Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/034/2025/1

Rad- und Fußverkehr auf der Marc-Chagall-Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 15. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss berät am 30. April 2026 über die Eingabe zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs auf der Marc-Chagall-Straße. Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr.

Einordnung

Die Eingabe zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs auf der Marc-Chagall-Straße trägt die Referenznummer ABA/034/2025/1. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss wird am 30. April 2026 um 16:00 Uhr darüber beraten. Die Sitzung findet im Rahmen der regulären Ausschusssitzungen statt.

Hintergrund

Die Eingabe zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit und die Bedingungen für Radfahrer und Fußgänger auf der Marc-Chagall-Straße zu verbessern. Solche Eingaben sind Teil der kommunalen Verkehrspolitik.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Beratung könnte zu konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation führen. Bürger können von sichereren Verkehrsbedingungen profitieren.

Nächste Schritte

Die Beratung im Anregungs- und Beschwerdeausschuss findet am 30. April 2026 statt. Bürger können die Sitzung besuchen.

Die wichtigsten Punkte

  • Eingabe zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs
  • Beratung am 30. April 2026 um 16:00 Uhr
  • Anregungs- und Beschwerdeausschuss ist zuständig
  • Referenznummer: ABA/034/2025/1
  • Zwei relevante Dokumente zum Download verfügbar

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Eingabe 24GO als Text anzeigen
Title: Eingabe nach 24 GO URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584016.pdf Published Time: 2026-04-20T10:36:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: ABA/034/2025/1 X öffentlich nicht öffentlich # Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Rad- und Fußverkehr auf der Marc-Chagall-Straße Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 30.04.2026 - Kurzdarstellung: Der Einsender regt Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Rad- und Fußverkehr auf der Marc-Chagall-Straße an. Anlagen: Radverkehr Marc-Chagall-Straße_Eingabe Radverkehr Marc-Chagall-Straße_Stellungnahme der Verwaltung
Radverkehr Marc-Chagall-Straße_Eingabe als Text anzeigen
Title: Radverkehr Marc-Chagall-Straße_Eingabe URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584017.pdf Published Time: Wed, 15 Apr 2026 12:58:47 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Anlage 1 zu Vorlage ABA/034/2025 ## Eingabe nach § 24 GO: ## Rad- und Fußverkehr Marc-Chagall-Straße Von: [email protected] Gesendet: Sonntag, 2. November 2025 07:17 An: lhd.B01-Beschwerdeausschuss < [email protected] > Betreff: Bürgeranregung nach § 24 GO NRW – Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsführung an der Marc-Chagall-Straße Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW einreichen. Vom Berty-Albrecht-Park aus endet der dortige Fahrradweg abrupt. Radfahrende – insbesondere Nutzer:innen von Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h – fahren anschließend auf der Marc-Chagall-Straße weiter, die als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. In der Praxis wird jedoch ein Abschnitt des Fußgängerwegs entlang der Marc-Chagall-Straße von Radfahrenden mitbenutzt, obwohl dieser nicht als Radweg gekennzeichnet ist. Dies führt zu einer Gefährdung von Fußgänger:innen, insbesondere von Kindern, älteren Menschen und mobilitätseingeschränkten Personen. Ich rege daher an, die Verkehrssituation vor Ort zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z. B.: - Klare Kennzeichnung der Radverkehrsführung - Einrichtung von Fußgängerüberwegen - Prüfung baulicher Maßnahmen zur Trennung von Verkehrsströmen Ziel sollte eine sichere und konfliktfreie Nutzung der Marc-Chagall-Straße für alle Verkehrsteilnehmer:innen sein. Eine Übersicht der betroffenen Strecke finden Sie auf Google-Maps. Mit freundlichen Grüßen (Name und Anschrift des Einsenders) Anlage 1 zu Vorlage ABA/034/2025
Radverkehr Marc-Chagall-Straße_Stellungnahme der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00584018.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584018.pdf Published Time: Wed, 15 Apr 2026 13:02:16 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: An lage 2 > zu Vorlage ABA/ 034 /202 5 Eingabe nach § 24 GO : Rad - und Fußverkehr auf der Marc -Chagall -Straße Hier: Stellungnahme de s Amtes für Verkehrsmanagement Die Verwaltung hat die Radverkehrsführung in der Marc -Chagall -Straße zuletzt in Form einer Informationsvorlage ( BV1/206/2025 ) anlässlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 1 vom 27.06.2025 zum Antrag BV1/166/2025 überprüft. In Tempo -30 -Zonen wie der Marc -Chagall -Straße ist der Radverkehr gemäß Straßen - verkehrsordnung ( StVO § 45 Abs. 1c ) grundsätzlich auf der Fahrbahn vorgesehen und gilt dort aus verkehrsfachlicher Sicht a ls sichere und regelkonforme Führungsform , die gleichzeitig Konflikte mit dem Fußverkehr verm eide t. Das Radhauptnetz ist auf eine zügige Befahrbarkeit ausgelegt. In der Netzkonzeption ist für diesen Abschnitt daher entsprechend einer Führung auf der Fahrbahn vorgesehen. Eine ausschließlich e Verlagerung des Radverkehrs in den Seitenraum wäre mit dem Charakter des Radhauptnetzes sowie den geltenden Regelwerken nur eingeschränkt vereinbar und würde zu Nutzungskonflikten mit dem langsameren und s chutzbedürftigen Fußverkehr führen. Der sogenannte andere Radweg entlang der Marc -Chagall -Straße ist nicht benutzungs - pflichtig und derzeit nur stadteinwärts nutzbar. Zusätzliche Bodenpiktogramme könnten missverständlich sein und den Eindruck erwecken , der Radverkehr solle dort und nicht wie vorgesehen auf der Fahrbahn geführt werden . Aus diesem Grund wird hiervon abgesehen. Bauliche Veränderungen werden aufgrund des hohen Aufwands und der begrenzten verkehrlichen Wirkung derzeit nicht weiterverfolgt. Darüber hinaus sind die Verkehrsstärken aller Verkehrsarten zu gering, um Fußgängerüberwege anzuordnen . Aus fachlicher Sicht kann der Radverkehr sowohl auf der Fahrbahn als auch zusätzlich ohne Benutzungspflicht im Seitenraum auf dem sog enannten anderen Radweg geführt werden . Daher wurden keine Maßnahmen ergriffen , die das Radfahren im Seitenraum explizit untersagen. gez. Odenthal

KI-gestützt aufbereitet am 21. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/034/2025/1