Vorstand des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes - Benennung eines stellvertretenden Mitglieds der Landeshauptstadt Düsseldorf -
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt schlägt der Verbandsversammlung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes vor, Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Rolf Braun (Leiter der Abteilung Sonderbauwerke und Wasserbau des Stadtentwässerungsbetriebes) anstelle von Herrn Dipl.-Ing. Christian Klump (ehemaliger Leiter des Bereiches Netze und Wasserbau des Stadtentwässerungsbetriebes) als stellvertretendes Vorstandsmitglied für den Rest der laufenden fünfjährigen Amtszeit bis zum 28.11.2028 in den Vorstand des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes zu wählen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Gemäß §18 der Satzung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes kann jedes Verbandsmitglied ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied für die Wahl in den Vorstand des Verbandes benennen. Diese Personen werden v on der Verbandsversammlung für fünf Jahre zu Vorstandsmitgliedern gewählt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/377/2024