Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/012/2026

Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Walter-Eucken-Berufskolleg

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 6. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 Schulgesetz NRW rückwirkend zum 01.08.2025 die Errichtung der einjährigen Berufsfachschule mit beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erweiterten Ersten Schulabschluss nach Anlage B1 der APO-BK, einzügig, am Walter- Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163/165, 40223 Düsseldorf, Schulnummer 170781.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Bildungsgang wurde zur Aufnahme der Absolventinnen und Absolventen der Internationalen Förderklassen des Walter-Eucken-Berufskollegs als Anschlussförderung eingerichtet. Dieser Schülerschaft sollte ein Wechsel der Schule erspart werden. Im Sommer haben 22 Jugendliche angefangen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nun mitgeteilt, dass eine formelle Beantragung dieses Bildungsgangs notwendig ist. Daher wird der Antrag rückwirkend zum 01.08.2025 bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Die sachliche, räumliche und personelle Ausstattung für einen Zug ist gegeben. Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · SCHUA/012/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6

    Schulausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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SCHUA/012/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Walter-Eucken-Berufskolleg Fachbereich : 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 24.02.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 Schulgesetz NRW rückwirkend zum 01.08.2025 die Errichtung der einjährigen Berufsfachschule mit beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erweiterten Ersten Schulabschluss nach Anlage B1 der APO-BK, einzügig, am Walter- Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163/165, 40223 Düsseldorf, Schulnummer 170781. Sachdarstellung: Der Bildungsgang wurde zur Aufnahme der Absolventinnen und Absolventen der Internationalen Förderklassen des Walter-Eucken-Berufskollegs als Anschlussförderung eingerichtet. Dieser Schülerschaft sollte ein Wechsel der Schule erspart werden. Im Sommer haben 22 Jugendliche angefangen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nun mitgeteilt, dass eine formelle Beantragung dieses Bildungsgangs notwendig ist. Daher wird der Antrag rückwirkend zum 01.08.2025 bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Die sachliche, räumliche und personelle Ausstattung für einen Zug ist gegeben. Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen Seite 2 und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. Im Rahmen der regionalen Abstimmung haben die benachbarten Schulträger und die Agentur für Arbeit keine Bedenken geäußert.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/012/2026