lageplan Grundriss Kellergeschoss + Erdgeschoss Grundriss 3. Obergeschoss + Dachgeschoss Grundriss Dachterrasse Ansicht Arnoldstraße Ansicht Schäferstraße Schnitt A-A Schnitt B-B Seite 2
Ansicht Arnoldstraße als Text anzeigen
LegendeLegende Dachbegrünung Grundstücksgrenze Nachbar Arnoldstraße 21 (extensiv= ca. 11,86qm) Ok. Giebel Einhausung Neuplanung im Bestand + 20,57m Bestand Konturlinie Treppenaufgang = 59,27m ü.NN Nachbar Schäferstraße 5 Abbruch Mauerwerk Neu Ok. Attika +20.57 = 59,12m ü.NN+20.42 hfh = hochfeuerhemmend Ok. First hfh-M= hochfeuerhemmend unter zus. + 19,14m mechanischer Beanspruchung Glasbrüstung fb = feuerbeständig Ok.= +18,92m = 57,84m ü.NN Attika nbr = nicht brennbar = 57,62m ü.NN +19.14 Ok.= +18,22m 5 fh-rd = feuerhemmend und rauchdicht 1.02 +18.92 fh-rds = feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend = 56,92m ü.NN= Glasbrüstung Denkmal ds = dicht und selbstschließend +18.585 Dachterrasse Nachbar Arnoldstraße 23 Ok.FB= +17,72m BAUHERRBAUHERR = 56,42m ü.NN+17.72 4.73 Ok. Brandwand First- Bestand = 54,92m ü.NN Ok. First- Bestand +16.23 = 54,53m ü.NN +15.84 BRH= 1,10m= 39 4.19 DG Ok.FB= +14,72m +14.72 +14.725 Ok. Gaube- Bestand = 53,42m ü.NN Ok. Gaube 1.10 = 52,87m ü.NN Terrasse ARCHITEKTARCHITEKT +14.17 Ok. Attika- Bestand +13.48m Ok. Mauer Bestand + 12,63m BRH= 1,10m= = 51,33m ü.NN +12.82 Terrasse +12.63 +12.61m Ok. Attika Bestand 3.OG Ok.FB= +11,72m = 50,42m ü.NN+11.72 1.10 BAUVORHABENBAUVORHABEN 2.OG Ok.FB= +8,46m Umbau und AufstockungUmbau und Aufstockung = 47,16m ü.NN+8.46 eines Wohn- und Geschäftshauseseines Wohn- und Geschäftshauses Schließung der BaulückeSchließung der Baulücke Liegenschaft:Liegenschaft: Schäferstraße 3 in 40474 DüsseldorfSchäferstraße 3 in 40474 Düsseldorf 1.OG Ok.FB= +4,29m = 42,99m ü.NN+4.29 BauantragBauantrag EG Ok.FB= -/+0,00m = 38,70m ü.NN±0.00 PLANINHALTPLANINHALT -0.92 Ansicht Arnoldstraße Nachbar Arnoldstraße 23 Ansicht Arnoldstraße MAßSTABMAßSTAB DATUMDATUM 1: 1001: 100 08.07.2026 BlattgrößeBlattgröße VERFASSERVERFASSER A3A3
Ansicht Schäferstraße als Text anzeigen
LegendeLegende Dachbegrünung (extensiv= ca. 11,86qm) Giebel Nachbar Arnoldstraße 21 Neuplanung im Einhausung Bestand Bestand Ok. First Treppenaufgang + 20,57m Abbruch Mauerwerk Neu Nachbar Schäferstraße 5 2. Rettungsweg Ok. Attika Dachterrasse +20.57= 59,27m ü.NN +20.42 = 59,12m ü.NN hfh = hochfeuerhemmend Ok. First hfh-M= hochfeuerhemmend unter zus. Rettungspodest + 19,14m mechanischer Beanspruchung nach Angaben Glasbrüstung fb = feuerbeständig = 57,84m ü.NNPrüfbericht Ok.= +18,92m Attika nbr = nicht brennbar = 57,62m ü.NN +19.14 Ok.= +18,585m fh-rd = feuerhemmend und rauchdicht Dachterrasse = 57,285m ü.NN=+18.92 fh-rds = feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend Glasbrüstung Dachterrasse ds = dicht und selbstschließend +18.58 Ok.FB= +17,72m = 56,42m ü.NN BAUHERRBAUHERR 1.10 2. Rettungsweg Nachbar Schäferstraße 5 DG Balkon Ok. Traufe + 14,37m Ok. Gaube = 53,07m ü.NN+14.72 +14.725 1.10 ARCHITEKTARCHITEKT +14.37 Ok. Attika- Bestand Ok.= +12,82m + 12,63m Terrasse 3.OG = 51,52m ü.NN = 51,33m ü.NN Balkon BRH= 1,10m=+12.82 +12.63 +11.72 2.OG Loggia BAUVORHABENBAUVORHABEN Umbau und AufstockungUmbau und Aufstockung +8.46 eines Wohn- und Geschäftshauseseines Wohn- und Geschäftshauses Schließung der BaulückeSchließung der Baulücke Liegenschaft:Liegenschaft: 1.OG Schäferstraße 3 in 40474 DüsseldorfSchäferstraße 3 in 40474 Düsseldorf Loggia +4.29 BauantragBauantrag EG PLANINHALTPLANINHALT -0.92 Ansicht Schäferstraße Eingang EingangEingang Nachbar Schäferstraße 5 Wohnungen BüroBüro -2.67 MAßSTABMAßSTAB DATUMDATUM Ansicht Schäferstraße 1: 1001: 100 08.07.2026 BlattgrößeBlattgröße VERFASSERVERFASSER A3A3

KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/214/2026