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Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
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Sitzung kompakt
26.01.2026 · Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung · Sitzung vom 26.01.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Zwangsräumungen in Düsseldorf wurden der Verwaltung durch das Amtsgericht jeweils für 2024 und 2025 gemeldet (aufgeschlüsselt nach Monaten und Stadtteilen)?
2. Wie viele Haushalte mit wie vielen Personen wurden jeweils in den Jahren 2024 und 2025 im Zuge einer Zwangsräumung in Düsseldorf in Notunterkünften untergebracht?
3. Wie viele freie Plätze gab es jeweils in den Jahre 2024 und 2025 in den Düsseldorfer Notunterkünften (aufgeschlüsselt nach Unterbringungsmöglichkeiten für Alleinstehende, Paare, Familien mit Kindern)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AWM/002/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 26.01.2026 „Zwangsräumungen im Jahr 2024" Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Wie viele Zwangsräumungen in Düsseldorf wurden der Verwaltung durch das Amtsgericht jeweils für 2024 und 2025 gemeldet (aufgeschlüsselt nach Monaten und Stadtteilen)? Antwort: Im Jahr 2024 erreichten die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle des Amts für Soziales und Jugend 486 angekündigte Zwangsräumungen. Im Jahr 2025 belief sich die Zahl auf insgesamt 471 angekündigte Zwangsräumungen. Eine Aufschlüsselung nach Stadtteilen ist nicht möglich. Die monatliche Verteilung ist wie folgt: 2024 Januar 57 Februar 48 März 55 April 35 Mai 39 Juni 26 Juli 56 August 37 September 33 Oktober 30 November 45 Dezember 36 Gesamt 486 - Es gilt das gesprochene Wort. - 2025 Januar 52 Februar 53 März 34 April 26 Mai 44 Juni 35 Juli 43 August 38 September 39 Oktober 33 November 36 Dezember 38 Gesamt 471 Eine Zwangsräumung ist das Ergebnis einer von der*dem Vermieter*in erfolgreich betriebenen Räumungsklage, die zumeist aufgrund von Mietrückständen, in selteneren Fällen auch wegen mietwidrigen Verhaltens, erhoben wird. Die Tätigkeit der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales und Jugend setzt häufig bereits deutlich früher an. Sobald ein drohender oder bestehender Wohnungsnotfall bekannt wird, kommen - auch bereits vor einer Kündigung des Mietverhältnisses - verschiedene präventive und intervenierende Maßnahmen zum Einsatz. Hierzu zählen unter anderem schriftliche Beratungsangebote, regelmäßige Sprechstunden im Dienstgebäude Willi-Becker-Allee 8 sowie sozialraumorientierte Sprechstunden an fünf weiteren Standorten im Stadtgebiet, die in enger Kooperation mit der jeweils ansässigen Wohnungswirtschaft durchgeführt werden. Sofern Mieterinnen und Mieter auf die Beratungsangebote der Beratungsstelle nicht reagieren, bemüht sich der Außendienst des Amtes für Soziales und Jugend wiederholt um die Herstellung eines persönlichen Kontakts. Darüber hinaus erfolgt im Einzelfall eine enge fallbezogene Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bezirkssozialdienst sowie dem Amt für Wohnungswesen. Frage 2: Wie viele Haushalte mit wie vielen Personen wurden jeweils in den Jahren 2024 und 2025 im Zuge einer Zwangsräumung in Düsseldorf in Notunterkünften untergebracht? Antwort: Im Jahr 2024 wurden 67 Haushalte mit insgesamt 110 Personen im Zuge einer Zwangsräumung in Notunterkünften untergebracht. Im Jahr 2025 belaufen sich die Zahlen auf 76 Haushalten mit insgesamt 127 Personen. Frage 3: Wie viele freie Plätze gab es jeweils in den Jahren 2024 und 2025 in den Düsseldorfer Notunterkünften (aufgeschlüsselt nach Unterbringungsmöglichkeiten für Alleinstehende, Paare, Familien mit Kindern)? - Es gilt das gesprochene Wort. - Antwort: Übersicht über freie Wohneinheiten, aufgeschlüsselt nach Größe und Monaten für die Jahre 2024 und 2025: für für für mehr als 2024 1 2 frei 2 Personen Person Personen Januar 20 28 16 64 Februar 4 11 25 40 August 14 23 29 66 September 10 12 16 38 Oktober 14 23 29 66 November 20 49 35 104 Dezember 24 52 41 117 für für für mehr als 2025 frei 1 2 2 Personen Person Personen Januar 22 24 30 76 Februar 42 26 49 117 August 32 46 38 116 September 32 49 40 121 Oktober 46 39 51 136 November 24 41 57 122 Dezember 24 38 44 106 - Es gilt das gesprochene Wort. -
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Wohnungen sind in 2025 über die Wohnungstauschbörse erfolgreich vermittelt worden?
2. Welche Art an Tauschgeboten wurden am häufigsten eingestellt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AWM/003/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 26.01.2026 „Entwicklung Wohnungstauschbörse" Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Wie viele Wohnungen sind in 2025 über die Wohnungstauschbörse erfolgreich vermittelt worden? Antwort: Im Jahr 2025 wurden über die Wohnungstauschbörse insgesamt zwei Wohnungen erfolgreich vermittelt. Dies entspricht einem abgeschlossenen Wohnungstausch. Frage 2: Welche Art an Tauschangeboten wurden am häufigsten eingestellt? Antwort: Die Auswertung der eingestellten Angebote und Gesuche zeigt, dass überwiegend kleinere Wohnungen angeboten, während größere Wohnungen nachgefragt werden. Aktuelle Angebote (nach Wohnungsgröße): bis 50 m²: 32 Angebote bis 65 m²: 17 Angebote bis 80 m²: 11 Angebote bis 95 m²: 10 Angebote über 95 m²: 10 Angebote Aktuelle Gesuche (nach Wohnungsgröße): bis 50 m²: 21 Gesuche bis 65 m²: 15 Gesuche bis 80 m²: 17 Gesuche bis 95 m²: 12 Gesuche über 95 m²: 15 Gesuche Insgesamt bestätigt sich damit der Trend, dass kleinere Wohnungen häufiger zur Tauschbörse eingestellt werden, während der Bedarf an größeren Wohnflächen innerhalb der Tauschbörse gefragt ist. Frage 3: Mit welchen Städten steht die Verwaltung im Austausch, um die Wohnungstauschbörse weiterzuentwickeln? - Es gilt das gesprochene Wort. - Antwort: Die Verwaltung steht im Rahmen eines bundesweiten, quartalsweisen Austauschs mit zahlreichen Großstädten (Im Wesentlichen: Aachen, Bonn, Freiburg, Braunschweig, Göttingen, Hannover, Koblenz, Köln, München, Potsdam, Stuttgart, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Marburg, Landau, Kassel und Erlangen), die bereits eine Wohnungstauschbörse betreiben oder deren Einführung planen, im Kontakt. Düsseldorf nimmt dabei als Landeshauptstadt eine besondere Rolle ein und fungiert häufig als Informations- und Inspirationsquelle. Die innerhalb der Austausche gewonnenen Erkenntnisse fließen selbstverständlich auch in die Evaluierung der eigenen Wohnungstauschbörse ein. - Es gilt das gesprochene Wort. -
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Wohnungen hält die Stadt Düsseldorf für städtische Beschäftigte?
2. Wie viele Wohnungen werden von städtischen Töchtern belegt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der hohe Sanierungsbedarf der Gebäude des Schloß -Gymnasiums Benrath und der städtischen Realschule Benrath an der Wimpfener Straße hat zu grundsätzli chen Standort-Überlegungen geführt. Durch die Verlagerung des Schulstandortes von der Wimpfener Straße an die Benrodestraße/Marbacher Straße (Benrather Rochade) konnte mittlerweile auf dem ca. 3 Hektar großen Plangebiet ein neuer moderner Schulcampus für das Schloßgymnasium und die Realschule entwickelt werden. Die Schulgebäude waren auf Grundlage des derzeitigen Planungsrechtes zulässig und befinden sich seit dem Jahr 2025 im Betrieb. Neben der schulischen Nutzung wurde zudem eine Vierfachsporthalle errichtet, die außerhalb der Schulzeiten auch von Vereinen genutzt wird. Die Schul - und Sporthallennutzung wird in den Bebauungsplan aufgenommen und damit planungsrechtlich langfristig gesichert. Neben der Entwicklung des Schulstandortes bietet sich im Plangebi et zudem der Raum für eine wohnbauliche Entwicklung. Das Plangebiet liegt in der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benraths und dem westlich angrenzenden Industrie - und Gewerbegebiet. Die neue städtebauliche Struktur schafft ein ausgewogenes Miteinander und vermittelt zwischen den unterschiedlichen Nutzungen. Die im Norden des Plangebietes liegenden neuen Schulgebäude bilden mit ihrer geschlossenen Bebauung in Richtung des im Norden und Westen angrenzenden Industriegebietes einen wirksamen Lärmschutz und ermöglichen so eine qualitätvolle Entwicklung des gesamten Areals. Im südlichen Bereich des Plangebietes sieht das Konzept eine wohnbauliche Nutzung vor, die sich an der bestehenden Struktur entlang der Benrodestraße orientiert. Die Planung sieht vor, das Wohngebiet in zwei Teilbereiche (WA 1.1 und WA 1.2) zu unterteilen. Im WA 1.1 soll der geförderte Wohnungsbau entstehen, im WA 1.2 hingegen der frei finanzierte Wohnungsbau. Ursprünglich war im WA 1.1 eine Seniorenpflegeeinrichtung vorgesehen. Im Zuge der weiteren Planung wurden Verhandlungen mit potentiellen Trägern geführt, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnten. Als Gründe hierfür wurden wirtschaftliche und betriebsorganisatorische Herausforderungen bei der Realisierung und langfristigen Sicherung eines solchen Angebots am Standort genannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung hat auf Grundlage der Beschlussfassungen des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 21.11.2024 und 27.02.2025 eine Evaluation der ersten Sozialen Erhaltungssatzung Nr. 03/049 „ Bilk-Mitte " durchgeführt. Ziel dieser Überprüfung war es, die bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung der Satzung auszuwerten und mögliche praktische Schwierigkeiten im Vollzug zu identifizieren. Darüber hinaus sind nach Abschluss dieser ersten Evaluierung Erkenntnisse für weitere geplante Satzungen abzuleiten. Erste Ergebnisse wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 26.11.2025 vorgestellt Aufgrund des bislang begrenzten Evaluierungszeitraums und der im Verhältnis zu 7.801 Haushalten im Satzungsgebiet geringen absoluten Anzahl der Anträge (9 Fälle) ist eine abschließende Beurteilung des mit der Anwendung der Sozialen Erhaltungssatzung verbundenen Verwaltungsaufwands noch nicht möglich. Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage zur Wirksamkeit der Satzung im Hinblick auf ihre sozialpolitische Zielsetzung, insbesondere den Schutz vor Verdrängung, getroffen werden. Die bisherigen Anwendungsfälle verliefen jedoch ohne das Auftreten inhaltlicher oder verfahrensrechtlicher Beanstandungen; Anhaltspunkte für eine rechtssichere und ordnungsgemäße Anwendung beeinträchtigende Defizite haben sich bislang nicht ergeben.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
AWM Der Ausschuss für Wohnen und Modernisierung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Inhalt I. Der Bau-Turbo: eine Chance für Düsseldorf 4 II. Zielsetzung der Novellierung des Baugesetzbuches 5 III. Beschleunigung von Verfahren und Zustimmung durch die politischen Gremien 6 1. Entscheidungshoheit der Gemeinde 6 2. Prozesse vereinfachen 7 3. Fallkategorien und Beschluss zum Projekt/Masterplan durch die politischen Gremien 8 IV. Düsseldorf sichert städtebauliche Ziele 9 1. Anwendungsgrundsätze / Berücksichtigungen städtebaulicher Konzepte 10 2. Anwendung Baulandmodell - Quotierungsregelung 11 3. Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages 12 I. Der Bau-Turbo: eine Chance für Düsseldorf Der weiterhin bestehende Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat den Deutschen Bundestag veranlasst am 9. Oktober 2025 das „ Gesetz zur Beschleunigung des Wohnraums und zur Wohnraumsicherung " zu beschließen. Das Gesetz ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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