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ADIG/010/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Personal- und Versorgungsaufwendungen und -auszahlungen 2026
Fachbereich:
10 - Hauptamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Olaf Wagner
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für Digitalisierung,
Personal und Organisation
26.02.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Der Personaletat (Aufwendungen) wird für das Jahr 2026 um 21.963.416 Euro
gesenkt.
Dabei wurde berücksichtigt, dass z ur Sicherung der Handlungsfähigkeit und zur
Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzepts Einsparungen im Gesamthaushalt
erforderlich sind.
Gemäß Entscheidung der HH-VK vom 30.09.2025 wurde der Ansatz des
Personaletats für das Jahr 2026 um rund 42,4 Mio. Euro reduziert. In der
Mittelfristplanung steigt die Etatkürzung auf bis zu rund 79 Mio. Euro an.
Aufgrund des Ratsbeschlusses zur Vorlage HFA/024/2023 vom 07.09.2023 werden
die Ansätze in der Finanzplanung zunächst grundsätzlich jährlich um 3 Prozent
erhöht. Für das neue Finanzplanungsjahr 2029 ist dies noch einzuplanen.
Es ergibt sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung der in der nachfolgenden
Tabelle aufgezeigte geänderte Bedarf .
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Der Mehrbedarf beträgt 20.460.740 Euro. Hiervon sind 20.623.849 Euro durch
Ertragserhöhungen gedeckt. Unter Berücksichtigung des Konsolidierungsbeitrages in
Höhe von 42.424.156 Euro ergibt sich insgesamt eine Etatsenkung um 21.963.416
Euro . Die Beträge ergeben sich aus der Summierung aller Veränderungen (Nr. 1 bis
17).
Somit ergibt sich ein neuer Ansatz Personal- und Versorgungsaufwendungen für
2026 von 1.041.290.244 Euro .
Die Etatänderungen für die Finanzplanungsjahre stellen sich wie folgt dar:
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Anlage: Erläuterungen
zu 1. Versorgungsbezüge - Anpassung an Bedarf
Um die Versorgungsbezüge auskömmlich zu finanzieren wird der Bedarf
gemäß der Personalkostenhochrechnung März 2025 angepasst. Die Zahl der
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ist in der
Vergangenheit kontinuierlich
gestiegen. Im März 2023 waren es 1.800, im März 2024 1.855 und im März
2025 1.916. Aus demografischen Gründen ist in den nächsten Jahren mit
weiteren Steigerungen zu rechnen.
zu 2. Beihilfen - Anpassung an Bedarf
Ebenso wird bei den Beihilfen und der Dienstunfallfürsorge gemäß der
Personalkostenhochrechnung März 2025 der Bedarf angepasst.
zu 3. Ausbildungsbedarfsplanung
Aus der VK-Vorlage zur Ausbildungsbedarfsplanung 2026 ergibt sich ein
Minderbedarf. Für die Jahre 2025 ff ergibt sich ein zusätzlicher Ertrag von
109.211 Euro pro Jahr.
zu 4. Leistungsprämie für Ausbildungskräfte aus
Ausbildungsbedarfsplanung 2026
Aus der VK-Vorlage zur Ausbildungsbedarfsplanung 2026 ergibt sich ein
Minderbedarf.
zu 5. Neuberechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen zum
Stichtag 31.12.2024
Die jährliche Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen wurde zum
Stichtag 31.12.2024 neu berechnet.
zu 6. Besoldungsanpassungen 2024/25 (hier: Pensions- und
Beihilferückstellungen)
Als Auswirkung der Besoldungsanpassungen 2024/25 wurden für die Jahre
2025 bis 2028 Zuführungen zu den Pensions- und Beilhilferückstellungen
veranschlagt. Die Auswirkung der Anpassung 2024 ist bereits in die
Jahresrechnung 2024 eingeflossen. Daher ergibt sich für die Jahre 2026 bis
2028 eine Reduzierung der Ansätze.
zu 7. Überplanung der Ausfinanzierung der Sollstruktur des Stellenplans
Durch die Fortschreibung des Stellenplans ist die Ausfinanzierung zum
01.01.2026 zu überplanen. Es wurden Bewertungsänderungen,
Umwandlungen von Stellen, Stellenvermerke sowie fortgeschriebene
Personalkostendurchschnittssätze berücksichtigt.
zu 8. Evaluierung der Berechnungsparameter der Ausfinanzierung der
Sollstruktur
Zum Haushalt 2025 wurde ein Abschlag von 12,00 Prozent verwendet.
Dieser wird für den Haushalt 2026 beibehalten. Eine erneute Überprüfung
erfolgt zum Haushaltsentwurf 2027.
zu 9. Stellenplanveränderungen 2026
(neues Stellenplanverfahrens, Säule 1)
Aus der VK-Vorlage zum Stellenplan 2026 ergibt sich ein Mehrbedarf für die
Säule 1 des neuen Stellenplanverfahrens (s. a. Nr. 12). Die darin
enthaltenen Stellenneuschaffungen sind mit Ausnahme von 2,00
Stellenneuschaffungen bei Amt 69 für 2026 voll gegenfinanziert (20.514.638
Euro). Für 2027 ff sind die Neuschaffungen im Bereich des Amtes 53 (Pakt
für den Öffentlichen Gesundheitsdienst) nicht gegenfinanziert.
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Auf die übrigen Stellenneuschaffungen entfällt eine Deckung in Höhe von
17.393.104 Euro.
zu 10. TVöD-Anpassung 2025 ff (verbleibender Bedarf)
Die Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst haben am 06.04.2025
zu einer Tarifeinigung gefunden. Die Erklärungsfrist zum Widerruf der
Tarifeinigung endete mit Ablauf des 14.05.2025. Der zahlungswirksamen
Verschlechterung des Personaletats steht eine anteilige Gegenfinanzierung
aus der jährlichen Etaterhöhung um 3% zur Verfügung.
zu 11. Realisierung Aufwandsverbesserungen aus Haushalt 2024 ff
Zur Deckung von Sachmittelaufwendungen werden nicht benötigte Mittel des
Personaletats herangezogen.
zu 12. Stellenplanveränderungen 2026 (neues Stellenplanverfahren)
Die Verwaltungskonferenz hat am 10.12.2024 die Einführung eines neuen
Stellenplanverfahrens ab dem Stellenplanjahr 2026 beschlossen (s. a. Nr. 9).
Aus Konsolidierungsgründen wird allerdings zunächst auf die Umsetzung der
Säulen 2, 3 und 4 verzichtet.
zu 13. Reduzierung Fachkräftezulage aus Haushalt 2025
Auf die Umsetzung der für den Haushalt 2025 ff beschlossenen
Fachkräftezulage wird aus Konsolidierungsgründen für 2026 ff größtenteils
verzichtet.
zu 14. TVK-Anpassung 2025 ff (vorläufiger Bedarf)
Die Verhandlungen zur Anpassung des Tarifvertrags für die Musikerinnen und
Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK) wurden noch nicht
abgeschlossen. Ungeachtet dessen wurde von der Arbeitgeberseite eine
Anpassung in Anlehnung an den TVöD-Abschluss zur Auszahlung
freigegeben. Nach Abschluss der Tarifverhandlungen könnte eine weitere
Anpassung möglich sein.
zu 15. ZV-Anpassung
Der Kassenausschuss der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) hat
eine Senkung des Finanzierungssatzes der Zusatzversorgung (ZV) von
aktuell 7,75% der zusatzversorgungspflichtigen Entgeltsumme auf 7,00% ab
dem 01.01.2026 beschlossen.
zu 16. Rundungsanpassung
Anpassung auf volle 100 Euro.
zu 17. Konsolidierungsbeitrag
Der Ansatz des Personaletats für das Jahr 2026 wurde um rund 42,4 Mio.
Euro reduziert.