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KUA/024/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Satzung der Kommission Fotostadt Düsseldorf
Fachbereich:
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 23.01.2025 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 27.01.2025 Vorberatung
Rat 06.02.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Satzung der Fotostadt
Düsseldorf Kommission vom 04.12.2024 gemäß Anlage 1.
Beschlusslage:
Kulturausschuss 04.11.2021
KUA/152/2021
Einrichtung der
Projektgruppe
Fotografie
Beschluss
Rat 14.12.2023 RAT/505/2023 Haushaltsantrag
CDU/ BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
Rat 12.12.2024 RAT/429/2024 Haushaltsantrag
CDU/ BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
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Sachdarstellung:
1. Kurzdarstellung
Um über die Entwicklung der Fotostadt Düsseldorf zu beraten, hat der
Kulturausschuss im Jahr 2021 die „Projektgruppe Fotografie" (KUA/152/2021)
eingerichtet. Mit dem Haushaltsantrag RAT/505/2023 wurde die „Projektgruppe
Fotografie" in einen „Beirat für Fotografie" übergeleitet. Die hier zu beschließende
Satzung sieht eine Umbenennung des „Beirates Fotografie" in die „Fotostadt
Düsseldorf Kommission" vor.
2. Ausgangslage
Mit der Entscheidung für Düsseldorf als Standort für das Deutsche Fotoinstitut im
Jahr 2022 wächst auch die Verantwortung der Landeshauptstadt als Fotostadt.
Aufgabe der Fotostadt Düsseldorf Kommission ist es, den Kulturausschuss über die
strategische Entwicklung der Fotostadt Düsseldorf zu beraten und entsprechende
Empfehlungen dem Kulturausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Die „Fotostadt
Düsseldorf Kommission" soll darüber hinaus die Umsetzung bedeutender Projekte
anregen, begleiten und unterstützen.
Die Fotostadt Düsseldorf Kommission soll die Verwaltung und die politischen Gremien
in künstlerischen und kulturpolitischen Fragen der kulturnahen Fotografie beraten
sowie Maßnahmen zur Entwicklung und Standortprofilierung Düsseldorfs als
Fotostandort empfehlen. Sie kann die Umsetzung entsprechender Projekte anregen
und begleiten. Die kulturelle und wirtschaftliche sowie nationale und internationale
Vernetzung der Fotostadt Düsseldorf kann durch die Kommission über die Initiierung
von Konferenzen, Symposien und externe Repräsentationen auf Festivals oder
Messen weiterentwickelt werden. Eine Antragstellung für die Förderung von
Projekten im Kontext der künstlerischen Fotografie bei der Fotostadt Düsseldorf
Kommission ist möglich. Der Fotostadt Düsseldorf Kommission steht für die
Durchführung ihrer Aufgaben unter der Position „Förderung Fotografie (Beirat)" auf
dem Konto 53172800 (Förderung der Fotografie) im Produkt 2528101 (Kultur amt)
80.000 EUR p.a. zur Verfügung.
Aufgrund einer von den Beiräten abweichenden Konzeption, Besetzung und
Aufgabenstellung der „Projektgruppe Fotografie" ist eine Abgrenzung bereits in der
Benennung zielführend. Zur Überführung der „Projektgruppe Fotografie" in die
„Fotostadt Düsseldorf Kommission" wurde diese Satzung erarbeitet und
verwaltungsintern abgestimmt.
3. Geplante Maßnahmen
Diese Satzung tritt nach Beschlussfassung des Rates der Landeshauptstadt
Düsseldorf planmäßig am 07.02.2025 in Kraft.
4. Finanzielle Auswirkungen
X Ja Nein
Die Mittel für 2025 stehen unter der Position „Förderung Fotografie (Beirat)" auf dem
Konto 53172800 (Förderung der Fotografie) im Produkt 2528101 (Kulturamt) in
Höhe von 80.000 EUR zur Verfügung.
Anlagen:
Anlage1_Satzung_Fotostadt-Duesseldorf-Kommission_04122024
Anlage1_Satzung_Fotostadt-Duesseldorf-Kommission_04122024 als Text anzeigen
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Satzung der Fotostadt Düsseldorf Kommission
vom 04.12.2024
Inhalt
Präambel
§ 1 Aufgaben
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Mitglieder
§ 4 Sitzungen
§ 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie
§ 6 Schlussbestimmung
Präambel
Durch die Etablierung des Erweiterten Kunstbegriffs von Joseph Beuys und der
folgenden Gründung der deutschlandweit ersten Klasse für künstlerische Fotografie an
der Kunstakademie Düsseldorf im Jahr 1976 mit Prof. Bernd Bech er, hatte der
künstlerische Diskurs in Düsseldorf einen herausragenden Einfluss auf die
internationale Anerkennung der Fotografie in der b ildenden Kunst.
Aus dieser Historie ist eine in ihrer Dichte einmalige Infrastruktur um die Fotografie
gewachsen, die in dem vom Kulturamt veröffentlichten Bericht „Düsseldorf und
Fotografie" mit aktuellen Quellenangaben dokumentiert wurde .
Düsseldorf bietet derzeit jedes Jahr mit dem Bernd-und-Hilla-Becher-Preis und der
Biennale düsseldorf photo
+
alternierend ein Großereignis zur künstlerischen Fotografie.
Mit dem zukünftigen Deutschen Fotoin stitut hat Düsseldorf ein Alleinstellungsmerkmal
und damit eine besondere Verantwortung als Fotostadt.
Um die Vernetzung zwischen Verwaltung, Politik und Fachleuten zu optimieren und
den Kulturausschuss oder die zuständigen politischen Gremien über die Entwicklung
und Förderung des Fotostandortes sowie den künstlerisch-fotografischen Diskurs zu
beraten, wird daher die Fotostadt Düsseldorf Kommission gegründet.
§ 1 Aufgaben
(1) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission berät die Verwaltung und die
politischen Gremien in künstlerischen und kulturpolitischen Fragen der
kulturnahen Fotografie .
(2) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission empfiehlt Maßnahmen zur Entwicklung
und Standortprofilierung Düsseldorfs als Fotostadt. Die Umsetzung
entsprechender Projekte soll angeregt, begleitet und unterstützt werden. Die
kulturelle und wirtschaftliche sowie n ationale und internationale Vernetzung
der Fotostadt soll durch Konferenzen, Symposien und externe
Repräsentationen auf Festivals oder Messen weiterentwickelt werden.
Ankäufe von fotografischen Arbeiten können empfohlen werden .
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(3) Eine Antragstellung für die Förderung von Projekten im Kontext der
künstlerischen Fotografie bei der Fotostadt Düsseldorf Kommission ist
möglich. Antragsberechtigt sind Mitglieder der Kommission. Diese können
auch Projekte von nicht Mitgliedern zur Förderung vorschlagen . Anträge auf
Projektkostenzuschüsse werden bei der Koordinierungsstelle Fotografie
eingereicht, vorberaten und geprüft. Anschließend werden die Anträge von
der Fotostadt Düsseldorf Kommission beraten . Die in der Sitzung der
Kommission beratenen Förderanträge und Vorschläge werden dem
zuständigen Gremium mit einer Beschlussempfehlung der Kommission zur
Entscheidung vorgelegt. Zuständig ist der KUA soweit sich nicht aus der
ZustO LHD eine andere Zuständigkeit ergibt.
(4) Für die Finanzierung der Beschlussvorschläge der Fotostadt Düsseldorf
Kommission und Ausgaben der Geschäftsstelle werden jährlich Mittel im
Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf bereitgestellt.
Den genauen
Betrag legt der Rat in seiner jährlichen Haushaltsberatung fest.
(5) Für geförderte Projekte gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für
Projektförderungen.
(6) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission berichtet dem Kulturausschuss der
Landeshauptstadt Düsseldorf einmal jährlich über ihre Arbeit.
§ 2 Zuständigkeit
(1) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission ist über alle Projekte im Kontext der
künstlerischen und kulturnahen Fotografie zu informieren und kann dazu
beraten, wenn diese eine finanzielle Förderung der Landeshauptstadt
Düsseldorf erhalten.
(2) Projekte der Fotografie mit einem Finanzierungs volumen durch die
Landeshauptstadt Düsseldorf von minde stens 20.000 Euro p.a. sind der
Fotostadt Düsseldorf Kommission zur Beratung vorzulegen.
§ 3 Mitglieder
(1) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission wird dauerhaft eingerichtet. Die
politischen Vertreter*innen der Fraktionen werden für eine Wahlperiode des
Stadtrates bestellt. Abberufungen bzw. Nachberufungen der politischen
Vertreter*innen und Sachverständigen sind möglich.
(2) Stimmberechtigte Mitglieder der Fotostadt Düsseldorf Kommission sind:
1. Jeweils ein *e Vertreter*in/Stellvertreter*in der im Kulturausschuss
vertretenen stimmberechtigten Fraktionen
2. Der*Die Beigeordnete für Kultur
3. Der*Die Leiter*in des Kulturamtes/Stellvertreter*in
4. Der*Die Generaldirektor*in des Kunstpalastes
5. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Kunstpalastes
6. Der*Die Direktor*in der Kunsthalle Düsseldorf
7. Ein*e Vertrete r*in des Restaurierungszentrums Düsseldorf
8. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Stadtmuseums
Düsseldorf
9. Der*Die Professor*in für künstlerische Fotografie an der Kunstakademie
Düsseldorf
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10. Der*Die Professor*in des Lehrgebiets Fotografie der Hochschule
Düsseldorf/Peter Behrens School of Arts
11. Ein*e Vertrete r*in der Initiative düsseldorf photo
+
12. Ein*e Vertreter*in des Vereins zur Gründung und Förderung eines
Deutschen Fotoinstituts e.V. (DFI e.V.)
13. Der*Die Vorsitzende des Deutschen Fotoinstituts in Gründung
14. Ein*e Vertreter*in der Kunstsammlung NRW
Weitere nicht stimmberechtigte Mitglieder der Fotostadt Düsseldorf
Kommission sind (ausgenommen in Stellvertretungen):
15. Der*Die Mitarbeiter*in der Koordinierungsstelle Fotografie im Kulturamt
Die Fotostadt Düsseldorf Kommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
(3) Die Mitglieder nach §3 Abs. 2 , Nr 3 bis 14 werden auf Vorschlag der
entsendenden Institutionen durch den Kulturausschuss benannt. Das Mandat
der sachverständigen Mitglieder ist an ihre Funktion als Vertreter*innen der
jeweiligen Institution/Initiative gebunden. Benennungen von
Stellvertreter*innen durch die Institution/Initiative sind möglich. Sollten
mehrere Vertreter*innen für eine Institution/Initiative an der Sitzung
teilnehmen, kann das Stimmrecht nur von einem*einer Ve rtreter*in
wahrgenommen werden. Weitere Sachverständige können themenbezogen zu
den jeweiligen Sitzungen eingeladen werden. Die im Kulturausschuss
stimmberechtigten Fraktionen schlagen ihre Mitglieder und deren
Stellvertreter*innen dem Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf
zur Ernennung vor.
(4) Gemäß § 31 GO NRW nehmen direkte oder indirekte Nutznießer*innen eines
gegebenenfalls zu fördernden Projektes an der Beratung und Abstimmung des
entsprechenden Projektes nicht teil.
§ 4 Sitzungen
(1) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission tagt öffentlich. Ein Ausschluss der
Öffentlichkeit ist entsprechend der Regelungen des § 3 der Geschäftsordnung
des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 25. Mai 2000 möglich.
(2) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission wählt aus ihrer Mitte für die Dauer der
Wahlperiode eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n Stellvertreter*in.
(3) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission wird von der Koordinierungsstelle
Fotografie in Abstimmung mit der*dem Vorsitzende*n mit einer Ladungsfrist
von mindestens sieben Werktagen einberufen.
(4) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission tagt nach Bedarf, aber mindestens
zweimal im Jahr.
(5) In der schriftlichen Einladung werden Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung
bekanntgegeben.
(6) Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. Diese wird den Mitgliedern
und den Teilnehmenden der jeweiligen Sitzung zugeleitet.
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(7) Die Mitglieder der Fotostadt Düsseldorf Kommission , die nicht
Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf sind, erhalten ein
Sitzungsgeld entsprechend der Vorschriften zur Vergütung der Mitglieder der
Kunstkommission Düsseldorf.
(8) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt
ein Antrag als abgelehnt.
§ 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie
(1) Die Geschäftsführung der Fotostadt Düsseldorf Kommission übernimmt die
Koordinierungsstelle Fotografie.
(2) Die Koordinierungsstelle Fotografie bereitet in Absprache mit der *dem
Vorsitzenden die Sitzungen vor und fertigt die Einladungen und Niederschriften
an.
(3) Bei Projekten der Landeshauptstadt Düsseldorf , die von der Fotostadt
Düsseldorf Kommission empfohlen und vom Kulturausschuss beschlossen
wurden, übernimmt die Koordinierungsstelle Fotografie die Projektleitung.
(4) Die Koordinierungsstelle Fotografie soll für die Fotostadt Düsseldorf
Kommission eine eigenständige Webpräsenz verwalten, Druckerzeugnisse
veröffentlichen und in Abstimmung mit dem Amt für Kommunikation die
Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit betreuen.
§ 6 Schlussbestimmung
(1) Diese Satzung tritt am 07.02.2025 in Kraft.