Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/206/2025

Einbahnstraßenregelung Kärntner Weg/ Benninghauser Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 27.09.2024; BV9/151/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kärntner Weg / Benninghauser Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 24. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Einbahnstraßenregelung auf der Benninghauser Straße von Höhrather Straße bis Kärntner Weg und auf dem Kärntner Weg im Wohngebiet Wersten aufgehoben werden kann.

Stellungnahme der Verwaltung: Eine Öffnung der Einbahnstraße in dem Abschnitt „Werstener Friedhofstraße" und „Benninghauser Straße" würde eine Verbesserung der Erreichbarkeit vor allem für die Nebenstraßen des „Kärntner Weg" bedeuten und somit eine Entlastung der „Höhrather Straße".

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV9/206/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Einbahnstraßenregelung Kärntner Weg/ Benninghauser Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 27.09.2024; BV9/151/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 14.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Einbahnstraßenregelung auf der Benninghauser Straße von Höhrather Straße bis Kärntner Weg und auf dem Kärntner Weg im Wohngebiet Wersten aufgehoben werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Öffnung der Einbahnstraße in dem Abschnitt „Werstener Friedhofstraße" und „Benninghauser Straße" würde eine Verbesserung der Erreichbarkeit vor allem für die Nebenstraßen des „Kärntner Weg" bedeuten und somit eine Entlastung der „Höhrather Straße". Eine vollständige Öffnung würde jedoch eine ganze Reihe an Schleichwegen ermöglichen, gerade für die Relation Süd-Nordwest, was in den Hauptverkehrszeiten eine Verschlechterung der Situation für die Anwohner bedeuten wird. Somit kann aus Sicht der Verwaltung nur für den genannten Abschnitt „Kärntner Weg 31-59" eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung empfohlen werden. Mit Zustimmung der BV9 würde die oben genannte Einbahnstraßenführung aufgehoben.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/206/2025