Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 10
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
05.11.2024 · Bezirksvertretung 10
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zurückgestellt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 10 · Sitzung vom 05.11.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 16.10.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an die GGS Neustrelitzer Straße für die die Durchführung des Resilienztrainings „Bamboo- Projekt" Höhe von max. 1.000,00 EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt in Anlehnung an den in der Sitzung am 01.10.2024 gefassten Beschluss BV10/129/2024 (Bussperrflächen Grundschule Ricarda-Huch-Straße) weitergehende Maßnahmen zur Schulwegsicherung. Sie bittet das Fachamt um Ermittlung der Kosten und bietet eine Finanzierung aus den bezirklichen Bauunterhaltungsmitteln an.
Eine Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Gespräche mit dem Fachamt sowie mit der Leiterin der Willi-Fährmann-Schule haben ergeben, dass folgende Änderungen bzw. zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind: - Entfernen der Markierung gem. Verkehrszeichen 299 der StVO Die Markierung kann entfernt werden, allerdings sollte kein dauerhaftes Parken erlaubt werden, da die Schulkinder aufgrund der Sperrfläche derzeit die Straße beim Verlassen des Schulgeländes in Blickrichtung Emil-Barth- Straße einsehen können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an den Heimatverein Garather Jonges 1969 e.V. für die Tannenbaumaufstellung 2024 vor dem Kulturhaus Süd in Höhe von bis zu 865 Euro.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche aktuellen Eigentums- und Besitzrechte bestehen an dem Grundstück mit dem Büdchen an der Emil-Barth-Straße nahe der Bushaltestelle Ricarda-Huch-Straße?
2. Gibt es Überlegungen für eine weitere Nutzung des Büdchens in naher Zukunft?
3. Liegen Hinderungsgründe vor, die einem Abriss des Büdchens und einer nachfolgenden ökologischen Neugestaltung der Fläche entgegenstehen?
1. Welche aktuellen Eigentums- und Besitzrechte bestehen an dem Grundstück mit dem Büdchen an der Emil-Barth-Straße nahe der Bushaltestelle Ricarda-Huch-Straße? 2. Gibt es Überlegungen für eine weitere Nutzung des Büdchens in naher Zukunft? 3. Liegen Hinderungsgründe vor, die einem Abriss des Büdchens und einer nachfolgenden ökologischen Neugestaltung der Fläche entgegenstehen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/143/2024 Bezirksvertretung 10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.11.2024 Büdchen an der Emil-Barth-Straße Zu der Anfrage teilt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Folgendes mit: Frage 1: Welche aktuellen Eigentums- und Besitzrechte bestehen an dem Grundstück mit dem Büd- chen an der Emil-Barth-Straße nahe der Bushaltestelle Ricarda-Huch-Straße? Antwort: Sowohl das Grundstück, wie auch die Aufbauten (Büdchen) befinden sich im Eigentum der Stadt Düsseldorf. Frage 2: Gibt es Überlegungen für eine weitere Nutzung des Büdchens in naher Zukunft? Antwort: Diesbezügliche Überlegungen sind noch nicht abschließend erfolgt, da zunächst die Bausub- stanz des erst kürzlich in das städtische Eigentum übergegangene Büdchens abschließend geprüft werden muss. Frage 3: Liegen Hinderungsgründe vor, die einem Abriss des Büdchens und einer nachfolgenden öko- logischen Neugestaltung der Fläche entgegenstehen? Antwort: Hinderungsgründe für einen Abriss der Aufbauten und eine nachfolgende ökologische Neu- gestaltung der Fläche liegen grundsätzlich nicht vor.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Stellen mit welcher Qualifikation (umgerechnet in Vollzeitstellen) gibt es in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Stadtbezirk 10 und wie hat sich der Stellenplan in den letzten Jahren entwickelt?
Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Stellen mit welcher Qualifikation (umgerechnet in Vollzeitstellen) gibt es in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Stadtbezirk 10 und wie hat sich der Stellenplan in den letzten Jahren entwickelt? 2. Wie viele Stellen davon sind tatsächlich besetzt (ohne Dauerkranke, Erziehungsurlaub, Sabbatjahr etc.) 3. Wie viele dieser Stellen sind in welcher Einrichtung für aufsuchende Arbeit/Streetworking vorgesehen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/156/2024 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Klahn (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) vom 05.11.2024 Personal in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Zu der Anfrage teilt das Amt für Soziales und Jugend Folgendes mit: Frage 1: Wie viele Stellen mit welcher Qualifikation (umgerechnet in Vollzeitstellen) gibt es in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Stadtbezirk 10 und wie hat sich der Stellenplan in den letzten Jahren entwickelt? Antwort: In den städtischen Einrichtungen JFE Theodor-Litt-Straße, Gestaltbar und auf dem Aben- teuerspielplatz gibt es insgesamt rund zehn Stellen, davon sind sieben mit Sozialarbei- ter*ìnnen/-pädagog*innen besetzt. Die restlichen Stellen sind Hilfskraftstellen. Die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen der Freien Träger werden verlässlich durch die Produkt- und Aufgabenbeschreibungen in Düsseldorf finanziert. Zum Teil sind einzelne Stellen auch durch den Kinder- und Jugendförderplan finanziert. In den Einrichtungen des SKFM (Wittenberger Weg), der Katholischen Jugendagentur (St. Matthäus), der JFE SOS Kinderdorf und dem Anne-Frank-Haus der ev. Jugend gibt es rund 13 Stellen, davon sind zehn Sozialarbeiter*innen/pädagog*innen-Stellen und drei Erzie- her*innenstellen. Der genaue Stellenumfang ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Träger Einrichtung Stellenumfang Tatsächliche Be- setzung Stadt JFE Theodor-Litt 4,5 Stellen Verteilt auf 1 39 Std. Leitung 2 39 Std. Sozpäd 1 39 Std. Sozpäd aufsuchend 1 19,5 Hilfskraft Stadt ASP 2, 68 Stellen Verteilt auf 1 VZ Leitung 1 VZ Sozpäd 1 0,68 Hilfskraft Stadt Gestaltbar 1, 5 Stellen Verteilt auf 2 VZ Sozpäd., davon 1 aufsu- chend SKFM Offene Tür Witten- 3,5 Stellen verteilt auf verteilt auf: berger Weg und beide 1x 30 St. Spielanlage Angebote 1x 35 St. 2x Diplom Sozialpäda- 1x 35,25. St goge 1x 35 St. 2 x Erzieher*innen Katholische Ju- St. Matthäus 2 Sozialarbeiter*innen 1x 39 St. gendagentur und 1x 31,2 St. 1 Erzieher Stelle 1x 15,6 St. Von 300 % auf 220 % reduziert) SOS- Kinderdörfer JFE 2 Sozialarbeiter*innen 1x 38,5 St. e.V. 1x 20 St. 1x 30 St. Ev. Jugend Anne - Frank - 1,5 Sozialarbeiter*in- 1x 39 St. Haus nen, 1x 19,5 St. 1 Erzieher*in Frage 2: Wie viele Stellen davon sind tatsächlich besetzt (ohne Dauerkranke, Erziehungs- urlaub, Sabbatjahr etc.) Antwort: In den städtischen Einrichtungen sind alle Stellen besetzt. Gleiches gilt für die Freien Trä- ger. Der Träger KJA hat die Stellenanteile in 2024 geringfügig reduziert. Frage 3: Wie viele dieser Stellen sind in welcher Einrichtung für aufsuchende Ar- beit/Streetworking vorgesehen? Antwort: Im Stadtbezirk 10 sind zwei volle Stellen für die aufsuchende Arbeit vorgesehen. Eine der Stellen ist an die städtische Gestaltbar angebunden, die andere an die städtische Jugend- freizeiteinrichtung Theodor-Litt-Straße. In den Einrichtungen der freien Träger sind keine Stellenanteile für aufsuchende Arbeit vorgesehen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an die Garather Tafel für den Kauf von Gebäck und Süßigkeiten, welches zu Weihnachten an die Tafelnutzer*innen verteilt wird, in Höhe von 1.200,00 EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass und Ziel Der zum Stadtbezirk 10 zählende Stadtteil Hellerhof umfasst sowohl Wohnbau- als auch Gewerbeflächen. Die Wohnbauflächen sind städtebaulich durch kleinteilige Siedlungsstrukturen mit überwiegender Reihenhausbebauung geprägt. Aktuell leben etwa 6.000 Menschen in Hellerhof. Viele der Menschen in Hellerhof wohnen bereits seit der Entstehung dieses Ortsteils in ihrem Quartier und sind dort älter geworden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt, am 26.11.2024 eine zusätzliche Sitzung einzuberufen. Beginn der Sitzung ist um 17.00 Uhr.
Die Sitzung dient ausschließlich der Verleihung von zwei Ehrenauszeichnungen der Bezirksvertretung 10.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist zu erklären, dass weder die beiden Garather Grundschulen noch die Gesamtschule, die in einer der adressierten Sozialindexstufen 6 - 9 sind, in diesem Schuljahr in das Startchancen-Programm aufgenommen wurden?
2. Wie setzt sich die Stadt bei der Bezirksregierung dafür ein, dass diese Schulen ab dem kommenden Schuljahr aufgenommen werden?
1. Wie ist zu erklären, dass weder die beiden Garather Grundschulen noch die Gesamtschule, die in einer der adressierten Sozialindexstufen 6 - 9 sind, in diesem Schuljahr in das Startchancen-Programm aufgenommen wurden? 2. Wie setzt sich die Stadt bei der Bezirksregierung dafür ein, dass diese Schulen ab dem kommenden Schuljahr aufgenommen werden? 3. Aus welchen Gründen hat die Stadt für die Zusatzförderung aus städtischen Mitteln der Grundschule Neustrelitzer Straße (Sozialindexstufe 6) den Vorrang vor der Grundschule Adam-Stegerwald-Straße (Sozialindexstufe 8) gegeben?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/120/2024 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Klahn (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) vom 01.10.2024 Startchancen Schule Zu der Anfrage teilt das Amt für Schule und Bildung Folgendes mit: Allgemeiner Hinweis zum Startchancenprogramm: Das Programm ist offiziell zum Schuljahresbeginn 2024 gestartet befindet sich aber noch in einer Anlaufphase, in der insbesondere durch das Land NRW noch wesentliche Vorarbei- ten zu leisten sind. Grundlegende Vorgaben und Vorlagen, z.B. für die Standortbestim- mung und Zielsetzungen der Schulen befinden sich noch in der Einführung. Der „echte" Zeitvorsprung der Schulen aus der ersten Kohorte wird somit nur wenige Monate betra- gen. Zudem werden nachfolgende Schulen von den Erfahrungen und Vorarbeiten der „Pi- lotschulen" profitieren können. Die Einladung zur Programmteilnahme aller weiteren geför- derten Schulen soll im vierten Quartal 2024 erfolgen, sodass diese ab dem Schuljahr 2025/2026 ebenfalls in das Programm integriert werden können. Frage 1 Wie ist zu erklären, dass weder die beiden Garather Grundschulen noch die Gesamtschule, die in einer der adressierten Sozialindexstufen 6 - 9 sind, in diesem Schuljahr in das Startchancen-Programm aufgenommen wurden? Antwort Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt durch das Land NRW zwar grundsätzlich an- hand des Schulsozialindexes, dieser wurde aber nicht zur Ermittlung der Rangfolge, mit welchen Schulen begonnen wird, herangezogen. Die Auswahl der Schulen der ersten Ko- horte wurde zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung bzw. den Bezirksregierun- gen und der Schulaufsicht vorgenommen. Die Schulträger waren in diesem Auswahlpro- zess nicht beteiligt. Die konkreten Gründe für die Priorisierung einzelner Schulen können daher nicht benannt werden. Frage 2 Wie setzt sich die Stadt bei der Bezirksregierung dafür ein, dass diese Schulen ab dem kommenden Schuljahr aufgenommen werden? Antwort Auf Grund der Festlegung der Bezirksregierung, dass die Auswahl auf Basis des Schulso- zialindexes erfolgt und die somit noch förderfähigen Schulen in die zweite Kohorte aufge- nommen werden, ist ein besonderes Einwirken des Amtes für Schule und Bildung nicht er- forderlich. Es wird mit hoher Sicherheit davon ausgegangen, dass die genannten Schulen in Garath in der nächsten Kohorte in das Programm aufgenommen werden. Auszug aus den FAQ des Landes zu den Förderschulen: „Derzeit ist in Nordrhein-Westfa- len, wie auch in anderen Ländern, geplant, die Auswahl der Schulen auf die Förderschwer- punkte „Lernen" sowie „emotionale und soziale Entwicklung" auszurichten, weil gerade bei Schülerinnen und Schülern mit diesen Förderschwerpunkten ein enger Zusammenhang mit den Benachteiligungsdimensionen „Armut" und „Migration" besteht. Die auszuwählenden Förderschulen werden im Rahmen des zweiten Auswahlprozesses in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht ab dem Schuljahr 2025/2026 in das Programm starten." Eine Einladung der Alfred-Herrhausen-Schule zur Programmteilnahme wird daher derzeit ebenfalls als wahrscheinlich angesehen. Frage 3 Aus welchen Gründen hat die Stadt für die Zusatzförderung aus städtischen Mitteln der Grundschule Neustrelitzer Straße (Sozialindexstufe 6) den Vorrang vor der Grundschule Adam-Stegerwald-Straße (Sozialindexstufe 8) gegeben? Antwort In die Zusatzforderung konnten alle Schulen aufgenommen werden, die sich auf einen entsprechenden Aufruf des Amtes für Schule und Bildung gemeldet haben. Ein besonderer Vorrang wurde hier somit nicht eingeräumt. Die GS Neustrelitzer Straße hat bei der Ver- waltung Maßnahmenvorschlägen eingereicht und konnte dementsprechend auch berück- sichtigt werden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Frage: Wie hoch ist der prozentuale Anteil der die Fahrradboxen nutzenden Personen, die als Wohnadresse nicht Düsseldorf angeben, im Zeitraum 01.01. - 30.09.2024?
2. Frage: Wie hoch sind die bisherigen Investitionskosten (Errichtung und Umrüstung) für die 10 Fahrradboxen in Hellerhof?
3. Frage: Wie hoch ist der jährliche Bedarf aus städtischen Mitteln für den Betrieb von Fahrradboxen in Düsseldorf und insbesondere in Hellerhof?
1. Frage: Wie hoch ist der prozentuale Anteil der die Fahrradboxen nutzenden Personen, die als Wohnadresse nicht Düsseldorf angeben, im Zeitraum 01.01. - 30.09.2024? 2. Frage: Wie hoch sind die bisherigen Investitionskosten (Errichtung und Umrüstung) für die 10 Fahrradboxen in Hellerhof? 3. Frage: Wie hoch ist der jährliche Bedarf aus städtischen Mitteln für den Betrieb von Fahrradboxen in Düsseldorf und insbesondere in Hellerhof?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. In ihrer Sitzung am 28.10.2023 hat die BV 10 einstimmig darum gebeten, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Discountern nach einer Lösung für das Problem der wild abgestellten Einkaufswagen sucht. Hat das Gespräch stattgefunden?
2. Welche Vorschläge/Möglichkeiten wurden erörtert und zu welchem Ergebnis ist man gekommen?
An dem Befund, dass eine Vielzahl von Einkaufswagen mit in die Quartiere genommen und dort einfach abgestellt werden, hat sich nichts verändert. Im Gegenteil, die Situation hat sich eher noch verschlimmert. Daher ist es von Interesse zu erfahren, welche Position die ansässigen Discounter hierzu einnehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die letzte Reinigung der Brückenunterführung Frankfurter Straße ist schon einige Jahre her. Die grafischen Gestaltungselemente durch die FHS- Düsseldorf sind nur noch zu erahnen. Die Brückenunterführung als Eingangs- und Durchgangstor durch Garath vermittelt einen verdreckten und heruntergekommenen Eindruck.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Regelungen gibt es für die Entsorgung von Abfällen (grau, gelb, blau), der in Kleingartenanlagen anfällt?
2. Spricht etwas dagegen, dass die Kleingartenvereine für ihre Mitglieder in Zusammenarbeit mit der AWISTA eine Möglichkeit der gemeinsamen ordnungsgemäßen (und getrennten) Müllentsorgung schaffen?
1. Welche Regelungen gibt es für die Entsorgung von Abfällen (grau, gelb, blau), der in Kleingartenanlagen anfällt? 2. Spricht etwas dagegen, dass die Kleingartenvereine für ihre Mitglieder in Zusammenarbeit mit der AWISTA eine Möglichkeit der gemeinsamen ordnungsgemäßen (und getrennten) Müllentsorgung schaffen? 3. Ersatzweise: Kann statt des kleinen Laternenpapierkorbes der rechts der Ausfahrt vom Gelände des Kleingartenvereins „Am Alten Rhein" an der Leo-Baeck-Str. hängt, dort ein größerer Abfallbehälter aufgestellt werden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, der Bezirksvertretung im Stadtbezirk 10 mitzuteilen, wieviele Schüler*innen sich an den Grundschulen, der Förderschule, der Gesamtschule und der, an den Stadtbezirk, angrenzenden Realschule sowie Gymnasium angemeldet haben und angenommen wurden.
Um als Stadtbezirk für Familien attraktiv zu sein, gehören unter anderem auch wohnortnahe Schulplätze dazu. Damit sich das Angebot an Schulplätzen, mit den Bedarfen der Familien, die neu in den Stadtbezirk 10 zugezogen sind, deckt, bitten wir um eine entsprechende Antwort.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/160/2024 Bezirksvertretung 10 Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.11.2024 Darstellung der Schülerzahlen und Anzahl der Klassen in verschiedenen Schulformen im Stadtbezirk 10 für das Jahr 2024 Anfrage: Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, der Bezirksvertretung 10 im Stadtbezirk 10 mitzuteilen, wie viele Schüler*innen sich an den Grundschulen, der Förderschule, der Gesamtschule und der, an den Stadtbezirk, angrenzenden Realschule sowie Gymnasium angemeldet haben und angenommen wurden. Wie viele Eingangsklassen wurden an den einzelnen Schulen gebildet? (Bitte mit Anzahl der Schüler*innen benennen.) Stehen den Schülern ausreichende Klassenräume und entsprechende Lehrer*innen und für Schüler*innen mit Inklusionsbedarf, ausreichende Integrationshelfer*innen und Sonderpä- dagogen*innen zur Verfügung? Zu der Anfrage teilt das Amt für Amt für Schule und Bildung Folgendes mit: Antwort zu den Fragen: Aus der aktuellen Schulstatistik liegen folgenden Zahlen für die Schulen im Stadtbezirk 10 zum Schuljahr 2024/2025 vor: Grundschulen - GGS Adam-Stegerwald-Straße: 40 Anmeldungen; 47 Aufnahmen in 2 Eingangsklassen - MGS Emil-Barth-Straße: 83 Anmeldungen; 81 Aufnahmen in 3 Eingangsklassen - KGS Josef-Kleesattel-Straße: 30 Anmeldungen; 34 Aufnahmen in 2 Eingangsklassen - GGS Neustrelitzer Straße: 40 Anmeldungen; 49 Aufnahmen in 2 Eingangsklassen - GGS Willi-Fährmann-Schule inkl. Dependance: - 68 Anmeldungen; 72 Aufnahmen in 3 Eingangsklassen Förderschule - Alfred-Herrhausen-Förderschule: Aus der aktuellen Schulstatistik ergibt sich eine Gesamtschülerzahl von 341 Schü- ler*innen in 30 Klassen, was einem sehr akzeptablen Schnitt von rund 11 Schülern pro Klasse ergibt. Die Förderschulen verzeichnen im Laufe eines jeweiligen Schul- jahres sukzessive weitere Zugänge, so dass eine klassenscharfe Zuordnung der Eingangsklasse grundsätzlich nur schwer zu ermittelt ist. Durch zahlreiche Dependancen - aufgrund der Förderschulreform - dieser Schule sind nicht alle 341 Schüler*innen im Stadtbezirk 10 untergebracht. Gesamtschule - Gesamtschule Stettiner Straße: 122 Anmeldungen, 110 Aufnahmen in 4 Eingangsklassen An den Stadtbezirk angrenzenden Realschule sowie Gymnasium: - Theodor-Litt-Realschule: 57 Anmeldungen; 68 Aufnahmen in 3 Eingangsklassen - Gymnasium Koblenzer Straße: 137 Anmeldungen, 134 Aufnahmen in 5 Eingangsklassen Zu beachten ist, dass die Zahlen von der Schulausschussvorlage im Mai geringfügig ab- weichen, da es hier im Laufe des Anmeldeverfahrens und zum Schuljahresanfang noch zu leichten Änderungen kommt. Insgesamt ist das Schulangebot im Stadtbezirk 10 damit bedarfsdeckend und zukunftssi- cher aufgestellt. Des Weiteren gibt es keine Engpässe bei den Klassenräumen. Ausstattung mit Integrationshelfer*innen/Schulbegleiter*innen an Düsseldorfer Schulen im Stadtbezirk 10: Bei der Stadt Düsseldorf und damit auch im Stadtbezirk 10 wird großen Wert auf die inklu- sive Bildung gelegt, um allen Schüler*innen, unabhängig von ihren individuellen Bedürf- nissen, eine optimale Lernumgebung zu bieten. Ein wesentlicher Bestandteil dieser inklusi- ven Maßnahmen ist die Ausstattung mit Integrationshelfer*innen. Diese Fachkräfte/Assis- tenzkräfte unterstützen Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen, um ihre Teilhabe am Unterricht und am Schulleben zu fördern. Rechtliche Grundlagen der Beantragung und des Einsatzes: Die rechtlichen Grundlagen für die Beantragung und den Einsatz von Integrationshel- fer*innen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Insbesondere § 35a SGB VIII regelt die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Nach dieser Vor- schrift haben Eltern das Recht, Unterstützung zu beantragen, wenn die individuellen Be- dürfnisse ihres Kindes eine besondere Form der Förderung erfordern. Die Beantragung erfolgt in der Regel über die zuständige Behörde, in Düsseldorf das Amt für Soziales und Jugend. Hierbei müssen die Eltern ein Antragsformular ausfüllen und ge- gebenenfalls ärztliche oder pädagogische Gutachten vorlegen, die den Unterstützungsbe- darf ihres Kindes dokumentieren. Das Amt für Soziales und Jugend prüft den Antrag und entscheidet über die Gewährung von Integrationshelfer*innen. Einsatz der Integrationshelfer*innen/Schulbegleiter*innen: Integrationshelfer*innen werden von externen Trägern beschäftigt. In den Schulen sind Mitarbeiter*innen von unterschiedlichen Trägern tätig. Integrationshelfer*innen werden gezielt eingesetzt, um Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen im Unterricht zu unter- stützen. Dies kann sowohl in Form von individueller Begleitung während des Unterrichts als auch durch die Unterstützung bei sozialen Interaktionen, Pflege und der Integration in die Klassengemeinschaft erfolgen. Die Schulen im Stadtbezirk 10 arbeiten eng mit den eingesetzten Integrationshelfer*innen zusammen, um individuelle Förderpläne zu erstellen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Regelmäßige Gespräche zwischen Lehr- kräften, Integrationshelfer*innen und Eltern sind wichtig, um den Fortschritt zu evaluieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Fazit: Die Ausstattung mit Integrationshelfer*innen an den Düsseldorfer Schulen im Stadtbezirk 10 ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Bildung. Durch die rechtlichen Grundlagen der Beantragung und den gezielten Einsatz dieser Fachkräfte/Assistenzkräfte wird sichergestellt, dass alle Schüler*innen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen und ihre individuellen Potenziale zu entfalten. Durch das zuvor beschriebene Antragsverfahren und den Arbeitskräfteengpass sowie eine deutlich erkennbare Fluktuation in diesem Arbeitsbereich ist eine seriöse Aussage über die aktuelle Ausstattung mit Personen vor Ort nicht möglich bzw. zielführend. Um das komplexe Antragsverfahren für die Eltern zu erleichtern, wurden jetzt Verfahrens- lotsen eingesetzt, die die Beantragung unterstützen und begleiten. Ausstattung der Schulen mit sonderpädagogischen Lehrkräften im Stadtbezirk 10: Generell sind die Grund- und Förderschulen im Bezirk 10 aktuell gut mit sonderpädagogi- schen Lehrkräften ausgestattet. Die Ausstattung der einzelnen Schulen variiert, da der Einsatz der sonderpädagogischen Lehrkräfte der Anzahl der Schüler*innen mit sonderpä- dagogischem Unterstützungsbedarf fortlaufend angepasst wird und Kolleginnen und Kolle- gen durch notwendige Abordnungen teilweise an zwei Systemen tätig sind. Dadurch wird die eine bedarfsorientierte Verteilung der sonderpädagogischen Ressource möglich. Alle Schüler*innen, deren Erziehungsberechtige den Wunsch der Beschulung im Gemein- samen Lernen haben, bekommen einen Platz an einer Regelschule im Gemeinsamen Ler- nen. Die Besetzung mit sonderpädagogischen Lehrkräften im Bereich der Sekundarstufe I liegt unter der Quote der Grund- und Förderschulen. Zusätzlich werden dort, wie auch an den Grundschulen weitere Professionen eingesetzt, wie zum Beispiel Kräfte in Multiprofessio- nell Teams (MPT-Kräfte), die die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungs- bedarf und damit auch die sonderpädagogischen Lehrkräfte in ihrer Arbeit vor Ort an den Schulen unterstützen. Die Theodor-Litt-Realschule und das Gymnasium Koblenzer Straße sind nicht als Orte des Gemeinsamen Lernens eingerichtet, so dass hier keine Informationen zu Inklusionshilfen oder Sonderpädagogen regelhaft vorliegen. Sollte an diesen Schulen jedoch Bedarf bestehen, werden diese über einzelne entspre- chend geschulte Pädagogen abgedeckt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, der Bezirksvertretung im Stadtbezirk 10 mitzuteilen, wieviele Schüler*innen sich für die Ganztagsbetreuung (OGS) an den Grundschulen, angemeldet haben. Konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden und stehen den zu betreuenden Schülern ausreichend Räume (ohne Klassenräume) zur Verfügung?
Um eine Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu erreichen, steigt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen. Damit sich das Angebot an Betreuungsplätzen in der Schule mit den Bedarfen der Familien in unserem Stadtbezirk deckt, bitten wir um eine entsprechende Antwort.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/161/2024 Bezirksvertretung 10 Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.11.2024 Schüler in der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen im Stadtbezirk 10 im Jahr 2024 Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen, die sich auf das bedarfsgerechte An- gebot an OGS-Plätzen im Stadtbezirk 10 beziehen, zu beantworten. Wie viele Schüler*innen haben sich für die Ganztagsbetreuung (OGS) angemeldet? Konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden und stehen den zu betreuenden Schülern ausreichend Räume, (ohne Klassenräume) zur Verfügung? Stehen den Schülern, entsprechend der Gruppengröße in ausreichender Anzahl ent- sprechend pädagogisch ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung und in welchem Um- fang werden Ergänzungskräfte eingesetzt? Zu der Anfrage teilt das Amt für Amt für Schule und Bildung Folgendes mit: Antwort zu den Fragen: Die Anzahl der der angemeldeten Schüler*innen für die Ganztagsbetreuung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Sch- OGS-Plätze SJ 2024/25 Schule Art zum Stichtag 15.10.2024 Stadtbezirk 10 GGS Adam-Stegerwald-Str. 103 MGS Emil-Barth-Str. 235 KGS Josef-Kleesattel-Str. 100 GGS Neustrelitzer Str. 127 Ricarda-Huch-Str. mit Dep. GGS 225 Hellerhof FS C.-Fr.-Goerdeler-Str. 64 Gesamt 854 Im Stadtbezirk 10 werden im laufenden Schuljahr 2024/25 (zum Stichtag 15.10.2024) insgesamt 854 OGS-Plätze in 37 Gruppen angeboten. Davon entfallen 31 Gruppen auf die obigen Grundschulen und 6 Gruppen auf die Förderschule Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße. Zum Schuljahresbeginn wurde an der Dependance Hellerhof aufgrund des steigenden Be- darfs eine weitere OGS-Gruppe eingerichtet. Zum Stichtag (15.10.2024) sind in den Grundschulen alle OGS-Plätze vollständig belegt. Obwohl die gesamtstädtische Versorgungsquote über alle Betreuungsangebote aufgrund des fortlaufenden Ausbaus durch die Landeshauptstadt Düsseldorf jährlich steigt, stellt sich der Bedarf je nach Schule und Stadtbezirk unterschiedlich dar. Nicht überall kann die Nachfrage komplett gedeckt werden, sodass die Schulen Wartelisten bilden müssen. Warteliste OGS Sch- Schule SJ 24/25 zum Stichtag Art 15.10.2024 GGS Adam-Stegerwald-Str. 11 MGS Emil-Barth-Str. 0 KGS Josef-Kleesattel-Str. 8 GGS Neustrelitzer Str. 4 GGS Ricarda-Huch-Str. 0 GGS Dep. Hellerhof 23 FS C.-Fr.-Goerdeler-Str. 8 Gesamt 54 Der Ausbau der Betreuungsangebote wurde mit Blick auf den anstehenden Rechtsan- spruch ab dem Schuljahr 2026/27 durch die Landeshauptstadt Düsseldorf weiter vorange- trieben, obwohl weiterhin die für die Planung notwendige rechtliche und finanzielle Ausge- staltung des Landes NRW nicht vorliegt. Aufgrund des bevorstehenden Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung wurden durch den Schulträger im Rahmen einer Potentialanalyse alle Schulen mit Primarstufe begangen, mit dem Ziel zukunftsfähige standortspezifische Raumkonzepte zu erstellen. Derzeit wer- den mit diesen Schulen verbindliche Raumprogramme abgestimmt, um im nächsten Schritt schulorganisatorische Maßnahmen umzusetzen. Gemäß der zwischen Schulträger und Jugendhilfeträger geschlossenen Kooperationsver- einbarung sind zur Qualitätssicherung feste Qualitätsstandards verankert, sodass fachlich qualifiziertes Personal in den Schulen eingesetzt wird. Je Schule steht ein festes Zeitkon- tingent für Ergänzungskräfte zur Unterstützung beim pädagogischen Mittagstisch zur Ver- fügung.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung darum, das Klettergerüst auf dem Gelände der Willi-Fährmann-Grundschule in Garath schnellstmöglich in Stand setzen zu lassen oder zu ersetzen und für die Übergangszeit eine andere Beschäftigungsmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler zu organisieren.
In der Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 01.10.2024 haben die Vertreter:innen des Kinderparlaments zu Recht Klage darüber geführt, dass das Klettergerüst auf dem Gelände der Willi-Fährmann-Grundschule an der Ricarda- Huch-Straße in Garath nicht nutzbar ist. Nach ihren Angaben soll es bereits seit etwa einem Jahr gesperrt sein. Es fehle deshalb den Kindern an einer beliebten Beschäftigungsmöglichkeit in den Pausen. Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass das Klettergerüst von einem Bauzaun umstellt und nicht zugänglich ist. Ein Klettergerüst schafft den Kindern der Grundschule eine Möglichkeit zur Beschäftigung und Bewegung in den Pausen. Die Verwaltung sollte deshalb dafür Sorge tragen, dass das Klettergerüst nach so langer Zeit der Nichtnutzbarkeit nunmehr schnellstmöglich repariert oder, wenn dies nicht möglich bzw. wirtschaftlich ist, durch ein anderes Gerüst ersetzt wird. Für die Übergangszeit sollte eine andere Beschäftigungsmöglichkeit von der Verwaltung organisiert werden. Die Vertreter:innen des Kinderparlaments haben insoweit vorgeschlagen, zumindest zeitweise den Spielebus in der Schule einzusetzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den Leiter der Alfred-Herrhausen-Schule, Herrn Peter Zerfaß, in eine der nächsten Sitzungen im neuen Jahr 2025 einzuladen.
Nach dem Bericht in der RP vom 31. August 2024 sind Sonderpädagogen „rar", was für Förderschulen weitreichende Auswirkungen hat. Von daher ist es von bezirklichem Interesse zu erfahren, wie sich die Situation an der Alfred-Herrhausen-Schule darstellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Die Verwaltung wird gebeten, in den Flüchtlingsunterkünften in der Duderstädter Straße und in der Ricarda-Huch-Straße 2 die getrennte Sammlung von Müll zu ermöglichen. 2. Die Verwaltung wird ferner gebeten, durch wiederholte Information mit Flyern in den dort relevanten Sprachen und entsprechende Ansprache durch das örtliche Personal (Hausmeister, Security) für die Müllproblematik zu sensibilisieren.
Die zunehmende Vermüllung der Stadt ist auch im Stadtbezirk 10 ein immer wiederkehrendes Thema, das vielen Bürgerinnen und Bürgern zunehmend missfällt. Das Thema hat viele Facetten, die nur teilweise von Stadt und / oder AWISTA zu bearbeiten sind. Vor allem ist das Verhalten aller Bürgerinnen und Bürger selbst anzusprechen, die die Verunreinigungen verursachen. Dennoch gibt es an verschiedenen Punkten auch Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung. Man kann nicht erwarten, dass Menschen die - teilweise über Monate und Jahre - in der Unterkunft leben und dort den Müll unterschiedslos in eine Tonne werfen sollen, nach dem Umzug in eine eigene Wohnung auf einmal mit unserem System von Mülltrennung vertraut sind. Erfahrungsgemäß ist es auch schwer, einmal Gewohntes wieder aufzugeben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den Bolzplatz an der Koblenzer Straße gegenüber dem Abenteuerspielplatz kurzfristig mit Bänken als Sitzgelegenheiten, einer Überdachung und einem Abfallbehälter aufzuwerten. Bei Bedarf sollte ein Grünschnitt und die Ausbesserung der Bodenfläche erfolgen. Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung um Ermittlung und Mitteilung der Gesamtkosten und stellt eine (Teil-)Finanzierung aus den baulichen Unterhaltungsmitteln des Stadtbezirks 10 in 2025 in Aussicht.
Wie in der Vorlage BV10/102/2024 von der Verwaltung dargestellt, wird in den nächsten Jahren in einem aufwändigen Verfahren ein Masterplan Jugend- und Bolzplätze erarbeitet. Wie wir erfahren haben, hat es parallel zu dem entsprechenden Ratsbeschluss (RAT/475/2023) auf der Basis des JHA-Beschlusses (JHA/046/2022) eine Einigung zwischen Gartenamt und Jugendamt gegeben, dass es schon erste, schnell umsetzbare Qualifizierungen von Jugendplätzen (Überdachung, Bank, o.ä.) geben soll, anhand derer übertragbare Erfahrungen gesammelt werden können. Das Gartenamt hat Kapazitäten zur Umsetzung solcher Plätze zugesichert, sofern die zuständige Bezirksvertretung die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich auf der Dresdener Straße in Hellerhof Ost zwischen der Einmündung Osteroder Straße und der Kreuzung Frankfurter Straße Kurzzeitparkmöglichkeiten einrichten lassen.
Auf dem im Prüfantrag genannten Straßenabschnitt kommt es häufig vor, dass Fahrzeuge auf dem dortigen Fahrradweg/Fußgängerweg abgestellt werden. Zum Teil handelt es sich schlicht um rechtswidriges Parken. Zu einem anderen Teil besteht jedoch offensichtlich ein Bedürfnis der dortigen Anwohner*innen, kurzfristig dort ein Fahrzeug abzustellen, beispielsweise zum Entladen größerer Gegenstände oder im Fall mobilitätseingeschränkter Beifahrer*innen. Auf dem genannten Straßenabschnitt besteht absolutes Halteverbot.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Die Verwaltung wird gebeten, in der Straße An der Kämpe zwischen Josef- Maria-Olbrich-Straße und dem parallel verlaufenden Teil der Straße An der Kämpe von der Josef-Maria- Olbrich-Straße aus kommend, das bis zur Straßenumbenennung dort hängende Halteverbotsschild wieder aufzuhängen. 2. Ersatzweise wird gebeten, die erlaubten Parkplätze durch entsprechende weiße Linien auf der Straße zu kennzeichnen und eine ausreichende Anzahl von Ausweichbuchten vorzusehen.
Die Zufahrt zur gesamten Straße An der Kämpe von der Koblenzer Straße erfolgt am besten über die Josef-Maria-Olbrich-Straße Das Teilstück ist entsprechend gut befahren. Die Straße ist relativ schmal. Die Straße wird außerdem von Radfahrenden benutzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 wird über die fünfte Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes zur ökologischen und klimatischen Verbesserung der Stadt Düsseldorf informiert. Die Maßnahme umfasst die Pflanzung von 3 neuen Bäumen auf der Koblenzer Straße im Handlungsfeld 1 sowie die Pflanzung von insgesamt 16 Bäumen im Handlungsfeld 4 in der Pflanzperiode 2024/2025.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 01.10.2024 folgenden Beschluss: Die Mitglieder der BV 10 mögen beschließen, dass ein Hinweisschild an dieser Stelle genehmigt und das entfernte Hinweisschild oder ein geeignetes, zulässiges Schild wieder angebracht wird. Von der Stadtverwaltung wird eine zeitnahe Entscheidung erwartet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 01.10.2024 folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die mittig aufgestellten Laternen im Zentrum des Kämpenviertels eine Gefahrenquelle darstellen und falls ja, welche geeigneten Maßnahmen zur Abhilfe umgesetzt werden können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob das Gartenamt den Waldzugang in die Urdenbacher Kämpe auf Höhe der Emil-Barth-Straße zwischen 109 und 111 und den dahinterliegenden Grundstücken 103 - 109 in ihren Pflegeplan aufnimmt. Hierzu teilt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Folgendes mit: Der Waldzugang zwischen den Häusern Emil-Barth-Straße 109 und 111 ist Bestandteil des Pflegeplans. Eine aktuelle Inaugenscheinnahme ergab hier keine Beanstandungen oder Pflegerückstände.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 01.10.2024 folgenden Beschluss: Die Mitglieder der BV 10 mögen beschließen, dass der defekte Straßenbelag instandgesetzt wird. Von der Stadtverwaltung wird eine zeitnahe Entscheidung erwartet. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Grundsätzlich werden die öffentlichen Verkehrsflächen regelmäßig von besonders geschultem Personal des Amtes für Verkehrsmanagement kontrolliert, um Schäden zu erkennen und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands einleiten zu können. Dabei festgestellte Schäden werden dokumentiert, priorisiert und entsprechend abgearbeitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Faltschiebetüranlage zwischen Arenasaal und überdachtem Innenhof so instandgesetzt wird, dass diese für ihre ursprüngliche Nutzung eingesetzt werden kann. Hierzu teilt das Amt für Soziales- und Jugend Folgendes mit: Die Einschränkungen der Nutzung der Faltschiebetür des Arenasaals im Kulturhaus Süd sind der Verwaltung bekannt. Es wird mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet, es handelt sich nicht um einen Gewährleistungsfall.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das „Sonnenrad" vor dem Kulturhaus Süd einer gründlichen Überholung unterzogen wird. Hierzu teilt das Dezernat für Kultur und Integration Folgendes mit: Die Kinetische Stahlplastik „Sonnenrad" des Düsseldorfer Künstlers Friedrich Becker wurde 1976 eingeweiht. Nach der ersten grundlegenden Sanierung des Sonnenrades im Jahr 1999 und danach einzeln beauftragter Wartungen hat die Stadtverwaltung 2003 einen Wartungsvertrag mit dem an der Entwicklung der Konstruktion beteiligten Ingenieur abgeschlossen. Seitdem wird das Sonnenrad dreimal jährlich durch ihn überprüft.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag abzulehnen. Ergebnis: Der Ausschuss für Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz ist dem Vorschlag der BV 10 entsprechend der Empfehlung der Fachverwaltung nicht gefolgt.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.