Beschlussvorlage Aktenzeichen HFA/028/2023

Veränderungsverzeichnis der Personal- und Versorgungsaufwendungen und -auszahlungen 2024/2025

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 28. September 2023veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

Für dieses Dokument liegt noch keine belastbare redaktionelle Zusammenfassung vor. Beratungsweg, Eckdaten und Originaldokumente werden deshalb unverändert aus dem Ratsinformationssystem angezeigt.

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00498842.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00498842.pdf Published Time: Mon, 09 Oct 2023 09:00:14 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: HFA/028/2023 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Veränderungsverzeichnis der Personal - und Versorgungsaufwendungen und -auszahlungen 2024/2025 Fachbereich : 10 - Hauptamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Olaf Wagner Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Haupt - und Finanzausschuss 30.10.2023 Entscheidung Beschlussdarstellung: Für das Jahr 2024 wird der Personaletat (Aufwendungen) um 1.575.000 Euro und für das Jahr 2025 um 1.622.300 € Euro erhöht. Sachdarstellung: Es ergibt sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2024 und 2025 der in der nachfolgenden Tabelle aufgezeigte Mehrbedarf .Seite 2 Ausgangslage 2024 in Euro 2025 in Euro Mit Veränderungsverzeichnis 2023 für das Finanzplanungsjahr 2024/2025 beschlossene Personal - und Versorgungsaufwendungen > (siehe Vorlage HFA/049/2022 und Ratsbeschluss zum > Haushaltsjahr 2023) 846.245.000 842.760.700 lfd. Nr. Veränderungen: Mehr -/Minderbedarfe (zum Haushaltsentwurf) 1 Anpassung des Beihilfeprozentsatzes der Pensionsrückstellungen -28.500 -23.600 2 Neuberechnung der Pensions - und Beihilferückstellungen zum Stichtag 31.12.2022 -14.451.900 -13.974.700 3 Überplanung der Ausfinanzierung der Sollstruktur des Stellenplans 246.800 249.300 4 Evaluierung der Berechnungsparameter der Ausfinanzierung der Sollstruktur 6.614.500 8.451.800 5 Anpassung der pauschalen Erhöhung von 1 auf 3 Prozent (Vorlage HFA/024/2023) 17.930.300 36.717.400 6 Tarifanpassung TVöD 2023 ff. 45.821.300 46.644.700 7 Versorgungsbezüge - Anpassung an Bedarf 2.992.200 3.022.100 8 Beihilfen - Anpassung an Bedarf 2.038.100 2.058.500 9 Ausbildungsbedarfsplanung 2024/2025 -3.662.000 -2.679.500 10 Zulage für Praxisanleitungskräfte im TV SuE -Dienst 350.300 371.600 11 Leistungsprämie für Ausbildungskräfte a) Verwaltungsbeschluss b) Ausbildungsbedarfsplanung 2024/2025 12.600 60.800 57.100 113.900 12 EURO 2024 - Überstundenbedarf 2024 der Ämter 37, 52 und 66 (Vorlage RAT/168/2023 vom 17.05.2023) 379.165 0 13 Vorbereitung Stellenplan 2024/2025: Entscheidungen zu Personalbedarfen 9.230.000 21.130.100 14 Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ab 01.01.2024 746.000 753.500 Summe aller Mehr -/Minderbedarfe (Etatänderungen in den Haushaltsentwurf eingeflossen) 68.279.665 102.892.200 Seite 3 Mehrbedarf zum Veränderungsverzeichnis: 15 Höherbewertungen 1.575.000 1.622.300 Neue Ansätze Personal - und Versorgungsaufwendungen 916.099.665 947.275.200 (Erläuterungen der Punkte 1 -15 siehe Anlage) Zur Finanzierung des Mehrbedarfs erfolgt eine Etataufstockung in Höhe von 1.575.000 Euro für das Jahr 2024 und 1.622.300 Euro für das Jahr 2025 (Erläuterungen siehe Punkt 15). Somit ergibt sich ein neuer Ansatz Personal - und Versorgungsaufwendungen für das Jahr 2024 von 916.099.665 Euro und für das Jahr 2025 von 947.275.200 Euro . Zur Planung der Jahre 2026 bis 2028 Die Etatänderungen der Finanzplanjahre 2026 bis 2028 stellen sich wie folgt dar: Finanzplanjahre 2026 in Euro 2027 in Euro 2028 in Euro Ausgangssumme 835.069.900 835.069.900 835.069.900 Etatänderung in den Entwurf 2024/2025 eingeflossen 129.236.300 146.480.000 166.804.800 Zwischensumme 964.306.200 981.549.900 1.001.874.700 Etatänderung zum Veränderungsverzeichnis 2024/25 1.671.000 1.721.100 1.772.700 Neue Ansätze Personal - und Versorgungsaufwendungen 965.977.200 983.271.000 1.003.647.400 Die weitere Entwicklung ist im Jahr 2023 zu beobachten; gegebenenfalls sind die Ansätze zu überplanen. Seite 4 Anlage zu 1. Anpassung des Beihilfeprozentsatzes der Pensionsrückstellungen Der neu berechnete Satz gemäß § 37 Absatz 1 KomHVO in Höhe von 22,04 Prozent wurde angewendet. zu 2. Neuberechnung der Pensions - und Beihilferückstellungen zum Stichtag 31.12.2022 Die Pensions - und Beihilferückstellungen zum Stichtag 31.12.2022 wurden neu berechnet. zu 3. Überplanung der Ausfinanzierung der Sollstruktur des Stel lenplans Durch die Fortschreibung des Stellenplans ist die Ausfinanzierung zum 01.01.2024 und 01.01.2025 zu überplanen. Es wurden Bewertungs -änderungen, Umwandlungen von Stellen sowie die fortgeschriebenen Durchschnittssätze berücksichtigt (siehe auch Pu nkt 15). zu 4. Evaluierung der Berechnungsparameter der Ausfinanzierung der Sollstruktur Für die Berechnung der Ausfinanzierung der Sollstruktur des Stellenplans wurde der bisherige Abschlag in Höhe von 13,36 Prozent für unbesetzte Stellen und langzeiter krankte Tarifbeschäftigte evaluiert. Zum 31.12.2022 lag der Prozentsatz der unbesetzten Stellen bei 9,90. Dieser Wert soll bis zum 31.12.2024 auf 9,00 Prozent ( -0,90) gesenkt werden. Daher wurde der Abschlag für das Jahr 2024 um 0,90 auf 12,46 Prozent gesenkt. Zum 31.12.2025 soll dieser Wert weiter auf 8,75 Prozent ( -0,25) gesenkt werden. Der prozentuale Abschlag liegt für das Jahr 2025 somit bei 12,21 Prozent. zu 5. Anpassung der pauschalen Erhöhung von 1 auf 3 Prozent Die Ansätze in der Finanzplanu ng werden bisher aufgrund des Ratsbeschlusses 01/315/2002 vom 16.12.2002 jährlich pauschal um 1 Prozent erhöht. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird dieser Wert auf 3 Prozent angehoben, um unter anderem der zu erwartenden Besoldungs - und Versorgungserhöhung Rech nung zu tragen. Diese Beschlussfassung erfolgte in der Ratssitzung am 07.09.2023 (Vorlage HFA/024/2023). zu 6. Tarifanpassung TVöD 2023 ff. Die Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst haben am 22.04.2023 zu einer Tarifeinigung gefunden. Der Absc hluss sieht die gestaffelte Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes vor. Darüber hinaus erfolgt eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte. Die Entgeltregelungen haben eine Laufzeit von 24 Monaten (01.01.2023 - 31.12.2024). 2024 in Euro 2025 in Euro Tarifanpassung TVöD 2023 ff. 45.821.300 51.345.100 davon abzüglich der Finanzierung durch die übliche Erhöhung um 1 Prozent 0 4.700.300 ungedeckter Mehrbedarf gesamt 45.821.300 46.644.800 zu 7. Versorgungsbezüge - Anpassung an Bedarf Um die Versorgungsbezüge auskömmlich zu finanzieren, wird der Bedarf entsprechend angepasst. zu 8. Beihilfen - Anpassung an Bedarf Ebenso wird bei den Beihilfen und der Dienstunfallfürsorge der Bedarf angepasst. Seite 5 zu 9. Ausbildungsbedarfsplanung 2024/2025 Für das Einstellungsjahr 2024 können insgesamt 936 Plätze und für das Jahr 2025 947 Plätze in unterschiedlichen Ausbildungen, Studiengängen, Vorbereitungs - und Freiwilligendiensten angeboten werden. Für Ausbildungs - und Studienangebote bzw. Vorbereitungsdienste w erden insgesamt 545 Plätze in 2024 und 554 Plätze in 2025 geschaffen. Damit kann das Gesamtangebot erneut gegenüber dem Jahr 2023 (518 Plätze) gesteigert werden. Aufgrund einer Evaluierung der Berechnung entsteht trotzdem ein Minderbedarf. Das Bundesamt f ür Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zahlt für die Realisierung der Bundesfreiwilligendienste derzeit einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro pro Person und Monat und erstattet anfallende Fahrtkosten zum Seminar „Politische Bildung“. Für 2024 sind Me hrerträge von 6.455 Euro und für 2025 von 10.088 Euro zu erwarten. zu 10. Zulage für Praxisanleitungskräfte im TV SuE -Dienst Ausgelöst durch Änderungen des Tarifvertrags Sozial - und Erziehungsdienst (TV SuE) erfolgt eine Anpassung der Leistungsprämie fü r Ausbildungskräfte in diesem Bereich. zu 11. Leistungsprämie für Ausbildungskräfte a) Anpassung der Dienstvereinbarung zur Ausbildungsförderung und Entwicklung von weiteren Konzeptvorschlägen zur Ausbildungsplatzbedarfsdeckung b) Unter Berücksichtigung d er gemeldeten Bedarfe für steigende Ausbildungszahlen erhöht sich der Bedarf aus der Dienstvereinbarung zur Leistungsprämie für Ausbildungskräfte. zu 12. EURO 2024 - Überstundenbedarf 2024 der Ämter 37, 52 und 66 Für die EURO 2024 ist der prognostizierte Wert für Überstundenbedarfe aufgenommen worden (Vorlage RAT/168/2023). zu 13. Vorbereitung Stellenplan 2024/2025: Entscheidungen zu Personalbedarfen Zum Stellenplan 2024/2025 wurde die Neuschaffung von 375,16 Planstellen ab 2024 und von weiteren 32,50 Pl anstellen ab 2025 organisatorisch geprüft und anerkannt. Es ergibt sich ein Mehrbedarf für den Personaletat von 9.230.000 Euro für 2024 und von 21.130.100 Euro für 2025. Der davon aus Sachmitteln gedeckte Mehrbedarf beträgt 4.188.142 Euro für 2024 und 4.51 2.682 Euro für 2025. zu 14. Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ab 01.01.2024 Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2024 von 1,525 auf 1,700 Prozent ( Pflegeunterstützungs - und -entlastungsgesetz vom 26.05.2023). zu 15. Höherbewertungen Nach Einbringung des Haushaltsentwurfs haben sich weitere Bewertungsänderungen ergeben, die zu einem Mehrbedarf führen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen HFA/028/2023