Wahl der Stellvertreter*innen der/des Vorsitzenden
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt ____________________ (Anzahl) stellvertretende Vorsitzende zu wählen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Gemäß § 27 Abs. 7 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) wählt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aus seiner Mitte einen oder mehrere stellvertretende/n Vorsitzende/n.
Die Wahl des/der Stellvertreter erfolgt im Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Mehrere Stellvertreter werden demnach in gesonderten Wahlgängen gemäß § 50 GO NRW gewählt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/004/2025