Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/050/2025

Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Albrecht-Dürer-Berufskolleg

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 16. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs. 2 Schulgesetz NRW rückwirkend zum 01.08.2025 die einzügige Errichtung des Teilzeitbildungsgangs "Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Fachpraktiker*in - Maler*in und Lackierer*in)" nach Anlage A1.1 der APO-BK in Verbindung mit §66 BBIG/§42m HwO bei gemeinsamer Beschulung mit dem dualen Bildungsgang „Maler*in und Lackierer*in" am Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Paulsmühlenstraße 1, 40597 Düsseldorf, Schulnummer 170768.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Fachpraktiker*in - Maler*in und Lackierer*in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die dreijährige Ausbildung orientiert sich am Ausbildungsberuf Maler*in und Lackierer*in, daher kann auch die gemeinsame Beschulung erfolgen. Die Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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SCHUA/050/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Albrecht-Dürer-Berufskolleg Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 18.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs. 2 Schulgesetz NRW rückwirkend zum 01.08.2025 die einzügige Errichtung des Teilzeitbildungsgangs "Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Fachpraktiker*in - Maler*in und Lackierer*in)" nach Anlage A1.1 der APO-BK in Verbindung mit §66 BBIG/§42m HwO bei gemeinsamer Beschulung mit dem dualen Bildungsgang „Maler*in und Lackierer*in" am Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Paulsmühlenstraße 1, 40597 Düsseldorf, Schulnummer 170768. Sachdarstellung: Fachpraktiker*in - Maler*in und Lackierer*in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die dreijährige Ausbildung orientiert sich am Ausbildungsberuf Maler*in und Lackierer*in, daher kann auch die gemeinsame Beschulung erfolgen. Die Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf können Bildungsgänge nach §66 BBIG/§42m HwO rückwirkend beantragt werden, sobald tatsächlich Schüler*innen aufgenommen wurden. In diesem Jahr hat ein *e Auszubildende*r am Albrecht- Dürer-Berufskolleg angefangen. Durch die gemeinsame Beschulung sind der Raumbedarf, die Sachausstattung und der Lehrerbedarf gedeckt. Seite 2 Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer und den benachbarten Schulträgern keine Bedenken g eäußert.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/050/2025