Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung bestellt für die Dauer seiner Wahlperiode Frau Daniela Maassen zur Schriftführerin und Frau Heike Prießen zur stellvertretenden Schriftführerin.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Schriftführung bzw. die Vertretung der Schriftführung eines Ratsausschusses ist gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NW durch den Fachausschuss zu bestellen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWM/032/2025