Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 3
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
27.01.2026 · Bezirksvertretung 3
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
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abweichend beschlossen
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Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 3 · Sitzung vom 27.01.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 29.01.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Für das Vorhabengrundstück wurde der Bezirksvertretung bereits in der Sitzung am 4.11.2025 die Beschlussvorlage BV3/177/2025 vorgelegt. Hierauf wurde seitens der Bezirksvertretung Beratungsbedarf angemeldet. Nach einem Gesprächstermin im November 2025, an dem Vertreter:innen der Bezirksvertretung, der Verwaltung und der Eigentümer teilgenommen haben, wurde das Bauvorhaben umgeplant.
Die nunmehr geplante Wohnnutzung ist planungsrechtlich zulässig. Bezüglich der weiteren planungsrechtlichen Fragen wird auf die Vorlage BV3/177/2025 verwiesen. Die dortigen Ausführungen behalten Gültigkeit. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen soll am derzeitigen Standort in Düsseldorf erweitert werden. Das bestehende Landtagsgebäude kann den heutigen Bedarf an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken. Das etwa 3,1 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 3, in den Stadtteilen Hafen und Unterbilk, südwestlich des nordrhein-westfälischen Landtags. Das städtebauliche Konzept für die Landtagserweiterung ist im Rahmen eines 2020 durchgeführten offenen, zweiphasigen hochbaulichen Realisierungs- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs festgelegt worden. Im Nachgang wurde der Erweiterungsbau hinsichtlich der funktionalen Bedürfnisse des Landtags und der Durchlässigkeit der baulichen Strukturen optimiert. Zwischen dem bestehenden Landtagsgebäude und dem WDR-Landesstudio sind vier kreisförmige Baukörper (Ringmodule) geplant, die durch Brückenbauwerke untereinander und mit dem bestehenden Landtagsgebäude verbunden sind. Die Formsprache des geplanten Gebäudes bindet das bestehende Landtagsgebäude und den Rheinturm als Teile eines städtebaulichen Gesamtensembles ein. In seiner gestalterischen und höhentechnischen Ausformulierung ordnet sich der geplante Erweiterungsbau dem bestehenden Landtagsgebäude unter. Die zwei- bis viergeschossigen Baukörper werden bis zu einer Höhe von etwa 7 m über dem bestehenden Gelände bzw. der umgebenden Freiflächen aufgeständert, so dass ein weitestgehend freier und transparenter Bewegungsraum entsteht. Auf diese Weise ist eine hohe Durchlässigkeit gegeben, die durch Fuß- und Radwegeverbindungen die Verknüpfung zwischen den Freiräumen des Bürgerparks und des Rheinparks Bilk aufrechterhalten. Eine Beeinträchtigung des Luftaustauschs zwischen dem Rhein und den sich östlich anschließenden Stadträumen wird damit minimiert. Unter Berücksichtigung der bestehenden Stadt- und Freiraumstrukturen ermöglicht das neue Gebäudeensemble weiterhin die Verknüpfung von Rhein- und Bürgerpark. Es ist geplant, das Gebäude energetisch zu optimieren. Zur Maximierung der regenerativen Stromerzeugung sind (Vor-)Dächer in weiten Teilen mit Photovoltaik belegt und bilden gleichzeitig einen feststehenden Sonnenschutz. Eine Zertifizierung von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) wird angestrebt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet Rat und Verwaltung Planungskosten von 50.000,- € für die Überplanung des 1)Kreuzungsbereichs Völklinger Straße/Fährstraße 2)des Bereichs Fährstraße, der Sportanlage Sparta Bilk und weiter Fährstraße bis Ortseingang Hamm 3)des Geländes des derzeitigen provisorischen Polizeipräsidiums an der Fährstraße mit dem Ziel der Schaffung zusätzlichen Parkraums im Haushalt 2026 bereitzustellen und entsprechend hoch zu priorisieren, damit möglichst noch eine Umsetzung in 2027, spätestens aber 2028 erfolgen kann.
Der heutige verkehrstechnische Zustand des Kreuzungsbereiches und der Fährstraße wird den zukünftigen Anforderungen durch das Wachstum des Sportvereins Sparta Bilk und der Erreichbarkeit des im Herbst 2026 in Betrieb gehenden Luisen- Gymnasiums nicht gerecht. Diese sich durch das städtische Wachstum ändernden Rahmenbedingungen erfordern eine Überplanung des genannten Bereichs.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie stellt sich der Sachverhalt dar und wie konnte es dazu kommen?
2. Welche Einschränkungen und Kosten sind bei einer eventuellen Entfernung und Neumarkierung zu erwarten?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In der Sitzung vom 28.11.2023 teilte die Verwaltung zuletzt mit, dass man sich in Gesprächen mit den Grundstückseigentümern zu Errichtung eines Fußgängerweges an der genannten Stelle befindet und die BV3 informiert wird, sobald Ergebnisse vorliegen (Antwort 3, BV3/201/2023). Ein Ergebnis steht bis heute aus, die Errichtung des Fußgängerweges ist bisher nicht in Sicht.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5576-078-02, der ein Besonderes Wohngebiet (WB) festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Beantragt ist die Nutzungsänderung des bestehenden Büro- und Geschäftsgebäudes bis zum 4. Obergeschoss in ein Hotel mit 60 Betten und die Einrichtung von gewerblicher Kurzzeitvermietung in den Obergeschossen 5 und 6. Darüber hinaus ist die Aufstockung des Gebäudes um ein Geschoss mit Büronutzung geplant. Auf der Gebäuderückseite sind vom 2. bis 6. Obergeschoss Balkone vorgesehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen: Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der festgesetzten geschlossenen Bauweise und des Überschreitens der Bebauungstiefe.
In gleicher Sitzung wird das angrenzende Vorhaben Auf dem Kampe 2, 4 vorgestellt. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Text-Bebauungsplans WA 4 für den Stadtbezirk 3. Dieser setzt neben einem Allgemeinen Wohngebiet, einer II-Geschossigkeit und einer GRZ von 0,4 eine geschlossene Bauweise und eine Bautiefe von 13,0 m, ausgehend Strassenbegrenzungslinie, fest. Auf dem Vorhabengrundstück soll ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet werden. Der Altbestand auf dem Grundstück ist bereits abgebrochen. Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich. Entgegen der Festsetzung des Bebauungsplans ist das Bauvorhaben in offener Bauweise geplant.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen: Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der festgesetzten geschlossenen Bauweise und des Überschreitens der Bebauungstiefe.
In gleicher Sitzung wird auch das angrenzende Vorhaben Florensstraße 12 vorgestellt. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Text-Bebauungsplans WA 4 für den Stadtbezirk 3. Dieser setzt neben einem Allgemeinen Wohngebiet, einer II-Geschossigk eit und einer GRZ von 0,4 eine geschlossene Bauweise und eine Bautiefe vo n 13 m, ausgehend von der Straß enbegrenzungslinie, fest.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage. Eine Ausnahme ist erforderlich für das Überschreiten einer Fluchtlinie.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5275/008, der eine Fluchtlinie mit einem Abstand von 3,0 m von der Straßenbegrenzungslinie festsetzt. Im Übrigen wird das Bauvorhaben planungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauGB beurteilt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung hat auf Grundlage der Beschlussfassungen des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 21.11.2024 und 27.02.2025 eine Evaluation der ersten Sozialen Erhaltungssatzung Nr. 03/049 „ Bilk-Mitte " durchgeführt. Ziel dieser Überprüfung war es, die bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung der Satzung auszuwerten und mögliche praktische Schwierigkeiten im Vollzug zu identifizieren. Darüber hinaus sind nach Abschluss dieser ersten Evaluierung Erkenntnisse für weitere geplante Satzungen abzuleiten. Erste Ergebnisse wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 26.11.2025 vorgestellt Aufgrund des bislang begrenzten Evaluierungszeitraums und der im Verhältnis zu 7.801 Haushalten im Satzungsgebiet geringen absoluten Anzahl der Anträge (9 Fälle) ist eine abschließende Beurteilung des mit der Anwendung der Sozialen Erhaltungssatzung verbundenen Verwaltungsaufwands noch nicht möglich. Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage zur Wirksamkeit der Satzung im Hinblick auf ihre sozialpolitische Zielsetzung, insbesondere den Schutz vor Verdrängung, getroffen werden. Die bisherigen Anwendungsfälle verliefen jedoch ohne das Auftreten inhaltlicher oder verfahrensrechtlicher Beanstandungen; Anhaltspunkte für eine rechtssichere und ordnungsgemäße Anwendung beeinträchtigende Defizite haben sich bislang nicht ergeben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt, den Umbau des Knotenpunktes Neusser Straße / Düsselstraße, die Einrichtung eines Radfahrstreifens entgegen der Einbahnstraße auf der Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Lorettostraße, die Einrichtung eines Radfahrstreifens von dem Knotenpunkt Neusser Straße / Lorettostraße bis zur Protected Bike Lane (PBL) Martinstraße die Einrichtung einer Leipziger Kombispur aus der Gladbacher Straße in Richtung Bilker Allee gemäß der in der Beschlussvorlage aufgezeigten Planung zur Verbesserung der Radverkehrsführung.
Anlass der Planung Die Knotenpunktplanung Neusser Straße / Düsselstraße wurde erstmals 2021 in der Informationsvorlage OVA/003/2021 vorgestellt. Ziel war die Verbesserung der Radwegequerung über Fahrbahn und Gleise sowie die Herstellung einer sicheren Anbindung an die Radleitroute 1 (RLR1). Parallel sollte aufgrund geplanter Synergien beim Gleisausbau die Feuerwehrzufahrt zum Gebäude Völklinger Straße 2 - 4 hergestellt werden. Im Anregungs- und Beschwerdeausschuss (ABA) wurde 2023 mit Vorlage ABA/020/2023 die anhaltende Konfliktlage im Seitenraum der Neusser Straße thematisiert. Zwischen den Hausnummern 87 - 93 kam es regelmäßig zu Gefährdungen zwischen Radfahrenden, Anwohnenden an den Hauseingängen sowie PKW-Nutzungen der Garagen. Als Empfehlung wurde eine Verlagerung des Radverkehrs auf die Lorettostraße ausgesprochen, verbunden mit einer besseren Anbindung an den Lahnweg.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der OVA beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorliegenden Planung die Moskauer Straße / Readinger Straße ( „ Planstraße Oberbilk " ) zwischen der Kölner Straße und der Werdener Straße als zweistreifigen Ausbau weiterzuführen und hierfür einen Bedarfsbeschluss vorzubereiten.
Veranlassung Der Teilabschnitt der sogenannten „ Ortsumgehung Oberbilk " zwischen der nördlichen Kölner Straße und Werdener Straße (B8) hat sich in den letzten Jahren städtebaulich entwickelt. Ein Großteil der Hochbebauung ist zwischenzeitlich fertig gestellt. Alle bereits umgesetzten und geplanten Vorhaben in diesem Bereich sind verkehrlich vollständig erschlossen, einschließlich des für nach 2030 projektierten technischen Verwaltungsgebäudes (TVG).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Gewährte Zuschüsse aus der Sitzung vom 25.11.2025 Zuschussantrag Betrag Diakonie Düsseldorf - Wohnpark Bilk Initiative für die Durchführung eines Konzertes einen Festzuschuss. Kreis Aktive Senioren Flehe - Hans Hegger Initiative für die Ausrichtung einer Veranstaltung zum 30-jährigen Bestehen einen Festzuschuss.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Planansatz für bezirksbezogene Haushaltsmittel sieht für 2026 voraussichtlich Mittel in Höhe von 89.143 Euro für diese Haushaltsposition vor. Davon ausgehend beschließt die Bezirksvertretung 3 folgende Mittel für besondere und wiederkehrende Positionen zu reservieren: Für den Bezirk (Repräsentation, Veranstaltungen, Jahresempfang, Jahresabschluss u.ä.) 10.000 € Internationales Fußballturnier im Stadtbezirk 3 2.000 € Kunstausstellungen im Stadtteilzentrum 2026 (6x660 € ) 3.960 € Kunstwettbewerb für Kinder 1.500 € Floraparkfest 5.000 € Preisgelder für den jährlichen Wettbewerb „ Bilker Biber " 2.000 € Pflege der Baumscheiben (u.a. Bilker Allee) 2.500 € GESAMT 26.960 € Somit stehen zur weiteren Beschlussfassung in 2026 voraussichtlich noch 62.183 Euro zur Verfügung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 3 bittet Rat und Verwaltung um die Bereitstellung von 300 000 € im Haushalt 2026 für Baukosten zum Umbau der Kirchfeldstraße zur Fahrradstraße.
Am 27.4.2021 hat die Bezirksvertretung 3 die Einrichtung der ersten Düsseldorfer Fahrradzone durch Beschluss angeregt und die Verwaltung um die notwendige Prüfung gebeten (BV3/049/2021). Gespräche mit der Fachverwaltung Anfang 2023 haben ergeben, dass als erster Schritt die Kirchfeldstraße in ihrer ganzen Länge zur Fahrradstraße gemacht werden sollte, um so schon mal entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Die Planungen dazu sollten uns zunächst sogar noch 2023 vorgelegt werden. 2025 erklärt die Verwaltung, dass die Verkehrszählungen im Ergebnis die Voraussetzungen für eine Fahrradstraße erfüllen und dass eine Fahrradstraße mit der entsprechenden Neuordnung im Verkehrsraum die Sicherheit für Radfahrende deutlich erhöhen würde. Aktuell sei man in den Vorplanungen und die Umsetzung werde in 2026 erfolgen. Die Baukosten wurden mit 300 000 Euro veranschlagt. Diese müssten dann im HH 2026 veranschlagt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 3 bittet Rat und Verwaltung um die Bereitstellung von 5,7 Mio. Euro zum Umbau des Karolingerplatzes.
Da der offizielle Projektstart bereits Ende 2023 eingeleitet wurde (Stellungnahme der Fachverwaltung im OVA) und für die Durchführung der Vorplanung bis Lph2 Mittel bei Amt 66 bereitstanden, sollte nach Abschluss der Vorplanung 2025 eine weitere Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung erfolgen. Das ist bisher nicht erfolgt. Deshalb bitten wir um die Bereitstellung der notwendigen Mittel in 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 3 bittet Rat und Verwaltung für 2026 100.000 Euro Planungskosten für die Aufwertung des Platzes einzuplanen.
Friedrichstadt ist der am dichtesten besiedelte Stadtteil von Düsseldorf und bietet kaum Orte mit Aufenthaltsqualität. Die Ecke Bachstraße / Bilker Allee benötigt keine Durchfahrtsmöglichkeit für den MIV aus verkehrlicher Sicht, so dass man die Stelle entsprechend überplanen sollte, um dort einen dringend benötigten Ort mit Aufenthaltsqualität zu schaffen. Das würde auch die Bedingungen im Fußverkehr als Teil des Umweltverbundes verbessern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 3 bittet APS, Rat und Verwaltung für 2026 Planungskosten in Höhe von 400.000 Euro für die Neugestaltung des Gebietes am Mintropplatz und eine umfassende Bürgerbeteiligung einzuplanen. Die Planungen sollten abgeschlossen sein, damit der Umbau parallel bzw. im direkten Anschluss zum geplanten Umbau der Straßenbahnhaltestellen passieren kann.
Das Gebiet ist Teil des EKISO Projektes und grenzt westlich an den B-Plan Harkortstraße. Mit der Fertigstellung der 3 Hotelneubauten ist der Bedarf an einer Umgestaltung des Gebietes am Mintropplatz beträchtlich gestiegen. Bei der Bürgerbeteiligung zur Neugestaltung des Bereichs Hauptbahnhof wurde deutlich, dass auch die Gestaltungsmaßnahmen vom Stresemannplatz über die Mintropstraße bis zur Luisenstraße und der Harkortstraße ein wichtiger Bestandteil für den Erfolg der Gesamtmaßnahme darstellen wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 3 bittet Rat und Verwaltung im Jahr 2026 für Planung und temporäre Aktionen 50 000,-- Euro bereitzustellen in Vorbereitung für einen dauerhaften Abenteuerspielplatz im Bezirk.
Der Stadtbezirk 3 ist der größte Düsseldorfer Bezirk mit sehr vielen Kindern und Jugendlichen, besitzt aber weniger Grün- und Erholungsflächen als andere Stadtbezirke. Durch seine Innenstadtlage ist er stark verdichtet und bietet Kindern und Jugendlichen kaum Rückzugsmöglichkeiten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Immer wieder werde ich als Bezirksbürgermeister auf die Vermüllung unserer Straßen angesprochen. Dies betrifft bestimmte Straßenzüge aber auch Container-Standorte. Ich möchte daher die Verwaltung bitten die folgenden Fragen zu beantworten: Wie sehen die Reinigungsintervalle in den folgenden Straßen aus, die mir immer wieder mit einem hohen Verschmutzungsgrad gemeldet werden: o Philipp-Reis-Str. o Färberstr. o Ringelsweide o Merowingerstr. o Industriestr. o Siemensstr. o Höhenstr Was unternimmt die Awista, um die Vermüllung von Container- Standorten zu verhindern (z. B. Ecke Philipp-Reis-Str. als Beispiel Oberflurstandort, z. B. Fürstenplatz als Beispiel Unterflurstandort) Wären Maßnahmen wie Hinweisschildern an den Container- Standorten, die auf ein Verbot von Müllablagerungen hinweisen hilfreich oder gibt es weitere Ideen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie geht es nach dem Workshop am 4.12.2024 zur „ Entwicklung Umfeld Bilker Bahnhof " mit den Ergebnissen und den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger weiter?
2. Welche Planungen verfolgt die Verwaltung, um eine Entwicklung des Bahnhofumfeldes anzustoßen und umzusetzen?
3. Wie sieht der Zeitplan aus?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Inwiefern ist eine baldige Fertigstellung der Immobilie absehbar und gibt es dazu einen konkreten Termin?
2. Steht nach wie vor die Möglichkeit offen sowie der Schritt erwogen wird, die Immobilie über die SWD zu erwerben und fertig zu stellen?
3. Welche weiteren Schritte wurden oder werden noch in Bezug zum baulichen Fortschritt seitens der Verwaltung erwogen, um eine zeitnahe Fertigstellung der Immobilie zu ermöglichen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie der südliche Teil der Kreuzung Volksgartenstraße/Oberbilker Allee aus Fahrtrichtung Nord für Radfahrende verbessert werden kann. Das Prüfungsergebnis soll bitte direkt umgesetzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss, auf Grundlage des am 24.6.2025 in der Bezirksvertretung einstimmig beschlossenen Antrags mit der Nummer BV3/131/2025 die Verwaltung zu beauftragen, ein umfassendes und gesamtheitliches Verkehrskonzept für die Fährstraße sowie die angrenzenden Straßenabschnitte zu erarbeiten. Dieses Konzept soll die unten aufgeführten Punkte berücksichtigen und zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsführung und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden führen. 1. Geschwindigkeiten & Überwachung Erhebung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten Prüfung der Installation eines stationären Blitzers im Bereich der Fährstraße Bewertung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen (Markierungen, bauliche Elemente, Tempo-30-Anordnungen) 2. Sicherheit für Rad- und Fußverkehr Bewertung der bestehenden Radverkehrsanlagen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Nutzbarkeit und ausreichenden Breite Prüfung baulicher Anpassungen zum Schutz von Fußgänger innen (insbesondere Schüler innen und Sportler*innen) Verbesserung der Beleuchtung im gesamten Abschnitt Analyse der Querungssituation an der Kreuzung Fährstraße / Völklinger Straße, inklusive Prüfung zusätzlicher Sicherungselemente 3. Bring- und Holsituationen / Parkraummanagement Analyse der heutigen Verkehrslage bei Trainingsbeginn und Spielbetrieb von Sparta Bilk Prüfung möglicher Maßnahmen zur Entzerrung, u. a.: o Kurzzeitparkzonen ( „ Kiss & Go " ) o temporäre / bauliche Haltezonen o Kooperationen mit umliegenden Einrichtungen für zusätzliche Parkplätze o klare regelkonforme Parkführung Bewertung, ob einzelne Bereiche (z.
Die Fährstraße ist bereits heute durch ihren engen Straßenquerschnitt, die Nutzung als Ausweichroute und die hohe Verkehrsbelastung in einem kritischen Zustand. Durch die bevorstehende Erweiterung des Vereinsgeländes von Sparta Bilk um zwei zusätzliche Fußballfelder ab 2026 wird das Verkehrsaufkommen weiter steigen. Dies betrifft sowohl den täglichen Trainingsbetrieb als auch Wochenenden und Turniere. Viele auswärtige Mannschaften sind auf das Auto angewiesen. Auch Besucherinnen und Besucher der Sportanlage greifen - zum Teil auch aufgrund der aktuellen Verkehrssituation - verstärkt auf das Auto zurück. Schon heute stehen im Umfeld kaum reguläre Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Dies führt zu wildem und regelwidrigem Parken in Gehwegbereichen und in den Zwischenräumen der Straßenbäume und verschärft die ohnehin bestehenden Engpass- und Gefahrensituationen erheblich. Mit der Ausweitung des Sportbetriebs ist mit einer weiteren Zuspitzung dieser Probleme zu rechnen. Parallel dazu berichten zahlreiche Anwohnende aus den angrenzenden Vierteln, dass sie sich aufgrund der schmalen Radverkehrsanlagen, der unsicheren Kreuzungssituation und der hohen Verkehrsdichte unsicher fühlen und ihre Kinder nicht selbstständig mit dem Fahrrad zur Schule oder zum Training schicken. Stattdessen werden viele Kinder mit dem Auto gebracht - was die Verkehrslage weiter belastet und eine negative Rückkopplung erzeugt. Darüber hinaus steht diese Entwicklung der Zielsetzung entgegen, Kindern und Jugendlichen mehr Selbstständigkeit, Orientierung und Bewegungsfreiheit im Stadtraum zu ermöglichen. Eine sichere, kindgerechte Verkehrsinfrastruktur ist hierfür zwingend erforderlich. Die Verwaltung hat bereits im Rahmen der Beratung des ursprünglichen Antrags in der BV deutlich gemacht, dass aufgrund der Komplexität der Lage kurzfristige Einzelmaßnahmen nur begrenzt möglich sind. Im Laufe der Diskussion wurde deutlich, dass diese nicht ausreichen und zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Lösung ein integriertes, ganzheitliches Verkehrskonzept erforderlich ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Beleuchtung zum Spielplatz zwischen der Kölner Str. und der Monheimstr. verbessert werden kann. Da der Spielplatz nicht auf der Liste des Masterplans Spielplätze für 2026 steht, bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung ein Konzept für die Umgestaltung des Spielplatzes zu entwickeln und vorzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie an den folgenden Stellen weitere Radabstellanlagen aufgestellt werden können: Am Eingang des Volksgartens bei den Uhren Auf dem Josefplatz - ebenfalls zusätzliche Bänke Entlang der Merowinger Str. Wenn die Prüfung positiv ausgefallen ist, sollen die Radabstellanlagen und Bänke direkt aufgestellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Schulwegsicherheit auf der Oberbilker Allee am Gangelplatz für die Schülerinnen und Schüler des Wim-Wenders-Gymnasiums verbessert werden kann. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft werden: Erweiterung oder bauliche Entzerrung des Haltestellenbereichs am Gangelplatz, um den Aufenthalt für Schulkinder sicherer zu gestalten. Verbesserung der Radwegeführung an der Schmiedestraße Richtung Oberbilker Allee durch bauliche Trennung von Fuß- und Radverkehr. Verlagerung Wertstoff- und Papiercontainer, sodass diese nicht länger den Schulweg blockieren. Prüfung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen im Bereich Gangelplatz / Spielplatz, z. B. zusätzliche Markierungen, bessere Beschilderung oder Abpollerungen zur Wegesicherung. Barrierefreier Ausbau der Rheinbahnhaltestelle Gangelplatz. Die Prüfungsergebnisse sollen möglichst bis Sommer dieses Jahres in der Bezirksvertretung vorgestellt werden. Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituationen sollen bitte sofort umgesetzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung die Kreuzung Volmerswerther Str./Südring so auszubauen, dass Radfahrende sicher die Kreuzung aus Richtung Bilk-West/Flehe überqueren können. Es ist ein besonderer Wunsch der Bezirksvertretung, dieses noch bis zum Beginn des neuen Schuljahrs 2026/2027 umzusetzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die Herrichtung des von der Volmerswerther Straße, Höhe Hausnummer 155, führenden Stichweges bis zur Rückseite des Schulgelände des Neubaus des Luisen- Gymnasiums als Geh- und Radweg priorisiert zum Schuljahresbeginn 2026/27 Umzusetzen .
Für die Schülerinnen und Schüler aus den östlich hinter dem Sternwartpark liegenden Bilker Straßen führt der Fuß- und Radweg zum Eingang des Neubaus des Luisen-Gymnasium an der Völklinger Straße bislang nur über die Fährstraße und über den Südring. Zudem ist der Zugang über die Straße „ Am Tetelberg " zur Überwindung des Höhenunterschieds mit einer Treppe ausgebaut und somit nicht barrierefrei möglich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In der Sitzung vom 25.11.2025 wurde durch ein Bürgeranliegen mitgeteilt, dass aufgrund der baustellenbedingten beengten Verhältnisse auf der baufälligen Josef- Kardinal-Frings-Brücke und den damit einhergehenden Langsamfahrstellen der Stadtteil Hamm zunehmend als Ortsumgehung genutzt wird um den damit verbundenen Stau auf dem Südring zu umfahren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Rampe verfügt über eine eigene Beleuchtungsanlage, die bereits 2020 auf LED- Beleuchtung umgestellt wurde. Der heutige Weg, der eine reine Gehwegverbindung darstellt, ist ausreichend und verkehrssicher beleuchtet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde mit den Beschlüssen BV3/049/2021 und BV3/031/2023 beauftragt, die Einrichtung einer Fahrradzone in Unterbilk sowie die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Kirchfeldstraße östlich der Elisabethstraße zu prüfen. Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass das Gebiet für die Einrichtung einer Fahrradzone grundsätzlich geeignet ist, jedoch erheblichen Eingriffen in den Parkraum und in die Knotenpunktgestaltung erforderlich wären. Gleiches gilt für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Ost-West-Achse, weshalb vereinbart wurde, sich im ersten Schritt auf diese Planung zu beschränken. Die Fahrradstraße kann mit einem im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen deutlich geringeren baulichen Aufwand realisiert werden. Daher hat die Verwaltung anstatt einer Machbarkeitsstudie eine eigenständige Planung erstellt, welche sich derzeit in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) befindet.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.