Das Wichtigste
Die Bezirksvertretung 1 wird über den Bauantrag für die Schäferstraße 3 entscheiden. Das Vorhaben sieht die Aufstockung des bestehenden dreigeschossigen Wohnhauses um zwei weitere Geschosse, die Schließung einer Baulücke durch Verlegung des Hauseingangs und den Umbau der Büroeinheit im Erdgeschoss vor. Durch die Aufstockung entsteht eine neue Dachgeschosswohnung mit Terrasse, während ein vorhandener Stellplatz im Anwohnerpark wegen Wegfalls der Garage ersetzt werden muss.
Warum wichtig
Bürger erhalten zusätzlichen Wohnraum und barrierefreien Zugang, während das historische Umfeld geschützt bleibt und die Parkplatzversorgung gesichert wird.
Die Details
- Projekt: Aufstockung um zwei Geschosse, Schließung der Baulücke, Umbau des Erdgeschosses.
- Neubau: Neue Wohnung mit Dachterrasse im Dachgeschoss.
- Barrierefreiheit: Eingang verlegt in die Baulücke, schafft barrierefreie Erschließung.
- Parkplatz: Ein Stellplatz im Anwohnerpark muss ersetzt werden, kein zusätzlicher Bedarf.
- Denkmalschutz: Rücksichtnahme auf benachbartes Baudenkmal Arnoldstraße 23 (Walmdach).
- Verkehr: Sehr gute Anbindung an ÖPNV und nahe öffentliche Parkhäuser.
Einordnung
Das Projekt betrifft das Grundstück Schäferstraße 3 im unbeplanten Innenbereich und das benachbarte Baudenkmal Arnoldstraße 23. Es hat direkte Auswirkungen auf die zukünftigen Bewohner, die Barrierefreiheit und die Parkplatzsituation vor Ort, ist aber auf ein einzelnes Gebäude beschränkt.
Hintergrund
Nach § 34 Abs. 1 BauGB wird im unbeplanten Innenbereich nach den Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans beurteilt; das bedeutet, dass das Vorhaben im Einklang mit den Nachbarschaftsverhältnissen und dem Denkmalschutz stehen muss.
Nächste Schritte
Bezirksvertretung 1 berät und entscheidet am 18.09.2026 über den Bauantrag.
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Dokumenttexte
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BV1/214/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Schäferstraße 3 - Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses mit einer
Büroeinheit im Erdgeschoss, Schließen einer Baulücke
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 118.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von einem Stellplatz im
Anwohnerparkbereich.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Schäferstraße 3 liegt im unbeplanten Innenbereich. Das
Bauvorhaben wird daher bauplanungsrechtlich nach § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Geplant ist die Aufstockung des bestehenden III-geschossigen Gebäudes um II Geschosse,
die Schließung der Baulücke - welche durch den Abbruch der angrenzenden Garage
entsteht - und der Umbau des Gebäudes. Durch die Verlegung des Hauseingangs in den
Bereich der Baulücke entsteht eine barrierefreie Erschließung.
In den neu geplanten Dachgeschossen entsteht eine neue Wohnung mit Dachterrasse.
Im Erdgeschoss wird die bestehende Büroeinheit umgebaut. Im 1. und 2. Obergeschoss
werden die bestehenden zwei Wohnungen umgebaut.
Das angrenzende Nachbargebäude Arnoldstraße 23 ist ein Baudenkmal. First- und
Traufhöhe des Nachbargebäudes Schäferstraße 5 werden aufgenommen. Auf das niedriger
gelegene Baudenkmal Arnoldstraße 23 nimmt die Dachform durch die Ausbildung eines
straßenseitiges Walmdaches Rücksicht.
Der Umbau und die Aufstockung lösen keinen neuen Stellplatzbedarf aus. Ein Stellplatz
muss durch den Entfall der Garage abgelöst werden.
Aufgrund der Ablösung eines Stellplatzes im Anwohnerparkbereich fällt der Beschluss über
die Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
In dem Bereich ist eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
vorhanden.
Gleichzeitig stehen auch in angemessener Entfernung öffentliche Parkhäuser mit
ausreichend Stellplätzen zur Verfügung.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Ablösung des Stellplatzes.
Nachrichtlich:
Von dem Vorhaben sind keine satzungsgeschützten Bäume betroffen.
Anlagen:
Katasterauszug
Lageplan
Grundriss Kellergeschoss + Erdgeschoss
Grundriss 3. Obergeschoss + Dachgeschoss
Grundriss Dachterrasse
Ansicht Arnoldstraße
Ansicht Schäferstraße
Schnitt A-A
Schnitt B-B
Seite 2
Ansicht Arnoldstraße als Text anzeigen
LegendeLegende
Dachbegrünung Grundstücksgrenze
Nachbar Arnoldstraße 21
(extensiv= ca. 11,86qm)
Ok. Giebel
Einhausung Neuplanung im
Bestand
+ 20,57m Bestand
Konturlinie
Treppenaufgang
= 59,27m ü.NN
Nachbar Schäferstraße 5 Abbruch
Mauerwerk Neu
Ok. Attika
+20.57
= 59,12m ü.NN+20.42 hfh = hochfeuerhemmend
Ok. First
hfh-M= hochfeuerhemmend unter zus.
+ 19,14m mechanischer Beanspruchung
Glasbrüstung
fb = feuerbeständig
Ok.= +18,92m = 57,84m ü.NN
Attika nbr = nicht brennbar
= 57,62m ü.NN
+19.14 Ok.= +18,22m 5 fh-rd = feuerhemmend und rauchdicht
1.02
+18.92 fh-rds = feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
= 56,92m ü.NN=
Glasbrüstung
Denkmal ds = dicht und selbstschließend
+18.585
Dachterrasse
Nachbar Arnoldstraße 23
Ok.FB= +17,72m
BAUHERRBAUHERR
= 56,42m ü.NN+17.72
4.73
Ok. Brandwand
First- Bestand
= 54,92m ü.NN
Ok. First- Bestand
+16.23
= 54,53m ü.NN
+15.84
BRH= 1,10m=
39 4.19
DG
Ok.FB= +14,72m
+14.72 +14.725 Ok. Gaube- Bestand
= 53,42m ü.NN Ok. Gaube
1.10
= 52,87m ü.NN Terrasse ARCHITEKTARCHITEKT
+14.17
Ok. Attika- Bestand
+13.48m Ok. Mauer Bestand
+ 12,63m
BRH= 1,10m=
= 51,33m ü.NN
+12.82
Terrasse
+12.63 +12.61m Ok. Attika Bestand
3.OG
Ok.FB= +11,72m
= 50,42m ü.NN+11.72
1.10
BAUVORHABENBAUVORHABEN
2.OG
Ok.FB= +8,46m
Umbau und AufstockungUmbau und Aufstockung
= 47,16m ü.NN+8.46
eines Wohn- und Geschäftshauseseines Wohn- und Geschäftshauses
Schließung der BaulückeSchließung der Baulücke
Liegenschaft:Liegenschaft:
Schäferstraße 3 in 40474 DüsseldorfSchäferstraße 3 in 40474 Düsseldorf
1.OG
Ok.FB= +4,29m
= 42,99m ü.NN+4.29
BauantragBauantrag
EG
Ok.FB= -/+0,00m
= 38,70m ü.NN±0.00
PLANINHALTPLANINHALT
-0.92
Ansicht Arnoldstraße
Nachbar Arnoldstraße 23
Ansicht Arnoldstraße
MAßSTABMAßSTAB DATUMDATUM
1: 1001: 100 08.07.2026
BlattgrößeBlattgröße VERFASSERVERFASSER
A3A3
Ansicht Schäferstraße als Text anzeigen
LegendeLegende
Dachbegrünung
(extensiv= ca. 11,86qm)
Giebel Nachbar
Arnoldstraße 21 Neuplanung im
Einhausung Bestand
Bestand
Ok. First
Treppenaufgang
+ 20,57m Abbruch
Mauerwerk Neu
Nachbar Schäferstraße 5 2. Rettungsweg Ok. Attika
Dachterrasse +20.57= 59,27m ü.NN
+20.42 = 59,12m ü.NN hfh = hochfeuerhemmend
Ok. First
hfh-M= hochfeuerhemmend unter zus.
Rettungspodest
+ 19,14m mechanischer Beanspruchung
nach Angaben
Glasbrüstung
fb = feuerbeständig
= 57,84m ü.NNPrüfbericht
Ok.= +18,92m
Attika
nbr = nicht brennbar
= 57,62m ü.NN
+19.14 Ok.= +18,585m fh-rd = feuerhemmend und rauchdicht
Dachterrasse
= 57,285m ü.NN=+18.92 fh-rds = feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
Glasbrüstung
Dachterrasse
ds = dicht und selbstschließend
+18.58
Ok.FB= +17,72m
= 56,42m ü.NN
BAUHERRBAUHERR
1.10
2. Rettungsweg
Nachbar Schäferstraße 5 DG
Balkon
Ok. Traufe
+ 14,37m
Ok. Gaube
= 53,07m ü.NN+14.72 +14.725
1.10
ARCHITEKTARCHITEKT
+14.37
Ok. Attika- Bestand
Ok.= +12,82m + 12,63m
Terrasse
3.OG = 51,52m ü.NN
= 51,33m ü.NN
Balkon BRH= 1,10m=+12.82
+12.63
+11.72
2.OG
Loggia
BAUVORHABENBAUVORHABEN
Umbau und AufstockungUmbau und Aufstockung
+8.46
eines Wohn- und Geschäftshauseseines Wohn- und Geschäftshauses
Schließung der BaulückeSchließung der Baulücke
Liegenschaft:Liegenschaft:
1.OG
Schäferstraße 3 in 40474 DüsseldorfSchäferstraße 3 in 40474 Düsseldorf
Loggia
+4.29
BauantragBauantrag
EG
PLANINHALTPLANINHALT
-0.92
Ansicht Schäferstraße
Eingang
EingangEingang
Nachbar Schäferstraße 5
Wohnungen
BüroBüro
-2.67
MAßSTABMAßSTAB DATUMDATUM
Ansicht Schäferstraße
1: 1001: 100 08.07.2026
BlattgrößeBlattgröße VERFASSERVERFASSER
A3A3