Beschlussvorlage Aktenzeichen KUA/130/2026

Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung für den Kulturausschuss

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 17. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Verwaltung empfiehlt, Frau Charleen Maliekal zur stellvertretenden Schriftführerin des Kulturausschusses zu bestellen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Beschlussdarstellung“

Der Kulturausschuss beschließt, Frau Charleen Maliekal zur stellvertretenden Schriftführerin des Kulturausschusses zu bestellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · KUA/130/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.1

    Kulturausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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KUA/130/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung für den Kulturausschuss Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Kulturausschuss10.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Kulturausschuss beschließt, Frau Charleen Maliekal zur stellvertretenden Schriftführerin des Kulturausschusses zu bestellen. Sachdarstellung: Nach § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung muss die Schriftführer*in vom Rat bestellt werden. Die für den Rat geltenden Vorschriften finden gemäß § 58 Absatz 2 für die Verfahren in den Ausschüssen entsprechende Anwendung. Entsprechend ist für den Kulturausschuss ebenfalls eine Schriftführung zu bestellen. Die Verwaltung empfiehlt, Frau Charleen Maliekal zur stellvertretenden Schriftführerin des Kulturausschusses zu bestellen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/130/2026