Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/146/2025

Bauvoranfrage Feldmühleplatz 1 - Neubau Wohngebäude

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
8Dokumente 20. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen.

Befreiungen sind erforderlich von der Art der Nutzung und den Baulinien.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Feldmühleplatz 1 befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5278/020, der Festsetzungen zur Art der Nutzung und zu Baulinien trifft. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung hier zulässig und die Erschließung gesichert ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · APS/146/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Grünflachenplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Ansichten · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Visualisierung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Sitzung · TOP 23

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig abgelehnt“.

  10. Sitzung · TOP 14

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „vertagt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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APS/146/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Feldmühleplatz 1 - Neubau Wohngebäude Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 03.12.2025 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich von der Art der Nutzung und den Baulinien. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Feldmühleplatz 1 befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5278/020, der Festsetzungen zur Art der Nutzung und zu Baulinien trifft. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung hier zulässig und die Erschließung gesichert ist. Für das Grundstück liegen der Verwaltung zwei Voranfragen vor. Hier wird ein Wohngebäude geplant, der Bauherr kann sich optional auch ein Bürogebäude mit gleicher Kubatur an dieser Stelle vorstellen. Der zweite Antrag wird separat vorgestellt. Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Bürogebäude im nördlichen Bereich. Es ist durch eine II-geschossige Tiefgarage unterbaut. Seite 2 Geplant ist die Errichtung eines L-förmigen Bürogebäudes mit fünf Geschossen sowie einem Staffelgeschoss an der Ecke Mönchenwerther Straße und Joachimstraße. Die bestehende Tiefgaragenzufahrt soll in die Mönchenwerther Straße verlegt und in das beantrage Gebäude im Erdgeschoss integriert werden. Es ist eine Befreiung von den festgesetzten Baulinien erforderlich, da diese um 4 bis 14 m überschritten werden. Der Bebauungsplan setzt ein Geschäftsgebiet (D -Gebiet) fest, welches einem heutigen Kerngebiet entspricht. Das Vorhaben bedarf daher einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB. Aufgrund der Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB fällt die Genehmigung der Befreiungen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: Die Festsetzung als D-Gebiet entspricht im Wesentlichen einem heutigen Kerngebiet, in dem Wohnungen grundsätzlich nicht zulässig sind. Die Nutzung zu Wohnzwecken wäre an dieser Stelle denkbar, da in der näheren Umgebung eine Wohnbebauung bereits vorhanden ist und teilweise gegenüber an der Joachimstr. Im Bebauungsplan festgesetzt wurde. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nu tzung ist die östlich gelegene Nachbarbebauung geprägt durch V -VI-geschossige Bürogebäude, im Westen durch IV-V-geschossige Wohngebäude. Die Geschossigkeit des Neubaus fügt sich in die nähere Umgebung ein. Hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie orientiert sich der Neubau in seiner Ausrichtung parallel zu den Straßen Mönchenwerther Straße und Joachimstraße. Somit wird die Straßenflucht weitergeführt. Die Baulinie diente in erster Linie der Sicherung eines städtebaulichen Zustandes, der heute so nicht mehr besteht. Durch das Überschreiten der Baulinie wird eine harmonischere und kontinuierlichere Straßenraumkante entlang der Mönchenwerther Straße erzeugt. Die Fläche zwischen Neubau und Bestandsgebäude wird parkähnlich begrünt. Hinsichtlich der Art der Nutzung als Wohngebäude sind in benachbarten Bebauungsplänen Wohngebiete festgesetzt. Insofern bestehen städtebaulich gegen die Erteilung der Befreiung keine Bedenken. In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt kann im Einzelfall von den Festsetzunge n des Bebauungsplans befreit werden. Der Bauherr verpflichtet sich das Baulandmodell der Landeshauptstadt Düsseldorf umzusetzen, wonach 50 % der Wohneinheiten aus öffentlich gefördertem Wohnraum bestehen sollen. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden in der bestehenden Tiefgarage nachgewiesen. Für das Bauvorhaben müssen 8 Bäume, davon 7 satzungsgeschützt, gefällt werden. Anzahl und Art der Ersatzpflanzungen werden im weiteren Bauantragsverfahren festgelegt. Eine intensive Begrünung der Dachflächen ist vom Gartenamt gefordert. Seite 3 Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Grünflachenplan Ansichten Visualisierung
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Auszug Bebauungsplan 5278.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569653.pdf Published Time: Fri, 21 Nov 2025 10:23:52 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Auszug Bebauungsplan 5278/20
Grünflachenplan als Text anzeigen
PLANBEZEICHNUNG : 24.031 PROJEKT-NR. : Feldmühle, Düsseldorf PROJEKT : BAUHERR : Neubau Außenanlagen GEZ DATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX A B C D E INDEX : - DATEIPFAD : MAßSTAB : BLATTGRÖßE : BEARBEITER : GEZEICHNET : DATUM : NORDPFEIL : PLANNUMMER / -CODIERUNG : PLANVERFASSER : FREIGABE : Bergische Landstraße 606 40629 Düsseldorf Stadt | Freiraum | Landschaft www.studiogruengrau.de 10.04.2025 T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA UVO-250409 Baum.vwx A1 1:500 ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER. Feldmühleplatz 1 GmbH vertreten druch OFFICEFIRST Real Estate GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main PLANBEZEICHNUNG : 24.031 PROJEKT-NR. : Feldmühle, Düsseldorf PROJEKT : BAUHERR : Geplanter Neubau mit potentiellen Neupflanzungen GEZDATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX A B C D E INDEX : - DATEIPFAD : MAßSTAB : BLATTGRÖßE : BEARBEITER : GEZEICHNET : DATUM : NORDPFEIL : PLANNUMMER / -CODIERUNG : PLANVERFASSER : FREIGABE : Bergische Landstraße 606 40629 Düsseldorf Stadt | Freiraum | Landschaft www.studiogruengrau.de 10.04.2025 T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA UVO-250409 Baum.vwx A1 1:150 ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER. Legende potenzielle Neupflanzung 16 Stk. potenzielle Neupflanzung Unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudekubatur, der einzuhaltenden Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen sowie der erforderlichen Substratvolumen und -stärken in den unterbauten Bereichen lässt sich auf dem Flurstück 466 derzeit eine Neupflanzung von etwa 16 Bäumen umsetzen. Dabei wurde auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt. Die dargestellten potenziellen Standorte orientieren sich an den baulichen und freiraumplanerischen Rahmenbedingungen. Eine detaillierte Abstimmung und Ausarbeitung der Pflanzpositionen und Substratbereiche ist im weiteren Planungsverlauf vorzunehmen. Feldmühleplatz 1 GmbH vertreten druch OFFICEFIRST Real Estate GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main PLANBEZEICHNUNG : 24.031 PROJEKT-NR. : Feldmühle, Düsseldorf PROJEKT : BAUHERR : Geplanter Neubau mit potentiellen Neupflanzungen GEZDATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX A B C D E INDEX : - DATEIPFAD : MAßSTAB : BLATTGRÖßE : BEARBEITER : GEZEICHNET : DATUM : NORDPFEIL : PLANNUMMER / -CODIERUNG : PLANVERFASSER : FREIGABE : Bergische Landstraße 606 40629 Düsseldorf Stadt | Freiraum | Landschaft www.studiogruengrau.de 10.04.2025 T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA UVO-250409 Baum.vwx A1 1:150 ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER. Legende potenzielle Neupflanzung 16 Stk. potenzielle Neupflanzung Unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudekubatur, der einzuhaltenden Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen sowie der erforderlichen Substratvolumen und -stärken in den unterbauten Bereichen lässt sich auf dem Flurstück 466 derzeit eine Neupflanzung von etwa 16 Bäumen umsetzen. Dabei wurde auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt. Die dargestellten potenziellen Standorte orientieren sich an den baulichen und freiraumplanerischen Rahmenbedingungen. Eine detaillierte Abstimmung und Ausarbeitung der Pflanzpositionen und Substratbereiche ist im weiteren Planungsverlauf vorzunehmen. Feldmühleplatz 1 GmbH vertreten druch OFFICEFIRST Real Estate GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main Zoombereich Grünflächenplan
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= 59,15m ü. NHN = 55,50m ü. NHN = 52,05m ü. NHN = 66,74m ü. NHN = 63,84m ü. NHN = 60,42m ü. NHN +20,54 +28,34 +24,92 +31,24 +23,65 +20,00 +16,55 = 52,90m ü. NHN = 48,70m ü. NHN +17,40 +13,20 = 56,04m ü. NHN = 50,95m ü. NHN +15,45 +12,10 = 47,60m ü. NHN verzerrte Ansicht 30,78 26,73 4,05 23,65 15,44 4,56 3,65 = 35,50m ü. NHN Mönchenwerther Straße Joachimsstraße Mönchenwerther Straße 2 Joachimsstraße 8 Parken Grundstücksgrenze 0,00 = 55,50m ü. NHN +28,34 +24,92 +23,65 +20,00 +16,55 +18,78 +12,60 = 66,74m ü. NHN = 63,84m ü. NHN = 60,42m ü. NHN = 52,05m ü. NHN = 59,15m ü. NHN 38,29 31,50 6,79 23,65 15,44 4,56 3,65 +31,24 = 54,28m ü. NHN = 48,10m ü. NHN verzerrte Ansicht Mönchenwerther Straße JoachimstraßeFeldmühleplatz Feldmühleplatz 1 Joachimsstraße 13Tiefgaragen Zufahrt Eingang StraßeParken 0,00 = 35,50m ü. NHN Grundstücksgrenze GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze Ansicht 1:500 Neubau Wohngebäude Joachimstraße für 44 Wohnungen Feldmühleplatz 1 40545 Düsseldorf
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Title: Neubau Bürogebäude Joachimsstraße URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569657.pdf Published Time: Fri, 21 Nov 2025 10:26:14 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Neubau Wohngebäude Joachimstraße für 44 Wohnungen

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/146/2025