Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Max-Weber-Berufskolleg
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2026 die Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs „ Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst " nach Anlage C der APO-BK im Schulversuch von zweizügig auf dreizügig am Max-Weber-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163/165, 40223 Düsseldorf (Schulnummer 170793).
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte zum 01.08.2022 einen Schulversuch zur Erprobung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg an einigen Standorten gestartet. Dieser neue Bildungsgang „ Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst " soll gezielt für den Übergang in den Polizeidienst qualifizieren. Der Schulversuch wird in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und dem Ministerium des Innern durchgeführt. Der Schulversuch soll voraussichtlich bis zum Schuljahr 2027/2028 laufen, nach erfolgter Evaluation wird über eine Übertragung in das Regelsystem und über eine Fortführung und Ausweitung des Systems entschieden. Der Bildungsgang wurde zweizügig am Max-Weber-Berufskolleg genehmigt. Bereits zum zweiten Mal in Folge wurde die genehmigte Zweizügigkeit überschritten und die Bildung einer Mehrklasse beantragt. Im laufenden Schuljahr besuchen 65 Schüler*innen die Unterstufe und 63 Schüler*innen die Oberstufe. Die Überschreitung der Zügigkeit ist durch Wiederholungen von Jahrgangsstufen und Abschlussprüfungen entstanden. Da die Zuweisungen der Jugendlichen durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW erfolgen, liegt diese Entwicklung außerhalb des Einflussbereichs der Schule. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig die Schülerzahlen über dem Höchstwert von 62 Schüler*innen liegen werden, sodass die Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug auf drei Züge bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden soll. Die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen sind gegeben. Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · SCHUA/063/2025
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 11
Schulausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/063/2025