Wahl von Delegierten in die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V.
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat wählt folgende Delegierte in die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V.: 1.) ..................................................
2.) .................................................. 3.) ..................................................
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. vertritt gemeinsame abfallwirtschaftliche Interessen seiner Mitglieder in der Region. Nach der Vereinssatzung berechnet sich das Stimmrecht der einzelnen Mitglieder in der Mitgliederversammlung des Vereins für entsorgungspflichtige Körperschaften nach der Einwohnerzahl: Pro angefangene 100.000 Einwohner besteht eine Stimme. Demnach entsendet die Stadt Düsseldorf 7 Delegierte in die Mitgliederversammlung. Nach § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den in Absatz 1 genannten Gremien. „Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen." Der Oberbürgermeister schlägt hierfür Herrn Beigeordneten Kral vor.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/400/2025