Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/054/2026

Tempo 30 auf Teilstück der Gerresheimer Landstraße geplant

Amtlicher Titel: Tempo 30 auf einem Teilstück der Gerresheimer Landstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 26. März 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 8 plant eine Tempo-30-Zone auf einem Teilstück der Gerresheimer Landstraße. Die Sitzung zur Kenntnisnahme findet am 23. April 2026 um 18:00 Uhr statt.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 8 hat am 26. März 2026 eine Informationsvorlage zur Einführung einer Tempo-30-Zone auf einem Teilstück der Gerresheimer Landstraße erstellt. Die Sitzung zur Kenntnisnahme dieser Vorlage findet am 23. April 2026 um 18:00 Uhr statt.

Hintergrund

Die Einführung von Tempo 30 soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Lärmbelastung reduzieren. Ähnliche Maßnahmen wurden in anderen Stadtteilen bereits erfolgreich umgesetzt.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Maßnahme könnte die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen. Eine genaue Auswirkung auf den Verkehrsfluss wird nach der Umsetzung beobachtet.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 8 wird die Vorlage am 23. April 2026 in der Sitzung besprechen.

Die wichtigsten Punkte

  • Tempo-30-Zone auf Gerresheimer Landstraße geplant
  • Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 23. April 2026 um 18:00 Uhr
  • Ziel: Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduzierung der Lärmbelastung

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581994.pdf Published Time: 2026-03-26T11:03:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV8/054/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Tempo 30 auf einem Teilstück der Gerresheimer Landstraße Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 23.04.2026 Kenntnisnahme Die Verwaltung teilt zu dem Sachstand „Tempo 30 auf einem Teilstück der Gerresheimer Landstraße“ mit, dass die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV) es ermöglichen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Straßenabschnitt Gerresheimer Landstraße zwischen der Dellestraße und dem Kreisverkehr Breidenplatz zeitlich begrenzt auf 30 km/h zu reduzieren. Grundlage dafür ist die nahegelegene Kita an der Gerresheimer Landstraße 110. Die Regelung orientiert sich an der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung östlich der Dellestraße im Bereich der Schule (Montag bis Freitag, 7–16 Uhr). Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde bereits erlassen. Die Umsetzung erfolgt, sobald es die personellen Kapazitäten zulassen.

KI-gestützt aufbereitet am 14. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/054/2026