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RAT/398/2024
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Düsseldorf, 29.11.2024
Ratsfraktion - Die Linke
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf
zur Sitzung des Rates am 12.12.2024
Betrifft:
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Städtische Betriebsprüfer:innen im
Bereich Gewerbesteuer einstellen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Rates am 12. Dezember 2024 stellt DIE LINKE Ratsfraktion
Düsseldorf folgenden Haushaltsantrag:
Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden fünf Stellen für städtische
Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer geschaffen. Die
erforderlichen Mittel werden in den Haushal t eingestellt.
Begründung:
Zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt ist der Einsatz von städtischen
Betriebsprüfer:innen überfällig. Nach Angaben des Finanzgerichts Düsseldorf aus
dem Jahre 2018
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nehmen immer mehr Städte ihr Teilnahmerecht an der
Gewerbesteuerprüfung wahr und schalten hierfür sogenannte städtische
Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer ein.
Städte wie Köln und Wuppertal haben damit gute Erfahrungen gemacht. So stellt die
Verwaltung der Stadt Köln fest:
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StGB NRW-Mitteilung 255/2018 vom 28.03.2018: „Mit Urteil vom 19.01.2018 (Az.: 1 K 2190/17 AO) hat das
Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass das Finanzamt mit der Prüfungsanordnung die Teilnahme eines
kommunalen Bediensteten an der Betriebsprüfung anordnen darf. Die Entscheidung hat nach Angaben des
Gerichts für die Betriebsprüfungspraxis große Bedeutung, da die Städte vermehrt dazu übergegangen seien,
sogenannte Gewerbesteuerprüfer einzuschalten. Die Gewerbesteuer sei die wichtigste originäre
Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland."
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„Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter und Jahr (nach
erfolgter Einarbeitung) durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR
Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten nicht
erwirtschaftet würden. In 2011 wurden ca. 4,2 Mio. EUR vereinnahmt. Weiterhin wird
das besondere Fachwissen der Betriebsprüfung genutzt, in generellen
Angelegenheiten die Interessen der Stadt Köln erfolgreich zu vertreten. Im
Problemfeld ‚Mehrmütterorganschaft'" konnten so künftige Gewerbesteuereinbrüche
für die Erhebungszeiträume 1999-2000 von 20,0 Mio. EUR und eine Rückzahlung
bereits vereinnahmter Gewerbesteuern 1991 -1998 von 135,0 Mio. EUR vermieden
werden.".
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Die Erfahrungen in Wuppertal waren auch derart positiv, dass die Stellen aufgestockt
wurden. Der Leiter des Kölner Steueramtes berichtete skeptischen Neusser
Politiker:innen schon 2017, dass Köln durch den Einsatz von städtischen Prüfer:innen
das Gewerbesteueraufkommen seit 2014 um jährlich durchschnittlich n eun Millionen
Euro verbessert habe. Insbesondere in Großstädten lohne sich der Einsatz
kommunaler Steuerprüfer:innen.
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Die Gewerbesteuer ist eine Einnahme, die den Kommunen zusteht, bevor davon
wiederum Abgaben zu entrichten sind. Die Kommune hat von der Vollständigkeit der
Gewerbesteuer einen unmittelbaren Vorteil; deswegen ist es sinnvoll, dass
kommunale Betriebsprüfer:innen die Interessen der Stadt vertreten; insbesondere
gegenüber Großunternehmen, die häufig den steuerrechtlichen Rahmen
weitestgehend ausschöpfen, um ihre Steuerlast klein zu halten.
Vor diesem Hintergrund ist es der LINKEN unverständlich, dass Düsseldorf immer
noch auf den Einsatz von städtischen Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer
verzichtet. Der Einsatz von städtischen Steuerprüfer:innen ist aus unserer
Perspektive auch ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit.
DIE LINKE beantragt deshalb, fünf städtische Betriebsprüfer:innen im Bereich
Gewerbesteuer einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Anja Vorspel
f.d.R. Sönke Voigt
Thema
Produkt/
Maßnahme
Zeile
Konto
Haushaltsjahr
Beträge in EUR
Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)
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https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=33074
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https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/politik-sieht-einsatz-staedtischer-gewerbesteuerpruefer-
skeptisch_aid-21163535
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