Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00498842.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00498842.pdf
Published Time: Mon, 09 Oct 2023 09:00:14 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content:
HFA/028/2023
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Veränderungsverzeichnis der Personal - und Versorgungsaufwendungen und
-auszahlungen 2024/2025
Fachbereich :
10 - Hauptamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Olaf Wagner
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Haupt - und Finanzausschuss 30.10.2023 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Für das Jahr 2024 wird der Personaletat (Aufwendungen) um 1.575.000 Euro und
für das Jahr 2025 um 1.622.300 € Euro erhöht.
Sachdarstellung:
Es ergibt sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2024 und 2025 der in der
nachfolgenden Tabelle aufgezeigte Mehrbedarf .Seite 2
Ausgangslage 2024 in Euro 2025 in Euro
Mit Veränderungsverzeichnis 2023 für das
Finanzplanungsjahr 2024/2025 beschlossene
Personal - und Versorgungsaufwendungen
> (siehe Vorlage HFA/049/2022 und Ratsbeschluss zum
> Haushaltsjahr 2023)
846.245.000 842.760.700
lfd.
Nr.
Veränderungen:
Mehr -/Minderbedarfe
(zum Haushaltsentwurf)
1 Anpassung des Beihilfeprozentsatzes der
Pensionsrückstellungen -28.500 -23.600
2
Neuberechnung der Pensions - und
Beihilferückstellungen zum Stichtag
31.12.2022
-14.451.900 -13.974.700
3 Überplanung der Ausfinanzierung der
Sollstruktur des Stellenplans 246.800 249.300
4 Evaluierung der Berechnungsparameter der
Ausfinanzierung der Sollstruktur 6.614.500 8.451.800
5
Anpassung der pauschalen Erhöhung
von 1 auf 3 Prozent
(Vorlage HFA/024/2023)
17.930.300 36.717.400
6 Tarifanpassung TVöD 2023 ff. 45.821.300 46.644.700
7 Versorgungsbezüge - Anpassung an Bedarf 2.992.200 3.022.100
8 Beihilfen - Anpassung an Bedarf 2.038.100 2.058.500
9 Ausbildungsbedarfsplanung 2024/2025 -3.662.000 -2.679.500
10 Zulage für Praxisanleitungskräfte im TV
SuE -Dienst 350.300 371.600
11
Leistungsprämie für Ausbildungskräfte
a) Verwaltungsbeschluss
b) Ausbildungsbedarfsplanung 2024/2025
12.600
60.800
57.100
113.900
12
EURO 2024 - Überstundenbedarf 2024
der Ämter 37, 52 und 66 (Vorlage
RAT/168/2023 vom 17.05.2023)
379.165 0
13 Vorbereitung Stellenplan 2024/2025:
Entscheidungen zu Personalbedarfen 9.230.000 21.130.100
14 Erhöhung des Beitragssatzes zur
Pflegeversicherung ab 01.01.2024 746.000 753.500
Summe aller Mehr -/Minderbedarfe
(Etatänderungen in den Haushaltsentwurf
eingeflossen)
68.279.665 102.892.200 Seite 3
Mehrbedarf zum
Veränderungsverzeichnis:
15 Höherbewertungen 1.575.000 1.622.300
Neue Ansätze Personal - und
Versorgungsaufwendungen 916.099.665 947.275.200
(Erläuterungen der Punkte 1 -15 siehe Anlage)
Zur Finanzierung des Mehrbedarfs erfolgt eine Etataufstockung in Höhe von
1.575.000 Euro für das Jahr 2024 und 1.622.300 Euro für das Jahr 2025
(Erläuterungen siehe Punkt 15).
Somit ergibt sich ein neuer Ansatz Personal - und Versorgungsaufwendungen für das
Jahr 2024 von 916.099.665 Euro und für das Jahr 2025 von 947.275.200 Euro .
Zur Planung der Jahre 2026 bis 2028
Die Etatänderungen der Finanzplanjahre 2026 bis 2028 stellen sich wie folgt dar:
Finanzplanjahre 2026 in Euro 2027 in Euro 2028 in Euro
Ausgangssumme 835.069.900 835.069.900 835.069.900
Etatänderung in den Entwurf
2024/2025 eingeflossen 129.236.300 146.480.000 166.804.800
Zwischensumme 964.306.200 981.549.900 1.001.874.700
Etatänderung zum
Veränderungsverzeichnis 2024/25 1.671.000 1.721.100 1.772.700
Neue Ansätze Personal - und
Versorgungsaufwendungen 965.977.200 983.271.000 1.003.647.400
Die weitere Entwicklung ist im Jahr 2023 zu beobachten; gegebenenfalls sind die
Ansätze zu überplanen. Seite 4
Anlage
zu 1. Anpassung des Beihilfeprozentsatzes der Pensionsrückstellungen
Der neu berechnete Satz gemäß § 37 Absatz 1 KomHVO in Höhe von
22,04 Prozent wurde angewendet.
zu 2. Neuberechnung der Pensions - und Beihilferückstellungen zum Stichtag
31.12.2022
Die Pensions - und Beihilferückstellungen zum Stichtag 31.12.2022 wurden neu
berechnet.
zu 3. Überplanung der Ausfinanzierung der Sollstruktur des Stel lenplans
Durch die Fortschreibung des Stellenplans ist die Ausfinanzierung zum 01.01.2024
und 01.01.2025 zu überplanen. Es wurden Bewertungs -änderungen,
Umwandlungen von Stellen sowie die fortgeschriebenen Durchschnittssätze
berücksichtigt (siehe auch Pu nkt 15).
zu 4. Evaluierung der Berechnungsparameter der Ausfinanzierung der
Sollstruktur
Für die Berechnung der Ausfinanzierung der Sollstruktur des Stellenplans wurde
der bisherige Abschlag in Höhe von 13,36 Prozent für unbesetzte Stellen und
langzeiter krankte Tarifbeschäftigte evaluiert.
Zum 31.12.2022 lag der Prozentsatz der unbesetzten Stellen bei 9,90. Dieser
Wert soll bis zum 31.12.2024 auf 9,00 Prozent ( -0,90) gesenkt werden.
Daher wurde der Abschlag für das Jahr 2024 um 0,90 auf 12,46 Prozent gesenkt.
Zum 31.12.2025 soll dieser Wert weiter auf 8,75 Prozent ( -0,25) gesenkt werden.
Der prozentuale Abschlag liegt für das Jahr 2025 somit bei 12,21 Prozent.
zu 5. Anpassung der pauschalen Erhöhung von 1 auf 3 Prozent
Die Ansätze in der Finanzplanu ng werden bisher aufgrund des Ratsbeschlusses
01/315/2002 vom 16.12.2002 jährlich pauschal um 1 Prozent erhöht. Ab dem
Haushaltsjahr 2024 wird dieser Wert auf 3 Prozent angehoben, um unter anderem
der zu erwartenden Besoldungs - und Versorgungserhöhung Rech nung zu tragen.
Diese Beschlussfassung erfolgte in der Ratssitzung am 07.09.2023 (Vorlage
HFA/024/2023).
zu 6. Tarifanpassung TVöD 2023 ff.
Die Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst haben am 22.04.2023 zu
einer Tarifeinigung gefunden. Der Absc hluss sieht die gestaffelte Zahlung eines
Inflationsausgleichsgeldes vor. Darüber hinaus erfolgt eine lineare Erhöhung der
Tabellenentgelte. Die Entgeltregelungen haben eine Laufzeit von 24 Monaten
(01.01.2023 - 31.12.2024).
2024 in Euro 2025 in Euro
Tarifanpassung TVöD 2023 ff. 45.821.300 51.345.100
davon
abzüglich der Finanzierung durch die
übliche Erhöhung um 1 Prozent
0 4.700.300
ungedeckter Mehrbedarf gesamt 45.821.300 46.644.800
zu 7. Versorgungsbezüge - Anpassung an Bedarf
Um die Versorgungsbezüge auskömmlich zu finanzieren, wird der Bedarf
entsprechend angepasst.
zu 8. Beihilfen - Anpassung an Bedarf
Ebenso wird bei den Beihilfen und der Dienstunfallfürsorge der Bedarf angepasst. Seite 5
zu 9. Ausbildungsbedarfsplanung 2024/2025
Für das Einstellungsjahr 2024 können insgesamt 936 Plätze und für das Jahr
2025 947 Plätze in unterschiedlichen Ausbildungen, Studiengängen,
Vorbereitungs - und Freiwilligendiensten angeboten werden. Für Ausbildungs -
und Studienangebote bzw. Vorbereitungsdienste w erden insgesamt 545 Plätze in
2024 und 554 Plätze in 2025 geschaffen. Damit kann das Gesamtangebot erneut
gegenüber dem Jahr 2023 (518 Plätze) gesteigert werden. Aufgrund einer
Evaluierung der Berechnung entsteht trotzdem ein Minderbedarf.
Das Bundesamt f ür Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zahlt für die
Realisierung der Bundesfreiwilligendienste derzeit einen Zuschuss in Höhe von
300 Euro pro Person und Monat und erstattet anfallende Fahrtkosten zum
Seminar „Politische Bildung“. Für 2024 sind Me hrerträge von 6.455 Euro und für
2025 von 10.088 Euro zu erwarten.
zu 10. Zulage für Praxisanleitungskräfte im TV SuE -Dienst
Ausgelöst durch Änderungen des Tarifvertrags Sozial - und Erziehungsdienst (TV
SuE) erfolgt eine Anpassung der Leistungsprämie fü r Ausbildungskräfte in
diesem Bereich.
zu 11. Leistungsprämie für Ausbildungskräfte
a) Anpassung der Dienstvereinbarung zur Ausbildungsförderung und
Entwicklung von weiteren Konzeptvorschlägen zur
Ausbildungsplatzbedarfsdeckung
b) Unter Berücksichtigung d er gemeldeten Bedarfe für steigende
Ausbildungszahlen erhöht sich der Bedarf aus der Dienstvereinbarung zur
Leistungsprämie für Ausbildungskräfte.
zu 12. EURO 2024 - Überstundenbedarf 2024 der Ämter 37, 52 und 66
Für die EURO 2024 ist der prognostizierte Wert für Überstundenbedarfe
aufgenommen worden (Vorlage RAT/168/2023).
zu 13. Vorbereitung Stellenplan 2024/2025: Entscheidungen zu
Personalbedarfen
Zum Stellenplan 2024/2025 wurde die Neuschaffung von 375,16 Planstellen ab
2024 und von weiteren 32,50 Pl anstellen ab 2025 organisatorisch geprüft und
anerkannt. Es ergibt sich ein Mehrbedarf für den Personaletat von 9.230.000
Euro für 2024 und von 21.130.100 Euro für 2025. Der davon aus Sachmitteln
gedeckte Mehrbedarf beträgt 4.188.142 Euro für 2024 und 4.51 2.682 Euro für
2025.
zu 14. Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ab 01.01.2024
Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2024 von 1,525
auf 1,700 Prozent ( Pflegeunterstützungs - und -entlastungsgesetz vom
26.05.2023).
zu 15. Höherbewertungen
Nach Einbringung des Haushaltsentwurfs haben sich weitere
Bewertungsänderungen ergeben, die zu einem Mehrbedarf führen.