Wahl einer / eines Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wählt in offener / geheimer Abstimmung Herrn/Frau __________________________ zu seinem / seiner Vorsitzenden.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Gemäß § 27 Abs. 7 S. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) wählt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n.
Die Wahl erfolgt im Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzet teln.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/003/2025