Vorstand des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes – Ersatzbenennung –
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf schlägt der Verbandsversammlung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes vor, Herrn Dipl.-Ing. Volker Dietl (Sachgebietsleiter in der Abt. Sonderbauwerke und Wasserbau des Stadtentwässerungsbetriebs) anstelle von Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Rolf Braun als stellvertretendes Mitglied mit Wirkung zum 1.1.2026 für den Rest der laufenden Amtszeit des Vorstandes bis November 2028 in den Vorstand des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes zu wählen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Gemäß § 18 der Satzung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes kann jedes Verbandsmitglied ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied für die Wahl in den Vorstand des Verbandes benennen. Diese Personen werden von der Verbandsversammlung für fünf Jahre zu Vorstandsmitgliedern gewählt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/414/2025