Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/130/2025

Tempo 30 von 22-6 Uhr auf der Worringer Straße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Worringer Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt auf Basis des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Worringer Straße zwischen Worringer Platz und Am Wehrhahn (Länge ca. 500 m) aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22 - 6 Uhr.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Als Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindungsfunktion gilt auf der Worringer Straße grundsätzlich die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Verkehrsstärke beträgt abschnittsweise ca. 14.000 bis 19.000 Kfz/16h. Auf der Worringer Straße ist ein Radfahrstreifen eingerichtet und teilweise lärmoptimierter Asphalt verlegt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · OVA/130/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.6

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 10

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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OVA/130/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Tempo 30 von 22-6 Uhr auf der Worringer Straße Fachbereich : 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 27.03.2026 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 15.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt auf Basis des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Worringer Straße zwischen Worringer Platz und Am Wehrhahn (Länge ca. 500 m) aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22 - 6 Uhr. Sachdarstellung: Als Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindungsfunktion gilt auf der Worringer Straße grundsätzlich die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Verkehrsstärke beträgt abschnittsweise ca. 14.000 bis 19.000 Kfz/16h. Auf der Worringer Straße ist ein Radfahrstreifen eingerichtet und teilweise lärmoptimierter Asphalt verlegt. Betrachtet werden in diesem Zusammenhang die zwei Straßenabschnitte der Worringer Straße zwischen dem Worringer Platz und der Gerresheimer Straße sowie zwischen der Gerresheimer Straße und Am Wehrhahn - also insgesamt ca. 500 Meter. Eine straßenverkehrsrechtliche Grundlage, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu senken, ist nach § 45 (1b) 5 StVO in den Straßenabschnitten gegeben, da die Lärmgrenzwerte dort überschritten werden. Der Abschnitt der Worringer Straße zwischen Konrad-Adenauer-Platz und Worringer Platz bleibt unberücksichtigt, da dort die Lärmgrenzwerte nicht überschritten sind. Seite 2 Die Bezirksvertretung 1 hat einen Antrag zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Worringer Straße auf 30 km/h in den Nachtstunden von 22 - 6 Uhr in ihrer Sitzung am 11.10.2024 mehrheitlich beschlossen. Für den durch den Rat am 10.04.2025 beschlossenen Lärmaktionsplan IV wurden aktuell für die Worringer Straße in dem zur Rede stehenden Abschnitt erhöhte durchschnittliche Lärmwerte von bis zu 74 dB(A) festgehalten. Es liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, gem. § 45 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 3 StVO eine verkehrliche Anordnung zu erlassen, um so die Wohnbevölkerung vor übermäßigen Lärm- und Abgasemissionen und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Allerdings darf gem. § 45 Abs. 9 S. 1, Abs. 9 S. 3 StVO ein Verkehrszeichen auch nur dann angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist, da eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt. Die Schwelle, ab der eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, liegt bei Verkehrslärm tagsüber bei 70 dB(A) und nachts bei 60 dB(A) und wird in dem betreffenden Bereich insbesondere in den Nachtstunden deutlich überschritten. Von den Lärmbelastungen sind innerhalb des betreffenden Abschnittes der Worringer Straße im Bestand etwa 1.100 Einwohner betroffen. Durch eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 kann eine Minderung von etwa 3 db(A) erreicht werden, so dass die Maßnahme erforderlich und geeignet ist, um die Wohnbevölkerung zu schützen. Auf der Worringer Straße verkehren südlich der Gerresheimer Straße die Buslinien 738, 834 und NE2 sowie auf dem gesamten in Rede stehenden Abschnitt die Buslinie 812. Die Rheinbahn weist darauf hin, dass dies für Buslinien eine Reisezeitverlängerung von 6 Sekunden je Fahrt und Fahrtrichtung zur Folge hätte, stimmt der Geschwindigkeitsreduzierung jedoch zu. Die Verwaltung hält die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h von 22 - 6 Uhr für erforderlich und geeignet, die gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch Lärmemissionen an der Worringer Straße zu mindern. Die Maßnahme stellt sich auch als angemessen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung dar, da auf der einen Seite die Interessen der Verkehrsteilnehmenden (zeitliche und evtl. finanzielle Einbußen) hier nur geringfügig betroffen sind sowie die Funktion der Straße nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Auf der anderen Seite wird der Schutz der Wohnbevölkerung vor gesundheitsschädlichen Lärmemissionen deutlich verbessert. Dieser Schutz von Leben und Gesundheit ist hier höher zu bewerten. Die Polizei wird gebeten, entsprechend der technischen und personellen Möglichkeiten die Geschwindigkeit zu überwachen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/130/2025