Beschlussvorlage Aktenzeichen ACI/003/2025

Wahl einer / eines Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 11. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wählt in offener / geheimer Abstimmung Herrn/Frau __________________________ zu seinem / seiner Vorsitzenden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Gemäß § 27 Abs. 7 S. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) wählt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n.

Die Wahl erfolgt im Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzet teln.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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ACI/003/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Wahl einer / eines Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Fachbereich: 54 - Amt für Migration und Integration Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 03.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wählt in offener / geheimer Abstimmung Herrn/Frau __________________________ zu seinem / seiner Vorsitzenden. Sachdarstellung: Gemäß § 27 Abs. 7 S. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) wählt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n. Die Wahl erfolgt im Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzet teln. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Seite 2 Gewählt ist, wer bei der engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/003/2025