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BV2/249/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Albertstraße 44 - Neubau eines Mehrfamilienhauses und von
Townhouses mit Nahversorger im Erdgeschoss und Tiefgarage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 11.02.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Albertstraße 44 befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Hinsichtlich der Art der Nutzung handelt es sich bei der näheren Umgebung um ein
faktisches Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO. Die bauplanungsrechtliche
Beurteilung erfolgt somit nach § 34 Absatz 2 BauGB, wonach das Vorhaben zulässig
ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt, die geplante Nutzung in einem Mischgeiet zulässig und die Erschließung
gesichert ist.
Im Bestand befindet sich auf dem Grundstück ein eingeschossiger Nahversorger.
Dieser nimmt 60 % der Fläche ein. Die vorgelagerte Fläche ist fast vollständig durch
Stellplätze mit Betonsteinpflaster versiegelt.
Im Zuge der Baumaßnahmen soll der vorhandene Nahversorger abgebrochen
werden. Es ist geplant durch die Neubebauung die Verkaufsfläche auf ca. 1000 m² zu
vergrößern. Hierfür soll die gesamte Fläche des Grundstücks überbaut werden. Zum
Abschluss des Blockrands ist straßenseitig ein Mehrfamilienhaus mit 18
Wohneinheiten geplant. Im rückwärtigen Grundstücksbereich sollen 8 Stadthäuser
oberhalb des erdgeschossigen Nahversorgers errichtet werden.
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Aufgrund des Bauvolumens von über 7000 m³, der Grundstücksfläche von über 1000
m² und der Beurteilung nach § 34 BauGB fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage
in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Sowohl die Nutzung durch einen Nahversorger als auch die geplante Wohnnutzung
sind in einem Mischgebiet zulässig.
Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist für das Vorderhaus eine Attikahöhe von 21,72
geplant. Die Bebauung in der Nachbarschaft auf dem Grundstück Erkrather Straße
105 verfügt über eine Firsthöhe von 22,23 m.
Die geplanten Stadthäuser sind mit einer Attikahöhe von 11,40 m geplant. In der
näheren Umgebung sind im rückwärtigen Bereich ähnlich hohe Bebauungen
vorhanden. Die Firsthöhe des Gebäudes im rückwärtigen Bereich, unter der Adresse
Erkrather Straße 103, beträgt 11,82 m.
Die Bautiefe von 85,00 m ist bereits im Bestand vorhanden und prägt somit nach.
Hinsichtlich der Bauweise ist im gegenständlichen Blockrandbereich sowohl
geschlossene als auch offene Bauweise vorhanden. Das Bauvorhaben ist in
geschlossener Bauweise geplant. Nördlich des gegenständlichen Grundstücks wird
die geplante Neubebauung durch ein fünfgeschossiges Wohnhaus mit gewerblicher
Nutzung im Erdgeschoss begrenzt. Südlich schließen Kleingärten und ein Autohaus
an.
Hinsichtlich der Grünflächenbilanz ist das Grundstück im Bestand, mit Ausnahme von
drei Gehölzen, vollständig versiegelt. Durch die Neuplanung werden die Dach- und
Fassadenflächen intensiv und extensiv begrünt. Die Dachfläche des Nahversorgers
wird als Gartenfläche, inklusive einer Spielfläche, mit einer Erdüberdeckung von über
1,00 m versehen. Dies ermöglicht eine Bepflanzung mit Sträuchern, kleinen
Gehölzen und Bäumen. Ferner wird die Straßen- und Hoffassade mit Rankhilfen
versehen, um eine Fassadenbegrünung zu ermöglichen. Insgesamt werden 1125 m²
Fläche extensiv begrünt. Die intensiv begrünte Fläche soll 807 m² betragen.
In der Umgebung ist bereits das Grundstück unter der Adresse Erkrather Straße 87
zu 100 % bebaut.
Es ist geplant, alle Flachdachflächen des Vorderhauses und die der Stadthäuser mit
Photovoltaik-Anlagen zu versehen.
Die Erschließung erfolgt über die Albertstraße und ist somit gesichert.
Die Verwaltung hat gegen die Erteilung der Bauvoranfragen daher keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben sind 5 satzungsgeschützte Bäume zu fällen. Die Genehmigung
hierfür ist Teil des weiteren Bauantragsverfahrens.
Die erforderlichen Stellplätze sollen in der unterirdischen Tiefgarage nachgewiesen
werden. Der Nachweis dieser ist Bestandteil des weiteren Genehmigungsverfahrens.
Anlagen:
Katasterplan
Luftbild
Lageplan
Grundriss EG
Grundriss 1.OG
Seite 3
Schnitt
Visualisierung Straßenansicht
Visualisierung Dachaufsicht
Visualisierung Hofbebauung
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Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00539418.pdf
Published Time: Wed, 11 Dec 2024 09:08:18 GMT
Number of Pages: 1
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Title: VISUALISIERUNG 02_107
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00539424.pdf
Published Time: Wed, 11 Dec 2024 09:12:35 GMT
Number of Pages: 1
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Title: VISUALISIERUNG 01_106
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00539425.pdf
Published Time: Wed, 11 Dec 2024 09:13:01 GMT
Number of Pages: 1
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Title: VISUALISIERUNG 03_108
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00539426.pdf
Published Time: Wed, 11 Dec 2024 09:13:42 GMT
Number of Pages: 1
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