Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/009/2025

Tempo 30 auf der Worringer Straße von 22:00-6:00 Uhr; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 11.10.2024; BV1/206/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Worringer Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Verwaltung wurde gebeten, auf der Worringer Straße zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Tempo 30 einzuführen und die Geschwindigkeitseinhaltung engmaschig zu kontrollieren.

Stellungnahme der Verwaltung: Als Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindu ngsfunktion gilt auf der Worringer Straße grundsätzlich die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50km/h. Die Verkehrsstärke beträgt abschnittsweise ca. 14.000 bis 19.000 Kfz/16h.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV1/009/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Tempo 30 auf der Worringer Straße von 22:00-6:00 Uhr; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 11.10.2024; BV1/206/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 24.01.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, auf der Worringer Straße zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Tempo 30 einzuführen und die Geschwindigkeitseinhaltung engmaschig zu kontrollieren. Stellungnahme der Verwaltung: Als Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindu ngsfunktion gilt auf der Worringer Straße grundsätzlich die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50km/h. Die Verkehrsstärke beträgt abschnittsweise ca. 14.000 bis 19.000 Kfz/16h. Betrachtet werden in diesem Zusammenhang die zwei Straßenabschnitte der Worringer Straße zwischen dem Worringer Platz und der Gerresheimer Straße sowie zwischen der Gerresheimer Straße und Am Wehrhahn - also insgesamt ca. 280 Meter. Eine straßenverkehrsrechtliche Grundlage, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h zu senke n, ist nach §45 (1b) 5 in den Straßenabschnitten gegeben, da die Lärmgrenzwerte dort überschritten werden. Der Abschnitt der Worringer Straße zwischen Konrad-Adenauer-Platz und Worringer Platz bleibt unberücksichtigt, da dort die Lärmgrenzwerte nicht überschritten sind. Durch eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 wäre mit einer Minderung von etwa 3 db(A) zu rechnen. Auf der Worringer Straße verkehren die Buslinien 738 und 834. Die Rheinbahn teilt in Ihrer Stellungnahme mit, dass eine nächtliche Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h für diese Buslinien eine Reisezeitverlängerung von 6 Sekunden je Fahrt und Fahrtrichtung zur Folge hätte. Die Verwaltung wird - nach abschließender Einzelfallprüfung - eine entsprechende Beschlussvorlage (unter Anhörung der Bezirksvertretung 1) in den zuständigen Ordnungs - und Verkehrsausschuss einbringen. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/009/2025