Bezirksvertretung 3 plant Vertretung von Hillmann
Amtlicher Titel: Zulassung von Vertretungen betroffener Bevölkerungsgruppen (Vertretung des Behindertenrates) gem. § 58 Abs. 3 GO NRW
Das Wichtigste
Die Bezirksvertretung 3 will Herrn Ottfrid Hillmann, Mitglied des Behindertenrats, als Stellvertreter von Frau Viola Steinbeck in öffentlichen Sitzungen zulassen. Er erhält Rederecht, jedoch nur zu behindertenrelevanten Themen. Der Vorschlag beruht auf § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW und folgt einem Beschluss des Behindertenrats vom 13.07.2026. Ziel ist, die Interessen von Menschen mit Behinderungen auch bei Ausfall der ordentlichen Vertreterin zu wahren.
Bürger:innen mit Behinderungen können darauf vertrauen, dass ihre Anliegen auch bei Abwesenheit der regulären Vertreterin vertreten werden.
Die Details
- Vertretung: Herr Ottfrid Hillmann (Behindertenrat) soll Frau Viola Steinbeck vertreten.
- Themen: Nur behindertenrelevante Themen.
- Recht: Rederecht in öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 3.
- Rechtsgrundlage: § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW.
- Vorschlag: Beschluss des Behindertenrats vom 13.07.2026.
Einordnung
Damit wird sichergestellt, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bezirksrat weiterhin Gehör finden, selbst wenn die reguläre Vertreterin fehlt. Die Regelung gilt ausschließlich für die Bezirksvertretung 3 und betrifft Diskussionen zu behindertenrelevanten Themen.
Hintergrund
Der Behindertenrat ist ein Gremium, das die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber der Kommunalverwaltung vertritt. § 58 Abs. 3 GO NRW ermöglicht es betroffenen Bevölkerungsgruppen, in Bezirksvertretungen vertreten zu sein, um deren Belange in Entscheidungen einzubringen.
Nächste Schritte
Die Bezirksvertretung 3 berät den Antrag am 08.09.2026 und entscheidet anschließend.
Themen
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Beschluss & Empfehlung
- Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-
Beratungsweg
Bezirksvertretung 3
KI-gestützt aufbereitet am 7. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/203/2026