Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 GO NW in Verbindung mit § 60 GO NW – Bauvoranfrage Gerresheimer Landstraße 113a – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Bezirksvertretung 8 genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Dringlichkeitsentscheidung: Die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Frau Albes, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Barkemeyer, beschließen gemäß Vorlage BV8/237/2025 die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich von der Geschossigkeit, der Dachneigung und der überbaubaren Grundstücksfläche.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Der Bauherr benötigt Planungssicherheit, insbesondere aus Gründe n der Finanzierungssicherheit. Im Anschluss an den dafür erforderlichen Bauvorbescheid kann dann der Bauantrag gestellt werden, mit dessen Umsetzung neuer Wohnraum geschaffen werden kann. Der Vorgang ist entscheidungsreif. Zur Beschleunigung der Antragsverfahren soll hier die Entscheidung in der nächsten Bezirksvertretungssitzung nicht abgewartet werden, da diese erst Ende November stattfinden wird.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 8
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/250/2025