Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Albrecht-Dürer-Berufskolleg
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs. 2 Schulgesetz NRW rückwirkend zum 01.08.2025 die einzügige Errichtung des Teilzeitbildungsgangs "Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Fachpraktiker*in - Maler*in und Lackierer*in)" nach Anlage A1.1 der APO-BK in Verbindung mit §66 BBIG/§42m HwO bei gemeinsamer Beschulung mit dem dualen Bildungsgang „Maler*in und Lackierer*in" am Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Paulsmühlenstraße 1, 40597 Düsseldorf, Schulnummer 170768.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Fachpraktiker*in - Maler*in und Lackierer*in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die dreijährige Ausbildung orientiert sich am Ausbildungsberuf Maler*in und Lackierer*in, daher kann auch die gemeinsame Beschulung erfolgen. Die Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/050/2025