Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
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Sitzung kompakt
24.01.2024 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
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einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung · Sitzung vom 24.01.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 30.12.2024. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Stadtentwicklung Sitzung des APS am 24.01.2024 Vorlage Nr. APS/152/2023 Flächennutzungsplanänderung Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. 213 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/021 Bestätigung Siegerentwurf - Eduard-Schloemann-Straße - Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage Nr. APS/152/2023 Flächennutzungsplanänderung Nr. 213 (Vorentwurf) - Eduard-Schloemann-Straße - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/021 - Eduard-Schloemann-Straße - Bestätigung Siegerentwurf Wettbewerb frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 213 - Eduard-Schloemann-Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 24.01.2024 Vorlage Nr. APS/149/2023 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 07/017 Stellungnahmen - Im Heidewinkel Ost - Änderung Satzung Vorlage Nr. APS/149/2023 Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 07/017 (Entwurf) - Im Heidewinkel Ost - - Stellungnahmen - Änderung - Satzung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 7 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 07/017 (Entwurf) - Im Heidewinkel Ost - angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Eckpunktepapiers zur Rahmenvereinbarung 3 mit DB Station&Service AG, des dargestellten Sachstandes des Bebauungsplanverfahrens und den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 01/016 - Konrad-Adenauer-Platz sowie der vorliegenden Vorplanung (Freianlagen, Verkehrsanlagen und Unterirdische Fahrradgarage/Fahrradabstellanlage) das Bebauungsplanverfahren bis zum Offenlagebeschluss, die Freianlagenplanung, die Verkehrsanlagenplanung sowie die Planung der Unterirdischen Fahrradgarage (Fahrradabstellanlage) bis zur Herbeiführung des Bedarfsbeschlusses fortzuführen und alle dazu notwendigen Gutachten erstellen zu lassen sowie entsprechende Verträge mit DB S&S AG vorzubereiten.
I Historie Rückblick auf Wettbewerbsvorbereitung und Wettbewerbsentscheidung Der gemeinsame Wettbewerb von Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) und Deutsche Bahn Station&Service AG (DB S&S) - mit breit angelegter, vorlaufender und begleitender Öffentlichkeitsbeteiligung - im Jahr 2017 hatte als gemeinsames Ziel, den Konrad-Adenauer-Platz und sein Umfeld als lebendiges Entrée für Bürgerschaft und Gäste der Stadt Düsseldorf zu entwickeln. So sollte sich die Eingangssituation von der Bahnseite in die City deutlich verbessern und der Konrad-Adenauer-Platz ein Raum für Aufenthalt, Begegnung und Orientierung werden, der eine neue Funktionalität als Verkehrsraum in Bezug auf Umsteigeverkehre im Sinne eines Mobilitätsknotenpunktes der Zukunft bietet. Im Frühjahr 2018 endete das Wettbewerbsverfahren mit der einstimmigen Entscheidung der Jury für zwei erste Preisträger: Den ersten Preis für den Realisierungsteil zur Neugestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes (Frei- und Verkehrsanlagen) erhielt die Arbeitsgemeinschaft GTL (Gnüchtel Triebswetter Landschaftsarchitekten), Kassel, mit Vössing Ingenieure, Düsseldorf. Für den Ideenteil (Hochhaus) konnten sich Mono Architekten, Berlin durchsetzen. Darüber hinaus wurden Arbeiten angekauft, unter anderem der Entwurf für den Umbau des Empfangsgebäudes von Auer+Weber, München.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt als Träger öffentlicher Belange die Auswertung der Planungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 2.0 Hellerhof - Reisholz durch die Verwaltung zur Kenntnis und beschließt auf Grundlage der beigefügten Stellungnahme der Stadt an das Eisenbahn -Bundesamt, dass dem Bauvorhaben der Deutschen Bahn Netz AG zugestimmt wird . Der Rat der Stadt begrüßt grundsätzlich den Infrastrukturausbau für den Rhein -Ruhr -Express, verlangt aber die Aufnahme der geltend gemachten Forderungen, Auflagen und Hinweise in den Planfeststellungsbeschluss bzw. die Beachtung im Rahmen der Ausführungsplanung und Baudurchführung.
Das Eisenbahn -Bundesamt führt für das o.g. Bauvorhaben auf Antrag der Vorhabenträgerin DB Netz AG das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das vorliegende Bauvorhaben wird auf Antrag der Vorhabenträgerin DB Netz AG, In frastrukturprojekte West, ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durchgeführt. Die Planfeststellungsunterlagen lagen vom 21.08.2023 bis zum 20.09.2023 öffentlich aus. Die Stadt ist vom Eisenbahn - Bundesamt (EBA) im R ahmen der Durchführung des Anhörungsverfahrens beteiligt und als Trägerin öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Bauvorhaben bis zum 20.10.2023 gebeten worden. Dem Antrag der Stadt auf Fristverlängerung zur finalen Abgabe der Stellungnahme bis zum Ratse ntscheid am 22. Februar 2024 aufgrund der umfangreichen Gremienbeteiligung hat das EBA zugestimmt. Diese Frist endet jetzt Ende Februar 2024.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt als Träger öffentlicher Belange die Auswertung der Planungsunterlagen zum Plangenehmigungsverfahren für das RRX- Bauvorhaben "Temporäre Ersatzhalte im Zuge der Baumaßnahmen im Planfeststellungsabschnitt 2.1 Reisholz - Wehrhahn" durch die Verwaltung zur Kenntnis.
Die DB Netz AG (DB) hat beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Außenstelle Köln, den Antrag auf Erteilung einer Planänderung für das o.g. Bauvorhaben gestellt. Das Vorhaben betrifft eine Betriebsanlage einer Eisenbahn des Bundes. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes ist das EBA die zuständige Planfeststellungsbehörde. Das EBA hat jedoch entschieden, das beantragte Verfahren als Plangenehmigungsverfahren gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen. Gemäß § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 VwVfG ist im Rahmen der Plangenehmigung mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, das Benehmen herzustellen. Benehmen bedeutet dabei, dass den betroffenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird und gegenläufige Standpunkte abwägend zu berücksichtigen sind.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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