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KUA/004/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Kommission Fotostadt Düsseldorf, Benennung der politischen Vertreter*innen
Fachbereich :
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 29.01.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Kulturausschuss beruft gemäß der Satzung der ‚ Kommission Fotostadt
Düsseldorf ' die politischen Vertreter*innen der im Kulturausschuss
stimmberechtigten Fraktionen als Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf für
die Dauer einer Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom
01.11.2025 bis zum 31.10.2030.
Sachdarstellung:
1. Kurzdarstellung:
Die Satzung der ‚ Kommission Fotostadt Düsseldorf ' sieht vor, dass die im
Kulturausschuss stimmberechtigten Fraktionen ihre Mitglieder und deren
Stellvertreter*innen benennen. Die Fachmitglieder werden auf Vorschlag der
entsendenden Institutionen durch den Kulturausschuss benannt.
2. Ausgangslage:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung vom 06.02.2025 die
Satzung der Fotostadt Düsseldorf Kommission beschlossen (KUA/024/2025). Die im
Kulturausschuss stimmberechtigten Fraktionen benennen ihre Vertreter*innen und
Stellvertreter*innen. Der Kulturausschuss beruft diese für die Dauer einer
Wahlperiode.
Die Fachmitglieder der Fotostadt Düsseldorf Kommission werden gemäß §3 Abs. 2
Nr. 3 bis 14 der Satzung auf Vorschlag der entsendenden Institutionen durch den
Kulturausschuss benannt. Das Mandat der sachverständigen Mitglieder ist an ihre
Funktion als Vertreter*innen der jeweiligen Institution/Initiative gebunden.
Benennungen von Stellvertreter*innen durch die Institution/Initiative sind möglich.
Weitere Sachverständige können themenbezogen zu den jeweiligen Sitzungen
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eingeladen werden.
3. Geplante Maßnahmen:
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beruft folgende Mitglieder in
die Fotostadt Düsseldorf Kommission:
Fraktion: Vertretung Stellvertretung
CDU
Bündnis 90/Die Grünen
SPD/Volt
AfD
Die Linke
FDP
Verwaltung:
Beigeordnete für Kultur,
Integration und Gesundheit
Miriam Koch
Kulturamtsleitung Angélique Tracik Rajiv Strauß
Koordinierungsstelle Fotografie Stephan Machá č
Fachmitglieder: Dr. Felix Krämer
(Generaldirektor des Kunstpalastes)
Dr. Linda Conze
(Leiterin der Sammlung Fotografie des
Kunstpalastes)
Alicia Holthausen
(Kommissarische künstlerische Leiterin der
Kunsthalle Düsseldorf)
Joanna Phillips
Stellvertretung: Jessica Morhard
(Restaurierungszentrums Düsseldorf)
Dr. Wolfger Stumpfe
(Leiter der Sammlung Fotografie des
Stadtmuseums Düsseldorf)
Prof. Josephine Pryde
(Professur für künstlerische Fotografie an
der Kunstakademie Düsseldorf)
Prof. Mareike Foecking
(Professorin des Lehrgebiets Fotografie der
Hochschule Düsseldorf / Peter Behrens
School of Arts)
Ljiljana Radlovic
Stellvertretung: Pola Sieverding
(Initiative düsseldorf photo
+
)
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Moritz Wegwerth
Stellvertretung: Stefan Hostettler
(Verein zur Gründung und Förderung eines
Deutschen Fotoinstituts e.V.)
N.N. (Vorsitzende des Deutschen
Fotoinstituts in Gründung)
N.N.
(Vertreter*in der Kunstsammlung NRW)
4. Finanzielle Auswirkungen:
o Ja ☒ Nein
Durch die Berufung der Mitglieder ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Satzung_Kommission-Fotostadt-Duesseldorf_04122024
Satzung_Kommission-Fotostadt-Duesseldorf_04122024 als Text anzeigen
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Satzung der Kommission Fotostadt Düsseldorf
vom 04.12.2024
Inhalt
Präambel
§ 1 Aufgaben
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Mitglieder
§ 4 Sitzungen
§ 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie
§ 6 Schlussbestimmung
Präambel
Durch die Etablierung des Erweiterten Kunstbegriffs von Joseph Beuys und der
folgenden Gründung der deutschlandweit ersten Klasse für künstlerische Fotografie an
der Kunstakademie Düsseldorf im Jahr 1976 mit Prof. Bernd Bech er, hatte der
künstlerische Diskurs in Düsseldorf einen herausragenden Einfluss auf die
internationale Anerkennung der Fotografie in der b ildenden Kunst.
Aus dieser Historie ist eine in ihrer Dichte einmalige Infrastruktur um die Fotografie
gewachsen, die in dem vom Kulturamt veröffentlichten Bericht „Düsseldorf und
Fotografie" mit aktuellen Quellenangaben dokumentiert wurde .
Düsseldorf bietet derzeit jedes Jahr mit dem Bernd-und-Hilla-Becher-Preis und der
Biennale düsseldorf photo
+
alternierend ein Großereignis zur künstlerischen Fotografie.
Mit dem zukünftigen Deutschen Fotoin stitut hat Düsseldorf ein Alleinstellungsmerkmal
und damit eine besondere Verantwortung als Fotostadt.
Um die Vernetzung zwischen Verwaltung, Politik und Fachleuten zu optimieren und
den Kulturausschuss oder die zuständigen politischen Gremien über die Entwicklung
und Förderung des Fotostandortes sowie den künstlerisch-fotografischen Diskurs zu
beraten, wird daher die Kommission Fotostadt Düsseldorf gegründet.
§ 1 Aufgaben
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf berät die Verwaltung und die
politischen Gremien in künstlerischen und kulturpolitischen Fragen der
kulturnahen Fotografie .
(2) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf empfiehlt Maßnahmen zur Entwicklung
und Standortprofilierung Düsseldorfs als Fotostadt. Die Umsetzung
entsprechender Projekte soll angeregt, begleitet und unterstützt werden. Die
kulturelle und wirtschaftliche sowie n ationale und internationale Vernetzung
der Fotostadt soll durch Konferenzen, Symposien und externe
Repräsentationen auf Festivals oder Messen weiterentwickelt werden.
Ankäufe von fotografischen Arbeiten können empfohlen werden .
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(3) Eine Antragstellung für die Förderung von Projekten im Kontext der
künstlerischen Fotografie bei der Kommission Fotostadt Düsseldorf ist
möglich. Antragsberechtigt sind Mitglieder der Kommission. Diese können
auch Projekte von nicht Mitgliedern zur Förderung vorschlagen . Anträge auf
Projektkostenzuschüsse werden bei der Koordinierungsstelle Fotografie
eingereicht, vorberaten und geprüft. Anschließend werden die Anträge von
der Kommission Fotostadt Düsseldorf beraten. Die in der Sitzung der
Kommission beratenen Förderanträge und Vorschläge werden dem
zuständigen Gremium mit einer Beschlussempfehlung der Kommission zur
Entscheidung vorgelegt. Zuständig ist der KUA soweit sich nicht aus der
ZustO LHD eine andere Zuständigkeit ergibt.
(4) Für die Finanzierung der Beschlussvorschläge der Kommission Fotostadt
Düsseldorf und Ausgaben der Geschäftsstelle werden jährlich Mittel im
Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf bereitgestellt.
Den genauen
Betrag legt der Rat in seiner jährlichen Haushaltsberatung fest.
(5) Für geförderte Projekte gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für
Projektförderungen.
(6) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf berichtet dem Kulturausschuss der
Landeshauptstadt Düsseldorf einmal jährlich über ihre Arbeit.
§ 2 Zuständigkeit
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf ist über alle Projekte im Kontext der
künstlerischen und kulturnahen Fotografie zu informieren und kann dazu
beraten, wenn diese eine finanzielle Förderung der Landeshauptstadt
Düsseldorf erhalten.
(2) Projekte der Fotografie mit einem Finanzierungs volumen durch die
Landeshauptstadt Düsseldorf von minde stens 20.000 Euro p.a. sind der
Kommission Fotostadt Düsseldorf zur Beratung vorzulegen.
§ 3 Mitglieder
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf wird dauerhaft eingerichtet. Die
politischen Vertreter*innen der Fraktionen werden für eine Wahlperiode des
Stadtrates bestellt. Abberufungen bzw. Nachberufungen der politischen
Vertreter*innen und Sachverständigen sind möglich.
(2) Stimmberechtigte Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf sind:
1. Jeweils ein *e Vertreter*in/Stellvertreter*in der im Kulturausschuss
vertretenen stimmberechtigten Fraktionen
2. Der*Die Beigeordnete für Kultur
3. Der*Die Leiter*in des Kulturamtes/Stellvertreter*in
4. Der*Die Generaldirektor*in des Kunstpalastes
5. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Kunstpalastes
6. Der*Die Direktor*in der Kunsthalle Düsseldorf
7. Ein*e Vertrete r*in des Restaurierungszentrums Düsseldorf
8. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Stadtmuseums
Düsseldorf
9. Der*Die Professor*in für künstlerische Fotografie an der Kunstakademie
Düsseldorf
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10. Der*Die Professor*in des Lehrgebiets Fotografie der Hochschule
Düsseldorf/Peter Behrens School of Arts
11. Ein*e Vertrete r*in der Initiative düsseldorf photo
+
12. Ein*e Vertreter*in des Vereins zur Gründung und Förderung eines
Deutschen Fotoinstituts e.V. (DFI e.V.)
13. Der*Die Vorsitzende des Deutschen Fotoinstituts in Gründung
14. Ein*e Vertreter*in der Kunstsammlung NRW
Weitere nicht stimmberechtigte Mitglieder der Kommission Fotostadt
Düsseldorf sind (ausgenommen in Stellvertretungen):
15. Der*Die Mitarbeiter*in der Koordinierungsstelle Fotografie im Kulturamt
Die Kommission Fotostadt Düsseldorf ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
(3) Die Mitglieder nach §3 Abs. 2 , Nr 3 bis 14 werden auf Vorschlag der
entsendenden Institutionen durch den Kulturausschuss benannt. Das Mandat
der sachverständigen Mitglieder ist an ihre Funktion als Vertreter*innen der
jeweiligen Institution/Initiative gebunden. Benennungen von
Stellvertreter*innen durch die Institution/Initiative sind möglich. Sollten
mehrere Vertreter*innen für eine Institution/Initiative an der Sitzung
teilnehmen, kann das Stimmrecht nur von einem*einer Ve rtreter*in
wahrgenommen werden. Weitere Sachverständige können themenbezogen zu
den jeweiligen Sitzungen eingeladen werden. Die im Kulturausschuss
stimmberechtigten Fraktionen schlagen ihre Mitglieder und deren
Stellvertreter*innen dem Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf
zur Ernennung vor.
(4) Gemäß § 31 GO NRW nehmen direkte oder indirekte Nutznießer*innen eines
gegebenenfalls zu fördernden Projektes an der Beratung und Abstimmung des
entsprechenden Projektes nicht teil.
§ 4 Sitzungen
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf tagt öffentlich. Ein Ausschluss der
Öffentlichkeit ist entsprechend der Regelungen des § 3 der Geschäftsordnung
des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 25. Mai 2000 möglich.
(2) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf wählt aus ihrer Mitte für die Dauer der
Wahlperiode eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n Stellvertreter*in.
(3) Die Kommission Fotostadt Düsseldor f wird von der Koordinierungsstelle
Fotografie in Abstimmung mit der*dem Vorsitzende*n mit einer Ladungsfrist
von mindestens sieben Werktagen einberufen.
(4) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf tagt nach Bedarf, aber mindestens
zweimal im Jahr.
(5) In der schriftlichen Einladung werden Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung
bekanntgegeben.
(6) Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. Diese wird den Mitgliedern
und den Teilnehmenden der jeweiligen Sitzung zugeleitet.
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(7) Die Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf , die nicht
Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf sind, erhalten ein
Sitzungsgeld entsprechend der Vorschriften zur Vergütung der Mitglieder der
Kunstkommission Düsseldorf.
(8) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt
ein Antrag als abgelehnt.
§ 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie
(1) Die Geschäftsführung der Kommission Fotostadt Düsseldorf übernimmt die
Koordinierungsstelle Fotografie.
(2) Die Koordinierungsstelle Fotografie bereitet in Absprache mit der *dem
Vorsitzenden die Sitzungen vor und fertigt die Einladungen und Niederschriften
an.
(3) Bei Projekten der Landeshauptstadt Düsseldorf, die von der Kommission
Fotostadt Düsseldorf empfohlen und vom Kulturausschuss beschlossen
wurden, übernimmt die Koordinierungsstelle Fotografie die Projektleitung.
(4) Die Koordinierungsstelle Fotografie soll für die Kommission Fotostadt
Düsseldorf eine eigenständige Webpräsenz verwalten, Druckerzeugnisse
veröffentlichen und in Abstimmung mit dem Amt für Kommunikation die
Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit betreuen.
§ 6 Schlussbestimmung
(1) Diese Satzung tritt am 07.02.2025 in Kraft.