Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/203/2026

Bezirksvertretung 3 plant Vertretung von Hillmann

Amtlicher Titel: Zulassung von Vertretungen betroffener Bevölkerungsgruppen (Vertretung des Behindertenrates) gem. § 58 Abs. 3 GO NRW

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bachstraße 145 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 7. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Bezirksvertretung 3 will Herrn Ottfrid Hillmann, Mitglied des Behindertenrats, als Stellvertreter von Frau Viola Steinbeck in öffentlichen Sitzungen zulassen. Er erhält Rederecht, jedoch nur zu behindertenrelevanten Themen. Der Vorschlag beruht auf § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW und folgt einem Beschluss des Behindertenrats vom 13.07.2026. Ziel ist, die Interessen von Menschen mit Behinderungen auch bei Ausfall der ordentlichen Vertreterin zu wahren.

Warum wichtig

Bürger:innen mit Behinderungen können darauf vertrauen, dass ihre Anliegen auch bei Abwesenheit der regulären Vertreterin vertreten werden.

Die Details

  • Vertretung: Herr Ottfrid Hillmann (Behindertenrat) soll Frau Viola Steinbeck vertreten.
  • Themen: Nur behindertenrelevante Themen.
  • Recht: Rederecht in öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 3.
  • Rechtsgrundlage: § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW.
  • Vorschlag: Beschluss des Behindertenrats vom 13.07.2026.

Einordnung

Damit wird sichergestellt, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bezirksrat weiterhin Gehör finden, selbst wenn die reguläre Vertreterin fehlt. Die Regelung gilt ausschließlich für die Bezirksvertretung 3 und betrifft Diskussionen zu behindertenrelevanten Themen.

Hintergrund

Der Behindertenrat ist ein Gremium, das die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber der Kommunalverwaltung vertritt. § 58 Abs. 3 GO NRW ermöglicht es betroffenen Bevölkerungsgruppen, in Bezirksvertretungen vertreten zu sein, um deren Belange in Entscheidungen einzubringen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 3 berät den Antrag am 08.09.2026 und entscheidet anschließend.

Themen

+3 weitere Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage_BV als Text anzeigen
BV3/203/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung von Vertretungen betroffener Bevölkerungsgruppen (Vertretung des Behindertenrates) gem. § 58 Abs. 3 GO NRW Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 3 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 308.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) Herr Ottfrid Hillmann (Behindertenrat) im Vertretungsfall für Frau Viola Steinbeck zu behindertenrelevanten Themen zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 3 mit Rederecht zuzulassen. Sachdarstellung: Um eine Vertretung des Behindertenrates auch bei Ausfall der ordentlichen Vertretung zu ermöglichen, wird gemäß dem Beschluss des Behindertenrates vom 13.07.2026 vorgeschlagen, Herrn Ottfrid Hillmann als Stellvertreter von Frau Viola Steinbeck zuzulassen.

KI-gestützt aufbereitet am 7. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/203/2026