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Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung kompakt
27.01.2025 · Haupt- und Finanzausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
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passieren lassen
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Haupt- und Finanzausschuss · Sitzung vom 27.01.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.09.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt für die Vergabe von Wohnungserbbaurechten: 1. Nach entsprechendem Nachweis bei Exklusivverhandlungen Erbbauzinsen auf bis zu 1,95 % des Bodenwerts zu reduzieren 2. Nachlässe für die Anlaufphase des Erbbaurechts zu gewähren solange und soweit keine Gegenfinanzierung durch z.B. Pacht- oder Mieteinnahmen möglich ist 3. Reduzierung des Erbbauzinses für Einfamilienhauserbbaurechte und Baugruppen für die ersten 10 Jahre auf 2,5 % sowie bei Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern, die dauerhaft im Objekt wohnen, auf 1,95 % für die ersten 10 Jahre (ggf. bezogen auf den jeweiligen Anteil, bei dem die Voraussetzungen vorliegen) vorzunehmen 4. Bei Einfamilienhauserbbaurechten mit unter 3 Jahren Restlaufzeit (bis 31.12.2027) werden folgende Konditionen angeboten: a. Bei einem Verlängerungszeitraum um 10 Jahre beginnend mit dem Auslaufen des derzeitigen Erbbaurechts werden lediglich 1 % des Bodenwerts gefordert, b. bei 20 Jahren beginnend mit dem Auslaufen des derzeitigen Erbbaurechts 1,5 % und c. darüber hinaus (60 Jahre) 2,5 % für die ersten 10 Jahre, anschließend 3 % vom Bodenwert beginnend mit Eintragung im Grundbuch 5. Bei nachgewiesenem Bedarf Beleihungen von Erbbaurechten mit bis zu 90 % des Wertes der Aufbauten zu gewähren 6. Bei der turnusmäßigen Anpassung des Erbbaurechtszinses an den Verbraucherpreisindex eine Deckelung für den Fall vorzusehen, dass die Mieten nicht in gleichem Maße erhöht werden können 7. Bei schwer vermarktbaren Immobilien oder anderen besonderen Fällen die Entschädigung bei Laufzeitende oder Heimfall von 2/3 auf 80 % des Wertes der Aufbauten zu erhöhen 8. Die Laufzeit für Erbbaurechte bei Neubauten im Wohnungsbau von 80 auf 99 Jahre anzuheben.
Die Bestellung von Erbbaurechten ist ein wichtiger Baustein der aktiven Liegenschaftspolitik der Landeshauptstadt Düsseldorf. Im Vordergrund steht dabei das Interesse der Landeshauptstadt an einer langfristigen Bodenvorratspolitik, aber auch der Sicherung der mit den Grundstücksvergaben an Dritte verfolgten Zielsetzungen. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang schließlich ebenfalls die Einnahmenerzielung durch die Landeshauptstadt bei gleichzeitiger Beachtung, dass gem. § 92 GemO NRW Vermögensgegenstände nicht unter Wert vergeben werden dürfen. Dem entgegen steht die derzeitige Marktlage, die aufgrund gestiegener Zinsen und Baukosten enorme Schwierigkeiten mit sich bringt, dass Bauprojekte überhaupt begonnen und realisiert werden. Für den Erfolg dieser Erbbaurechts-Projekte stellen die maßgebenden finanzierenden Banken eine weitere Hürde dar, da Unsicherheiten im Umgang mit diesem in jüngerer Vergangenheit wenig genutzten Instrument bestehen. Neben dem Thema Erbbaurecht sehen Grundstücksverträge der Stadt überdies zahlreiche Abweichungen von im privaten Grundstücksgeschäft gängigen Regelungen vor, wie z.B. die Vereinbarung von Bauverpflichtungen oder auch Vorschriften zur Umsetzung öffentlich-geförderten Wohnungsbaus. Die aktuellen Gespräche mit Bankenvertretern deuten an, dass sämtliche vertragliche Regularien, die in irgendeiner Weise Einfluss auf eine Verwertung durch die Bank nehmen können, kritisch bedacht werden. Hinzu kommt, dass die Banken sich aktuell vielfach selbst in Konsolidierungen befinden und ihr Beratungsgeschäft konsequent zugunsten einer Standardisierung und Digitalisierung von Prozessen ausdünnen. Bei Projekten, die vom Standard abweichen, wird es mithin immer schwieriger, überhaupt finanzierende Banken zu finden. So bieten Institute z.B. Baugruppen zum Teil von vornherein keine Finanzierungen an - weder im Verkauf noch im Erbbaurecht. Aber auch Finanzierungen von normalen Einfamilienhausgrundstücken sind stark rückläufig. Die Komplexität des Prozesses und die Erwartungshaltung der Kreditgeber überfordern vielfach die Interessenten. Diese Beispiele zeigen, dass es sich derzeit um eine generell herausfordernde Immobilieninvestitionslage handelt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Baureifmachung einer städtischen Fläche im Bereich „Nach den Mauresköthen" mit einer Gesamtsumme von 23.000.000 EUR (brutto). Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000 EUR für das Haushaltsjahr 2025 durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die übrigen benötigten Mittel i.H.v. 22.000.000 EUR werden nach positiver Beschlussfassung zum Haushalt 2026ff. aufgenommen.
Kosten Konsumtive Kosten 23.000.000 EUR + investive Kosten ./. EUR = Gesamtkosten 23.000.000 EUR jährliche Nettofolgekosten ./. EUR Die Stadt ist Grundstückseigentümerin der derzeit brachliegenden Flächen „Nach den Mauresköthen". Der Bereich teilt sich auf in das sogenannte frühere „Lager 61" (nördlich und westlich der Straße „Nach den Mauresköthen") sowie das ehemalige „westliche Werksgelände" (südlich/östlich). Das gesamte Gelände des Lagers 61 (Fläche I und II) umfasst eine Größe von ca. 120.000 m². Die östlich gelegene städtische Fläche „westliches Werksgelände" (Fläche III) umfasst eine Flächengröße von ca. 63.000 m².
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
a) Der Rat der Stadt beschließt, folgende sechs Ratsmitglieder als Vertreter der Landeshauptstadt Düsseldorf in die Ausschüsse (Deutsch-Polnischer Ausschuss, Deutsch-Französischer Ausschuss, Ausschuss für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit) der deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) für die Dauer von drei Jahren zu entsenden: 1. Ratsfrau/Ratsherr (CDU) 2. Ratsfrau/Ratsherr (CDU) 3. Ratsfrau/Ratsherr (Bündnis 90/ Die Grünen) 4. Ratsfrau/Ratsherr (Bündnis 90/ Die Grünen) 5. Ratsfrau/Ratsherr (SPD) 6. Ratsfrau/Ratsherr (FDP) b) Die gewählten Delegierten werden ebenfalls zur Delegiertenversammlung des RGRE entsandt.
Der RGRE ist eine europaweite Organisation der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften. Im RGRE sind 60 nationale Kommunalverbände aus 40 europäischen Ländern (Sektionen) zusammengeschlossen. Der RGRE repräsentiert auf diese Weise in ganz Europa etwa 130.000 kommunale Gebietskörperschaften. Die Deutsche Sektion des RGRE unterhält zur Zeit drei Ausschüsse: Den Deutsch- Französischen Ausschuss, den Deutsch - Polnischen Ausschuss und den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit. I n allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitiker/innen aus den Mitgliedskommunen d er deutschen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders interessieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Dienstreise von den Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit und des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Teilnahme an der MIPIM in Cannes vom Dienstag, den 11. März bis Freitag 14. März 2025.
Vom Dienstag, den 11. März bis Freitag 14. März 2025 findet in Cannes die MIPIM statt und die Landeshauptstadt Düsseldorf wird sich mit einem Stand beteiligen. Hierbei handelt es sich um eine der wichtigsten Immobilien-Leitmessen, bei der die Vertreterinnen und Vertreter der Branche vor Ort zusammentreffen können. Gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern des Immobilien- und Investitionsmarktes soll der Immobilienstandort Düsseldorf präsentiert und beworben werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Mehrkosten in Höhe von 2.280.000 Eurowelche im Rahmen des Ausführungs - und Finanzierungsbeschlusses des Projektes Erneuerung der Beleuchtung im Rheinufertunnel OVA/048/2022 entstehen und somit nach aktuellem Sachstand die Gesamtkosten von 8.157.000,00 EUR (Brutto) auf 10.437.000,00 EUR (brutto) steigen. Die Mehrkosten werden durch gesamtstädtische Mittel gedeckt.
Beschlusslage: Bedarfsbeschluss (HFA) - Erneuerung der Beleuchtung im Rheinufertunnel (OVA/098/2020) vom 30.11.2020 Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (Rat) - Erneuerung der Beleuchtung im Rheinufertunnel (OVA/048/2022) vom 19.05.2022 Kosten konsumtive Kosten 0,00 + investive Kosten 10.437.000,00 = Gesamtkosten 10.437.000,00 jährliche Nettofolgekosten 618.403,46 Ausgangssituation Mit Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss OVA/048/2022 wurde die Verwaltung mit der Ausführung der Erneuerung der Beleuchtung im Rheinufertunnel beauftragt. Hierbei handelt es sich um eine investive Maßnahme, die infolge der Verkehrssicherungspflicht zwingend erforderlich ist.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2021 inklusive des Gesamtlageberichtes wird gemäß § 116 Absatz 7 in Verbindung mit § 95 Absatz 5 sowie § 80 Absatz 1 Gemeindeordnung dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zugeleitet.
Der vorliegende Entwurf zum 31. Dezember 2021 ist gemäß § 116 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 50 Kommunalhaushaltsverordnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Dabei hat die Landeshauptstadt Düsseldorf ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form nach § 116 Absatz 3 Gemeindeordnung konsolidiert. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesam tanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Außerdem ist ein Gesamtlagebericht aufzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Dienstreisen von sechs stimmberechtigten Delegierten zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 nach Hannover.
Die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet in diesem Jahr vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover statt. Gemäß der Satzung des Deutschen Städtetages kann die Stadt Düsseldorf sechs stimmberechtigte Delegierte zur Hauptversammlung entsenden, die der Rat in seiner Sitzung am 6.2.2025 bestellen wird. Die Reisekosten betragen insgesamt circa 4.000 Euro.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt, 20 % der ÖPNV - Pauschale gem. § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW im Jahr 2025 für eigene Zwecke zu beanspruchen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.
Der Rat der LHD hat die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband VRR (ZV VRR) übertragen (Drs -Nr. 001/ 20/2014). Die anteilige ÖPNV-Pauschale für die LHD beträgt nach Änderung der ÖPNV-Pauschalen- Verordnung ab dem Jahr 2023 bis auf Weiteres jährlich rd. 11,8 Mio. €. Die Aufgabenträger können bis zu 20 % der ÖPNV -Pauschale (für die LHD somit rd. 2,4 Mio. €) für eigene Zwecke des ÖPNV beanspruchen. Es wird vorgeschlagen, die Höchstgrenze von 20 % auszuschöpfen. Die der LHD zugeführten Mittel werden eingesetzt, um die bestehenden ÖPNV-Infrastrukturausbaubedarfe der LHD (insbesondere zum Bau von Bushaltestellen im Rahmen der Umsetzung von Netzplanungen und für den gesetzlich geforderten Ausbau barrierefreier Haltestellen) sowie erforderliche Aufträge im Zusammenhang mit der Ausführung der ÖPNV - Aufgabenträgerschaft zu finanzieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt, die infolge des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes gebildete Bilanzierungshilfe im Haushaltsjahr 2026 vollständig gegen die allgemeine Rücklage erfolgsneutral auszubuchen.
Anlässlich der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine hat der Landesgesetzgeber das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CUIG) beschlossen. Die in diesem Zusammenhang resultierenden Haushaltsbelastungen wurden in den Jahren 2020 bis 2023 über die Bildung einer Bilanzierungshilfe isoliert. Es handelte sich hierbei um einen rein bilanziellen Effekt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) (Anlage 1) inklusive der Anpassung der Beitragssätze in der Tagespflege an die Beitragssätze für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder.
Die neu gefasste Elternbeitragssatzung stellt eine umfassende Überarbeitung dar, die mehr rechtliche Klarheit und damit mehr Rechtssicherheit schafft, soziale Gerechtigkeit fördert und Verwaltungsprozesse optimiert. Sie berücksichtigt moderne Familienstrukturen und Lebensrealitäten, bietet mehr Transparenz und stärkt die Verbindlichkeit der Beitragsregelungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Satzung der Fotostadt Düsseldorf Kommission vom 04.12.2024 gemäß Anlage 1.
1. Kurzdarstellung Um über die Entwicklung der Fotostadt Düsseldorf zu beraten, hat der Kulturausschuss im Jahr 2021 die „Projektgruppe Fotografie" (KUA/152/2021) eingerichtet. Mit dem Haushaltsantrag RAT/505/2023 wurde die „Projektgruppe Fotografie" in einen „Beirat für Fotografie" übergeleitet. Die hier zu beschließende Satzung sieht eine Umbenennung des „Beirates Fotografie" in die „Fotostadt Düsseldorf Kommission" vor.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
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