Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/093/2026

Ermöglichung des Linksabbiegens von der Schwerinstraße Richtung Nord in die Klever Straße Richtung West; beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 27.02.2026; BV1/054/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schwerinstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 23. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Verwaltung wurde gebeten, zu prüfen, ob das aktuell unzulässige Linksabbiegen von der Schwerinstraße in Fahrtrichtung Nord in die Klever Straße Richtung West erlaubt werden kann.

Stellungnahme der Verwaltung: Das Linksabbiegen von der Schwerinstraße in die Klever Straße kann erlaubt werden. Dafür sind jedoch zunächst Änderungen der Fahrbahnmarkierung sowie Anpassungen an der Signalsteuerung der Lichtsignalanlage erforderlich.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV1/093/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 9.7

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

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BV1/093/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Ermöglichung des Linksabbiegens von der Schwerinstraße Richtung Nord in die Klever Straße Richtung West; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 27.02.2026; BV1/054/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 27.03.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, zu prüfen, ob das aktuell unzulässige Linksabbiegen von der Schwerinstraße in Fahrtrichtung Nord in die Klever Straße Richtung West erlaubt werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Das Linksabbiegen von der Schwerinstraße in die Klever Straße kann erlaubt werden. Dafür sind jedoch zunächst Änderungen der Fahrbahnmarkierung sowie Anpassungen an der Signalsteuerung der Lichtsignalanlage erforderlich. Die Verwaltung wird im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen diese Änderungen zunächst planen, die Kosten ermitteln und anschließend umsetzen.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/093/2026