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Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung kompakt
02.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
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Haupt- und Finanzausschuss · Sitzung vom 02.02.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 20.02.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zum 01.03.2026.
In der Entgeltordnung werden folgende Tatbestände dargestellt: - Entgelte für allgemeine Leistungen und Leistungen im Floristik- und Dekorationsbereich (Abschnitte 1 - 3) - Entgelte für Leistungen im Friedhofsbereich (Abschnitt 4) - Entgelte für die Nutzung von Flächen und Einrichtungen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes (Abschnitt 5) Die Entgelte der Abschnitte 1 bis 3, sowie des Abschnittes 4 werden im Rahmen der Tarif- und Kostensteigerungen angepasst. Im Bereich Fahrzeugstundensätze (Abschnitt 2) werden die nun überwiegend elektronisch betriebenen PKWs berücksichtigt. Die Veränderungen betragen in der Regel rund 14 bis rund 18 %. Das Entgelt zum Abräumen eines Urnengrabes (Ziffern 4.1.3 und 4.1.4) erhöht sich um 48,78 %, da eine Anpassung aufgrund der Erhöhung des zeitlichen Aufwandes vorgenommen werden musste. Das Entgelt zur Beschriftung von Urnenkammern (Ziffer 4.4.6) erhöht sich um 64,13 %. Hier war die Neuberechnung aufgrund von Preisanpassungen, sowie der Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes notwendig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen soll am derzeitigen Standort in Düsseldorf erweitert werden. Das bestehende Landtagsgebäude kann den heutigen Bedarf an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken. Das etwa 3,1 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 3, in den Stadtteilen Hafen und Unterbilk, südwestlich des nordrhein-westfälischen Landtags. Das städtebauliche Konzept für die Landtagserweiterung ist im Rahmen eines 2020 durchgeführten offenen, zweiphasigen hochbaulichen Realisierungs- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs festgelegt worden. Im Nachgang wurde der Erweiterungsbau hinsichtlich der funktionalen Bedürfnisse des Landtags und der Durchlässigkeit der baulichen Strukturen optimiert. Zwischen dem bestehenden Landtagsgebäude und dem WDR-Landesstudio sind vier kreisförmige Baukörper (Ringmodule) geplant, die durch Brückenbauwerke untereinander und mit dem bestehenden Landtagsgebäude verbunden sind. Die Formsprache des geplanten Gebäudes bindet das bestehende Landtagsgebäude und den Rheinturm als Teile eines städtebaulichen Gesamtensembles ein. In seiner gestalterischen und höhentechnischen Ausformulierung ordnet sich der geplante Erweiterungsbau dem bestehenden Landtagsgebäude unter. Die zwei- bis viergeschossigen Baukörper werden bis zu einer Höhe von etwa 7 m über dem bestehenden Gelände bzw. der umgebenden Freiflächen aufgeständert, so dass ein weitestgehend freier und transparenter Bewegungsraum entsteht. Auf diese Weise ist eine hohe Durchlässigkeit gegeben, die durch Fuß- und Radwegeverbindungen die Verknüpfung zwischen den Freiräumen des Bürgerparks und des Rheinparks Bilk aufrechterhalten. Eine Beeinträchtigung des Luftaustauschs zwischen dem Rhein und den sich östlich anschließenden Stadträumen wird damit minimiert. Unter Berücksichtigung der bestehenden Stadt- und Freiraumstrukturen ermöglicht das neue Gebäudeensemble weiterhin die Verknüpfung von Rhein- und Bürgerpark. Es ist geplant, das Gebäude energetisch zu optimieren. Zur Maximierung der regenerativen Stromerzeugung sind (Vor-)Dächer in weiten Teilen mit Photovoltaik belegt und bilden gleichzeitig einen feststehenden Sonnenschutz. Eine Zertifizierung von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) wird angestrebt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
AWM Der Ausschuss für Wohnen und Modernisierung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Inhalt I. Der Bau-Turbo: eine Chance für Düsseldorf 4 II. Zielsetzung der Novellierung des Baugesetzbuches 5 III. Beschleunigung von Verfahren und Zustimmung durch die politischen Gremien 6 1. Entscheidungshoheit der Gemeinde 6 2. Prozesse vereinfachen 7 3. Fallkategorien und Beschluss zum Projekt/Masterplan durch die politischen Gremien 8 IV. Düsseldorf sichert städtebauliche Ziele 9 1. Anwendungsgrundsätze / Berücksichtigungen städtebaulicher Konzepte 10 2. Anwendung Baulandmodell - Quotierungsregelung 11 3. Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages 12 I. Der Bau-Turbo: eine Chance für Düsseldorf Der weiterhin bestehende Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat den Deutschen Bundestag veranlasst am 9. Oktober 2025 das „ Gesetz zur Beschleunigung des Wohnraums und zur Wohnraumsicherung " zu beschließen. Das Gesetz ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Dienstreisen zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW vom 9. - 10. Juni 2026 in Oberhausen. Die Reisekosten betragen ca. 1.500,00 Euro und werden aus dem Produkt 11.111.15.019, Sachkonto 54210000 finanziert.
Der Rat bestellt voraussichtlich in seiner Sitzung am 11.2.2026 mit der Beschlussvorlage RAT/005/2026 acht Delegierte für die kommende Mitgliederversammlung des Städtetags NRW.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „ Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Venn-hauser Allee 160-162 " mit einer Gesamtsumme von 6.370.000 EUR (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
G esamtkosten der Maßnahme 6.370.000 EUR Kosten der Errichtung / IPM 6.119.118 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar): konsumtive Kosten 58.336 EUR + investive Kosten 192.546 EUR = Gesamtkosten 250.882 EUR Jährliche Nettofolgekosten 738.935 EUR Bedarfslage Die Stadt Düsseldorf hat seit dem 01.08.2013 den gesetzlichen Anspruch der einjährigen Kinder auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen (Umsetzung des Kinderfördergesetzes). Dies erfordert einen erheblichen Ausbau des bestehenden Betreuungssystems. Düsseldorf verfügt zwar über ein gutes, jedoch nicht ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, das Gemälde „ Christus am Ölberg " von Lukas Cranach dem Älteren und Werkstatt (Kunstpalast, Inv. M 206) gemeinsam mit der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss unter Teilung des Erlöses zu verkaufen.
1. Kurzdarstellung Für d as sich in der städtischen Sammlung befindende Gemälde „ Christus am Ölberg " von Lukas Cranach dem Älteren und Werkstatt liegt seit 2017 eine Suchmeldung in der vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste betriebenen Datenbank LostArt vor (ID 568322) . Die Verwaltung schlägt vor, das Gemälde mit der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss gemeinsam unter Teilung des Erlöses auf dem Kunstmarkt zu verkaufen. Die Erben nach Alfred Strauss erhalten 75% des Verkaufserlöses, 25% des Erlöses erhält die Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Anteil der Landeshauptstadt wird dem Ankaufsetat des Kunstpalastes zugewiesen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Mehrkosten in Höhe von 1.224.000 Euro, welche im Rahmen des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses des Projektes Erneuerung der Axialventilatoren im Rheinufertunnel OVA/082/2023 entstehen. Nach aktuellem Sachstand steigen die Gesamtkosten von 3.334.000,00 EUR (brutto) auf 4.558.000,00 EUR (brutto).
Beschlusslage: Bedarfsbeschluss (Rat) - Erneuerung der Axialventilatoren im Rheinufertunnel (OVA/010/2022) vom 10.03.2022 Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (Rat) - Erneuerung der Axialventilatoren im Rheinufertunnel (OVA/082/2023) vom 15.06.2023 Kosten konsumtive Kosten 0,00 + investive Kosten 4.558.000,00 = Gesamtkosten 4.558.000,00 jährliche Nettofolgekosten 423.659,00 Ausgangssituation Mit Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss OVA/082/2023 wurde die Verwaltung mit der Ausführung der Erneuerung der Axialventilatoren im Rheinufertunnel beauftragt. Hierbei handelt es sich um eine investive Maßnahme, die infolge der Verkehrssicherungspflicht zwingend erforderlich ist. Die Ausschreibung der reinen Bauleistung wurde mit Vergabevorgang DUS-2024- 0285 veröffentlicht. Nach Auswertung der Submissionsergebnisse lag das günstigste wertbare Angebot über den angesetzten Kosten der Kostenberechnung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten wurden durch eine Aufnahme der Mittel in den Haushalt 2025 bereits veranschlagt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt 1. die Ausführung und Finanzierung des Projektes „ Ersatzneubau der zweizügigen Katholischen Grundschule Rather Kreuzweg inkl. Zweifeld-Sporthalle " mit einer Gesamtsumme von 35.430.000 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 1.945.408,00 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
G esamtkosten der Maßnahme 35.430.000 EUR Kosten der Errichtung / IPM 34.470.444 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar): konsumtive Kosten 505.680 EUR + investive Kosten 453.876 EUR = Gesamtkosten 959.556 EUR Jährliche Nettofolgekosten 1.945.408 EUR Bedarfslage Das Grundschulgebäude ist sanierungsbedürftig und deckt nicht den aktuellen Flächenbedarf für eine zweizügige Grundschule.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt: 1. die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „ Leibniz-Montessori- Gymnasium - Umsetzung des Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium in G9 durch eine bauliche Erweiterung sowie Umbauten im Bestand mit einer Gesamtsumme von 26.860.000 EUR (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährliche Folgekosten i.H.v. 1.596.377 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. 2. folgende schulorganisatorische Maßnahmen für das Leibniz-Montessori- Gymnasium, Scharnhorststr. 8, 40477 Düsseldorf, Schulnr. 164471 a) Erhöhung der Zügigkeit um einen auf vier Züge ab dem Schuljahr 2029/2030. b) Die ab dem 01.08.2026 dauerhafte Nutzung des bereits bis zum 31.07.2026 befristet genehmigten Teilstandortes am Standort Gneisenaustraße 60, 40477 Düsseldorf.
G esamtkosten der Maßnahme 26.860.000 EUR Kosten der Errichtung / IPM 25.578.691 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar): konsumtive Kosten 694.040 EUR + investive Kosten 587.269 EUR = Gesamtkosten 1.281.309 EUR Jährliche Nettofolgekosten 1.596.377 EUR zuzüglich einmaliger Abschreibungsaufwand 48.763 EUR Abzüglich Refinanzierung aus Umsatzsteuerüberhang 264.543 EUR Bedarfskonkretisierung Aufgabenstellung Um die Zügigkeit der Schule von 3 auf 4 zu erhöhen und einen Schulbetrieb in G9 zu ermöglichen, soll diese erweitert werden. Die entsprechenden baulichen Möglichkeiten wurden in einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie eruiert. Das Ergebnis dieser ist, dass die naturwissenschaftlichen (NTW) Fachräume aus dem Bestand ausgegliedert und neu errichtet werden. Die NTW-Fachräume im Bestand werden zu allgemeinen Unterrichtsräumen umgewidmet, um die erforderliche Anzahl von Klassenräumen für eine Vierzügigkeit in G9 bereitstellen zu können. Darüber hinaus ist dringend eine umfassende brandschutztechnische Sanierung des Bestands notwendig. Hinzu kommt der Umbau der Hausmeisterwohnung zu Büro- und Verwaltungsräumen, sowie eine umfassende Sanierung des Bestands. Grundlage für die Planung ist das Raumprogramm, welches durch das Amt für Schule und Bildung in Abstimmung mit der Schulleitung erstellt wurde. Daraus resultieren folgende BGF-Werte: Bestand BGF (R): ca. 10.030 m² Bestand BGF (S): ca. 115 m² Summe Bestand BGF gesamt ca. 10.145 m² Neubau BGF (R): ca. 1.855m² Neubau BGF (S): ca. 236 m² Summe Neubau BGF gesamt ca. 2.091m² Bauort und Erschließung Schule: Leibniz-Montessori-Gymnasium Stadtbezirk: 1 Stadtteil: Pempelfort Gemarkung: Derendorf Flur: 8 Flurstück: 203 Grundstücksgröße: ca. 8.100 m2 Eigentümer: Landeshauptstadt Düsseldorf Im Umfeld der Schule befinden sich vorwiegend blockartige, verdichtete Wohnbaustrukturen. Innerhalb einer dieser Blöcke fügt sich die Schule als Substruktur ein. Das ursprüngliche Schulgebäude ist ein wiederaufgebautes Vorkriegsgebäude, welches sukzessive um ein Aula-/Sporthallengebäude, einen Klassentrakt und einer Gymnastikhalle erweitert wurde. In jüngerer Vergangenheit ist eine Mensa in das Aula-/Sporthallengebäude eingefügt worden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt die Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens "(Teil-) Umbau der Bezirkssportanlage Garath " , mit Gesamtkosten in Höhe von 5.421.563 EUR brutto. Zu den im Haushalt veranschlagten 926.250 EUR netto und der Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 865.628 EUR, müssen noch zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 3.629.685 EUR netto in den Haushalt 2026 ff. aufgenommen werden.
Kosten konsumtive Kosten (gerundet, brutto) 172.361 EUR + investive Kosten (gerundet, brutto) 5.249.202 EUR Gesamtkosten (brutto) 5.421.563 EUR abzgl. bereits bereitgestellt investiv (netto) - 926.250 EUR abzgl. veranschlagter Umsatzsteuer - 865.628 EUR noch bereitzustellen (netto) 3.629.685 EUR jährliche Nettofolgekosten 177.310 EUR Standort: Die Bezirkssportanlage Garath, Koblenzer Straße 133 ist eine öffentlich zugängliche Sporteinrichtung, die langfristig den Bedarf an Außensportflächen im Stadtteil decken soll. Zentraler Bestandteil der Anlage ist ein Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld, und sechsbahniger Tennenrundlaufbahn mit Zuschaueranlagen. Daneben stehen ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag sowie ein weiteres Großspielfeld mit Tennenbelag zur Verfügung. Im Jahr 2024 wurden zudem zwei Flag-Footballplätze errichtet, wodurch die sportliche Vielfalt auf dem Gelände weiter erhöht wurde. Für die Anfahrt gibt es einen vorgelagerten Parkplatz mit etwa 60 Stellplätzen. Die Gebäudeinfrastruktur der Anlage umfasst zwei Umkleidegebäude sowie ein Vereinsgebäude mit integrierten Gerätegaragen. Gebäude 01 ist in zwei funktional unterschiedliche Bereiche unterteilt: ein Wohnbereich für den Platzwart sowie ein Umkleidetrakt mit vier Kabinen inklusive Sanitäranlagen. Gebäude 02 enthält zwei weitere Umkleidekabinen mit zugehörigen Sanitäreinrichtungen. Das Vereinsgebäude (Gebäude 04) verfügt im Erdgeschoss über einen Versammlungsraum mit Küche sowie sanitäre Anlagen. Eine Doppelgarage innerhalb des Gebäudes wird zur Aufbewahrung von Kleingeräten genutzt. Insgesamt stehen somit sechs Umkleidekabinen mit Sanitärbereichen sowie zusätzliche Außen-Toiletten zur Verfügung. Ein zentrales Ziel der Bezirkssportanlage ist die Förderung des Breitensports im Stadtteil. Daher ist eine enge Kooperation zwischen dem Garather Sportverein 1966 e.V. und dem American Football Club Düsseldorf 1978 e.V. (Düsseldorf Panther) vorgesehen. Gemeinsam sollen neue Sportangebote in den Bereichen Fußball, Flag Football und American Football etabliert und gleichzeitig multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden.
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