Beschlussvorlage Aktenzeichen KUA/024/2025

Satzung der Kommission Fotostadt Düsseldorf

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 5. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Satzung der Fotostadt Düsseldorf Kommission vom 04.12.2024 gemäß Anlage 1.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Um über die Entwicklung der Fotostadt Düsseldorf zu beraten, hat der Kulturausschuss im Jahr 2021 die „Projektgruppe Fotografie" (KUA/152/2021) eingerichtet. Mit dem Haushaltsantrag RAT/505/2023 wurde die „Projektgruppe Fotografie" in einen „Beirat für Fotografie" übergeleitet. Die hier zu beschließende Satzung sieht eine Umbenennung des „Beirates Fotografie" in die „Fotostadt Düsseldorf Kommission" vor.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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KUA/024/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Satzung der Kommission Fotostadt Düsseldorf Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 23.01.2025 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 27.01.2025 Vorberatung Rat 06.02.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Satzung der Fotostadt Düsseldorf Kommission vom 04.12.2024 gemäß Anlage 1. Beschlusslage: Kulturausschuss 04.11.2021 KUA/152/2021 Einrichtung der Projektgruppe Fotografie Beschluss Rat 14.12.2023 RAT/505/2023 Haushaltsantrag CDU/ BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Rat 12.12.2024 RAT/429/2024 Haushaltsantrag CDU/ BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Seite 2 Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung Um über die Entwicklung der Fotostadt Düsseldorf zu beraten, hat der Kulturausschuss im Jahr 2021 die „Projektgruppe Fotografie" (KUA/152/2021) eingerichtet. Mit dem Haushaltsantrag RAT/505/2023 wurde die „Projektgruppe Fotografie" in einen „Beirat für Fotografie" übergeleitet. Die hier zu beschließende Satzung sieht eine Umbenennung des „Beirates Fotografie" in die „Fotostadt Düsseldorf Kommission" vor. 2. Ausgangslage Mit der Entscheidung für Düsseldorf als Standort für das Deutsche Fotoinstitut im Jahr 2022 wächst auch die Verantwortung der Landeshauptstadt als Fotostadt. Aufgabe der Fotostadt Düsseldorf Kommission ist es, den Kulturausschuss über die strategische Entwicklung der Fotostadt Düsseldorf zu beraten und entsprechende Empfehlungen dem Kulturausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Die „Fotostadt Düsseldorf Kommission" soll darüber hinaus die Umsetzung bedeutender Projekte anregen, begleiten und unterstützen. Die Fotostadt Düsseldorf Kommission soll die Verwaltung und die politischen Gremien in künstlerischen und kulturpolitischen Fragen der kulturnahen Fotografie beraten sowie Maßnahmen zur Entwicklung und Standortprofilierung Düsseldorfs als Fotostandort empfehlen. Sie kann die Umsetzung entsprechender Projekte anregen und begleiten. Die kulturelle und wirtschaftliche sowie nationale und internationale Vernetzung der Fotostadt Düsseldorf kann durch die Kommission über die Initiierung von Konferenzen, Symposien und externe Repräsentationen auf Festivals oder Messen weiterentwickelt werden. Eine Antragstellung für die Förderung von Projekten im Kontext der künstlerischen Fotografie bei der Fotostadt Düsseldorf Kommission ist möglich. Der Fotostadt Düsseldorf Kommission steht für die Durchführung ihrer Aufgaben unter der Position „Förderung Fotografie (Beirat)" auf dem Konto 53172800 (Förderung der Fotografie) im Produkt 2528101 (Kultur amt) 80.000 EUR p.a. zur Verfügung. Aufgrund einer von den Beiräten abweichenden Konzeption, Besetzung und Aufgabenstellung der „Projektgruppe Fotografie" ist eine Abgrenzung bereits in der Benennung zielführend. Zur Überführung der „Projektgruppe Fotografie" in die „Fotostadt Düsseldorf Kommission" wurde diese Satzung erarbeitet und verwaltungsintern abgestimmt. 3. Geplante Maßnahmen Diese Satzung tritt nach Beschlussfassung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf planmäßig am 07.02.2025 in Kraft. 4. Finanzielle Auswirkungen X Ja  Nein Die Mittel für 2025 stehen unter der Position „Förderung Fotografie (Beirat)" auf dem Konto 53172800 (Förderung der Fotografie) im Produkt 2528101 (Kulturamt) in Höhe von 80.000 EUR zur Verfügung. Anlagen: Anlage1_Satzung_Fotostadt-Duesseldorf-Kommission_04122024
Anlage1_Satzung_Fotostadt-Duesseldorf-Kommission_04122024 als Text anzeigen
Seite 1 von 4 Satzung der Fotostadt Düsseldorf Kommission vom 04.12.2024 Inhalt Präambel § 1 Aufgaben § 2 Zuständigkeit § 3 Mitglieder § 4 Sitzungen § 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie § 6 Schlussbestimmung Präambel Durch die Etablierung des Erweiterten Kunstbegriffs von Joseph Beuys und der folgenden Gründung der deutschlandweit ersten Klasse für künstlerische Fotografie an der Kunstakademie Düsseldorf im Jahr 1976 mit Prof. Bernd Bech er, hatte der künstlerische Diskurs in Düsseldorf einen herausragenden Einfluss auf die internationale Anerkennung der Fotografie in der b ildenden Kunst. Aus dieser Historie ist eine in ihrer Dichte einmalige Infrastruktur um die Fotografie gewachsen, die in dem vom Kulturamt veröffentlichten Bericht „Düsseldorf und Fotografie" mit aktuellen Quellenangaben dokumentiert wurde . Düsseldorf bietet derzeit jedes Jahr mit dem Bernd-und-Hilla-Becher-Preis und der Biennale düsseldorf photo + alternierend ein Großereignis zur künstlerischen Fotografie. Mit dem zukünftigen Deutschen Fotoin stitut hat Düsseldorf ein Alleinstellungsmerkmal und damit eine besondere Verantwortung als Fotostadt. Um die Vernetzung zwischen Verwaltung, Politik und Fachleuten zu optimieren und den Kulturausschuss oder die zuständigen politischen Gremien über die Entwicklung und Förderung des Fotostandortes sowie den künstlerisch-fotografischen Diskurs zu beraten, wird daher die Fotostadt Düsseldorf Kommission gegründet. § 1 Aufgaben (1) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission berät die Verwaltung und die politischen Gremien in künstlerischen und kulturpolitischen Fragen der kulturnahen Fotografie . (2) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission empfiehlt Maßnahmen zur Entwicklung und Standortprofilierung Düsseldorfs als Fotostadt. Die Umsetzung entsprechender Projekte soll angeregt, begleitet und unterstützt werden. Die kulturelle und wirtschaftliche sowie n ationale und internationale Vernetzung der Fotostadt soll durch Konferenzen, Symposien und externe Repräsentationen auf Festivals oder Messen weiterentwickelt werden. Ankäufe von fotografischen Arbeiten können empfohlen werden . Seite 2 von 4 (3) Eine Antragstellung für die Förderung von Projekten im Kontext der künstlerischen Fotografie bei der Fotostadt Düsseldorf Kommission ist möglich. Antragsberechtigt sind Mitglieder der Kommission. Diese können auch Projekte von nicht Mitgliedern zur Förderung vorschlagen . Anträge auf Projektkostenzuschüsse werden bei der Koordinierungsstelle Fotografie eingereicht, vorberaten und geprüft. Anschließend werden die Anträge von der Fotostadt Düsseldorf Kommission beraten . Die in der Sitzung der Kommission beratenen Förderanträge und Vorschläge werden dem zuständigen Gremium mit einer Beschlussempfehlung der Kommission zur Entscheidung vorgelegt. Zuständig ist der KUA soweit sich nicht aus der ZustO LHD eine andere Zuständigkeit ergibt. (4) Für die Finanzierung der Beschlussvorschläge der Fotostadt Düsseldorf Kommission und Ausgaben der Geschäftsstelle werden jährlich Mittel im Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf bereitgestellt. Den genauen Betrag legt der Rat in seiner jährlichen Haushaltsberatung fest. (5) Für geförderte Projekte gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen. (6) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission berichtet dem Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf einmal jährlich über ihre Arbeit. § 2 Zuständigkeit (1) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission ist über alle Projekte im Kontext der künstlerischen und kulturnahen Fotografie zu informieren und kann dazu beraten, wenn diese eine finanzielle Förderung der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten. (2) Projekte der Fotografie mit einem Finanzierungs volumen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf von minde stens 20.000 Euro p.a. sind der Fotostadt Düsseldorf Kommission zur Beratung vorzulegen. § 3 Mitglieder (1) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission wird dauerhaft eingerichtet. Die politischen Vertreter*innen der Fraktionen werden für eine Wahlperiode des Stadtrates bestellt. Abberufungen bzw. Nachberufungen der politischen Vertreter*innen und Sachverständigen sind möglich. (2) Stimmberechtigte Mitglieder der Fotostadt Düsseldorf Kommission sind: 1. Jeweils ein *e Vertreter*in/Stellvertreter*in der im Kulturausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen 2. Der*Die Beigeordnete für Kultur 3. Der*Die Leiter*in des Kulturamtes/Stellvertreter*in 4. Der*Die Generaldirektor*in des Kunstpalastes 5. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Kunstpalastes 6. Der*Die Direktor*in der Kunsthalle Düsseldorf 7. Ein*e Vertrete r*in des Restaurierungszentrums Düsseldorf 8. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Stadtmuseums Düsseldorf 9. Der*Die Professor*in für künstlerische Fotografie an der Kunstakademie Düsseldorf Seite 3 von 4 10. Der*Die Professor*in des Lehrgebiets Fotografie der Hochschule Düsseldorf/Peter Behrens School of Arts 11. Ein*e Vertrete r*in der Initiative düsseldorf photo + 12. Ein*e Vertreter*in des Vereins zur Gründung und Förderung eines Deutschen Fotoinstituts e.V. (DFI e.V.) 13. Der*Die Vorsitzende des Deutschen Fotoinstituts in Gründung 14. Ein*e Vertreter*in der Kunstsammlung NRW Weitere nicht stimmberechtigte Mitglieder der Fotostadt Düsseldorf Kommission sind (ausgenommen in Stellvertretungen): 15. Der*Die Mitarbeiter*in der Koordinierungsstelle Fotografie im Kulturamt Die Fotostadt Düsseldorf Kommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. (3) Die Mitglieder nach §3 Abs. 2 , Nr 3 bis 14 werden auf Vorschlag der entsendenden Institutionen durch den Kulturausschuss benannt. Das Mandat der sachverständigen Mitglieder ist an ihre Funktion als Vertreter*innen der jeweiligen Institution/Initiative gebunden. Benennungen von Stellvertreter*innen durch die Institution/Initiative sind möglich. Sollten mehrere Vertreter*innen für eine Institution/Initiative an der Sitzung teilnehmen, kann das Stimmrecht nur von einem*einer Ve rtreter*in wahrgenommen werden. Weitere Sachverständige können themenbezogen zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen werden. Die im Kulturausschuss stimmberechtigten Fraktionen schlagen ihre Mitglieder und deren Stellvertreter*innen dem Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Ernennung vor. (4) Gemäß § 31 GO NRW nehmen direkte oder indirekte Nutznießer*innen eines gegebenenfalls zu fördernden Projektes an der Beratung und Abstimmung des entsprechenden Projektes nicht teil. § 4 Sitzungen (1) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission tagt öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist entsprechend der Regelungen des § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 25. Mai 2000 möglich. (2) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission wählt aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n Stellvertreter*in. (3) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission wird von der Koordinierungsstelle Fotografie in Abstimmung mit der*dem Vorsitzende*n mit einer Ladungsfrist von mindestens sieben Werktagen einberufen. (4) Die Fotostadt Düsseldorf Kommission tagt nach Bedarf, aber mindestens zweimal im Jahr. (5) In der schriftlichen Einladung werden Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung bekanntgegeben. (6) Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. Diese wird den Mitgliedern und den Teilnehmenden der jeweiligen Sitzung zugeleitet. Seite 4 von 4 (7) Die Mitglieder der Fotostadt Düsseldorf Kommission , die nicht Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf sind, erhalten ein Sitzungsgeld entsprechend der Vorschriften zur Vergütung der Mitglieder der Kunstkommission Düsseldorf. (8) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. § 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie (1) Die Geschäftsführung der Fotostadt Düsseldorf Kommission übernimmt die Koordinierungsstelle Fotografie. (2) Die Koordinierungsstelle Fotografie bereitet in Absprache mit der *dem Vorsitzenden die Sitzungen vor und fertigt die Einladungen und Niederschriften an. (3) Bei Projekten der Landeshauptstadt Düsseldorf , die von der Fotostadt Düsseldorf Kommission empfohlen und vom Kulturausschuss beschlossen wurden, übernimmt die Koordinierungsstelle Fotografie die Projektleitung. (4) Die Koordinierungsstelle Fotografie soll für die Fotostadt Düsseldorf Kommission eine eigenständige Webpräsenz verwalten, Druckerzeugnisse veröffentlichen und in Abstimmung mit dem Amt für Kommunikation die Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit betreuen. § 6 Schlussbestimmung (1) Diese Satzung tritt am 07.02.2025 in Kraft.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/024/2025