Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 4
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
22.01.2025 · Bezirksvertretung 4
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 4 · Sitzung vom 22.01.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.09.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, das vom Jugendrat benannte Mitglied, Frau Rochelle Kirschbaum, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 4 gemäß Nummer 5 der Geschäftsordnung des Jugendrates in Verbindung mit § 58 Abs atz 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Düsseldorfer Jugendrates ist der Jugendrat berechtigt, für verschiedene Gremien der Stadt, darunter die Bezirksvertretungen, ein Mitglied zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen zu benennen. Dieses Mitglied des Jugendrates wird durch entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung zu den öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglicht ihm, sich in den Sitzungen zu jugendrelevanten Themen zu äußern; es besteht jedoch kein Antrags- und Anfragerecht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der Sachstand zum Aufstellen der Gedenkstele für das jüdische Haus Teutonenstraße 9?
2. Ist das begleitende pädagogische Konzept bereits erarbeitet und wird dies mit den Schüler*innen des Comenius- und des Albert-Einstein- Gymnasiums umgesetzt?
Eine Arbeitsgruppe des jüdischen Albert-Einstein-Gymnasiums hat sich in Zusammenarbeit mit dem Erinnerungsort am Alten Schlachthof mit der Geschichte des jüdischen Hauses Teutonenstraße 9 befasst und dazu geforscht. Zur Unterstützung und Würdigung des Engagements der Schüler*innen hat die Bezirksvertretung 4 in der Sitzung vom 22.03.2023 beschlossen, dass die Verwaltung folgendes umsetzt: 1. Die Einbindung der Schüler*innen in den Gestaltungsprozess einer Gedenkstele. 2. Das Aufstellen dieser Stele zum sogenannten Judenhaus. 3. Die Entwicklung eines begleitenden pädagogischen Konzepts mit den Schüler*innen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/008/2025 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 4 am 22.01.2025 hier: Sachstand zur Umsetzung der Gedenkstele Teutonenstraße 9 mit begleitenden pädagogischen Konzept Frage 1: Wie ist der Sachstand zum Aufstellen der Gedenkstele für das jüdische Haus Teutonenstraße 9? Antwort: Studierende des Fachbereichs Design der Hochschule Düsseldorf (HSD) haben erste, stadtbezirksübergreifende Entwürfe zur Sichtbarmachung der ehemaligen Zwangs- unterkünfte erarbeitet. Zuletzt gab es intensive Abstimmungen mit einem Unternehmen, welches die Stelen bauen und aufstellen könnte, hinsichtlich eines Angebots zur voraussichtlichen Kostenkalkulation und einer möglichen Zeitschiene. Kürzlich wurde jedoch bekannt, dass der entsprechende Betrieb umstrukturiert wird und eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Die HSD wurde gebeten, nach einem neuen Partner zur Erstellung und Aufstellung der Stelen zu suchen. Ein voraussichtlicher Zeitpunkt, wann mit einem Angebot und der weiteren Umsetzung zu rechnen ist, kann durch die HSD zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Die Verwaltung prüft dazu das weitere Vorgehen. Eine Umsetzung der Gedenkstelen in den betroffenen Stadtbezirken ist weiterhin fest in Planung. Frage 2: Ist das begleitende pädagogische Konzept bereits erarbeitet und wird dies mit den Schüler*innen des Comenius- und des Albert-Einstein-Gymnasiums umgesetzt? Antwort: Die HSD hat bestätigt, dass es einen Austausch mit Schülerinnen und Schülern des Albert-Einstein-Gymnasiums gegeben hat. In Rahmen eines gemeinsamen Termins konnten die Schülerinnen und Schüler Wünsche und Bedarfe bezüglich der Installation eines Denk-/Mahnmals einbringen. Die Studierenden des Fachbereichs Design haben diese Ideen in die Entwürfe einfließen lassen. Weiterhin wurde seitens der HSD mitgeteilt, dass ein pädagogisches Konzept derzeit nicht vorliege, jedoch diverse didaktische und pädagogische Überlegungen in den Entwürfen inkludiert seien.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. In welchen Zeitabständen wird die Reparatur- bzw. Sanierungs- bedürftigkeit der genannten Markierungen überprüft?
2. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Sanierung oder Ausbesserungen erforderlich sind?
3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Straßenmarkierungen, u. a. Hinweise auf Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Sperrflächen für Bushaltestellen erforderlich sind?
Die Fahrbahn- und Straßenmarkierungen im Stadtbezirk 4 sind teilweise in einem erneuerungswürdigen Zustand. Das betrifft u. a. die Markierungen auf Fußgängerüberwegen, Grenzmarkierungen auf Fuß- und Fahrradwegen, Sperr- flächen, Hinweise auf Geschwindigkeitsbegrenzungen und Grenzmarkierungen. An einigen Stellen fehlen Markierungen vollständig, z.B. an Bushaltestellen, um die Fläche frei von verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrtzeugen zu halten. Eine Erneuerung bzw. Sanierung ist für eine bessere Übersicht und für mehr Sicherheit dringend erforderlich.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/012/2025 Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 22.01.2025 hier: Sanierungsfall Fahrbahn- und Straßenmarkierungen: Übersicht für mehr Sicherheit Frage 1: In welchen Zeitabständen wird die Reparatur- bzw. Sanierungsbedürftigkeit der genannten Markierungen überprüft? Antwort: Das Überprüfen von Markierungen erfolgt in der Regel 1x pro Monat im Rahmen der Straßenkontrollgänge. Zusätzlich erfolgt eine Prüfung im Rahmen der Bauüber- wachung von Markierungsarbeiten. Frage 2: Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Sanierung oder Ausbesserungen erforderlich sind? Antwort: Kriterien sind Mindestwerte für Erkennbarkeit, Tag-/ Nachtsichtbarkeit bzw. Griffigkeit und Anteil der verbliebenen Markierungsfläche. Frage 3: Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Straßenmarkierungen, u. a. Hinweise auf Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Sperrflächen für Bushaltestellen erforderlich sind? Antwort: Grundsätzlich sind Markierungen- wie auch Beschilderungen- nach Straßenverkehrs- ordnung nur dort aufzubringen, wo Sie unbedingt erforderlich sind. Dies gilt u.a. für Bushaltestellen, wenn diese über den Geltungsbereich des Verkehrszeichens „Halte- stelle" (Vz224) hinaus verlängert werden müssen oder verkürzt werden können, um das Bedienen der Haltestelle zu gewährleisten. Dies gilt auch für Piktogramme zur Unterstützung der gültigen Geschwindigkeitsregelung, wenn diese trotz Kontrollen der Ordnungsbehörden dauerhaft nicht eingehalten werden. Dieser Fall trifft in Einzelfällen in zu großen Tempo-30-Zonen auf.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Müssen künftige Bewohnerinnen und Bewohner zum Bezug einer möglichen Pflege-WG im künftigen Bebauungsgebiet einen Wohn- berechtigungsschein vorweisen?
2. Wie viele ambulante Pflegeplätze könnten dort entstehen?
„Mindestens 50 % der Wohngebäude sind als öffentlich geförderter und maximal 50 % als freifinanzierter Wohnungsbau zu errichten. Im Plangebiet sollen zwei ambulante Pflegewohngruppen entstehen, die auf die Quote des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angerechnet werden können". In dieser Form wurde die Vorlage zwischenzeitlich beschlossen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/014/2025 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 22.01.2025 hier: Pflegewohngruppen im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/028 - Hansaallee/Schwalmstraße Frage 1: Müssen künftige Bewohnerinnen und Bewohner zum Bezug einer möglichen Pflege- WG im künftigen Bebauungsgebiet einen Wohnberechtigungsschein vorweisen? Antwort: Die zwei ambulanten Pflegewohngruppen werden mit öffentlichen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Künftige Bewohner*innen müssen somit ihre Berechtigung zum Bezug einer Wohneinheit in den Pflegewohngruppen durch Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins nachweisen. Frage 2: Wie viele ambulante Pflegeplätze könnten dort entstehen? Antwort: Derzeitiger Planungsstand ist die Einrichtung von zwei ambulanten Wohngruppen mit je 12 Plätzen. Insgesamt können also 24 Plätze entstehen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 empfiehlt dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss, den Luegplatz in Verlängerung der Tempo-30-Zone auf der Luegallee ebenso als Tempo- 30-Zone auszuweisen.
Die Tempo-30-Zone auf der Luegallee hat sich bewährt und zu einer Verbesserung der Lebensqualität mit weniger Lärm geführt. Auch ist festzustellen, dass die gegenseitige Rücksichtnahme für alle Verkehrsteilnehmer gestiegen ist. Es wäre daher richtig, die Tempo-30-Zone auch um den Luegplatz zu erweitern.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Konnte zwischenzeitlich ein Mietvertrag zwischen der Clara-Schumann- Musikschule und dem Friedrich-Conzen-Haus abgeschlossen werden?
2. Wenn nein, wann ist mit einem Vertragsabschluss zu rechnen?
Zwischenzeitlich hat sich das Friedrich-Conzen-Haus als Bürgerhaus, Gemeinde- zentrum und Begegnungsstätte am Handweiser in Heerdt etabliert und wird rege genutzt. Die Clara-Schumann-Musikschule hat dort nach dem Verkauf des Creativ-Hauses in Oberkassel eine neue Bleibe gefunden und nutzt die Räumlichkeiten ebenfalls rege. Aufgrund der intensiven Nutzung fallen Unterhalts- und Personalkosten für Facilitytätigkeiten für das Gemeindezentrum an, die aktuell noch nicht durch laufende Nutzungsgebühren für die Räume gedeckt sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Sanierung des Kunststoffbelags der Wettkampfanlage auf der Sportanlage Schorlemerstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 300.000 EUR vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Bezirkssportanlage wurde 2006 grundlegend erneuert. Hierbei wurde die vorhandene Tennenrundlaufbahn durch eine Kunststofflaufbahn ersetzt. Die Laufbahn wird intensiv durch die unmittelbar in der Nachbarschaft gelegenen Schulen (Cecilien-Gymnasium, Carl-Benz-Realschule) genutzt. Der Kunststoffbelag ist inzwischen verschlissen. In Teilbereichen, insbesondere im Sprintbereich, kommt bereits die schwarze Basisschicht zum Vorschein. An einigen Stellen kommt es zu punktuellen Ablösungen der Beschichtung. Nach Abschleifen von losen Stellen und Reparatur von beschädigten Bereichen, sollen die kompletten Kunststoffflächen mit einer neuen Kunststoffbeschichtung (Retopping) versehen und neu liniert werden. Die Arbeiten sind in den Sommerferien 2025 vorgesehen. Die Baukosten betragen laut aktueller Kostenschätzung 300.000 EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In ihrer Sitzung am 25. November 2015 hat die Bezirksvertretung 4 die Verwaltung gebeten, ihr analog zur Praxis im Rat einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben. Die der Vorlage anliegenden tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist und solchen, der Bearbeitung abgeschlossen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung, zu prüfen, wie der Durchgangsverkehr von der Schanzenstraße zum Greifweg durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. Poller, verhindert werden kann.
In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 18.05.2022 wurde beschlossen, dass die Verwaltung prüft, ob mit herausnehmbaren Pollern die Durchfahrt durch den westlichen Teil des Greifwegs verhindert werden kann. Die Verwaltung war nach Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass dies an der beschriebenen Stelle nicht möglich ist, da dort keine Wendemöglichkeit besteht. Andere Vorschläge zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs wurden durch die Fachverwaltung nicht vorgelegt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich ist, die Geldbußen zur illegalen Müllentsorgung auf einen ernstzunehmenden Betrag zu erhöhen und bei den noch bestehenden Container-Standorten entsprechende Hinweisschilder aufzustellen. Darauf sollten groß und deutlich die Informationen stehen, dass 1. das Entsorgen neben den Containern illegal ist und mit entsprechender Geldbuße geahndet wird und 2. wo sich Möglichkeiten der legalen Entsorgung befinden.
Durch die Reduktion der öffentlichen Sammelcontainer sind die Container trotz der häufigen Leerungen immer wieder überfüllt und es wird darauf und daneben Verpackungsmaterial, aber auch anderer Müll entsorgt. Dass dies illegal ist, ist offenbar nicht bekannt oder es wird ignoriert. So entstehen wilde Müllkippen und unhaltbare Zustände auf den Straßen. Die Informationen auf den Containern sind unzureichend und unvollständig. Die Höhe des Bußgeldes wird nicht genannt. Ein Bußgeld in ernstzunehmender Höhe und eine deutliche Information dazu könnten die angespannte Situation verbessern. Das Beispiel aus Zürich ist hierfür ein gutes Vorbild.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 22.03.2023 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Die Verfahren zur widerrechtlichen Fällung der Rotbuche auf dem Grundstück „Leostraße 98" hat sowohl die Verhängung eines Bußgeldes, als auch die Auferlegung einer Ersatzpflanzung zum Inhalt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Baumfällungen im Stadtbezirk 4 Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 09.10.2024 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Eine Freigabe der Einbahnstraße Drakestraße im Bereich der Hausnummern 22 bis 32 für den Radverkehr in Gegenrichtung ist durch Beschilderung möglich. Der Verkehrsauftrag wurde bereits erteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 10.10.2018 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Nach Beendigung der Hochbauarbeiten findet das Parken wieder geordnet statt. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Verwaltung nicht mehr notwendig, dass weitere Maßnahmen vor Ort getroffen und umgesetzt werden müssen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 28.09.2022 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat die Örtlichkeit nochmals geprüft. Die Situation wurde seitens der Verwaltung als nicht kritisch eingestuft. Auch seitens der Polizei gibt es keinen Handlungsbedarf. Fußgängern, die die Fahrbahn sicher und ohne Querverkehr überqueren möchten, können die unweit entfernte Lichtsignalanlage benutzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 24.01.2024 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Planung befindet sich noch in der internen Abstimmung. Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH wird voraussichtlich bis März 2025 Leitungen verlegen. Danach erfolgt ab April 2025 die Instandsetzung der Heerdter Buschstraße. Die Bauzeit beträgt hier schätzungsweise ein Jahr.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 28.02.2024 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Instandsetzung des Verbindungswegs zwischen dem Grevenbroicher Weg und der Oberlöricker Straße ist für das I. Quartal 2025 geplant.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, dass aus den Verfügungsmitteln, Sachkonto 1111114 / 1000 / 1000 / 54990400 - Betreuung der Bezirksvertretung, weitere 815,06 EUR für die Broschüre zum Thema „Die Zeit des Nationalsozialismus im linksrheinischen Düsseldorf" verwendet werden.
Gemäß der Rechnung, die der Förderkreis der Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf e.V. der Bezirksverwaltungsstelle 4 am 16.01.2025 gestellt hat, betragen die Kosten für die Gestaltung der Broschüre „Die Zeit des Nationalsozialismus im linksrheinischen Düsseldorf" 5.768,01 EUR. Da die Bezirksvertretung 4 am 28.02.2024 gemäß einer Kostenangabe 4.952,95 EUR aus dem oben genannten Konto bewilligt hat, fehlen zur Begleichung der Rechnung nun noch 815,06 EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 11.12.2024 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Nachdem die Abnahme des Seerundweges südlich des Albertussees Anfang Januar erfolgt ist und die Flächen, sowie die Ausgleichszahlungen des Investors für die Wiederaufforstung und das Biotop an der Willstätterstraße (Wegeverbindung Willstätterstraße / Bayerstraße) zur Verfügung stehen, können die Maßnahmen im Herbst 2025 umgesetzt werden.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.