Beschlussvorlage Aktenzeichen AÖE/061/2025

Neufestsetzung von Gebührentarifen zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003 zum 01.01.2026

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
5Dokumente 5. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Satzung zur Änderung des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003 gemäß Anlage 1 dieser Vorlage einschließlich der Kalkulationsgrundlagen (Anlage 2 und Anlage 3) zum 01.01.2026.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Für die Ermittlung des Gebührenbedarfs für das Jahr 2026 wurden die Kosten des Jahres 2024 zu Grunde gelegt. Die Kalkulationen für die Friedhofsgebühren und die Einäscherungsgebühr gehen von einer jährlichen Kostensteigerung in Höhe von 1,8% aus. Dies entspricht dem Schnitt der jährlichen Kostensteigerungen der letzten 7 Jahre abzüglich der beiden Ausreißerjahre 2022 und 2023. Daraus ergibt sich eine Kostensteigerung für die Jahre 2025 und 2026 von insgesamt 3,6%.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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AÖE/061/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Neufestsetzung von Gebührentarifen zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003 zum 01.01.2026 Fachbereich: 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 24.11.2025 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Satzung zur Änderung des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003 gemäß Anlage 1 dieser Vorlage einschließlich der Kalkulationsgrundlagen (Anlage 2 und Anlage 3) zum 01.01.2026. Sachdarstellung: Für die Ermittlung des Gebührenbedarfs für das Jahr 2026 wurden die Kosten des Jahres 2024 zu Grunde gelegt. Die Kalkulationen für die Friedhofsgebühren und die Einäscherungsgebühr gehen von einer jährlichen Kostensteigerung in Höhe von 1,8% aus. Dies entspricht dem Schnitt der jährlichen Kostensteigerungen der letzten 7 Jahre abzüglich der beiden Ausreißerjahre 2022 und 2023. Daraus ergibt sich eine Kostensteigerung für die Jahre 2025 und 2026 von insgesamt 3,6%. Die Kalkulation für den Bereich der Friedhöfe (siehe Anlage 2) wurde auf der Grundlage von 4.800 Bestattungsfällen berechnet; dies entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 unter Berücksichtigung der aktuellen Tendenz. Die durchschnittliche Gebührenveränderung beträgt +15,33%. Seite 2 Die Erhöhung resultiert insbesondere aus der geringeren prognostizierten Fallzahl von 4.800 (-400 Fälle zur Kalkulation 2024/25) sowie der auszugleichenden Unterdeckung der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 460.207 Euro. Da die für das Jahr 2024 prognostizierten Gebühreneinnahmen aufgr und geringerer Fallzahlen (Plan 5.200 Fälle, Ist 4.814 Fälle) nicht erzielt werden konnten, musste im Jahr 2024 eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 1.001.204 Euro vorgenommen werden. Im Bereich Krematorium (siehe Anlage 3) wurde die Fallzahl für das Jahr 2026 auf 7.200 Einäscherungen angesetzt; dies entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 unter Berücksichtigung der aktuellen Tendenz. Die Einäscherungsgebühr für das Jahr 2026 sinkt um 28,50%. Die Senkung ergibt sich aus der steigenden Fallzahl (+600 Fälle zur Kalkulation 2024/2025) sowie des auszugleichenden Überschusses aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 430.750 Euro. Aufgrund der höheren Fallzahl im Jahr 2024 (Plan 6.600 Fälle, Ist 7.222 Fälle) wurde eine Zuführung in Höhe von 662.843 Euro vorgenommen. Ein Vergleich der aktuellen Gebühren mit den für die Jahre 2024 und 2025 kalkulierten Gebühren ist der Synopse (Anlage 4) zu entnehmen. Anlagen: Anlage 1 - Satzung Anlage 2 - Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 Anlage 3 - Kalkulation der Einäscherungsgebühren für das Jahr 2026 Anlage 4 - Synopse
Anlage 1 - Satzung als Text anzeigen
Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf Gültig ab 01.01.2026 Gebühr lfd.Nr.Gebührentatbestand 1 Grabnutzungsrechte 1.1 Sarggrabstätten 1.1.1 Grabstätten für Verstorbene bis 5 Jahre 1.1.1.1Einzelgrabstätte für eine Belegung, 12 Jahre 279,67 EUR 1.1.1.2Einzelgrabstätte für eine Belegung, 15 Jahre (Friedhof Hubbelrath) 349,59 EUR 1.1.1.3Einzelgrabstätte für eine Belegung, 20 Jahre (Friedhöfe Angermund und Kalkum) 466,12 EUR 1.1.2 Grabstätten für Verstorbene über 5 Jahre 1.1.2.1Einzelgrabstätte, 20 Jahre 1.553,03 EUR 1.1.2.2Einzelgrabstätte, 25 Jahre (ordnungsrechtlich bestimmte Einzelgrabfelder auf dem Friedhof Gerresheim) 1.941,29 EUR 1.1.2.3Einzelgrabstätte, 30 Jahre (Friedhöfe Angermund und Kalkum) 2.329,55 EUR 1.1.2.4Wahlgrabstätte, 20 Jahre, je Grabstelle 2.061,40 EUR 1.1.2.5Wahlgrabstätte, 30 Jahre, je Grabstelle 3.092,10 EUR 1.1.2.6Wahlgrabstätte mit Trennplatten, 20 Jahre, je Grabstelle 2.160,00 EUR 1.1.2.7Wahlgrabstätte mit Trennplatten, 30 Jahre, je Grabstelle 3.240,00 EUR 1.1.2.8Wahlgrabstätte 1. Größe von mindestens 3 m Länge, 30 Jahre, je Grabstelle 4.784,10 EUR 1.1.2.9Wahlgrabstätte 1. Größe von mindestens 3 m Länge mit Trennplatten, 30 Jahre, je Grabstelle 4.932,00 EUR 1.1.2.10Zwei- und mehrstellige Wahlgrabstätte in Sonderlage, 30 Jahre, je Grabstelle 7.423,50 EUR 1.1.2.11Zwei- und mehrstellige Wahlgrabstätte in Sonderlage mit Trennplatten, 30 Jahre, je Grabstelle 7.571,40 EUR 1.1.2.12Bei jeder Inanspruchnahme einer Wahlgrabstätte für die Tiefbeisetzung einer/eines Verstorbenen ist bis zum Ablauf ihrer Ruhefrist ein Zuschlag zu zahlen. Er beträgt für jedes angefangene Jahr 51,94 EUR 1.1.2.13Parkwahlgrabstätte, 20 Jahre und deren Pflege, je Grabstelle 4.493,00 EUR 1.2 Urnengrabstätten 1.2.1 Einzelgrabstätte, 20 Jahre 1.390,77 EUR 1.2.2 Wahlgrabstätte für 3 Urnen, 20 Jahre 1.967,40 EUR 1.2.3 Wahlgrabstätte für 5 Urnen, 30 Jahre 3.757,80 EUR 1.2.4 Wahlgrabstätte im Baumfeld, 20 Jahre und deren Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.888,20 EUR 1.2.6 Wahlgrabstätte Kolumbarium für 2 Urnen je Grabkammer, 30 Jahre 2.725,50 EUR 1.2.7 Wahlgrabstätte Urnenstelenhain für 3 Urnen, 30 Jahre und deren Pflege 3.602,70 EUR 1.3 Nach- und Wiedererwerb von Nutzungsrechten je Jahr der Verlängerung 1.3.1 Wahlgrabstätte, je Grabstelle 103,07 EUR 1.3.2 Wahlgrabstätte mit Trennplatten, je Grabstelle 108,00 EUR 1.3.3 Wahlgrabstätte 1. Größe, je Grabstelle 159,47 EUR 1.3.4 Wahlgrabstätte 1. Größe mit Trennplatten, je Grabstelle 164,40 EUR 1.3.5 Wahlgrabstätte in Sonderlage, je Grabstelle 247,45 EUR 1.3.6 Wahlgrabstätte in Sonderlage mit Trennplatten, je Grabstelle 252,38 EUR 1.3.7 Wahlgrabstätte für 3 Urnen 98,37 EUR 1.3.8 Wahlgrabstätte für 5 Urnen 125,26 EUR 1.3.9 Wahlgrabstätte im Baumfeld und deren Pflege je Grabstelle, inklusive 19% Umsatzsteuer 144,41 EUR 1.3.11Wahlgrabstätte Kolumbarium 90,85 EUR 1.3.12Parkwahlgrabstätte und deren Pflege, je Grabstelle 224,65 EUR 1.3.13Wahlgrabstätte Urnenstelenhain und deren Pflege 120,09 EUR Anlage 1 zu Vorlage AöE/061/2025 Satzung zur Änderung des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24. November 2003 Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 11.12.2025 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV 2023) in Verbindung mit §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) folgende Satzung zur Änderung des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003 beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf erhält folgende Fassung: 1.4 Nebenleistungen zum Nutzungsrecht an einer Grabstätte 1.4.1 Genehmigung für das Verlegen einer Sargeinzelgrabeinfassung (Gebühr inkl. Abräumung) 62,26 EUR 1.4.2 Umschreibung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte 27,88 EUR 1.4.3 Umschreibung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte inklusive 19% Umsatzsteuer 33,18 EUR 1.4.4 Grabmalgenehmigung 61,76 EUR 2 Bestattungen 2.1 Sargbestattungen 2.1.1 Sargbestattung von Verstorbenen bis 5 Jahre 269,49 EUR 2.1.2 Sargbestattung in Einzelgrabstätte 1.038,30 EUR 2.1.3 Sargbestattung in Wahlgrabstätte 1.469,38 EUR 2.1.4 Sargbestattung in Tiefengrab 1.757,76 EUR 2.1.5 Zwei gleichzeitige Sargbestattungen in eine Wahlgrabstätte 2.010,23 EUR 2.2 Urnenbeisetzungen 2.2.1 Urnenbeisetzung (auch für Verstorbene bis 5 Jahre) 583,28 EUR 2.2.2 Urnenbeisetzung (auch für Verstorbene bis 5 Jahre) inklusive 19% Umsatzsteuer 694,10 EUR 2.3 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten 2.3.1 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten, je Arbeitsstunde 16,19 EUR 2.3.2 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten, je Arbeitsstunde inklusive 19% Umsatzsteuer 19,27 EUR 3 Grabstätten inklusive Beisetzung und Pflege 3.1 Sarggrabstätten 3.1.1 Bestattung in einer Sargrasengrabstätte und deren 20-jährige Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 3.738,66 EUR 3.2 Urnengrabstätten 3.2.1 Urnenbeisetzung in einem anonymen Grab und dessen 20-jährige Pflege , inklusive 19% Umsatzsteuer 2.246,13 EUR 3.2.2 Beisetzung in einer Urnenrasengrabstätte und deren 20-jährige Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.522,80 EUR 3.2.3 Ascheverstreuung im Streufeld, inklusive 20-jähriger Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.504,71 EUR 3.2.4 Aschevergrabung im Waldfeld, inklusive 20-jähriger Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.504,71 EUR Mit den Gebühren nach laufenden Nummern 2.1 bis 3.2.4 sind die Annahmeformalitäten, die Kosten der Grabanfertigung, Grabschließung und Kranzüberführung abgegolten. 4 Trauerräume 4.1 Nutzung eines Aufbahrungsraumes 203,27 EUR 4.2 Nutzung einer Kapelle inklusive Zubehör für 20 Minuten 284,33 EUR 5 Umbettungen 5.1 Ausgrabung eines Sarges (in der Ruhefrist), inklusive 19% Umsatzsteuer 6.114,89 EUR 5.2 Ausgrabung eines Sarges (nach der Ruhefrist), inklusive 19% Umsatzsteuer 2.547,90 EUR 5.3 Wiederbeisetzung nach abgelaufener Ruhefrist 833,23 EUR 5.4 Wiederbeisetzung nach abgelaufener Ruhefrist inklusive 19% Umsatzsteuer 991,54 EUR 5.5 Tieferlegung von Gebeinen für Tiefgrab, inklusive 19% Umsatzsteuer 3.284,88 EUR 5.6 Ausgrabungszuschlag Tiefgrabstätte, inklusive 19% Umsatzsteuer 1.852,96 EUR 5.7 Ausgrabung einer Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 789,14 EUR 5.8 Wiederbeisetzung einer Urne 396,58 EUR 5.9 Wiederbeisetzung einer Urne inklusive 19% Umsatzsteuer 471,93 EUR 6 Pflege von Grabstätten 6.1. Pflege einer Einzelgrabstätte für Verstorbene bis 5 Jahre oder einer Urnengrabstätte, abgerundet auf volle Jahre, je Jahr37,17 EUR 6.2 Pflege einer Einzelgrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre oder einer Wahlgrabstätte, abgerundet auf volle Jahre, je Jahr74,35 EUR Die Gebührensätze unter der laufenden Nummer 6 gelten für Fälle, in denen vor Ablauf des Nutzungsrechtes auf den Wiedererwerb verzichtet wurde und der Stadt die Pflege der Grabstätte bei sofortiger Abräumung bis zum Ende des Nutzungsrechtes übertragen wird oder die Friedhofsverwaltung die Pflege durchführen muss, da die Grabstätte ungepflegt ist. 7 Einäscherungen und Nebenleistungen 7.1 Einäscherungen 7.1.1 Einäscherung von Verstorbenen bis 5 Jahre inklusive Kühlraumnutzung und Aschekapsel, inklusive 19% Umsatzsteuer 118,00 EUR 7.1.2 Einäscherung von Verstorbenen inklusive Kühlraumnutzung und Aschekapsel, inklusive 19% Umsatzsteuer 236,00 EUR 7.2 Nebenleistungen zur Urne 7.2.1 Aufbewahren einer Urne nach einem Monat, je angefangenen Monat 16,73 EUR 7.2.2 Aufbewahren einer Urne nach einem Monat, je angefangenen Monat inklusive 19% Umsatzsteuer 19,91 EUR 7.2.3 Postversand einer Urne inklusive 19% Umsatzsteuer 95,76 EUR 7.2.4 Überführung einer Urne vom Krematorium Stoffeln oder einem städtischen Düsseldorfer Friedhof zur Beisetzung auf einem anderen städtischen Düsseldorfer Friedhof 41,82 EUR 7.2.5 Überführung einer Urne vom Krematorium Stoffeln oder einem städtischen Düsseldorfer Friedhof zur Beisetzung auf einem anderen städtischen Düsseldorfer Friedhof inklusive 19% Umsatzsteuer 49,77 EUR Artikel 2 Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Anlage 2 - Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 als Text anzeigen
Title: 00567900.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00567900.pdf Published Time: Thu, 06 Nov 2025 10:53:50 GMT Number of Pages: 9 Markdown Content: Anlage 2 zu Vorlage AöE/061/2025 Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 > Stand: 19.09.2025 A. Prämissen der Kalkulation 2026 B. C. Berechnung des Gebührenbedarfs D. Aufteilung des Gebührenbedarfs nach Gebührengruppen E. Aufteilung der Kosten auf die Gebührentatbestände F. Darstellung der Komplettgebühren (Grabnutzungsrecht, Bestattung, Pflege) G. Veränderung der Gebühr für eine Komplettbestattung (Auswahl) Übersicht über die Veränderungen der einzelnen Gebührenbereiche und die Gesamtveränderung Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 Stand: 19.09.2025 A. Prämissen der Kalkulation 2026 1. angenommene Bestattungsfälle 4.800 Fälle 2. a) angenommene jährliche Kostensteigerung 1,8 % b) Kostensteigerung der Jahre 2025 und 2026 (2*1,8%) 3,6 % 3. a) Anteil öffentlichen Grüns in % 21,00 % b) Anteil öffentlichen Grüns in Euro 2.178.800 Euro 4. a) Anteil Urne 73,1 % b) Anteil Sarg 26,9 % 5. Kalkulationsjahr 2026 6. auszugleichende Unterdeckung aus Vorjahren im Bereich Bestattungen (siehe Tabelle unten) -460.207 Euro Erläuterungen: zu 1. zu 2. zu 3. zu 4. zu 5. zu 6. Gebührenausgleichsrücklage Plan Ist > 2024 2024 2025 2026 2027 2028 > Bestand 31.12.2022 -871.385 > Zuführung aus 2023 219.037 > Bestand 31.12.2023 -652.348 > Entnahme aus 2024 -1.001.204 > Summe -1.653.553 272.932 -1.001.204 272.932 460.207 460.207 460.207 B. Übersicht über die Veränderungen der einzelnen Gebührenbereiche und die Gesamtveränderung Gebührenbereich (1) (2) (3) (4) geltender Gebühr Gebühr 2026 Differenz Differenz (EUR) (EUR) (EUR) (%) B1. Grabnutzungsrechte 7.669.088,52 9.012.516,70 1.343.428,18 17,52 B2. Bestattungen 3.222.676,13 3.778.556,89 555.880,76 17,25 B3. Trauerräume 998.598,54 1.032.890,98 34.292,45 3,43 B4. Nebenleistungen 825.973,65 841.507,30 15.533,65 1,88 B5. Umbettungen 47.717,27 55.892,81 8.175,54 17,13 Gesamtveränderung Friedhofsbereich 12.764.054,11 14.721.364,68 1.957.310,57 15,33 > Ausgleich (Plan) Einnahmen bei Für das Jahr 2026 geht Amt 68 von 4800 Bestattungsfällen aus. Das entspricht dem Durchschnitt der Fallzahlen der Jahre 2022 bis 2024 unter Berücksichtigung der aktuellen Tendenz. Die Kalkulation geht von einer jährlichen Kostensteigerung in Höhe von 1,8% aus. Daraus ergibt sich eine Kostensteigerung für die Jahre 2025 und 2026 von insgesamt 3,6%. Für die Ermittlung des Gebührenbedarfs für das Jahr 2026 wurden die Kosten des Jahres 2024 zu Grunde gelegt. Der Anteil des öffentlichen Grüns entspricht der im Rahmen des Friedhofsentwicklungskonzeptes ermittelten Fläche von 21%. Der Anteil der Urnenbestattungen betrug im Jahr 2024 73,1%. Die Kalkulation geht für das Jahr 2026 von einem gleichbleibenden Urnenanteil aus. Die Gebührensatzung für das Jahr 2026 im Sinne der vorliegenden Kalkulation soll zum 01.01.2026 in Kraft treten. C. Berechnung des Gebührenbedarfs Euro C1. Kosten des Gebührenbereichs Friedhöfe laut Kostenrechnung 2024 17.318.777 (einschließlich Anpassung ILV Miete) C2. angenommene Steigerung der Kosten bis zum Jahr 2026 (3,6% Kostensteigerung, siehe Prämisse 2) 567.482 C3. auszugleichende Unterdeckung aus Vorjahren (siehe Prämisse 6) 460.207 C4. Kosten des Gebührenbereichs Friedhöfe für das Jahr 2026 18.346.466 abzüglich Kosten, die nicht über Gebühren gedeckt werden: C4.1. Anteil des öffentlichen Grüns (21% der Kosten für die Unterhaltung der Friedhöfe) -2.178.800 C4.2. Kosten für die Bereitstellung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Ruherechtsentschädigung) vom Bund -511.359 C4.3. Kosten für privatrechtliche Leistungen (Abräumen von Grabstätten, Beschriftung von Gedenksteinen der Rasengräber etc.) -434.491 C4.4. Sonstige Einnahmen (Mieten und Pachten, Ersatzvornahmen, Säumniszuschläge, Verkauf von Anlagevermögen etc.) -500.452 C5. Gebührenbedarf Friedhofsbereich 2026 14.721.365 ## D. Aufteilung des Gebührenbedarfs nach Gebührengruppen D1. Gebührengruppen, zugeordnet auf der Basis der Kostenrechnung 2024 D1.1. Grabnutzungsrechte 9.012.517 D1.2. Bestattungen (Sargannahme, Grabbereitung, Trägerdienst) 3.778.557 D1.3. Trauerräume (Kapellen, Aufbahrungsräume) 1.032.891 D1.4. Nebenleistungen (Pflege der Rasengräber, Genehmigung für das Verlegen einer Sargeinzelgrabeinfassung, Ausstellen von Urkunden) 841.507 D1.5. Umbettungen 55.893 D2. Summe 14.721.365 E. Aufteilung der Kosten auf die Gebührentatbestände Prognose Fallzahl 2026 Prognose Kosten 2026 Kosten je Fall = Gebühr Vorschlag Gebühr 2026 geltende Gebühr E1 Grabnutzungsrechte (€) (€) (€) (€) (€) (%) E1.1 Grabnutzungsrechte Sargbestattungen Einzelgrabstätte, 12 Jahre (Kind) 21 16.710,77 795,75 279,67 279,67 0,00 0,00 Einzelgrabstätte, 15 Jahre (Kind) 0 0,00 994,69 349,59 349,59 0,00 0,00 Einzelgrabstätte, 20 Jahre (Kind) 0 0,00 1.326,25 466,12 466,12 0,00 0,00 Einzelgrabstätte, 20 Jahre (Erw.) 83 128.901,86 1.553,03 1.553,03 1.322,27 230,76 17,45 Einzelgrabstätte, 25 Jahre (Erw.) 0 0,00 1.941,29 1.941,29 1.652,84 288,45 17,45 Einzelgrabstätte, 30 Jahre (Erw.) 1 2.329,55 2.329,55 2.329,55 1.983,41 346,14 17,45 Sargrasengrab, 20 Jahre 284 441.061,78 1.553,03 1.553,03 1.322,27 230,76 17,45 Wahlgrabstätte, je Jahr 16.822 1.733.793,31 103,07 103,07 87,56 15,51 17,71 Wahlgrabstätte mit Trennplatten, je Jahr 12.772 1.379.356,09 108,00 108,00 91,43 16,57 18,12 Wahlgrab 1. Größe, je Jahr 2.934 467.883,25 159,47 159,47 135,15 24,32 17,99 Wahlgrab 1. Größe mit Trennplatten je Jahr 60 9.864,05 164,40 164,40 139,02 25,38 18,26 Wahlgrab Sonderlage, je Jahr 1.737 429.812,69 247,45 247,45 209,39 38,06 18,18 Wahlgrab Sonderlage mit Trennplatten, je Jahr 30 7.571,31 252,38 252,38 213,26 39,12 18,34 Parkwahlgrab, je Jahr 141 17.797,14 126,22 126,22 105,28 20,94 19,89 Tiefgrabzuschlag, je Jahr 3.377 175.412,11 51,94 51,94 44,42 7,52 16,93 E1.2 Grabnutzungsrechte Urnenbestattungen Urneneinzelgrab, 20 Jahre 549 763.531,41 1.390,77 1.390,77 1.185,35 205,42 17,33 Urnenrasengrab, 20 Jahre 1.114 1.396.862,44 1.253,92 1.253,92 1.069,87 184,05 17,20 Aschestreufeld, 20 Jahre 18 22.570,49 1.253,92 1.253,92 1.069,87 184,05 17,20 Aschevergrabung im Waldfeld, 20 Jahre 21 26.332,24 1.253,92 1.253,92 1.069,87 184,05 17,20 Anonymes Grab, 20 Jahre 126 157.993,42 1.253,92 1.253,92 1.069,87 184,05 17,20 Baumwahlgrab, je Jahr 1.720 181.814,83 105,71 105,71 89,79 15,92 17,73 Wahlgrabstätte für 3 Urnen, je Jahr 9.290 913.903,38 98,37 98,37 83,60 14,77 17,67 Wahlgrabstätte für 5 Urnen, je Jahr 2.705 338.818,88 125,26 125,26 106,28 18,98 17,86 Wahlgrabstätte Kolumbarium für 2 Urnen je Grabkammer, je Jahr 3.630 329.769,97 90,85 90,85 82,19 8,66 10,54 Wahlgrabstätte Urnenstelenhain für 3 Urnen, je Stele, je Jahr 660 70.425,72 106,71 106,71 90,05 16,66 18,50 Summe 9.012.516,70 Veränderung Einzelpositionen zu Komplettgebühren sind in der Kalkulation zur Verdeutlichung kursiv dargestellt. Diese Einzelpositionen erscheinen jedoch nicht in der Gebührensatzung. Alle dargestellten Beträge sind Netto-Beträge (ohne Umsatzsteuer). Prognose Fallzahl 2026 Prognose Kosten 2026 Kosten je Fall = Gebühr Vorschlag Gebühr 2026 geltende Gebühr Veränderung E2 Bestattungen (€) (€) (€) (€) (€) (%) E2.1 Sargbestattungen Sargbestattung (Kind) 25 11.513,51 460,54 269,49 269,49 0,00 0,00 Sargbestattung in Einzelgrabstätte 373 387.287,33 1.038,30 1.038,30 893,07 145,23 16,26 Sargbestattung in Wahlgrabstätte 724 1.063.831,89 1.469,38 1.469,38 1.272,59 196,79 15,46 Sargbestattung in Tiefengrab 168 295.304,31 1.757,76 1.757,76 1.526,48 231,28 15,15 Zwei gleichzeitige Sargbestattungen in eine Wahlgrabstätte 1 2.010,23 2.010,23 2.010,23 1.748,74 261,49 14,95 E2.2 Urnenbestattungen Urnenbestattung 3.385 1.974.395,70 583,28 583,28 492,47 90,81 18,44 anonyme Urnenbestattung 126 44.197,73 350,78 350,78 287,78 63,00 21,89 E2.3 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten, je Arbeitsstunde 1 16,19 16,19 16,19 13,79 2,40 17,40 Summe 4.802 3.778.556,89 E3 Trauerräume Nutzung einer Kapelle inklusive Zubehör für 20 Minuten 3.251 924.343,14 284,33 284,33 277,15 7,18 2,59 Aufbahrungsräume 534 108.547,84 203,27 203,27 182,76 20,51 11,22 Summe 1.032.890,98 Einzelpositionen zu Komplettgebühren sind in der Kalkulation zur Verdeutlichung kursiv dargestellt. Diese Einzelpositionen erscheinen jedoch nicht in der Gebührensatzung. Alle dargestellten Beträge sind Netto-Beträge (ohne Umsatzsteuer). Prognose Fallzahl 2026 Prognose Kosten 2026 Kosten je Fall = Gebühr Vorschlag Gebühr 2026 geltende Gebühr Veränderung E4 Nebenleistungen (€) (€) (€) (€) (€) (%) E4.1 Einfassungen Genehmigung für das Verlegen einer Sargeinzelgrabeinfassung (Gebühr inkl. Abräumung) 15 933,96 62,26 62,26 62,15 0,11 0,18 E4.2 Urkunden, Umschreibungen Grabumschreibung 936 26.095,30 27,88 27,88 27,64 0,24 0,87 Grabmalgenehmigung 650 40.146,62 61,76 61,76 60,99 0,77 1,26 E4.3 Grabpflege (nur Gebührenbereich) Rasenpflege Einzelgrab von Verstorbenen bis 5 Jahre, je Jahr 282 10.482,73 37,17 37,17 36,86 0,31 0,84 Rasenpflege Einzelgrab-/Wahlgrabstätte, je Jahr 2.110 156.869,20 74,35 74,35 73,72 0,63 0,85 Grabpflege Rasengrab Sarg, je Jahr 5.680 156.311,75 27,52 27,52 27,05 0,47 1,74 Grabpflege Baumwahlgrab, je Jahr 1.720 26.899,08 15,64 15,64 15,49 0,15 0,97 Grabpflege Parkwahlgrab, je Jahr 141 13.878,97 98,43 98,43 97,13 1,30 1,34 Grabpflege Urnenstelenhain, je Jahr 660 8.829,97 13,38 13,38 13,15 0,23 1,75 Grabpflege Rasengrab Urne/anonymes Urnengrab, je Jahr 24.800 350.609,20 14,14 14,14 13,91 0,23 1,65 Grabpflege Aschestreufeld/Aschevergrabung im Waldfeld, je Jahr 780 10.438,12 13,38 13,38 13,14 0,24 1,83 E4.4 Nebenleistungen zur Urne Aufbewahren einer Urne nach einem Monat je angefangenem Monat 430 7.192,93 16,73 16,73 16,43 0,30 1,83 Postversand einer Urne 214 17.220,83 80,47 80,47 62,67 17,80 28,40 Überführung einer Urne vom Krematorium Stoffeln oder einem städtischen Düsseldorfer Friedhof zur Beisetzung auf einem anderen städtischen Düsseldorfer Friedhof 373 15.598,64 41,82 41,82 41,07 0,75 1,83 Summe 841.507,30 Einzelpositionen zu Komplettgebühren sind in der Kalkulation zur Verdeutlichung kursiv dargestellt. Diese Einzelpositionen erscheinen jedoch nicht in der Gebührensatzung. Alle dargestellten Beträge sind Netto-Beträge (ohne Umsatzsteuer). Prognose Fallzahl 2026 Prognose Kosten 2026 Kosten je Fall = Gebühr Vorschlag Gebühr 2026 geltende Gebühr Veränderung E5 Umbettungen (€) (€) (€) (€) (€) (%) Ausgrabung eines Sarges (in der Ruhefrist) 1 5.138,56 5.138,56 5.138,56 4.386,93 751,63 17,13 Ausgrabung eines Sarges (nach der Ruhefrist) 7 14.987,64 2.141,09 2.141,09 1.827,91 313,18 17,13 Ausgrabung einer Urne 37 24.536,12 663,14 663,14 566,14 97,00 17,13 Wiederbeisetzung nach abgelaufener Ruhefrist 5 4.166,14 833,23 833,23 711,35 121,88 17,13 Wiederbeisetzung einer Urne 3 1.189,73 396,58 396,58 338,57 58,01 17,13 Tieferlegung von Gebeinen für Tiefgrab 1 2.760,40 2.760,40 2.760,40 2.356,63 403,77 17,13 Ausgrabungszuschlag Tiefgrabstätte 2 3.114,22 1.557,11 1.557,11 1.329,35 227,76 17,13 Summe 55.892,81 Einzelpositionen zu Komplettgebühren sind in der Kalkulation zur Verdeutlichung kursiv dargestellt. Diese Einzelpositionen erscheinen jedoch nicht in der Gebührensatzung. Alle dargestellten Beträge sind Netto-Beträge (ohne Umsatzsteuer). F. Darstellung der Komplettgebühren (Grabnutzungsrecht, Bestattung, Pflege) Fallzahl Nutzungs-recht Anlage und Pflege Beisetzung Gesamt Komplett-gebühr 2026 Komplett-gebühr geltend EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Prozent Sargrasengrab, 20 Jahre * 284 1.553,03 550,40 1.038,30 3.141,73 3.141,73 2.756,34 385,39 13,98 Urnenrasengrab, 20 Jahre * 1.114 1.253,92 282,80 583,28 2.120,00 2.120,00 1.840,54 279,46 15,18 Aschestreufeld, 20 Jahre * 18 1.253,92 267,60 583,28 2.104,80 2.104,80 1.825,14 279,66 15,32 Aschevergrabung im Waldfeld, 20 Jahre * 21 1.253,92 267,60 583,28 2.104,80 2.104,80 1.825,14 279,66 15,32 anonymes Urnengrab, 20 Jahre * 126 1.253,92 282,80 350,78 1.887,50 1.887,50 1.635,85 251,65 15,38 Parkwahlgrab, 20 Jahre 7 2.524,40 1.968,60 exklusiv 4.493,00 4.493,00 4.048,20 444,80 10,99 Urnenstelenhain, 30 Jahre 22 3.201,30 401,40 exklusiv 3.602,70 3.602,70 3.096,00 506,70 16,37 Baumwahlgrab, 20 Jahre * 84 2.114,20 312,80 exklusiv 2.427,00 2.427,00 2.105,60 321,40 15,26 Kosten Veränderung Hinweis : Für die mit * gekennzeichneten Gebührentatbestände wird ab dem Jahr 2023 19% Umsatzsteuer fällig. In der Tabelle werden zur besseren Vergleichbarkeit die Netto-Beträge ausgewiesen. G. Veränderung der Gebühr für eine Komplettbestattung (Auswahl) Erdbestattungen neu geltend EUR % neu geltend EUR % neu geltend EUR % neu geltend EUR % Nutzungsrecht 1.553,03 1.322,27 230,76 17,45 3.092,10 2.626,80 465,30 17,71 Bestattung 1.038,30 893,07 145,23 16,26 1.469,38 1.272,59 196,79 15,46 1.469,38 1.272,59 196,79 15,46 Komplettgebühr 3.141,73 2.756,34 385,39 13,98 4.493,00 4.048,20 444,80 10,99 Basisleistung 2.591,33 2.215,34 375,99 16,97 4.561,48 3.899,39 662,09 16,98 3.141,73 2.756,34 385,39 13,98 5.962,38 5.320,79 641,59 12,06 Abschiednahme 203,27 182,76 20,51 11,22 203,27 182,76 20,51 11,22 203,27 182,76 20,51 11,22 203,27 182,76 20,51 11,22 Kapelle 284,33 277,15 7,18 2,59 284,33 277,15 7,18 2,59 284,33 277,15 7,18 2,59 284,33 277,15 7,18 2,59 Gesamtleistung 3.078,93 2.675,25 403,68 15,09 5.049,08 4.359,30 689,78 15,82 3.629,33 3.216,25 413,08 12,84 6.449,98 5.780,70 669,28 11,58 Urnenbestattungen neu geltend EUR % neu geltend EUR % neu geltend EUR % neu geltend EUR % Nutzungsrecht 1.390,77 1.185,35 205,42 17,33 2.725,50 2.465,70 259,80 10,54 1.967,40 1.672,00 295,40 17,67 Bestattung 583,28 492,47 90,81 18,44 583,28 492,47 90,81 18,44 583,28 492,47 90,81 18,44 Komplettgebühr 2.120,00 1.840,54 279,46 15,18 Basisleistung 1.974,05 1.677,82 296,23 17,66 3.308,78 2.958,17 350,61 11,85 2.120,00 1.840,54 279,46 15,18 2.550,68 2.164,47 386,21 17,84 Abschiednahme 203,27 182,76 20,51 11,22 203,27 182,76 20,51 11,22 203,27 182,76 20,51 11,22 203,27 182,76 20,51 11,22 Kapelle 284,33 277,15 7,18 2,59 284,33 277,15 7,18 2,59 284,33 277,15 7,18 2,59 284,33 277,15 7,18 2,59 Gesamtleistung 2.461,65 2.137,73 323,92 15,15 3.796,38 3.418,08 378,30 11,07 2.607,60 2.300,45 307,15 13,35 3.038,28 2.624,38 413,90 15,77 Durchschnittliche Gebührenanpassung 15,33% 1. Einzelgrab, 20 Jahre 2. Wahlgrab 30 Jahre 3. Sargrasengrab inkl. Pflege, 20 J. * 4. Parkwahlgrab inkl. Pflege, 20 J. Gebühr Abweichung Gebühr Abweichung Gebühr Abweichung Gebühr Abweichung 5. Urneneinzelgrab,

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Anlage 3 - Kalkulation der Einäscherungsgebühren für das Jahr 2026 als Text anzeigen
Anlage 3 zu Vorlage AÖE/061/2025 Stand: 22.08.2025 A.Prämissen der Kalkulation 2026 B.Berechnung des Gebührenbedarfs C.Aufteilung der Kosten auf die Gebührentatbestände Kalkulation der Einäscherungsgebühr im städtischen Krematorium für das Jahr 2026 Kalkulation der Einäscherungsgebühr im städtischen Krematorium für das Jahr 2026 A.Prämissen der Kalkulation 2026 1.angenommene Einäscherungen 7.200Fälle davon Kinder unter 5 Jahre 10Fälle 2.Prognose der Kostensteigerung a) angenommene jährliche Kostensteigerung 1,8% 3,6% 178.400Euro 3.Kalkulationsjahr 2026 4. 430.750Euro Gebührenausgleichsrücklage Plan Ist Bestand 31.12.2022 863.075 € Entnahme aus 2023 361.724 €- Zuführung aus 2023 295.174 € Entnahme aus 2023 (Saldo) 66.550 €- Bestand 31.12.2023 796.525 € Entnahme aus 2024 167.117 €- Zuführung aus 2024 829.960 € Zuführung aus 2024 (Saldo) 662.843 € geltende Gebühr inkl. Umsatzsteuer 330,07Euro Gebühr 2026 inkl. Umsatzsteuer 236,00Euro Veränderung (Euro) -94,07Euro Veränderung (%) -28,50% Erläuterungen: zu 1. zu 2. zu 3. zu 4. auszugleichender Überschuss aus Vorjahren im Bereich Krematorium (siehe Tabelle unten) b) Kostensteigerung der Jahre 2025 und 2026 (jeweils 1,8%) Die Einäscherungsgebühr für das Jahr 2026 im Sinne der vorliegenden Kalkulation soll zum 01.01.2026 in Kraft treten. Die Gebührenausgleichsrücklage weist zum 31.12.2024 einen Bestand in Höhe von 1.459.368 Euro aus. Der Ausgleich muss sukzessive bis 2028 erfolgen. Ausgleich (Plan) In der vorliegenden Kalkulation geht Amt 68 von 7200 Einäscherungen aus. Das entspricht dem Durchschnitt der Fallzahlen der Jahre 2022 bis 2024 unter Berücksichtigung der aktuellen Tendenz. Die Kalkulation geht von einer jährlichen Kostensteigerung in Höhe von 1,8% aus. Daraus ergibt sich eine Kostensteigerung für die Jahre 2025 und 2026 von insgesamt 3,6%. Für die Ermittlung des Gebührenbedarfs für das Jahr 2026 wurden die Kosten des Jahres 2024 zu Grunde gelegt. c) Personalkostensteigerung durch Stellenzuwachs und Höhergruppierung Kalkulation der Einäscherungsgebühr im städtischen Krematorium für das Jahr 2026 B. Berechnung des Gebührenbedarfs B.1Kosten laut Kostenrechnung 2024 1.879.755Euro (einschließlich: Anpassung ILV Miete) B.2Kostensteigerung (= 3,6% von B.1 und Personalkostensteigerung; siehe Prämisse 2c) 227.939Euro B.3prognostizierte Kosten 2026 2.107.695Euro B.4 -250.000Euro B.5Verrechnung des auszugleichenden Überschusses aus Vorjahren -430.750Euro B.6Ansatzfähige Kosten für das Jahr 2026 (= Gebührenbedarf) 1.426.944Euro B.7Prognose der Einäscherungszahl für das Jahr 2026 7.200 B.8davon Kinder unter 5 Jahre 10 C. Aufteilung der Kosten auf die Gebührentatbestände Veränderung Prognose Fallzahl 2026 Prognose Kosten 2026 Kosten je Fall = Gebühr Vorschlag Gebühr 2026 geltende Gebühr Einäscherungen (€) (€) (€) (€) (€)(%) Einäscherung (netto) 7.1901.425.952,88 198,32198,32 277,37-79,05-28,50 inkl 19% Umsatzsteuer 236,00 330,07-94,07-28,50 Einäscherung Kinder unter 5 Jahre 10 991,62 99,16 99,16 138,68-39,52-28,50 inkl 19% Umsatzsteuer 118,00 165,03-47,03-28,50 Veränderung Reduzierung der Kosten in Höhe der Erträge aufgrund der Verwertung von Edelmetallanhaftungen am Metallschrott
Anlage 4 - Synopse als Text anzeigen
Anlage 4 zu Vorlage AöE/061/2025 Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf (Synopse) Gültig ab 01.01.2026 Gebühr geltende lfd.Nr.Gebührentatbestand Gebühr 1 Grabnutzungsrechte 1.1 Sarggrabstätten 1.1.1 Grabstätten für Verstorbene bis 5 Jahre 1.1.1.1Einzelgrabstätte für eine Belegung, 12 Jahre 279,67 EUR 279,67 EUR 1.1.1.2Einzelgrabstätte für eine Belegung, 15 Jahre (Friedhof Hubbelrath) 349,59 EUR 349,59 EUR 1.1.1.3Einzelgrabstätte für eine Belegung, 20 Jahre (Friedhöfe Angermund und Kalkum) 466,12 EUR 466,12 EUR 1.1.2 Grabstätten für Verstorbene über 5 Jahre 1.1.2.1Einzelgrabstätte, 20 Jahre 1.553,03 EUR 1.322,27 EUR 1.1.2.2Einzelgrabstätte, 25 Jahre (ordnungsrechtlich bestimmte Einzelgrabfelder auf dem Friedhof Gerresheim) 1.941,29 EUR 1.652,84 EUR 1.1.2.3Einzelgrabstätte, 30 Jahre (Friedhöfe Angermund und Kalkum) 2.329,55 EUR 1.983,41 EUR 1.1.2.4Wahlgrabstätte, 20 Jahre, je Grabstelle 2.061,40 EUR 1.751,20 EUR 1.1.2.5Wahlgrabstätte, 30 Jahre, je Grabstelle 3.092,10 EUR 2.626,80 EUR 1.1.2.6Wahlgrabstätte mit Trennplatten, 20 Jahre, je Grabstelle 2.160,00 EUR 1.828,60 EUR 1.1.2.7Wahlgrabstätte mit Trennplatten, 30 Jahre, je Grabstelle 3.240,00 EUR 2.742,90 EUR 1.1.2.8Wahlgrabstätte 1. Größe von mindestens 3 m Länge, 30 Jahre, je Grabstelle 4.784,10 EUR 4.054,50 EUR 1.1.2.9Wahlgrabstätte 1. Größe von mindestens 3 m Länge mit Trennplatten, 30 Jahre, je Grabstelle 4.932,00 EUR 4.170,60 EUR 1.1.2.10Zwei- und mehrstellige Wahlgrabstätte in Sonderlage, 30 Jahre, je Grabstelle 7.423,50 EUR 6.281,70 EUR 1.1.2.11Zwei- und mehrstellige Wahlgrabstätte in Sonderlage mit Trennplatten, 30 Jahre, je Grabstelle 7.571,40 EUR 6.397,80 EUR 1.1.2.12Bei jeder Inanspruchnahme einer Wahlgrabstätte für die Tiefbeisetzung einer/eines Verstorbenen ist bis zum Ablauf ihrer Ruhefrist ein Zuschlag zu zahlen. Er beträgt für jedes angefangene Jahr 51,94 EUR 44,42 EUR 1.1.2.13Parkwahlgrabstätte, 20 Jahre und deren Pflege, je Grabstelle 4.493,00 EUR 4.048,20 EUR 1.2 Urnengrabstätten 1.2.1 Einzelgrabstätte, 20 Jahre 1.390,77 EUR 1.185,35 EUR 1.2.2 Wahlgrabstätte für 3 Urnen, 20 Jahre 1.967,40 EUR 1.672,00 EUR 1.2.3 Wahlgrabstätte für 5 Urnen, 30 Jahre 3.757,80 EUR 3.188,40 EUR 1.2.4 Wahlgrabstätte im Baumfeld, 20 Jahre und deren Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.888,20 EUR 2.505,60 EUR 1.2.6 Wahlgrabstätte Kolumbarium für 2 Urnen je Grabkammer, 30 Jahre 2.725,50 EUR 2.465,70 EUR 1.2.7 Wahlgrabstätte Urnenstelenhain für 3 Urnen, 30 Jahre und deren Pflege 3.602,70 EUR 3.096,00 EUR 1.3 Nach- und Wiedererwerb von Nutzungsrechten je Jahr der Verlängerung 1.3.1 Wahlgrabstätte, je Grabstelle 103,07 EUR 87,56 EUR 1.3.2 Wahlgrabstätte mit Trennplatten, je Grabstelle 108,00 EUR 91,43 EUR 1.3.3 Wahlgrabstätte 1. Größe, je Grabstelle 159,47 EUR 135,15 EUR 1.3.4 Wahlgrabstätte 1. Größe mit Trennplatten, je Grabstelle 164,40 EUR 139,02 EUR 1.3.5 Wahlgrabstätte in Sonderlage, je Grabstelle 247,45 EUR 209,39 EUR 1.3.6 Wahlgrabstätte in Sonderlage mit Trennplatten, je Grabstelle 252,38 EUR 213,26 EUR 1.3.7 Wahlgrabstätte für 3 Urnen 98,37 EUR 83,60 EUR 1.3.8 Wahlgrabstätte für 5 Urnen 125,26 EUR 106,28 EUR 1.3.9 Wahlgrabstätte im Baumfeld und deren Pflege je Grabstelle, inklusive 19% Umsatzsteuer 144,41 EUR 125,28 EUR 1.3.11Wahlgrabstätte Kolumbarium 90,85 EUR 82,19 EUR 1.3.12Parkwahlgrabstätte und deren Pflege, je Grabstelle 224,65 EUR 202,41 EUR 1.3.13Wahlgrabstätte Urnenstelenhain und deren Pflege 120,09 EUR 103,20 EUR 1.4 Nebenleistungen zum Nutzungsrecht an einer Grabstätte 1.4.1 Genehmigung für das Verlegen einer Sargeinzelgrabeinfassung (Gebühr inkl. Abräumung) 62,26 EUR 62,15 EUR 1.4.2 Umschreibung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte 27,88 EUR 27,64 EUR 1.4.3 Umschreibung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte inklusive 19% Umsatzsteuer 33,18 EUR 32,89 EUR 1.4.4 Grabmalgenehmigung 61,76 EUR 60,99 EUR 2 Bestattungen 2.1 Sargbestattungen 2.1.1 Sargbestattung von Verstorbenen bis 5 Jahre 269,49 EUR 269,49 EUR 2.1.2 Sargbestattung in Einzelgrabstätte 1.038,30 EUR 893,07 EUR 2.1.3 Sargbestattung in Wahlgrabstätte 1.469,38 EUR 1.272,59 EUR 2.1.4 Sargbestattung in Tiefengrab 1.757,76 EUR 1.526,48 EUR 2.1.5 Zwei gleichzeitige Sargbestattungen in eine Wahlgrabstätte 2.010,23 EUR 1.748,74 EUR 2.2 Urnenbeisetzungen 2.2.1 Urnenbeisetzung (auch für Verstorbene bis 5 Jahre) 583,28 EUR 492,47 EUR 2.2.2 Urnenbeisetzung (auch für Verstorbene bis 5 Jahre) inklusive 19% Umsatzsteuer 694,10 EUR 586,04 EUR 2.3 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten 2.3.1 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten, je Arbeitsstunde 16,19 EUR 13,79 EUR 2.3.2 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten, je Arbeitsstunde inklusive 19% Umsatzsteuer 19,27 EUR 16,41 EUR 3 Grabstätten inklusive Beisetzung und Pflege 3.1 Sarggrabstätten 3.1.1 Bestattung in einer Sargrasengrabstätte und deren 20-jährige Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 3.738,66 EUR 3.280,04 EUR 3.2 Urnengrabstätten 3.2.1 Urnenbeisetzung in einem anonymen Grab und dessen 20-jährige Pflege , inklusive 19% Umsatzsteuer 2.246,13 EUR 1.946,66 EUR 3.2.2 Beisetzung in einer Urnenrasengrabstätte und deren 20-jährige Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.522,80 EUR 2.190,24 EUR 3.2.3 Ascheverstreuung im Streufeld, inklusive 20-jähriger Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.504,71 EUR 2.171,92 EUR 3.2.4 Aschevergrabung im Waldfeld, inklusive 20-jähriger Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.504,71 EUR 2.171,92 EUR Mit den Gebühren nach laufenden Nummern 2.1 bis 3.2.4 sind die Annahmeformalitäten, die Kosten der Grabanfertigung, Grabschließung und Kranzüberführung abgegolten. 4 Trauerräume 4.1 Nutzung eines Aufbahrungsraumes 203,27 EUR 182,76 EUR 4.2 Nutzung einer Kapelle inklusive Zubehör für 20 Minuten 284,33 EUR 277,15 EUR 5 Umbettungen 5.1 Ausgrabung eines Sarges (in der Ruhefrist), inklusive 19% Umsatzsteuer 6.114,89 EUR 5.220,45 EUR 5.2 Ausgrabung eines Sarges (nach der Ruhefrist), inklusive 19% Umsatzsteuer 2.547,90 EUR 2.175,21 EUR 5.3 Wiederbeisetzung nach abgelaufener Ruhefrist 833,23 EUR 711,35 EUR 5.4 Wiederbeisetzung nach abgelaufener Ruhefrist inklusive 19% Umsatzsteuer 991,54 EUR 846,51 EUR 5.5 Tieferlegung von Gebeinen für Tiefgrab, inklusive 19% Umsatzsteuer 3.284,88 EUR 2.804,39 EUR 5.6 Ausgrabungszuschlag Tiefgrabstätte, inklusive 19% Umsatzsteuer 1.852,96 EUR 1.581,93 EUR 5.7 Ausgrabung einer Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 789,14 EUR 673,71 EUR 5.8 Wiederbeisetzung einer Urne 396,58 EUR 338,57 EUR 5.9 Wiederbeisetzung einer Urne inklusive 19% Umsatzsteuer 471,93 EUR 402,90 EUR 6 Pflege von Grabstätten 6.1. Pflege einer Einzelgrabstätte für Verstorbene bis 5 Jahre oder einer Urnengrabstätte, abgerundet auf volle Jahre, je Jahr37,17 EUR 36,86 EUR 6.2 Pflege einer Einzelgrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre oder einer Wahlgrabstätte, abgerundet auf volle Jahre, je Jahr 74,35 EUR 73,72 EUR Die Gebührensätze unter der laufenden Nummer 6 gelten für Fälle, in denen vor Ablauf des Nutzungsrechtes auf den Wiedererwerb verzichtet wurde und der Stadt die Pflege der Grabstätte bei sofortiger Abräumung bis zum Ende des Nutzungsrechtes übertragen wird oder die Friedhofsverwaltung die Pflege durchführen muss, da die Grabstätte ungepflegt ist. 7 Einäscherungen und Nebenleistungen 7.1 Einäscherungen 7.1.1 Einäscherung von Verstorbenen bis 5 Jahre inklusive Kühlraumnutzung und Aschekapsel, inklusive 19% Umsatzsteuer 118,00 EUR 165,03 EUR 7.1.2 Einäscherung von Verstorbenen inklusive Kühlraumnutzung und Aschekapsel, inklusive 19% Umsatzsteuer 236,00 EUR 330,07 EUR 7.2 Nebenleistungen zur Urne 7.2.1 Aufbewahren einer Urne nach einem Monat, je angefangenen Monat 16,73 EUR 16,43 EUR 7.2.2 Aufbewahren einer Urne nach einem Monat, je angefangenen Monat inklusive 19% Umsatzsteuer 19,91 EUR 19,55 EUR 7.2.3 Postversand einer Urne inklusive 19% Umsatzsteuer 95,76 EUR 74,58 EUR 7.2.4 Überführung einer Urne vom Krematorium Stoffeln oder einem städtischen Düsseldorfer Friedhof zur Beisetzung auf einem anderen städtischen Düsseldorfer Friedhof 41,82 EUR 41,07 EUR 7.2.5 Überführung einer Urne vom Krematorium Stoffeln oder einem städtischen Düsseldorfer Friedhof zur Beisetzung auf einem anderen städtischen Düsseldorfer Friedhof inklusive 19% Umsatzsteuer 49,77 EUR 48,87 EUR

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/061/2025