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APS/153/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Plan Nr. 03/49 - Soziale Erhaltungssatzung Bilk-Mitte - Evaluation
Fachbereich :
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wohnungswesen und
Modernisierung
26.01.2026 Vorberatung
Bezirksvertretung 3 27.01.2026 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
28.01.2026 Entscheidung
Seite 2
Sitzung des APS am 28.02.2026 Vorlage Nr. APS/153/2025
Plan Nr. 03/049 Evaluation
- Soziale Erhaltungssatzung Bilk-Mitte -
Seite 3
Vorlage Nr. APS/153/2025
Plan Nr. 03/049
Soziale Erhaltungssatzung Bilk-Mitte
- Evaluation
- Weiteres Vorgehen
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 3 empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt die Evaluation
zur Sozialen Erhaltungssatzung Nr 03/049 „ Bilk-Mitte " zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung weiterer
Sozialer Erhaltungssatzungen gem. Sachdarstellung.
Seite 4
Sachdarstellung:
Die Verwaltung hat auf Grundlage der Beschlussfassungen des Rates der
Landeshauptstadt Düsseldorf vom 21.11.2024 und 27.02.2025 eine Evaluation der
ersten Sozialen Erhaltungssatzung Nr. 03/049 „ Bilk-Mitte " durchgeführt. Ziel dieser
Überprüfung war es, die bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung der Satzung
auszuwerten und mögliche praktische Schwierigkeiten im Vollzug zu identifizieren.
Darüber hinaus sind nach Abschluss dieser ersten Evaluierung Erkenntnisse für
weitere geplante Satzungen abzuleiten. Erste Ergebnisse wurden in der Sitzung des
Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 26.11.2025 vorgestellt
Aufgrund des bislang begrenzten Evaluierungszeitraums und der im Verhältnis zu
7.801 Haushalten im Satzungsgebiet geringen absoluten Anzahl der Anträge (9 Fälle)
ist eine abschließende Beurteilung des mit der Anwendung der Sozialen
Erhaltungssatzung verbundenen Verwaltungsaufwands noch nicht möglich. Ebenso
kann zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage zur Wirksamkeit der Satzung
im Hinblick auf ihre sozialpolitische Zielsetzung, insbesondere den Schutz vor
Verdrängung, getroffen werden. Die bisherigen Anwendungsfälle verliefen jedoch
ohne das Auftreten inhaltlicher oder verfahrensrechtlicher Beanstandungen;
Anhaltspunkte für eine rechtssichere und ordnungsgemäße Anwendung
beeinträchtigende Defizite haben sich bislang nicht ergeben.
Bei der Anwendung der Satzung hat sich gezeigt, dass die Genehmigung von
energetischen Maßnahmen umfangreiche Abstimmungen und vertragliche
Sicherungen erfordern. Als Maßnahme zum Erreichen der Klimaneutralität, zur
Unterstützung energetischer Sanierung und als Beitrag zur Senkung der
Nebenkosten ist beabsichtigt, zeitgemäße energetische Sanierungsmaßnahmen nach
Prüfung des Einzelfalls in der Regel als genehmigungs fähig einzustufen.
Die Verwaltung schlägt vor, auf Basis der politischen Beschlüsse die
Untersuchungsräume 11 (Unterbilk/Friedrichsstadt) und 16
(Pempelfort/Derendorf/Golzheim) sowie einen weiteren Untersuchungsraum auf
Basis der erfolgten Analyse zu bearbeiten und - sofern die entsprechenden
Anwendungsvoraussetzungen vorliegen - zeitnah zum Satzungsbeschluss
vorzulegen.
Anlagen:
1. Bericht_Evaluation
1. Bericht_Evaluation als Text anzeigen
Title: 00574071.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00574071.pdf
Published Time: Tue, 20 Jan 2026 14:37:06 GMT
Number of Pages: 17
Markdown Content:
Seite 1 von 17
# Soziale Erhaltungssatzung
# Nr. 03/049 „Bilk -Mitte “
# Evaluation 13. Mai bis 13. November 2025 Seite 2 von 17
1. Anlass
Der Rat der Landeshaupt stadt Düsseldorf hat die Soziale Erhaltungssatzung für
das Gebiet „Bilk -Mitte“ am 26. Februar 2025 beschlossen. Die Satzung zur
Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1
Nummer 2 Baugesetzbuch ist am 13. Mai 2025 in Kraft getreten.
Mit Satzungsbeschluss wurde die Verwaltung zudem beauftragt nach einem
halben Jahr eine erste Evaluation vorzunehmen , um die gesammelten
Erfahrungen in der Anwendung zu dokumentieren . Da die Satzung am 13. Mai in
Kraft getreten ist, erstreckt sich der Evaluationszeitraum vom 13. Mai bis zum
13. November 2025.
Der Anlass für den Erlass der Sozialen Erhaltungssatzung im Gebiet „Bilk -Mitte“
liegt in den bereits erkennbaren Aufwertungstendenzen und dem deutlich
ausgeprägten Entwicklungsdruck. Mit der Satzung sollen Verdrängungsprozesse,
die durch aufwendige Moderni sierungen, Abrissmaßnahmen oder Nutzungs -
änderungen entstehen, abgemildert werden. Ein besonderer Handlungsdruck für
„Bilk -Mitte“ wurde auf der Grundlage einer gesamtstädtischen Untersuchung
festgestellt und anschließend in einer vertiefenden Untersuchung konkretisiert .
Die vorliegende Evaluation dient der Darstellung der Verwaltungstätigkeit und
des Antragsaufkommens seit Inkrafttreten der Satzung. Sie umfasst neben der
Darstellung der Öffentlichkeitsarbeit und der internen Abläufe auch eine
Beschreibung und Auflistung der eingegangenen Anträge, Vorbesprechungen
sowie der hiermit zusammenhängenden Kommunikationswege. Eine
aussagekräftige Bewertung der Verdrängungsgefahr, des Aufwertungspotenzials
und des Entwicklungsdrucks nach einem halben Jahr ist nicht möglich und wird in
diesem Bericht daher nicht durchgeführt. Somit dient die vorliegende Evaluation
als Zwischenbericht.
Neben Informationen und Daten , die im direkten Zusammenhang mit dem
Satzungsgebiet „Bilk -Mitte“ stehen, enthält der Bericht auch weitere
Hintergrundi nformationen , die generell die Entwicklungen Rund um das Thema
„Soziale Erhaltungssatzung“ umfassen. Hierzu gehört auch der
Erfahrungsaustausch mit anderen Anwenderkommunen .
Eine umfassende Evaluation der Satzung findet – wie in der Vorlage zum
Satzungsbeschluss bereits aufgeführt – fünf Jahre nach Inkrafttreten statt. Dabei
wird die Wirksamkeit der Satzung anhand de r Indikatoren bewertet, d ie zum
ursprünglichen Erlass geführt haben . Auf einer aktualisierten Datenbasis wird
dann überprüft , ob die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind und das
Fortbestehen der aktuellen Abgrenzung des Satzung sgebiets gerechtfertigt ist. Seite 3 von 17
2. Öffentlichkeitsarbeit
Bei der Sozialen Erhaltungssatzung „Bilk -Mitte“ handelt es sich um die erste
Satzung dieser Art in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Da das Thema für
Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie die
Wohnungswirtschaft weitestgehend unbekannt ist, erwies es sich als umso
erforderlicher , die damit verbundenen Regelungen , Grenzen und rechtlichen
Veränderungen transparent zu kommunizieren. Zur Information der Öffentlich -
keit wurden sowohl digitale , als auch analoge Medien eingesetzt. Gleichzeitig
stand die Verwaltung i n verschiedene n Austauschformate n für Fragen zur
Verfügung.
2.1 Eigentümerschreiben und Flyer
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden alle Eigentümer innen und
Eigentümer kurz nach Satzungserlass als Serviceleistung der Landeshauptstadt
Düsseldorf angeschrieben, deren Kontaktdaten auf Basis der Grundbuchauszüge
vorlagen. Mit dem Schreiben erhielten sie einen Hinweis darauf, dass sich ihre
Immobilie bzw. Eigentumswohnung im Gebiet einer Sozialen Erhaltungssatzung
befindet, sowie Informationen darübe r, welche Auswirkungen dies für sie haben
kann. Dem Schreiben lag ein Flyer bei, der häufig gestellte Fragen beantwortet ,
den Geltungsbereich der Satzung darstellt und auf die Kontaktdaten sowie die
Internetseite der Sozialen Erhaltungssatzung verweist.
Von den i nsgesamt 1.258 versendeten Eigentümerschreiben kamen 8 66 als
unzustellbar zurück. In der Folge wurden 395 neue Adressen ermittelt, bei denen
es sich um Personen mit Wohnsitz in Düsseldorf handelt. Diese Eigentümer innen Seite 4 von 17
und Eigentümer wurden anschließend erneut angeschrieben. Bis zum Ende des
Evaluationszeitraums gab es hier zu weitere 13 unzustellbare Rücksendungen.
Eine Ermittlung der restlichen Personen, die nicht in Düsseldorf gemeldet sind,
war nicht möglich.
> Versendet Rücklauf Rücklaufquote
> 1. Runde 1.258 866 69 %
> 2. Runde 395 13 3 %
> Insgesamt 1.258 484 38 %
Zusätzlich wurden alle n 7.801 Haushalten im Satzungsgebiet der oben genannte
Flyer per Postwurfsendung zugestellt .
2.2 Informationsveranstaltung en
Eine digitale Informationsveranstaltung fand zusammen mit der Industrie - und
Handelskammer (IHK) Düsseldorf am 01.09.2025 statt. Hier stellte die
Landeshauptstadt Düsseldorf für alle interessierte n Mitglieder der IHK im
Rahmen eines Vortrag s die Chancen und Grenzen der Sozialen Erhaltungssatzung
und deren Auswirkungen auf das Gebiet „Bilk -Mitte“ vor. Außerdem wurde über
die Satzungsaufstellung - und anwendung in der Praxis informiert . Daraufhin
wurden Fragen der ca. 100 Teilnehmenden beantwortet. Im Nachgang der
Veranstaltung wurden weitere Fragen gesammelt, von den Mitarbeitenden de r
Verwaltung beantwortet und anschließend durch die IHK an die Teilnehmenden
versendet.
Neben dieser Veranstaltung nahmen Mitarbeitende des Stadtplanungsamtes an
einem regelmäßigen Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen
(AdW) teil. Hier fand zum Thema „ Soziale Erhaltungssatzung“ ein intensiver
Austausch statt, bei dem Sorgen und Fragen der Wohnungswirtschaft
beantwortet und aufgenommen w urden. Darüber hinaus gab es zwei weitere
Gespräche mit Haus & Grund e.V. , in denen ebenfalls verschiedene Aspekte und
Auswirkungen der Satzung zur Diskussion standen . Die Verwaltung steht für
weitere Dialogformate zur Verfügung und ist bereits im Austausch hierzu .
2.3 Internetauftritt
Für alle Interessierten und Betroffenen der Sozialen Erhaltungssatzung wurde auf
der städtische n Webseite eine Unterseite eingerichtet, auf der die Satzung
ausführlich erläutert und häufige Fragen beantwortet werden. Zudem stehen
verschiedene Materialien zum Download bereit. Neben dem Flyer sind dies
insbesondere die sogenannten „Beurteilungskriterien“ , die Eigentümerinnen und
Eigentümern als Richtlinie dienen, um einschätzen zu können, welche
Maßnahmen antragspflichtig und voraussichtlich genehmigungsfähig sind.
Darüber hinaus ist auch das Antragsformular verfügbar, das jedem bau - oder
erhaltungsrechtlichen Antrag beigefügt werden muss. Zur Erleichterung des Seite 5 von 17
Ausfüllens steht zudem ein beispielhaft ausgefülltes Formular bereit.
Kontaktdaten und eine Hotline sind ebenfalls auf der Webseite zu finden.
2.4 Bürgerinformation - und beratung
Im Berichtszeitraum fand seitens der Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes
stetig eine telefonische, elektronische , postalische un d persönliche
Bürgerinformation und -beratung statt. Insgesamt wurden hierbei 49
Erstberatungen registriert.
Es wurden 29 Anrufe beantwortet. Davon entfielen 16 Anrufe auf
Verständnisfragen , vor allem von Eigentümer inne n und Eigentümern ,
Kaufinteressenten oder Mieterinnen und Mieter n.
Unter allen Anrufen wurden 10 für Vorbesprechungen von Anträgen (Maßnahmen
in Planung) registriert. Inhaltlich ging es hierbei insbesondere um die
grundsätzliche Klärung einer möglichen Genehmigungspflicht der geplanten
Maßnahmen sowie um die Besprechung des weitere n Vorgehen s.
3 weitere Anrufe erfolgten mit Mitarbeitenden diverser Wohnungsunternehmen,
die Interesse an der Abstimmun g von Standardausstattungskataloge n (siehe
Abschnitt 4.2) bekundeten .
Die folgende Tabelle listet die eingegangenen Anrufe im Evaluationszeitraum auf,
die die Soziale Erhaltungssatzung zum Thema hatten. Es werden nur die
Erstkontakte aufgeführt.
> Funktion Grund des Anrufs Gesamt Davon
> Betroffene
> Immobilie im
> Satzungsgebiet
> Allg.
> Infor -
> mation
> Maßnahme in
> Planung
> Abstimmung
> Ausstattungs -
> katalog
Eigentümer*in 1 11 5 2 18 14 ²
Mieter*in 3 0 0 3 1
Hausverwalter*in 0 2 0 2 2
Kaufinteressent*in ³ 2 4 0 6 4
Gesamt 16 10 2 29 21
> 1Davon 3 Wohnungsunternehmen, 2 Architekturbüros im Auftrag
> ²Davon 2 Eigentümer*innen keine Angabe, ob Immobilie im Satzungsgebiet lieg; eine Zugehörigkeit wird jedoch
> angenommen
> ³Davon 4 Eigentümer*innen kurz vor Kaufabschluss
Zusätzlich zu den telefonischen Meldungen gingen 19 E -Mails ein. Diese betrafen
sowohl allgemeine als auch spezifische Fragen zur Sozialen Erhaltungssatzung
oder enthielten Mitteilungen über geänderte Eigentümeradressen.
Die folgende Tabelle listet die eingegangenen E -Mails im Evaluationszeitraum
auf, die die Soziale Erhaltungssatzung zum Thema hatten. Es werden nur die
Erstkontakte aufgeführt. Seite 6 von 17
> Funktion Grund der E -Mail Gesamt Davon
> Betroffene
> Immobilie im
> Satzungsgebiet
> Allg.
> Infor -
> mation
> Maßnahme in
> Planung
> Mitteilung über
> Adress -wechsel
Eigentümer*in 1 3 5 7 15 13
Mieter*in 0 0 0 0 0
Hausverwalter*in 1 3 0 4 3
Kaufinteressent *in 0 0 0 0 0
Gesamt 4 8 7 19 16
> 1
Davon eine ausführende Firma im Auftrag des Eigentümers/der Eigentümerin
Neben den elektronisch en und telefonischen Anfragen g ing ein postalische s
Schreiben mit der Bitte um nähere Informationen zur Sozialen Erhaltungssatzung
„Bilk -Mitte“ ein . Di eses wu rde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Stadtplanungsamtes ebenfalls auf dem Postweg beantwortet.
Persönliche Beratung wurde einmal im Rahmen einer Vorbesprechung zu einem
konkreten Vorhaben in Anspruch genommen.
3. Antragsgeschehen
Wesentliche Baustein e in der Anwendungspraxis sind die Antragsbearbeitung und
die intensive n Vorbesprechungen mit den Antragsstellerinnen und Antragsstellern
vor Antragseinreichung. Im Rahmen der Einzelfallprüfung wird jeder Sachverhalt
gesondert geprüft und bewertet, ob das geplante Vorhaben den zeitgemäßen
Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung überschreitet bzw. dazu
geeignet ist, Verdrängungsprozesse auszulösen.
3. 1 Antr äge
Im Evaluationszeitraum sind insgesamt 9 Anträge beim Bauaufsichtsamt
eingegangen, davon wurden 3 erst nach dem Ende des Evaluationszeitraums
entschieden, ein weiteres befindet sich noch in der Abstimmung (Stand: 8.
Dezember 2025 ). 5 Anträgen wurde mit der Begründung seitens des
Stadtplanungsamtes zugestimmt, dass die Maßnahme der Herstellung eines
zeitgemäßen Aussta ttungsstandards entspricht. Eine r Maßnahme wurde
zugestimmt , da sie der bauordnungsrechtlichen Ertüchtigung dient; eine weitere
erhielt eine positive Stellungnahme, da es sich um einen Antrag auf
nachträgliche Genehmigung handelte, dessen Maßnahme bereits vor Erlass der
Satzung umgesetzt w urde. Bei de n 7 Zustimmungen handelt es sich um 5
erhaltungsrechtliche 1 Anträge, einen Verlängerungsantr ag für eine bereits
> 1Erhaltungsrechtliche Anträge werden ausschließlich im Geltungsbereich einer Sozialen oder
> Städtebaulichen Erhaltungssatzung gestellt. Antragsgegenstände sind Maßnahmen ,die nur im
> Sinne des § 172 BauGB genehmigungspflichtig sind (bspw. Badsanierung). Im Rahmen des
> Antragsverfahrens wird dementsprechend nur das Stadtplanungsamt zur Abgabe einer
> Stellungnahme aufgeforder t.
Seite 7 von 17
erteilten Baugenehmigung und eine n Bauantrag für eine nachträgliche
Genehmigung.
2 Anträgen wird voraussichtlich in der offiziell eingereichten Form nicht
zugestimmt, da es sich um Wohnraumerweiterungen handelt , die eine
Verdrängungsgefahr auslösen können. Diese Fälle befinden sich nach Ablauf des
Evaluationszeitraums in laufenden Verfahren , es erfolgt eine Erörterung der
negativen Stellungnahme mit den Antragstellerinnen und Antragstellern . Gemäß
§ 173 Absatz 3 Baugesetzbuch ist die Gemeinde dazu verpflichtet die
Antragstellerinnen und Antragsteller anzuhören und die negative Stellungnahme
zu begründen. Bei den beiden Anträgen handel t es sich um
Verlängerungsanträge einer bereits erteilten Baugenehmigung. Sollte im
dreijährigen Gültigkeitszeitraum der Baugenehmigung die geplante Maßnahme
nicht umgesetzt worden sein, wird in der Regel eine Verlängerung der
Baugenehmigung beantragt. Die Beurteilung über die Verlängerung erfolgt dann
auf der Grundlage des aktuell bestehenden Rechts.
Das s alle erhaltungsrechtlichen Anträge bzw. Bauanträge genehmigt wurden,
kann mehrere Gründe haben : Bauherren treten mit dem Stadtplanungsamt
frühzeitig in intensive Abstimmungen mit dem Ziel, genehmigungsfähige Anträge
zu stellen. Darüber hinaus können genehmigungsfähige Anträge ein Zeichen
dafür sein , dass die geplanten Maßnahmen konform mit dem Sozialen
Erhaltungsrecht einhergehen. Vorhaben, die von vornherein keine Aussicht auf
eine erhaltungsrechtliche Genehmigung haben, werden möglicherweise gar nich t
erst gestellt, weshalb diese sich auch nicht in der Zahl der versagten Anträge
wiederfinden. Insbesondere die Anträge auf Verlängerung einer bereits erteilten
Baugenehmigung zeigten, dass hier Veränderungen erforderlich wurden, bzw.
eine Ablehnung erfolgen musste, da diese in ihrer ursprünglichen Form nicht mit
den Zielen der Sozialen Erhaltungss atzung übereinzubringen waren. Seite 8 von 17
Antr
agsa
rt 1
Antragsgegenstand Bearbeitungs -
dauer bis zur
positiven
Stellung -
nahme Amt 61
(in Tagen)
Erhaltungs -
rechtliches
Prüf -
ergebnis
Begründung
GE Badezimmersanierung,
Austausch Böden, Austausch
Heizkörper
1 Zustimmung Herstellung eines
zeitgemäßen
Ausstattungsstand
ards
VL Anbau im Rückwärtigen Bereich
(Wohnraumerweiterungen der
bestehenden Wohneinheiten)
Verfahren lief
noch
(zwischenzeitlic
h entschieden)
Negative
Stellung -
nahme,
Anhörung
Verdrängungs -
gefahr
GE Badezimmersanierung,
Erneuerung Elektronik,
Erneuerung Böden
1 Zustimmung Herstellung eines
zeitgemäßen
Ausstattungs -
standards
VL Umbau einer
Dachgeschosswohnung und
Grundrissänderungen zur
Schaffung eines 2.
Rettungsweges
16 Zustimmung Bauordnungs -
rechtliche
Ertüchtigung,
Herstellung des
2. Rettungsweges
GE Badezimmersanierung,
Erneuerung Elektronik,
Erneuerung Böden, Zu - und
Abwasser Steigstränge
1 Zustimmung Herstellung eines
zeitgemäßen
Ausstattungs -
standards
VL Wohnraumerweiterung durch
einen bisher unausgebauten
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.